Er kann doch mit der oben beschriebenen App ins Festnetz telefonieren.
Muss man dazu nicht erst in der Fritz!Box das entsprechende Telefoniegerät anlegen? (So kenne ich es jedenfalls von diversen Telefonen, die ich über DECT, TAE oder VoIP an die Fritz!Box anschließe.)
Ich kenne mich mit dieser Fritz!App nicht aus, kann es mir aber kaum vorstellen, dass jeder, der Zugriff auf das WLAN hat, damit dann einfach ohne Weiteres kostenpflichtige Festnetz-Telefonate führen kann.
(Im Prinzip würde ich in solchen Fällen sowieso nur den Zugriff auf das Gast-WLAN gestatten.)
Wie gesagt: Die Zugangsdaten der Fritz!Box darf man selbsterklärend in solchen Fällen natürlich keineswegs weitergeben. Sonst braucht man sich über solche Probleme nicht zu wundern.
Oder willst du nur wieder Fragen stellen?
Ich will Fragen stellen, damit man darüber diskutieren kann und damit man das Problem u.U. sogar lösen kann. Was ist daran nur immer so schlimm?
Im Startposting stand nichts von Telefonie, dort stand nur
eine Ffeundin von mir hat einer anderen FreundinX in Ihrem Haus , den Zugriff auf Ihr WLan genehmigt usw.
Was unter
usw.
zu verstehen ist, wissen wir natürlich nicht. Das kann alles oder nichts bedeuten.
Hat du eine andere Erklärung zum Problem?
Es kann auch jemand anderes die Kosten verursacht haben und die Freundin bzw. deren Sohn werden zu Unrecht verdächtigt.
Die Telefonrechnung sollte Auskuft darüber geben, durch welche Art von Telefonat(en) dieser hohe Betrag entstanden ist (und evtl. sogar, wann diese Telefonate geführt wurden).
Das Protokoll der Fritz!Box sollte dann die Zuordnung ermöglichen, von welchem Endgerät das geschehen ist.
Wer das Telefonat / die Telefonate letztendlich geführt hat, steht dort natürlich auch nicht drin...