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Ärger mit den Datenschützern

habus21 / 37 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo an Alle.

Ich pinne es mal an diese Brett. Ich betreibe schon zwei oder drei Jahre eine kleine Homepage zum Thema Wetter. Jetzt hat mich mein neuer Vermieter und zukünftiger Nachbar wegen des dort sichtbaren Webcam-Bildes bei der Polizei angeschwärzt. Also kam unser Dorfsherriff zu mir und hat mir empfohlen, mich diesbezüglich bei den Datenschützern beraten zu lassen.

Hab ich also da angerufen und um einen Beratungstermin gebeten, den konnte mir die Dame allerdings nicht nennen wegen Urlaub und blabla. Sie versprach allerdings, mich nach ihrem Urlaub zurückzurufen und dann... Weiterhin riet sie mir, ohne die Webcam überhaupt gesehen zu haben, diese vorsichtshalber auszuschalten oder gegen den Himmel zu richten.

Hab ich natürlich nicht gemacht. Wenn ein Sargverkäufer mir rät, gleich zwei zu kaufen, weil der erste ja nach 20 Jahren anfängt zu faulen, mach ich das ja auch nicht.

Naja, jedenfalls blieb der versprochene Rückruf aus. Also hab ich heute wieder angerufen. Da scheißt mich die arrogante Ziege doch zusammen, ich würde ihren Weisungen nicht folgen und ich solle die Kamera sofort abschalten. Eine belastbare Begründung konnte sie mir natürlich nicht geben, aber wenn ich nicht...-Geldstrafe. Ich hab dann nur noch gesagt, sie soll das schriftlich machen, dann kann ich mich auch wehren.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache, und natürlich auch zu meiner kompletten Seite?

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de

http://wetter-aus-teltow.de
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mawe2 habus21 „Ärger mit den Datenschützern“
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Wie ist Eure Meinung zu der Sache

Ich bin jetzt auch kein Datenschutz-Jurist aber ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Web-Cam, die sogar in die Fenster gegenüberliegender (Privat-?)Häuser "hineinschaut" und die auch die Grundstücke anderer Leute "abfilmt" datenschutzmäßig schon sehr grenzwertig ist.

Also der Tipp, sie sofort abzuschalten war sicher nicht ganz verkehrt.

U.U. könnte man mit Masken arbeiten und bestimmte Bereiche von der Übertragung ausschließen. Aber richtig toll sieht das Bild dann auch nicht mehr aus...

Gruß, mawe2

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giana0212 habus21 „Ärger mit den Datenschützern“
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Hi, das Thema hatten wir schon.

Die rechtliche Seite: Du darfst mit einer Kamera Deinen privaten Bereich filmen, ebenso das Grundstück/den Garten, wenn nur Du Zugang dazu hast. Filmst Du einen Eingangsbereich, muss auf die Kamera hingewiesen werden, weil unbeteiligte Bürger oder zB der Postbote ebenfalls auf einer Aufnahme erscheinen könnten. Es macht dabei keinen Unterschied, ob tatsächlich etwas aufgenommen wird, also ein Aufnahmegerät vorhanden ist. Ebenfalls ist es egal, ob die Kamera echt ist oder nur eine Attrappe.

Bist Du Mieter, darfst Du wahrscheinlich nur innerhalb Deiner Wohnung filmen. Jeder Bereich, der von anderen Bewohnern auch begangen wird, ist für Dich dabu. Dazu zählt dann auch der Hausflur oder der Garten. Komplett verboten sind Kameras, wenn sie Bereiche außerhalb Deines Grundstücks betreffen.

Besonders ernst ist die Sache (und unter Umständen richtig teuer wird es), weil die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden. Also Finger weg davon.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 giana0212 „Hi, das Thema hatten wir schon. Die rechtliche Seite: Du darfst mit einer Kamera Deinen privaten Bereich filmen, ebenso das ...“
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Ebenfalls ist es egal, ob die Kamera echt ist oder nur eine Attrappe.

Echt?

Wer soll mich denn wegen eines nicht vorhandenen Bildes verklagen? Bzw. wer hat einen Schaden dadurch, dass keine Kamera keine Aufnahme macht und nichts ins Netz gestellt wird?

Woher kommt diese Info bzgl. einer Attrappe?

Gruß, mawe2

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gelöscht_152402 mawe2 „Echt? Wer soll mich denn wegen eines nicht vorhandenen Bildes verklagen? Bzw. wer hat einen Schaden dadurch, dass keine ...“
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Es reicht der s.g. Anschein, siehe Anscheinwaffe. Wenn etwas so aussieht also ob, dann sind Reaktionen darauf gerechtfertigt.

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mawe2 gelöscht_152402 „Es reicht der s.g. Anschein, siehe Anscheinwaffe. Wenn etwas so aussieht also ob, dann sind Reaktionen darauf gerechtfertigt.“
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Es reicht der s.g. Anschein, siehe Anscheinwaffe. Wenn etwas so aussieht also ob, dann sind Reaktionen darauf gerechtfertigt.

Aber eine Web-Cam kann man schlecht mit einer Waffe vergleichen!

Eine Waffen-Attrappe kann im Zweifel dazu führen, dass jemand sich bedroht fühlt und dann mit eine echten Waffe schießt.

Wenn eine Web-Cam-Attrappe dazu führt, dass jemand diese mit einer richtigen Kamera fotografiert, ist das doch absolut zu verschmerzen... :-)

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gelöscht_152402 mawe2 „Aber eine Web-Cam kann man schlecht mit einer Waffe vergleichen! Eine Waffen-Attrappe kann im Zweifel dazu führen, dass ...“
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Falsch! Wenn ich davon ausgehen muss, des Anschein wegen von einer Kamera gefilmt zu werden, kann ich dagegen vorgehen! Stichwort Persönlichkeitsrecht.

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mawe2 gelöscht_152402 „Falsch! Wenn ich davon ausgehen muss, des Anschein wegen von einer Kamera gefilmt zu werden, kann ich dagegen vorgehen! ...“
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Phantom-Schmerzen... :-)

Falsch!

Meine Aussage

eine Web-Cam kann man schlecht mit einer Waffe vergleichen

findest Du falsch?

Wie viele Leute sind wohl schon durch Kameras getötet worden??

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Olaf19 mawe2 „Phantom-Schmerzen... :- Meine Aussage findest Du falsch? Wie viele Leute sind wohl schon durch Kameras getötet worden??“
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Zucchero hat völlig recht.

Eine Attrappe ist dazu da, einen Anschein zu erwecken. Wenn Menschen eine Attrappe sehen und diese für echt halten – oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, dass diese echt ist – verhalten sie sich dementsprechend.

Wer eine Knarre sieht, hat Angst davor, angeschossen, wenn nicht gar erschossen zu werden. Wer eine Kamera sieht, fühlt sich beobachtet und entsprechend befangen.

eine Web-Cam kann man schlecht mit einer Waffe vergleichen

Beide haben eine einschüchternde Wirkung. Auch als Attrappe.

Zugegeben: als ich das erste Mal davon las, war ich eben so wenig überzeugt wie du ;-) Aber hier zählt die psychologische Wirkung im Auge des Betrachters, nicht die Frage, ob das Teil tatsächlich funktioniert.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Zucchero hat völlig recht. Eine Attrappe ist dazu da, einen Anschein zu erwecken. Wenn Menschen eine Attrappe sehen und ...“
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Aber hier zählt die psychologische Wirkung im Auge des Betrachters

Im Auge des wenig aufgeklärten Betrachters!

Jedem sollte klar sein, dass er quasi permanent überwacht wird. Überall. Tagtäglich. Flächendeckend. (Viele holen sich sogar freiwillig zusätzliche Überwachungstechnik in die eigenen vier Wände!)

Attrappen deuten eher auf das Gegenteil: Hier will jemand Überwachung vortäuschen, der (aus welchen Gründen auch immer) nicht tatsächlich überwachen will / kann.

Eine Attrappe hat also auf den aufgeklärten Betrachter psychologisch eher eine entspannende Wirkung, keinesfalls jedoch eine einschüchternde.

Aber wie viele Leute sind schon aufgeklärt über diese Tatsachen???

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Im Auge des wenig aufgeklärten Betrachters! Jedem sollte klar sein, dass er quasi permanent überwacht wird. Überall. ...“
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Jedem sollte klar sein, dass er quasi permanent überwacht wird. Überall. Tagtäglich. Flächendeckend.

Das möchte ich nachdrücklich bezweifeln. Wenn ich irgendwo in einem beliebigen Wohngebiet durch eine Seitenstraße schlendere, richten sich 100 Kameras auf mich?

Wenn ich aber an einem einzelnen Haus vorbeikomme, wo sich deutlich sichtbar eine Kamera angebracht ist und mich im Visier hat, dann fühl ich mich zurecht beobachtet.

Attrappen deuten eher auf das Gegenteil: Hier will jemand Überwachung vortäuschen, der (aus welchen Gründen auch immer) nicht tatsächlich überwachen will / kann. Eine Attrappe hat also auf den aufgeklärten Betrachter psychologisch eher eine entspannende Wirkung, keinesfalls jedoch eine einschüchternde.

Der Betrachter weiß doch gar nicht, dass das eine Attrappe ist.

Denn wenn er das wüsste, wäre es ja keine mehr...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Das möchte ich nachdrücklich bezweifeln. Wenn ich irgendwo in einem beliebigen Wohngebiet durch eine Seitenstraße ...“
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Der Betrachter weiß doch gar nicht, dass das eine Attrappe ist.

I.d.R. schon.

Allein die Tatsache, dass die Attrappe gut sichtbar platziert wird während die echten Kameras meist recht gut versteckt werden, ist ein solcher Hinweis. Ansonsten erkennt man es sie auch einfach am Aussehen.

Kinder-Spielzeug-Pistolen sind ja auch nicht verboten. Erst wenn eine Waffenattrappe ziemlich echt aussieht, wird es justiziabel. Eine ähnliche Grenze sollte für Kamera-Attrappen auch gelten. (Wenn man schon Kameras mit Waffen vergleicht.)

Denn wenn er das wüsste, wäre es ja keine mehr.

Wie meinst Du das? Eine Attrappe ist keine Attrappe mehr, wenn ich weiß, dass es eine ist?

Gruß, mawe2

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giana0212 mawe2 „Echt? Wer soll mich denn wegen eines nicht vorhandenen Bildes verklagen? Bzw. wer hat einen Schaden dadurch, dass keine ...“
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Das hatten wir schon mal, als ich Luttyy darauf hingewiesen hatte, dass seine Kamera am Fenster ein rechtliches Problem darstellen könnte. Auch da gab es Zweifler, es steht aber fast wörtlich genau so in dem betreffenden Gesetzestext.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 giana0212 „Das hatten wir schon mal, als ich Luttyy darauf hingewiesen hatte, dass seine Kamera am Fenster ein rechtliches Problem ...“
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Hast Du mal einen Link?

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giana0212 mawe2 „Hast Du mal einen Link?“
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Ich wusste, dass das kommt, ich suche gerade danach.

Vielleicht reicht Dir das:

https://www.activemind.de/magazin/video-kamera-ueberwachung-rechtskonform/

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 giana0212 „Ich wusste, dass das kommt, ich suche gerade danach. Vielleicht reicht Dir das: ...“
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Ich find's halt ein bisschen komisch.

Ist aber auch nicht so wichtig, mach Dir keine allzu großen Umstände! Ich habe weder vor, eine echte Kamera zu installieren noch eine Attrappe...

Zumindest kann man bei einer Attrappe in keinem Fall feststellen, welchen Teil der Realität sie abfilmen würde, da es ja kein Objektiv gibt, dessen Brennweite (und sonstige Eigenschaften) bekannt sein müssten, um das zu beurteilen.

Gruß, mawe2

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gelöscht_323936 mawe2 „Hast Du mal einen Link?“
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einen Link

ich bin zwar nicht "Du" an der Stelle - einfachste web-Suche hier mit Urteilen vom BGH: http://kanzlei-lachenmann.de/auch-kamera-attrappen-statt-videoueberwachung-sind-unzulaessig-urteil-des-bgh/

Suchbegriffe "kamera attrappe datenschutz"

Ich hatte/habe den Fall, dass der Vermieter im Hausflur eine Kamera-Attrappe angebracht hat und den Hinweis Video-Überwachung. Das ist auch nicht rechtens.

Anne

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mawe2 gelöscht_323936 „ich bin zwar nicht Du an der Stelle - einfachste web-Suche hier mit Urteilen vom BGH: ...“
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Suchbegriffe "kamera attrappe datenschutz"

Wobei in dem Artikel explizit drinsteht: "Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Kamera-Attrappen keine Anwendung, da keine Daten erhoben werden."

Das Thema Datenschutz ist bei Attrappen also nicht existent.

Ebenso ist die Überschrift "Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH" wenig zielführend, da ja Videoüberwachung in gewissen Grenzen durchaus erlaubt ist. Dort, wo das der Fall ist, wird ja wohl eine Attrappe auch erlaubt sein, oder?

Insgesamt finde ich es aber schon absurd, dass heute Hinz und Kunz mit Ihren Smartphones tagaus tagein jeden Menschen auf der Straße beliebig oft knipsen dürfen, ohne belangt zu werden, eine Kamera-Attrppe (die keinerlei Bilder machen kann), soll aber verboten sein.

Gruß, mawe2

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giana0212 mawe2 „Wobei in dem Artikel explizit drinsteht: Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz BDSG bei Kamera-Attrappen keine ...“
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Bei der Verwendung von Attrappen geht es um Persönlichkeitsrechte, nicht um Datenschutz. Da wo man Kameras verwenden darf, darf man auch Attrappen verwenden. Da wo man Kameras nicht verwenden darf, darf man auch keine Attrappen verwenden. Hier zählt allein der Anschein, der Grund dafür ist, Du änderst Dein Verhalten, wenn Du Dich beobachtet fühlst. Nicht die vorhandene oder nicht vorhandene Technik ist entscheidend, sondern wie der einzelne auf das Vorhandensein reagiert.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 giana0212 „Bei der Verwendung von Attrappen geht es um Persönlichkeitsrechte, nicht um Datenschutz. Da wo man Kameras verwenden darf, ...“
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der Grund dafür ist, Du änderst Dein Verhalten, wenn Du Dich beobachtet fühlst

Das spricht natürlich für eine verdeckte / heimliche Überwachung, wie sie heute quasi flächendeckend und ohne Rechtsgrundlage geschieht! :-)

Es soll sich nur niemand überwacht fühlen, auch wenn jeder weiß, dass das quasi ununterbrochen passiert.

"Schizophrenie" nennt man das.

Oder eben auch "Scheinheiligkeit".

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gelöscht_323936 mawe2 „Wobei in dem Artikel explizit drinsteht: Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz BDSG bei Kamera-Attrappen keine ...“
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Ja mawe2,

wieso habe ich eigentlich die Suchbegriffe hier aufgeschrieben? Was ich alles so probiere, hätte ich wirklich nicht offenbaren müssen. Das geht noch gedacht viel unzutreffender - Hauptsache, ich finde was ich suche.

Wenn Dir was an dem verlinkten Beitrag nicht passt - dann schreibe denen das. Ich habe zu dieser Rechtsanwältin keine Verbindung und auch nichts zu meckern.

Ich habe vor einiger Zeit wegen Kamera-Attrappen recherchiert, da es plötzlich in meinem Hauseingang so ein Ding gab.
Daher kenne ich die vor einem Jahr gültige Rechtssprechung dazu. Aber Du möchtest es eben selbst alles durchlesen - tu das.

Das mit dem Knipsen auf der Straße - also im öffentlichen Raum - finde ich auch lästig. Mich rettet zum Glück inzwischen das nicht mehr jugendliche Alter vor zu viel Knipserei, was aber bei den zahlreichen Demos und Aktionen nicht so ist.
Und auch nicht, wenn man grad mal in eine peinliche oder komische Lage geraten sollte und einer mit Smartphone daneben steht.
Smartphone-Aufnahmen kriegt ja kaum einer mit, weil jeder selbst grade auf sein Smartphone starrt.

GN8
Anne

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mawe2 gelöscht_323936 „Ja mawe2, wieso habe ich eigentlich die Suchbegriffe hier aufgeschrieben? Was ich alles so probiere, hätte ich wirklich ...“
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Aber Du möchtest es eben selbst alles durchlesen - tu das.

Das habe ich gemacht, danke für den Link.

Ja, ich hatte tatsächlich angenommen, dass ein "Stück Plastik" (was anderes ist so eine Attrappe ja nicht) eigentlich nicht verboten sein kann.

Wieder so einer der absurden Auswüchse unserer Überwachungsgesellschaft. Statt die wirklichen Kameras zu bekämpfen, werden Scheingefechte geführt. Meinetwegen.

Ich gehe davon aus, dass Attrappen als solche auch deutlich erkennbar sind (man bringt sie ja extra so an, dass sie gesehen werden) und dass richtige Kameras eher versteckt montiert werden und daher oft nicht wahrzunehmen sind.

Wenn ich so eine Attrappe sehe, fühle ich mich also nicht mehr sondern eher weniger beobachtet als sonst, da ja hier offensichtlich jemand keine Lust / kein Geld hatte, ein richtiges Überwachungssystem zu installieren. Attrappen entspannen also eher die Situation als dass sie ein stärkeres Gefühl der Beobachtung erzeugen würden.

Aber das sehen andere (wie so oft) natürlich ganz anders...

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Wobei in dem Artikel explizit drinsteht: Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz BDSG bei Kamera-Attrappen keine ...“
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dass heute Hinz und Kunz mit Ihren Smartphones tagaus tagein jeden Menschen auf der Straße beliebig oft knipsen dürfen, ohne belangt zu werden

Das stimmt ja nun nicht. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, wenn das irgendwo auftaucht, kann man sich sehr wohl dagegen wehren. Dafür ist es doch völlig unerheblich, mit welchem Equipment das Bild aufgenommen worden ist.

Warum Attrappen problematisch sind, hatten wir ja schon an anderer Stelle diskutiert.

CU
Olaf

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mawe2 Olaf19 „Das stimmt ja nun nicht. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, wenn das irgendwo auftaucht, kann man sich sehr wohl ...“
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Das stimmt ja nun nicht. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, wenn das irgendwo auftaucht, kann man sich sehr wohl dagegen wehren.

Das ist schon richtig. Allerdings kann dieses Recht aus ganz praktischen Erwägungen i.d.R. nicht wahrgenommen werden.

Wenn mich in der Fußgängerzone zehn Leute innerhalb einer Stunde fotografieren: Wie soll ich deren Identität herauskriegen, um sie irgendwie belangen zu können? Wie soll ich erfahren, wo sie die Bilder veröffentlichen und zu welchem Zweck? Soll ich jeden von denen selbst fotografieren, um dann eine polizeiliche Fahndung zu initiieren?

Theoretisch habe ich ein Recht am eigenen Bild, praktisch aber nicht...

Dafür ist es doch völlig unerheblich, mit welchem Equipment das Bild aufgenommen worden ist.

Ja. Aber mobiles Equipment, mit dem ich jederzeit überall fotografiert werden kann ist eben noch bedrohlicher als fest installierte Kameras, (deren Standort mir u.U. sogar bekannt ist).

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Olaf19 mawe2 „Das ist schon richtig. Allerdings kann dieses Recht aus ganz praktischen Erwägungen i.d.R. nicht wahrgenommen werden. ...“
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Wenn mich in der Fußgängerzone zehn Leute innerhalb einer Stunde fotografieren: Wie soll ich deren Identität herauskriegen, um sie irgendwie belangen zu können?

Sobald sie die Bilder veröffentlichen, hinterlassen sie Spuren, anhand derer man ihrer habhaft werden kann.

Dagegen, dass Leute zu ihrem Privatvergnügen in den eigenen vier Wänden Bilder knipsen und sie anschauen, kannst du gar nichts unternehmen. Das konntest du aber auch früher schon nicht, als man noch mit analogen Kleinbildkameras unterwegs war.

Wie soll ich erfahren, wo sie die Bilder veröffentlichen und zu welchem Zweck?

Nun, wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Auch das war immer schon so.

Aber mobiles Equipment, mit dem ich jederzeit überall fotografiert werden kann ist eben noch bedrohlicher als fest installierte Kameras, (deren Standort mir u.U. sogar bekannt ist).

Ein Smartphone ist kein Überwachungsinstrument. Wenn jemand in der Fußgängerzone ein Bild knipst, auf dem ich zufällig mit drauf bin, dann ist das halt so.

Das ist etwas völlig anderes, als wenn ich in einem U-Bahn-Waggon sitze, wo sich permanent eine Kamera auf mich richtet, deren Bilder dann in irgendeine Zentrale übertragen und auch noch eine zeitlang archiviert werden.

Nebenbei, ich bin für die Überwachung von U-Bahnen. Die Vorstellung ist zwar nicht angenehm, aber wenn man auf die Weise z.B. Schläger oder Randalierer identifizieren kann, warum nicht?

CU
Olaf

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mawe2 Olaf19 „Sobald sie die Bilder veröffentlichen, hinterlassen sie Spuren, anhand derer man ihrer habhaft werden kann. Dagegen, dass ...“
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Sobald sie die Bilder veröffentlichen, hinterlassen sie Spuren, anhand derer man ihrer habhaft werden kann.

Ja. Aber es wird schon daran scheitern, dass mir so eine Veröffentlichung nicht bekannt werden wird.

Dagegen, dass Leute zu ihrem Privatvergnügen in den eigenen vier Wänden Bilder knipsen und sie anschauen, kannst du gar nichts unternehmen. Das konntest du aber auch früher schon nicht, als man noch mit analogen Kleinbildkameras unterwegs war.

Auch das ist richtig. Nur war zu analogen Zeiten (1.) sehr sehr viel weniger solche Technik in Gebrauch und (2.) war die Gefahr der Veröffentlicheung solcher Fotos kaum gegeben.

Ein Smartphone ist kein Überwachungsinstrument.

Ein sehr gewagter Satz!! Wirklich sehr sehr gewagt... (Aber das ist hier der falsche Ort, dies näher zu diskutieren.)

Nebenbei, ich bin für die Überwachung von U-Bahnen.

Ich auch.

Hier haben wir dann den (interessanten) Fall, dass Kameras eher ein Gefühl der Sicherheit vermitteln können (ob das klappt, sei mal dahingestellt). Also genau das Gegenteil einer unterstellten Bedrohung.

Man sieht: Das Thema ist recht komplex. Wahrscheinlich zu komplex, um es hier im Thread hinreichend zu erörtern.

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Ja. Aber es wird schon daran scheitern, dass mir so eine Veröffentlichung nicht bekannt werden wird. Auch das ist ...“
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es wird schon daran scheitern, dass mir so eine Veröffentlichung nicht bekannt werden wird.

Dazu schrieb ich weiter oben schon: "Nun, wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Auch das war immer schon so."

Nur war zu analogen Zeiten (1.) sehr sehr viel weniger solche Technik in Gebrauch und (2.) war die Gefahr der Veröffentlicheung solcher Fotos kaum gegeben.

Ist beides richtig, nur ist die Quantität einer Anwendung von Technik ja nicht ausschlaggebend für die Rechtslage. Wenn es verboten ist, Fotos von Leuten gegen deren Willen zu veröffentlichen, dann ist es nicht weniger verboten, wenn die Fotos einfacher zu erstellen und zu veröffentlichen sind.

>>> Ein Smartphone ist kein Überwachungsinstrument.
Ein sehr gewagter Satz!! Wirklich sehr sehr gewagt...

Es ging natürlich um die Überwachung anderer, nicht um die des Besitzers durch das Smartphone selbst. Das ist aber wirklich ein völlig anderes Thema.

CU
Olaf

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mawe2 Olaf19 „Dazu schrieb ich weiter oben schon: Nun, wo kein Kläger, da kein Richter oder auch: Was ich nicht weiß, macht mich nicht ...“
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Ist beides richtig, nur ist die Quantität einer Anwendung von Technik ja nicht ausschlaggebend für die Rechtslage.

Die Rechtslage muss dann eben an die neuen Quantitäten angepasst werden, das ist doch normal.

Als nur ein paar einzelne Leute Autos hatten, gab es keine Straßenverkehrsordnung und kein Zulassungswesen. Als die Zahl der Autos zunahmen, wurden die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.

Wenn es verboten ist, Fotos von Leuten gegen deren Willen zu veröffentlichen, dann ist es nicht weniger verboten, wenn die Fotos einfacher zu erstellen und zu veröffentlichen sind.

Weniger verboten ist es ja auch nicht. Allerdings sind die Konsequenzen, die jemand zu fürchten hat immer noch nicht hinreichend, um solches Handeln zu unterbinden.

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Olaf19 mawe2 „Die Rechtslage muss dann eben an die neuen Quantitäten angepasst werden, das ist doch normal. Als nur ein paar einzelne ...“
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Die Rechtslage muss dann eben an die neuen Quantitäten angepasst werden, das ist doch normal.

Nur was willst du dagegen machen? Verkaufsverbot für Mobiltelefone und Tablets mit Kamerafunktion oder behelfsweise deren zwangsweise Deaktivierung? Oder einfach nur eine Stärkung des Rechts am eigenen Bild mit härteren Strafen bei Verstößen?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_323936 Olaf19 „Das stimmt ja nun nicht. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, wenn das irgendwo auftaucht, kann man sich sehr wohl ...“
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Recht am eigenen Bild

Halloooo, da bist Du nicht ganz aktuell. Was nutzt das "Recht am eigenen Bild", wenn z.B. Schüler untereinender peinliche Bilder verschicken und ähnliches.
Auch wenn diejenigen "Recht" bekommen, gibt es durchaus großen Schaden.

Ist ein anderes Thema, das mawe2 da kurz angerissen hat.

Gruß,
Anne

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Olaf19 gelöscht_323936 „Halloooo, da bist Du nicht ganz aktuell. Was nutzt das Recht am eigenen Bild , wenn z.B. Schüler untereinender peinliche ...“
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Halloooo, da bist Du nicht ganz aktuell.

Das Recht am eigenen Bild wurde nicht abgeschafft und ist somit nach wie vor einklagbar:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Was nutzt das "Recht am eigenen Bild", wenn z.B. Schüler untereinender peinliche Bilder verschicken und ähnliches.

Was es in der Praxis nützt, steht von Fall zu Fall auf einem anderen Blatt. Aber auch Schüler haben Konsequenzen zu fürchten, wenn sie Mist bauen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_84526 habus21 „Ärger mit den Datenschützern“
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Schalt das Ding ab. Braucht kein Mensch! Und du sparst dir Ärger.

Zum Datenschutz haben die anderen Teilnehmer hier ja schon genug gesagt....

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habus21 Nachtrag zu: „Ärger mit den Datenschützern“
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Donnerwetter, mit so vielen Antworten hatte ich in der kurzen Zeit gar nicht gerechnet.

Ich habe natürlich auch versucht, mich mittels Google in der Sache schlau zu machen und bin dabei auf diese Seite gestoßen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300024-webcams-in-oeffentlich-zugaenglichen-raeumen---was-ist-zu-beachten. Nach dieser Seite wäre meine Cam rechtskonform. Ich zeichne nichts auf, Gesichter, Nummernschilder, Straßenschilder u.ä. sind nicht zu erkennen. Aber wenn einer von Euch, außer seiner persönlichen Meinung, einen Link mit belastbaren Aussagen zu den entsprechenden §§ für mich hat, wäre ich dankbar. Es gibt da auch einen -möglicherweise entscheidenden- Unterschied zwischen Überwachungskameras und Webcams.

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de
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giana0212 habus21 „Donnerwetter, mit so vielen Antworten hatte ich in der kurzen Zeit gar nicht gerechnet. Ich habe natürlich auch versucht, ...“
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Ich hatte Deine Seite erst später aufgerufen.

Es lässt sich erkennen, wann Nachbarn wegfahren und wiederkommen, das reicht schon. Auch dass Fenster benachbarter Häuser zu erkennen sind, ist unerwünscht. Du willst ja auch nicht, dass jemand mit einer Kamera in Dein Fenster guckt. Ich würde die Kamera außer Betrieb nehmen, bis das mit der Stelle geklärt ist, wo Du Dich erkundigt hast.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 habus21 „Donnerwetter, mit so vielen Antworten hatte ich in der kurzen Zeit gar nicht gerechnet. Ich habe natürlich auch versucht, ...“
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Also wenn schon eine Attrappe verboten ist, weil der Nachbar sich "beobachtet fühlen könnte", dann ist eine echte Web-Cam sicher noch viel mehr geeignet, dem Nachbarn dieses Gefühl des "Beobachtet-Werdens" zu suggerieren.

Dann ist es natürlich auch egal, ob Gesichter oder Nummernschilder erkennbar sind. Das sind sie bei eine Attrappe ja auch  nicht, und trotzdem ist sie verboten!

Ansonsten musst Du einfach mit dem Risiko leben, auf verschiedenen Ebenen dafür belangt zu werden, dass Du die Web-Cam betreibst.

Vielleicht kannst Du Dir vom Datenschutzbeauftragten auch noch Absolution erteilen lassen? Aber sicher nicht von irgendwelchen nickles.de-Usern!

Gruß, mawe2

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habus21 mawe2 „Also wenn schon eine Attrappe verboten ist, weil der Nachbar sich beobachtet fühlen könnte , dann ist eine echte Web-Cam ...“
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Ich will doch keine Absolution von Euch. Ich dachte nur, vielleicht kennt sich hier jemand einigermaßen mit dem Thema aus, im Gegensatz zu mir. Aber eins ist mal klar, nur weil die Datenschutztante das will, werde ich die Cam nicht abschalten, das muss sie dann schon mal ordentlich begründen. Einfach nur mal so Verlangen geht aus meiner Sicht nicht. Immerhin habe ICH bei DENEN angerufen, um zu erfahren, ob und was ich ggf. ändern muss, damit das Ding unbedenklich wird. Und was passiert? Siehe erster Post. Das ist Behördenwillkür, in meinen Augen jedenfalls. Ich wäre auch noch zu dem Nachbarn rübergelatscht und hätte ihn gefragt, ob es ihn stört, dass das Fenster seines Treppenhauses und sein Vorgarten auf meiner Website zu sehen sind. Vielleicht mach ich das auch noch. Man findet immer eine Möglichkeit allen gerecht zu werden. Aber nicht unter Druck von überflüssigen Datenschutz-Damen. Die sollen sich mal um wichtigere Themen kümmern.

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de
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gelöscht_84526 habus21 „Ich will doch keine Absolution von Euch. Ich dachte nur, vielleicht kennt sich hier jemand einigermaßen mit dem Thema aus, ...“
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Na ja, wenn eine "Datenschutz-Dame" sich um Datenschutz kümmert, dann macht sie meiner Meinung nach doch genau das, was sie machen soll. Für sie  gibt es nichts (oder nicht viel), was wichtiger ist, es ist halt ihr Job, den sie da macht. Und dafür wird sie womöglich auch noch bezahlt......

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mawe2 habus21 „Ich will doch keine Absolution von Euch. Ich dachte nur, vielleicht kennt sich hier jemand einigermaßen mit dem Thema aus, ...“
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Ich will doch keine Absolution von Euch.

Naja: Wenn wir Dir hier sagen, dass alles OK ist und Du kriegst dann trotzdem Ärger wegen der Kamera, ist Dir ja auch nicht gedient.

Gruß, mawe2

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