Hallo,
nach dem Öffnen der Klappe fährt der Druckkopf nicht mehr in die Mitte. PC sagt, Drucker reagiert nicht. Blinkt 4 mal orange, dann 2 mal orange grün und dann 8 mal orange grün. Kein piepsen oder so. nach dem Anschalten auch kein Hin- und herfahren des Druckkopfens wie sonst üblich.
Dieses Resetten brachte auch nichts. Nach 3 tagen von der Steckdose fuhr der Druckkopf einmal hin und her. Dann aber wieder das gleiche.
Canon-Service sagt, Druckkopf sei hinüber. Stimmt das? Wenn ja, dann muss ich sagen, sch*** Ding. Habe vieleicht 2000 Seiten gedruckt und Gerät 1 (+2Wochen) Jahr alt.
Wenn nichts zu machen ist, dann gleich vorweg: Welchen Drucker dann kaufen? Drucker ohne permanenten Druckkopf und Refillen? Ansonsten habe ich den I560 von Canon ins Auge gefasst.
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Moin,
Du hast doch nichts zu verlieren. Erstmal beim Händler reklamieren und abwarten, was passiert. Die Wahrscheinlichkeit ist gar nicht so gering, daß der Drucker im Rahmen der Gewährleistung repariert wird. Jedenfalls entstehen Dir vorher keine Kosten, außer vielleicht die Fahrt- oder Portokosten zum Händler.
Gruß
Jürgen
Danke für die Antwort. Heißt für mich, dass ich da selber wohl nicht viel tun kann. Werde mal versuchen, das über den Händler abzuklären. Chancen stehen schlecht, da K&M nicht gerade für seinen guten Service bekannt ist und das Gerät ja nun auch älter als 1 Jahr ist.
Gruß,
Dennis
Die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland ist aber inzwischen nicht mehr ein Jahr, sondern 2 Jahre. Und da Du eigentlich in den Start dieser Regelung fallen müßtest, hast Du noch Garantie. Vorausgesetzt Du hast noch den Kaufbeleg. :-)
Moin,
>> Die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland ist aber inzwischen nicht mehr ein Jahr, sondern 2 Jahre"
Nicht ganz korrekt, aber auch nicht ganz falsch... Der MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM beträgt 2 Jahre, wenn sich der Verkäufer stur stellt, kann ("kann", nicht "wird") es nach Ablauf von 6 Monaten zu Problemen kommen, da im Streitfall der Käufer des Gerätes beweisen muß, daß der Fehler bzw. die Ursache dafür von Anfang an bestanden hat. HP lässt es bei seinen Tintenstrahldruckern regelmäßig darauf ankommen. Dieser Nachweis ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Nicht jeder Händler ist allerdings auf Streit aus, Canon ist im übrigen auch sehr kulant, und wenn der Händler kooperativ ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß es zu keinen Problemen kommen wird, vorausgesetzt, man hat den Fehler nicht offensichtlich selbst verursacht.
Aber so einfach "Ich habe 2 Jahre Gewährleistung, nun macht mal" ist die Rechtslage nun auch wieder nicht...
Ich würde das Gerät direkt zu Canon bzw. zu einem seiner autorisierten Werkstätten schicken ( siehe http://support.canon.de ), Testausdruck und Kaufbeleg beilegen und abwarten, was passiert.
Gruß
Jürgen