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Abmahnung von Wladi Fro.. für Film

bhoernchen / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Morgen

Ein Kollege von mir der Bestimmt nicht viel mir Tauschbörsen am Hut hat aber dafür mir vernetzten Geräte bei sich im Wohnzimmer ist jetzt ein Abmahnung ins Haus gekommen von 9XX €..
er soll für 23 sec einen Film zum Tausch angeboten haben ..  nun ist der
a) klar die Nerven zu bewahren und sich nicht auf den Zeitzwang der gegen Seite Einzulassen.
b) ist es zu schauen ob der Brief Irgendwas mit einem Zu tun hat ..  den der Zeitpunkt ist 7 Tage her und die IP ist inzwischen schon geändert und der Router hat im Moment kein Logfile..
die Standards sind mir bekannt und es gibt viele Tricks um den Realen Hintergrund des Briefes zu Prüfen..

Meine Frage zielt auf etwas anders (Hohe Fehlerquoten)
ich weis es gibt im aus dem Jahr 2010 klare Berichte das es zu Verwechselungen gekommen ist. Bei IP und Kundenzuordnung.. 
kann das immer noch Passieren vorzugsweise bei Vodavon Kunden ..  gibt es dafür Vertrauenwürdige Quellen ??? und nicht Infos aus dem Jahre 2010
https://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html#nav_hohe__1

Ich habe nur das hier gefunden und die Quelle erscheint mir relative vertrauenswürdig..
Es scheint hier Grade noch gute Möglichkeiten zu geben aus solchen verfahren ohne Geld raus zu kommen..  erst recht wenn man mit mehren Leuten im Familien Verbund zusammen Wohnt..  aber der Ärger ist dann trotzdem da.. Auch sicherheitlücken im WPS ist mir bekannt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/P2P-Abmahnungen-BGH-entschaerft-Beweislast-fuer-Anschlussinhaber-3645455.html
Und ich kann mir bei meinem Kollegen nicht vorstellen das er mit Tauschbörsen unterwegs ist.. das war vor Jahren vielleicht mal Interessant. Heute eher nicht..

Er wird wenn es nach mir geht. Die nächsten Tage zur verbraucherzentral Latschen um dann zu schauen was die so sagen..  und vielleicht mal seinen Internet Anbieter Anrufen vielleicht haben die noch Logfils die sie ihm geben können ..  einfach um zu schauen ob der Brief Irgend eine Info hat die sich dem Anschluss wirklich zuordnen lässt..  Im Moment können wir beim Router nicht mal  die Login Daten einsehen ..  einfach weil die wenn das Geräte Konfiguriert ist nicht mehr Angezeigt werden..

Einfach nur gut
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gelöscht_189916 bhoernchen „Abmahnung von Wladi Fro.. für Film“
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Die genannte Firma macht das als Geschäftsmodell und ist wahrlich berühmt-berüchtigt.

Grundsätzlich ist Verbraucherzentrale ein guter Ansatz und wenn sicher ist, dass Dein Bekannter tatsächlich nichts heruntergeladen und damit gleichzeitig über P2P angeboten hat, kannst Du eigentlich nur den Rechtsweg gehen.

Der ISP müsste die Protokolle ja ebenfalls haben und m.E. gibt es da bereits Fälle, nach denen die IP nicht zwingend als Nachweis eigenen Verschuldens gilt.

Hier noch ein anderer, recht prominenter Betroffener, der sich sicher nicht in´s Bockshorn jagen lässt und auch bei seinem Provider nachhakt, wie bei so einem Netzwerk die IP "ermittelt" wird:

https://www.kuketz-blog.de/waldorf-frommer-abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung-erhalten/

https://www.kuketz-blog.de/waldorf-frommer-massenabmahnungen-als-geschaeftsmodell/

Am Ende haben dabei natürlich auch die Anwälte ihr Geschäft damit, gegen die Machenschaften dieser Kanzlei vorzugehen...

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mawe2 bhoernchen „Abmahnung von Wladi Fro.. für Film“
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ich weis es gibt im aus dem Jahr 2010 klare Berichte das es zu Verwechselungen gekommen ist. Bei IP und Kundenzuordnung..  kann das immer noch Passieren vorzugsweise bei Vodavon Kunden

Nein, Vodafone speichert keine IP-Adressen, kann also auch keine verwechseln.

https://digitalcourage.de/blog/2017/vorratsdatenspeicherung-welche-provider-speichern-nicht

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Alpha13 mawe2 „Nein, Vodafone speichert keine IP-Adressen, kann also auch keine verwechseln. ...“
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"Port und IP-Adresse werden im Mobilfunk gar nicht und Bereich Festnetz (Kabel und DSL) nur für 7 Tage gespeichert."

https://netzpolitik.org/2018/netzsperren-vodafone-muss-kinox-to-blockieren-und-kundendaten-speichern/

Natürlich Pustekuchen...

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bhoernchen Alpha13 „Port und IP-Adresse werden im Mobilfunk gar nicht und Bereich Festnetz Kabel und DSL nur für 7 Tage gespeichert. ...“
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Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. ;) sonnst wäre mir echt Übel.. 

Nein, Vodafone speichert keine IP-Adressen, kann also auch keine verwechseln.


1) es geht hier nicht um die Vorratsdatenspeicherung..  und um die Ermittlung des Ortes eine Täters sondern um die IP Vergabe für einen IP-Anschluss..

Port und IP-Adresse werden im Mobilfunk gar nicht und Bereich Festnetz (Kabel und DSL) nur für 7 Tage gespeichert.


2) wenn die nur 7 Tage gespeichert werden.. Dann ist es für meinen Kollegen gar nicht mehr machbar diese Daten von seinem Provider bekommen um sich zu verteidigen sondern ist jetzt auf die Kanzlei Waldi angewiesen.. das die ihm das Logfile liefern.. in dem dann natürlich alles drin stehen kann ..

Für mich bleibt jetzt nur noch die Frage.. des genauen Zeitpunktes und ob jemand einen ähnlich Vorwurf bekommen hat..  der im besagten Zeitraum liegt (nach welchen Zeitzone messen die).. den es wäre möglich das hier keine genau Zuordnung des Täters gemacht werden kann einfach weil 23 sec zu knapp sind..
Es geht um den Zeitrum  17.3.2019 von 19:20:30 bis 19:20:53 und um den Film Ben in Black es kann durchaus sein das hier die Kanzlei zwei Leute ähnliche Abmahnung geschickt hat. Und das der Provider (Vodafone) im Zeitraum umgeschaltet hat.  Dann wäre mein Kollege klar ein Opfer und damit wäre vielleicht sogar beide aus dem Schneider den die Beweislage wäre ja unklar und vielleicht kann man den Spies dann auch umdrehen..   (aber ich bin kein Jurist) und ob die Kanzlei wirklich nur dem Recht dient würde mann dann der Kammer überlassen ..

Einfach nur gut
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Alpha13 bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Wie-oft-%C3%A4ndert-sich-die-dynamische-IP/td-p/1853192

Ist eher kein Irrtum und da reicht auch eine Sekunde zur Identifizierung.

Bei 23 Sekunden illegalen tuns wird man da aber AFAIK von keinem deutschem Richter verknackt, meine Hand lege Ich dafür aber nicht ins Feuer...

Übrigens verklagt der Verein die Leute auch nur selten...

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mawe2 bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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Wenn die IP-Adressen gar nicht gespeichert werden, kann auch niemand auf dieser Basis als "Täter" ermittelt werden. Dann sind die Vorwürfe frei erfunden. (Auch das gibt es.) Allerdings sind die Informationen, ob Vodafone nun speichert oder nicht, widersprüchlich.

wenn die nur 7 Tage gespeichert werden.. Dann ist es für meinen Kollegen gar nicht mehr machbar diese Daten von seinem Provider bekommen um sich zu verteidigen

Das ist korrekt. Daher sollte man immer die IP-Adressen, die man vom Provider bekommen hat, lückenlos selbst dokumentieren. Ein halbwegs ordentlicher Router macht das ja sowieso. Ob diese Aufzeichnungen später vom Gericht anerkannt werden, steht auf einem anderen Blatt. Aber immerhin hat man dann etwas, worauf man sich beziehen kann.

sondern ist jetzt auf die Kanzlei Waldi angewiesen.. das die ihm das Logfile liefern.. in dem dann natürlich alles drin stehen kann ..

Was für ein Logfile soll das denn sein?

es kann durchaus sein das hier die Kanzlei zwei Leute ähnliche Abmahnung geschickt hat

Und Du glaubst, dass Du die gerade hier finden wirst???

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gelöscht_189916 bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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2) wenn die nur 7 Tage gespeichert werden.. Dann ist es für meinen Kollegen gar nicht mehr machbar diese Daten von seinem Provider bekommen um sich zu verteidigen sondern ist jetzt auf die Kanzlei Waldi angewiesen.. das die ihm das Logfile liefern.. in dem dann natürlich alles drin stehen kann ..


Bingo!

Darauf resultiert letztendlich das Ganze...

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gelöscht_189916 bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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Nachsatz:

Dann wäre mein Kollege klar ein Opfer und damit wäre vielleicht sogar beide aus dem Schneider den die Beweislage wäre ja unklar und vielleicht kann man den Spies dann auch umdrehen..   (aber ich bin kein Jurist) und ob die Kanzlei wirklich nur dem Recht dient würde mann dann der Kammer überlassen ..


Da wäre als erstes schon einmal der Punkt dieser 23 Sekunden.

Wenn man kein Filesharing betreibt und dementsprechend weder den Film, so eine Software auf dem PC hat noch auf einer Seite war, die diesen Film hätte gestreamt werden können - wie in aller Welt soll innerhalb dieser Zeit das Datenvolumen dieses FIlms sowohl herunter- als auch hochgeladen worden sein oder der Rechner in einem P2P-Netzwerk gewesen sein?

Und zumindest die angeschlossenen Geräte am Router sollten sich durch die Logs m.E. innerhalb dieses Zeitraums ermitteln lassen. War die Kiste/ der Router zu dieser Zeit gar nicht online, ist es ohnehin vorbei.

Wobei der Zeitraum abends natürlich einer ist, in der viele daheim sind und daher auch im Netz unterwegs gewesen sein können.

Falls der Wisch natürlich am Freitag kam und die siebentägige Speicherfrist praktisch heute ausläuft, kann Dein Bekannter theoretisch auch nur noch bis heute abend die Protokolle einfordern.

Das ist so richtiger dreckiger Dummenfang für die schnelle Kohle, der mit irgendeinem Wahren von Inhaberrechten aber sowas von überhaupt nichts zu tun hat - ich rege mich schon wieder auf...:-(

So btw. sind die Provider auch nicht verpflichtet, in solchen Fällen länger zu speichern, tun es aber trotzdem...

...kann sich jeder sein´s denken...

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mawe2 gelöscht_189916 „Nachsatz: Da wäre als erstes schon einmal der Punkt dieser 23 Sekunden. Wenn man kein Filesharing betreibt und ...“
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Was ist eigentlich mit der abgeschafften Störerhaftung?

Reicht nicht bereits der Verweis auf ein offenes WLAN, um weiteren Ansprüchen irgendwelcher Rechteinhaber zu entgehen?

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gelöscht_189916 mawe2 „Was ist eigentlich mit der abgeschafften Störerhaftung? Reicht nicht bereits der Verweis auf ein offenes WLAN, um weiteren ...“
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Reicht nicht bereits der Verweis auf ein offenes WLAN, um weiteren Ansprüchen irgendwelcher Rechteinhaber zu entgehen?


Das ist hier spekulativ. Es ist zumindest hier nicht bekannt, wie der Bekannte im Netz unterwegs ist und wie und ob er ein WLAN betreibt.

Es ist und bleibt anzunehmen, dass diese Abmahnanwälte einfach nur den psychischen Druck der Betroffenen ausnutzen, der durch die aller Wahrscheinlichkeit nach gezielt kurze Frist des Nachweisens und oft auch die fehlende Sicherheit darüber, ob sie tatsächlich so etwas gemacht haben könnten.

Da die knapp 1000€ so eine Art "Schmerzgrenze" sind, möchte ich nicht wissen, wieviele Unschuldige lieber die Knete abdrücken, statt sich auf eine Rechtsstreit einzulassen oder die wahrscheinlich meist unberechtigten Forderungen ignorieren.

Da geht es einfach nur um das schnelle Geld dank Masse und das Geschäftsgebaren entspricht durchaus dem von Porno-Spammern...

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Systemcrasher gelöscht_189916 „Das ist hier spekulativ. Es ist zumindest hier nicht bekannt, wie der Bekannte im Netz unterwegs ist und wie und ob er ein ...“
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Da geht es einfach nur um das schnelle Geld dank Masse und das Geschäftsgebaren entspricht durchaus dem von Porno-Spammern...

Genau!

Das Allerschlimmste ist jedoch, daß die Abmahnmafia regelmäßig Fördergesetze von der Politik zugespielt bekommt.

Praktisch kein in diesem Jahrtausend geschaffenes Urheberrechtgesetz nützt den Urhebern - es sei denn, sie verdienen ihre Tantimen über Abmahnvereine.

Aber wer die derart gesponserten Abmahnlobbyisierten und bestochenen Parteien seine Stimme gibt, der darf sich eigentlich nicht beschweren.

Überraschend (im positiven sinne) war allerdings, daß im Europarat die FDP (neben anderen Parteien) dagegen gestimmt hatte.

Von der Partei hätte ich definitiv das Gegenteil erwartet.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Systemcrasher bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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Es geht um den Zeitrum  17.3.2019 von 19:20:30 bis 19:20:53 und um den Film Ben in Black es kann durchaus sein das hier die Kanzlei zwei Leute ähnliche Abmahnung geschickt hat

Google findet den Film "Ben in Black" gar nicht.

Nur "Man in Black" und "Ben in Black".

Also mahnt die Firma einen nicht existierenden Film ab.

Das ist Betrug!

Auch ist es fraglich, ob innerhalb von 23 Sekunden ein Film von Interessenten gefunden und runtergeladen werden kann.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, würde ich diese beiden Punkte als Verteidigung anbringen, neben dem selbstverständlichen Abstreiten des angeblichen Uploads, auch mit Hinweis auf fehlerhafte IP-Adressen-VErknüpfung.

Zunächst würde ich der Abmahn-Mafia-Filiale einen schriftlichen Widerspruch schicken, mit Hinweis darauf, daß sie einen nicht existierenden Film abgemahnt haben und aus obigen Gründen, versehen mit der Warnung, Strafanzeige zu erstatten, falls die Fiorderung nicht zurück gezogen wird. Und falls sie - wovon man ausgehen kann - auf den ersten, höflichen, Widerspruch "hier muß ein Irrtum vorliegen,---" dennoch auf ihren Forderungen beharren.

Jedenfalls würde ich das so machen.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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tywin bhoernchen „Abmahnung von Wladi Fro.. für Film“
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Ein Kollege von mir der Bestimmt nicht viel mir Tauschbörsen am Hut hat

Vielleicht hat dein Kollege den Film 23 Sekunden auf Popcorn Time gestreamt?

https://www.urheberrecht.de/popcorn-time/

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gelöscht_189916 tywin „Vielleicht hat dein Kollege den Film 23 Sekunden auf Popcorn Time gestreamt? https://www.urheberrecht.de/popcorn-time/“
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Gehen ja Gerüchte und VT um, dass die Firmen selber gerne etwas einstellen als Honeypot. Inwieweit das stimmt, aber hier im Forenbereich einige nette Kommentare dazu...

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