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Ein Kuschelbär - aber nicht für jeden geeignet....

enigma10 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich würde gern mal meine Homepage vorstellen, auf der ich meine Samojeden-Hündin vorstelle. Diese Schlittenhunde-Rasse
ist absolut kuschelfreudig und kinderlieb, aber trotzdem hat er so seine Eigenarten....

Ich würde mich über interessierte Besucher auf meiner Seite sehr freuen....

http://www.my-samoyed-chaya.jimdo.com

Gruß
Isa

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Olaf19 enigma10 „Ein Kuschelbär - aber nicht für jeden geeignet....“
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Hallo Isa, das Wichtigste vorab: das Impressum musst du unbedingt ändern, sonst wird's für dich richtig teuer:

  • Dein Name ist unvollständig,
  • die Straße fehlt ganz und
  • es ist keine E-Mail-Adresse im Impressum angegeben.
Das Telemediengesetz verlangt aber nach einer ladungsfähigen Anschrift: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Informationspflichten_nach_dem_Telemediengesetz

Es ist mir schon klar, warum du das so gemacht hast wie du es gemacht hast, und ich hege dafür auch einige Sympathie. Trotzdem: Mit Rücksicht auf deinen Geldbeutel solltest du das dringend ändern.

Unser Gesetzgeber pfeift auf die Privatsphäre des einzelnen, die Gläsernheit des Bürgers hat absoluten Vorrang...

Kommen wir zum erfreulicheren Teil:

Deine Seite beherbergt ein reiches Angebot wunderschöner Hundefotos und ist - besonders auf den ersten paar Seiten - auch recht informativ, später dominieren ja mehr die Bilder. Generell gefällt mir auch, dass der Inhalt nicht so alltäglich ist. Hundeseiten gibt es im Internet zwar zuhauf, du aber hast dich auf eine ganz bestimmte Rasse spezialisiert. Das ist immer gut.

Das Design finde ich nicht ganz so geglückt, da herrscht mir mitunter zu viel Buntheit und Durcheinander. Diese marmor-artigen blauweißen Ränder würde ich ganz wegnehmen und durch den Grünton ersetzen. Damit der nicht zu erschlagend wirkt, würde ich den eigentlichen Bereich in der Mitte breiter machen. Du könntest z.B. zwei Textspalten nebeneinander stellen, dann müsste man auch nicht ganz so viel scrollen.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Loopi© Olaf19 „Hallo Isa, das Wichtigste vorab: das Impressum musst du unbedingt ändern, sonst...“
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Hallo Isa, das Wichtigste vorab: das Impressum musst du unbedingt ändern, sonst wird's für dich richtig teuer

Nun hat sie ja eine US-Adresse (Endung .com). Das heißt, die Seite wird in den USA betrieben. Sie kann natürlich von hier aus aufgerufen werden, aber ich denke da gilt US-Recht. Wenn sie nichts angibt, kann man ihre Seite ja hier nicht stillegen. Ich werde mich aber da mal schlau machen.

Schönen Sonntag
André

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Edit:
Nachtrag:

Die Dame mit den Hunden ist in Deutschland registriert, es ist keine .com Adresse.

http://de.jimdo.com/
Impressum:
Jimdo GmbH
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg

Somit gilt hier deutsches Recht.
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Loopi© Nachtrag zu: „ Nun hat sie ja eine US-Adresse Endung .com . Das heißt, die Seite wird in den...“
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http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html

Hier wird davon ausgegangen, dass wer eine Seite in deutscher Sprache für den deutschen Nutzer erstellt dem EU-Recht unterliegt.

Dem entgegen steht die amtliche begründung des Telemediengesetztes §5.
Das zitierte ich schon mal in einem anderen Beitrag, blieb aber unbeachtet.

http://www.telemediengesetz.net/telemediengesetz-begruendung.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten § 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in § 6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Also noch einmal genau lesen:
Damit unterliegen [...] Homepages, die rein privaten Zwecken dienen [...] künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Ich frage mich, warum alle immer das Telemediengestz heranziehen, den Abschnitt 2 mit §5 zitieren und die amtliche Begründung ignorieren.

Fazit: Die Dame mit ihren Hunden braucht kein Impressum.

Schönen Sonntag
André

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Olaf19 Loopi© „http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html Hier wird davon...“
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Was ist denn genau mit "künftig" gemeint - ab wann gilt oder galt das, und ist das nicht längst schon wieder revidiert?

Ich halte das alles für ein ziemlich dünnes Eis. Im Zweifelsfall bekommt man sie doch dran, weil es "rein private" Homepages per definitionem schon gar nicht mehr gibt. Jedes dauerhafte Bereitstellen von Daten im Internet gilt als "geschäftsmäßig", auch wenn es nicht gewerblich ist im Sinne von Geld verdienen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Loopi© Olaf19 „Was ist denn genau mit künftig gemeint - ab wann gilt oder galt das, und ist...“
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Ich halte das alles für ein ziemlich dünnes Eis.

Das ist ja das Problem, selbst wenn dann das Gericht entscheidet, die Köterseite braucht kein Impressum, hat man erstmal den Ärger. Abmahnung, Anwalt, Kosten....
Ich würde (mache ich ja auf meinen Seiten) ein ordentliches Impressum angeben, bevor es zum Ärger kommt. Die schwammigen Gesetze und Rechtsprechungen ärgern mich auch immer.
Was ist dabei, den vollen Namen, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer (die ja auch eine ungenutzte Nummer sein kann, Hauptsache es steht eine da) anzugeben. Wer das nicht will soll eben den Internetauftritt sein lassen.

Alternativ kann sie auch eine passwortgeschützte Seite anlegen und ihren Freunden das Passwort geben. Das habe ich grade bei zwei Seiten gemacht, die ich übernommen habe und deren Inhalte nur für Mitglieder meiner Kommissarseite (ähnlich VIP hier) zugänglich sind. Da gibts kein Impressum.

Beste Grüße
André
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sandra0172 Loopi© „ Das ist ja das Problem, selbst wenn dann das Gericht entscheidet, die...“
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Köterseite
Eine so liebevoll gestaltete Seite eines Menschen, dem Hunde offensichtlich sehr am Herzen liegen als Köterseite zu bezeichnen, ist für mich unterste Schublade.
Und das als Nickles Moderator? Na ich weiß ja nicht, ich weiß ja nicht...

Was ist dabei, den vollen Namen, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer (die ja auch eine ungenutzte Nummer sein kann, Hauptsache es steht eine da) anzugeben. Wer das nicht will soll eben den Internetauftritt sein lassen.
 
Stalking wäre zum Beispiel ein Grund, kein Impressum anzugeben. Gibts leider öfter als man denkt und wenn man dann nach einem Umzug die neuen Daten nicht bekannt geben  möchte, finde ich das sehr verständlich.
Für andere Menschen kann es durchaus noch eine Menge Gründe geben, kein Impressum anzugeben.

Was ist zum Beispiel mit dem mit der mißbrauchten Frau, die ihre Erfahrungen an andere Mißbrauchsopfer weitergeben will, damit diese bessere Hilfe bekommen?
Was ist mit dem jungen Mann, der eine Krebserkrankung erfolgreich überstanden hat und andere teilhaben lassen möchte, um ihnen Mut zu machen?
Was ist mit dem an Magersucht erkrankten Teenie, der seine HP als eine Art Tagebuch benutzt um Zuspruch und Ratschläge von anderen zu bekommen?

Sollen solche Leuteden Internetauftritt sein lassen ?
Nicht jeder, der etwas zu sagen hat, möchte sich deshalb gleich öffentlich machen.


Liebe Grüße,
Sandra
 
Wir gehen mit unserer Welt um, als hätten wir noch eine Zweite im Kofferraum! (Jane Fonda)
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asterix5 Loopi© „http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html Hier wird davon...“
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Der Wortlaut des Gesetzes ist immer nur ein Teil der Wahrheit. Der fehlende Teil wird durch die Rechtsprechung ergänzt.

Eine Abmahnung wird in diesem Fall (unvollständiges Impressum, weil Nachname fehlt) wohl nicht erfolgen, weil nichts verkauft und auch keine Dienstleistung angeboten wird, so daß niemand behaupten kann, die Betreiberin hätte sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Aber:

Voraussetzung für eine Kennzeichnungs- oder Impressumspflicht nach § 5 TMG ist zunächst ein "geschäftsmäßiges Betreiben" des Internetangebotes. Es muss sich also um ein Angebot handeln, das einer nachhaltigen und auf Dauer angelegten Tätigkeit dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für eine Geschäftsmäßigkeit nicht erforderlich, auch nichtkommerzielle Angebote können dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Quelle:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/16.html

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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Olaf19 asterix5 „Der Wortlaut des Gesetzes ist immer nur ein Teil der Wahrheit. Der fehlende Teil...“
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So steht es sinngemäß auch in meinem Wikipedialink ganz oben im Thread. Entscheidend ist für mich ferner der Satz: Demzufolge werden theoretisch auch alle privaten Webseiten als Teledienst interpretiert. Allerdings ist fraglich, inwieweit das durchgesetzt werden kann.

Auch wenn die Botschaft durch Formulierungen wie "theoretisch" und "fraglich" aufgeweicht daherkommt - sonderlich beruhigend ist das nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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asterix5 Olaf19 „Hallo Isa, das Wichtigste vorab: das Impressum musst du unbedingt ändern, sonst...“
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Hehe, toller Rat. Bist Du Dir sicher, daß der Jimdo-Baukasten zwei Fließtext-Spalten ermöglicht?

An dem Thema haben sich mit herkömmlichen HTML- und CSS-Mitteln schon viele versucht (auch ich). Für die Aufteilung des Textes auf die Spalten ist der Entwickler aber selbst verantwortlich, weil kein automatischer Spaltenumbruch erfolgt. Und demzufolge muß für jede Seite einzeln unter verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Auflösungen, verschiedenen Fensterbreiten und verschiedenen Skalierungen getestet werden. Wenn man viel Geduld hat, kriegt man das sogar hin ;-)

Automatischen Spaltenumbruch gibt's erst mit CSS 3:
http://webkompetenz.wikidot.com/html-handbuch:css3#toc18
Aber dieser Standard ist 1.) noch nicht fertig und wird 2.) von älteren Browsern nicht unterstützt.

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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asterix5 Olaf19 „Hallo Isa, das Wichtigste vorab: das Impressum musst du unbedingt ändern, sonst...“
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Da hat natürlich das Zitat gefehlt, auf das sich mein Beitrag bezieht:
Du könntest z.B. zwei Textspalten nebeneinander stellen

Ich war heute früh wohl schon etwas übermüdet.

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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asterix5 enigma10 „Ein Kuschelbär - aber nicht für jeden geeignet....“
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Ein Hund kann immer

Mag schon sein.

Aber Lächeln kann er nicht. Lächeln können nur Männer :-)

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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