Ich habe von Rechtsanwälten aus Frankf./M. Post bekommen, in der Schadensersatz einer Firma gefordert wird wegen unbefugten Filesharing eines Musiktitels (Anbieten über peer to peer- Tauschbörsen) durch eine dritte Person (da nicht meine IP-Adresse) , die sich anscheinend unbefugt in mein Netz eingewählt und ein/mehrere Uploads gemacht/gestattet hat. Ich habe als Privatperson mein Netz durch Passwort und seitens des Providers mit dem aktiviertes Schutz WPA2-Personal. Da ich weder über die Programme zu irgendwelchem Herunterladen von Musikdateien noch über das Interesse hierzu verfüge, ist meine Frage nun, konnte sich jemand Fremdes bei dieser Sicherung in mein Netz einloggen?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Es ist eine Grundlage, eine kaum zu umgehende Grundlage des Filesharing, das Du nicht nur nehmen darfst, sondern auch geben mußt.
Zumindest während des Downloadens werden die downgeloadeten Datei- Fragmente bereits wieder angeboten und weitergegeben.
Da kannst Du nichts degegen machen - und wenn Du Dein Netz noch so gut abgeschottet hast.
Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen.
Jürgen
Hi user_307859
durch eine dritte Person (da nicht meine IP-Adresse) Wenns nicht deine IP ist, was wolln die dann von Dir?
unbefugt in mein Netz eingewählt Selbst wenn sich jemand in dein WLan einwählt, müsste es deine IP
gewesen sein. Da es aber nicht deine IP war.
Normalerweise halte ich mich bei solchen Themen zurück. Doch hier meine ich, wirst du veralbert. Andy
Öhm, Geld? Ist doch normal, dass abgemahnt wird und Geld verlangt wird, ohne dass bewiesen ist, dass der Abgemahnte der wirkliche Täter ist. Das macht es ja so attraktiv für Anwälte, schnell an Geld zu kommen, ohne großartig viel zu arbeiten.
Empfehlung an den OP: suche mit dem/den Namen der Anwälte und dem Titel und/oder Interpreten im Netz, ob die Kanzlei massenhaft abmahnt. Falls dem so ist, hat man IMO recht gute Chancen gegen die. In jedem Fall aber:
- Anwalt nehmen, der darauf spezialisiert ist!
- auf keinen Fall die beiligende Unterlassungserklörung unterschreiben, weil man sich darin verpflichtet, die Zahlung(en) zu leisten! Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod UE) abzugeben, die die Zahlungen außen vor lässt und nur auf die Verletzung selbst Bezug nimmt.
MfG Dalai
Woher weißt du denn, dass das nicht deine IP war?
Der Provider rückt auf Antrag die Adresse des Nutzers raus, der zu diesem Zeitpunkt im Netz war. Wie kommen die dann auf dich?
Protokoll vom eigenen Router, schätze ich mal. Sowas hat jede Fritzbox heutzutage. Ich hab mir für meinen fli4l-Router auch ein Paket gebaut, das die IP-Adressen aufzeichnet, um genau in solchen Fällen nachprüfen zu können, was Phase ist.
MfG Dalai
Na,
dann hat er ja keine Probleme wenn er so ein Protokoll hat, aber wie kommen die dann auf ihn?
Gruß
Hi,
Er wird doch nicht seine momentane IP mit der im Anwaltschreiben verglichen haben und daraus den
Schluss ziehen er war es nicht.
So wie es sich darstellt, war es jemand aus seinem eigenem Haushalt oder jemand der Zugang zu
seinem WLAN hat, auch bei WPA2. Wir werden es nie erfahren, wetten? Gruß und schönes Weekend, Andy
seinem WLAN hat, auch bei WPA2.
Und wie kommst du da rein?
Für einen Fremden, der lediglich etwas Musik downloaden will, sicher ein unverhältnismäßiger Aufwand das zu knacken.
Ja ich mein wenn er freilich die Zugangsdaten hat. Etwas verquatscht ausgedruckt. Der Haken ist halt die
IP aber das wern mir wohl nicht erfahren. Andy
Aber die kann im Netz fast jeder auslesen und dann mit Datum und Uhrzeit einem Anwalt zur Abmahnung überlassen.
Oder so ein windiges Anwaltsbüro macht das gleich selber.
Ein derartiges Protokoll hat vor Gericht keinerlei Bedeutung und auch die Anwälte werden das nicht ernstnehmen. Lesenswerter Artikel zum Thema: Schwierige Gegenwehr.
MfG Dalai
Ein Rundumschlag. Kann jeden treffen.
Du tönst doch immer hier rum dass Du c't liest.
Anscheinend guckst Du Dir nur Bilder an.
dalai war wesentlich schneller als ich.
Sorry!
Erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der IP-Adressenermittlung
http://www.initiative-abmahnwahn.de/2011/02/24/olg-koeln-erhebliche-zweifel-an-der-zuverlaessigkeit-der-ip-adressenermittlung/
Da hat sich keiner bei Dir eingeloggt.
Die Programme, um die IP festzustellen, arbeiten zu 95% fehlerhaft.
Das war vor kurzem Thema im Fernsehen.
Mach Dich im Internet schlau. Nimm Dir einen Anwalt, der die Materie kennt.
Bezahle nix. Hoffentlich kommst Du nicht an so eine Pappnase von Richter, der nicht durchblickt.
das WICHTIGSTE hatte ich vergessen
die beigefügte Unterlassungserklärung in die Tonne
du mußt aber eine UE (unterlassungser...) abgeben - dazu wurde von mehreren Rechtsanwälten und dem Verein Abmahnwahndreipage eine ausgearbeitet
lade diese runter und fülle sie aus - dies ist leicht und Erklärungen sind dazu
da kommt nur das Werk rein was in der Abmahnung drinne steht, nur dieser 1 Titel
falsch wäre: das Werk X und alle zukünftigen Werke von Künstler X
richtig : Das Werk "so a schöner Tag von ThomasRichter nicht zugänglich....
ein Hauptunterschied dieser UE ist das bei der, die dir geschickt wurde, bekennst du dich schuldig und erkennst die Zahlung und Schadenersatz an - deswegen die in die Tonne
Wenn du kein Filesharing gemacht hast erstatte Strafanzeige gegen diese Kanzlei, das denen endlich das Handwerk gelegt wird.
diese UE kannst du nehmen:
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Ablauf_abmahnung.pdf
weitere Infos z.B. hier:
http://www.familienforum.biz/board1-infocenter/board364-abmahnwahn/1250-abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung
Gruß Thomas
Hallo,
geh auf
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/
und schau dich da um. Dort steht alles Wissenwwertes. Wenn ich unschuldig wäre, wäre meine Reaktion Strafanzeige nach § 263 StGB.
Also Leute!
Wenn das Schreiben echt ist, MUSS er einen Rechtsbeistand kontaktieren oder zahlen.
Wenn das Schreiben ein Fake ist MUSS er gar nichts machen. ABER; Er schein es nicht zu erkennen, deshalb postet er hier.
Mein Tipp an user_307859; geh zum Anwalt und lass das prüfen!
Und eine einstweilige Verfügung riskieren? Ganz schlechte Idee. Wie ich oben schon schrieb: Anwalt einschalten, mod.UE abgeben und dann abwarten. Eine Abmahnung ist normalerweise kein Fake, aber die ermittelten Anschlussinhaber können durchaus falsch sein, wie auf der verlinkten Seite bei heise zu lesen oder in den erwähnten Sendungen zu sehen ist.
Wenn man gar nicht reagiert, riskiert man weitere (durchaus auch gerichtliche) Schritte der Abmahner bzw. der Rechteinhaber. Das ist ja das Fatale an Abmahnungen: als Abgemahnter ist man erstmal aufgeschmissen und muss reagieren.
MfG Dalai
ich stimme wohl mit der mehrzahl überein und sage einfach das man sich dür son fall n anwalt holt.
Diese ganze geschichte mit Kazaa LimeWire Bearshare und Piratebay ist offiziel verboten worden und wird auch geahndet. Trotzdem kriegt man die sachen über rapidshare und co. und speziell musik über youtube.
darum sage ich lass die pfoten von kazaa & co.! zu riskant für rechner und den geldbeutel.
Wenn dein Passwort in einem Wörterbuch zu finden ist, oder sehr lang ist, ist das durchaus wahrscheinlich.
einfache passwörter können mittels programmen wie pyrit leicht gefunden werden, passwörter die länger sind, können mit einem sogenannten Urbildangriff auf PBKDF2(HMAC(SHA-16), 4096) mit einer Komplexität von 2^36 innerhalb von ein paar stunden geknackt werden.
Du musst doch wissen, ob Du
a) ein WLAN verwendest
b) welches entweder ungesichert oder schwach abgesichert ist
c) hast Du Kinder die sich einloggen können
"konnte sich jemand Fremdes bei dieser Sicherung in mein Netz einloggen? "
Das glaube ich nicht, ich denke eher dass es sich vermutlich bei der IP Auswertung um einen Zahlendreher handelte, kann ich aber nicht nachvollziehen.
Es kann auch sein dass Dich eine Firma abzocken will, gewb doch mal die Firma die Dich angeschrieben hat bei Google ein, und schau Dir das Ergebenis an.
Hallo,
wenn du dir sicher bist, die Unterstellung nicht begangen zu haben würde ich mich über die Möglichkeiten einer Strafanzeige wegen Betrugen informieren.
gruß JohnT
JohnT-
- das der Thread etwas ältlich (über 2 jahre) ist, ist Dir bewußt?
Jürgen
Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre