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Frage zu Schaden an Festplatte

Conni3 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Frage an Euch. Bzw eine Bitte, die Festplatte auf dem Foto zu begutachten, und wäre neugierig, was Ihr Experten dazu sagt.

http://s1.directupload.net/file/d/3437/vq8xjx46_jpg.htm

Ich habe diese FP über e-Kleinanzeigen gekauft und zum Glück mit pp bezahlt, dennoch gibt es erstmal Ärger mit dem VK. Der VK hat mir vor dem Kauf nicht gesagt, dass an den PINs, wo der Sata-Stecker aufgesteckt wird, das schwarze Teil fehlt, damit das Sata Kabel hält. So wie es jetzt aussieht bzw, bei mir angekommen ist, hält kein Sata-Kabelstecker dran, sondern fliegt gleich wieder weg.

Der VK behauptet,die FP sei voll intakt, er hätte vorher das Sata-Kabel angeklebt gehabt, und ich soll das auch so machen.

Ich fühle mich verarscht.

Für mich ist die FP so wie sie aussieht mit den total freiliegenden PINs, die sich ganz leicht verbiegen, überhaupt nicht voll intakt. Und ich seh auch nicht ein , ein Sata-Kabel an die PINs zu kleben.

was sagt Ihr dazu?

 

 

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gelöscht_137978 Conni3 „Frage zu Schaden an Festplatte“
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Der VK hat mir vor dem Kauf nicht gesagt, dass an den PINs, wo der Sata-Stecker aufgesteckt wird, das schwarze Teil fehlt, damit das Sata Kabel hält.

Wenn dem so ist, Platte zurück, Geld sperren lassen bei Painpal.

Diese Platte würde ich nicht annehmen.

Wenn ich meine Platten anschaue, dann sind die blitzeblank. Deine jedoch sieht aufgrund der Macken, die man so sieht, vergammelt aus.

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Conni3 gelöscht_137978 „Wenn dem so ist, Platte zurück, Geld sperren lassen bei ...“
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Ja, hab das schon bei pp gemeldet. Ärgerlich bei der Sache ist, wenn es zur Rücksendung kommt, muss ich die Versandkosten tragen. Das ist der Nachteil bei pp-Zahlung.

man kann doch nicht einfach den Sata-Stecker an die PINs ankleben, oder? Was mutet der VK einem denn da zu? Und dann noch behaupten, die Platte sei voll intakt mit dem fehlenden abgebrochenen schwarzen Plastikteil??

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gelöscht_137978 Conni3 „Ja, hab das schon bei pp gemeldet. Ärgerlich bei der Sache ...“
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man kann doch nicht einfach den Sata-Stecker an die PINs ankleben, oder?

kann man schon wenn man basteln will. Aber eine solche Platte dann verkaufen ist da eher schon eine Frechheit.

Was mutet der VK einem denn da zu?

Der VK ist eine Pfeife, wenn er ohne Vorwarnung sowas verkauft und seine Argumente sind übler Müll.

Alleine das die Codierung abgebrochen ist, könnte dafür sorgen, das der Sata Stecker falsch herum eingesteckt wird.

Mir sieht es danach aus, dass das Kabel mal mit grober Gewalt abgerissen wurde und das Plastik daran hängen blieb. Was das für weitere Folgen haben kann, kannst du doch garnicht abschätzen.

 

Schick die zurück und notiere das unter Lehrgeld. Platten kauft man sich neu ;)

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gelöscht_265507 Conni3 „Ja, hab das schon bei pp gemeldet. Ärgerlich bei der Sache ...“
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Wenn das Teil defekt ist, bezahlst du keine Rücksendekosten, nur bei Widerruf.

 

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Borlander Conni3 „Frage zu Schaden an Festplatte“
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Die Platte kannst Du in die Tonne kloppen. Sieht für mich so aus als wäre der Steckverbinder mit dem gesteckten Kabel abgebrochen worden. Vielleicht ist das auch nur passiert weil der Stecker vollkommen übertrieben angeklebt (man beachte die riesigen Fleck unter dem defekten Steckverbinder) wurde. Ein Tropfen Heißkleber (das würde bei normaler mechanischer Belastung schon vollkommen ausreichen, wäre aber angesichts von Stecker mit eingebautem Verriegelungshebel aus Metall auch schon murks) hätte da niemals solche Spuren hinterlassen.

Das ist einfach nur eine Kombination aus Pfuscherei und grandioser Frechheit den produzierten Müll anschließend noch zu verkaufen.  Ohne den Kunststoffsteg bekommst Du da kaum noch eine zuverlässige Verbindung hin…

Gruß
Borlander

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Martina61 Conni3 „Frage zu Schaden an Festplatte“
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Hallo,

eigentlich hast Du Anspruch auf die "beworbene Ware". Sollte er sie nicht liefern können, notfalls Frist setzen oder ihn auffordern die kpl. Kosten einschl. Rücksendekosten (natürlich versichert) zu erstatten.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen

Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

 In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung(vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

 

LG
Martina

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