hallo leute !!!
will euch hiermit bekanntgeben das canon nun endlich bereit ist meine kamera kostenlos zu reparien.
nach dem neuen verbraucherschutz ist §476 bgb von bedeutung danach findet in den ersten 6 monaten eine sogenannte beweislastumkehr statt der käufer mus nicht mehr beweisen, dass die sache fehlerhaft ist, die fehlerhaftigkeit wird vermutet nach diesen 6 monaten muss dann aber der fehler vom käufer nachgewiesen werden .
meine kamera war 8 wochen alt.
ich möchte mich nocheinmal bedanken bei allen diskusionsteilnehmer für ihr beiträg und kann jedem nur raten sich nichts gefallen zu lassen
mfg 1tom