Hallo Forum,
ich habe mich bei dem Händler erkundigt, ob es für die WD Raptor 5 Jahre Garantie gibt.
Die Antwort:
Distributionsware (5 Jahre Herstellergarantie direkt abwickel bar mit WD ) Kostet zur Zeit das doppelte
Die Platte hat 2 Jahre Gewährleistung
Ich kann Ihnen aber anbieten für Auspreis 10 EUR mit 5 Jahre Garantie über VV abwickelbar wenn das eine Option ist
Mit freundlichen Grüßen vv
Gruß
Kabelschrat
Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.578 Themen, 110.118 Beiträge
Erstmal vorweg: Ließ die News nochmal durch. Man kann kaum entziffern, was Du eigentlich sagen möchtest.
Ich gehe davon aus, dass es um die Garantieverlängerung geht. Wo ist das Problem, wenn der Händler mehr für eine Garantieverlängerung verlangt? Du musst es ja nicht kaufen.
Mfg
Absoluter Müll, was da der Händler erzählt.
Du suchst dir einen Händler der Retail-Hardware verkauft und du hast deine 5 Jahre Garantie. Die Platte musst du direkt bei WD registrieren und das war es..
Im Garantiefall tauscht WD die Platte aus und das war es...
Gruß
luttyy
Ist das ein Versandhändler oder ein Ladengeschäft vor Ort?
Falls letzteres der Fall ist, könntest du dir überlegen, die 10 EUR auszugeben - dann müsste sich im Garantiefall der Händler mit WD auseinandersetzen und nicht du selbst, sofern dir das lästig wäre. Was meint der übrigens mit "VV"?
CU
Olaf
Das stimmt nicht!
Der Händler macht in dem Fall nichts und wenn er Pleite geht, geht gar nichts mehr! Der Besitzer der Platte muss die Platte auf seinen Namen bei WD registrieren....
Der Händler bietet aber doch ausdrücklich an, dass er die Garantieabwicklung übernimmt - dass der "gar nichts" macht, kann man also nicht sagen.
Klar, wenn er pleite geht, hat sich das ganz stumpf erledigt. Aber nicht alle Händler gehen pleite, sonst gäbe es keine mehr.
CU
Olaf
Das hätte ich gerne mal gesehen, wie er die 5-Jahres-Garantie übernehmen will?
Alle Retail-Raptoren haben immer 5 Jahre Garantie und müssen bei WD registriert werden, mit Kaufdatum und Namen!
Gruß
Wie er das machen will, ist seine Sache. Erst einmal bietet er es an, dann kann man ihn auch beim Wort nehmen.
Klar, wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, kann die Garantie natürlich direkt beim Hersteller abwickeln und sich damit vom Angebot des Händlers unabhängig machen.
CU
Olaf
Er kann es einfach nicht, sondern nur eine Art Hausgarantie bieten.
Wenn bei WD die Seriennummer nicht als Retail erkannt wird, kann die Platte nicht registriert werden.
Wenn es dann noch ein Internet- oder eBay-Händler ist, ist wohl sehr wenig zu holen.
Nach WD dürfen solche Platten gar nicht einzeln verkauft werden, sondern sind nur für Komplett-PC,s bestimmt.
Es gibt jedoch genug Kanäle um solche Platten zu erwerben. Der Händler ist ein Pfennigfuchser, der nur reagiert, wenn er explizit darauf angesprochen wird. 2 Jahre Gewährleistung bedeuten, dass in Wirklichkeit nur echte 6 Monate Garantie auf die Platte vorhanden sind.
Die Masche ist alt, und bei so einem Händler würde ich noch keine Schraube kaufen..
Hallo Olaf,
das System funktioniert wie bei den Bauträgern GmbH ist Pflicht, das kann ich da nachvollziehen.
Es gibt 2 Varianten, die eine nennt sich " gewinnoptimiert und die arbeiten auch so. Ich habe 2 " gewinnoptimierte" Häuser in der Nachbarschaft wachsen sehen.
Die Bauträger haben inzwischen nur die GmbH gewechselt.
Der Händler hat auch eine GmbH.
Vertrauen kann man nur internen Aussagen, die man gehört hat, ohne das die wissen das man anwesend ist.
Gruß
Kabelschrat
Hab gerade noch ne Mail bekommen. Es gibt nur 24 und 36 Monate Garantie.
Also alles im grünen Bereich, nur etwas Bodennebel.
Gruß
Kabelschrat
Eigentlich gibt es 60 Monate Garantie....
Gruß
luttyy
Hallo luttyy,
das die Retailplatten 60 Monate Garantie haben, hast DU mir vor langer Zeit erklärt.
Beim PC Zubehör ändert sich jede Sekunde etwas. Man kann nicht alles wissen, aber das Garantiedefizit von dem Händler fällt nicht darunter.
Gruß
Kabelschrat
Wenn man das so liest, könnte man beinah auf die Idee kommen, GmbHs seien generell unseriös...
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob ich das richtig gedeutet habe, was du da skizziert hast, aber wenn es sich hier um betrügerische Machenschaften dreht, sollte ein einfacher Wechsel der Briefkasten-GmbH nicht ausreichen. Es muss doch irgendwie möglich sein, die Personen dingfest zu machen, die dahinter stehen.
Immerhin ist ein GmbH-Gesellschafter namentlich beim Amtsgericht registriert.
CU
Olaf