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Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

Michael Nickles / 4 Antworten / Baumansicht Nickles
(Foto: Pixabay)
(Originalmitteilung) Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro.

Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze.

„Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Nicht zuletzt profitieren die Verbraucher durch niedrigere Preise.“ Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. 

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig. 

Bitkom begrüßt das Ergebnis ausdrücklich. Das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien ist aus Bitkom-Sicht hingegen obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet. „Urheber müssen angemessen kompensiert werden. Urheberrechtliche Abgaben können dies in Zukunft aber nicht mehr gewährleisten. Im Digitalzeitalter entstehen innovative Produkte einfach viel schneller als vor 50 Jahren“, so Rohleder. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Dies verursache hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten. „Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen.“

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

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winnigorny1 Michael Nickles „Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten“
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Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen.

Genauso sehe ich das auch. - Ich nutze Sticks (CDs eigentlich nur noch die eine oder andere Rettungsdisk) eigentlich nur für Backups. Was soll ich anderen Kram auf Sticks oder andere Datenträger brennen? - In Zeiten, in denen man Filme streamen kann - eben auch auf dem Fernseher?

Ansonsten lade ich mir nichts urheberrechtliche Geschütztes herunter, habe höchsten selbst Bilder und Videos an denen ich die Urheberrechte habe....

Trotzdem werde ich zur Kasse gebeten. Irgendwie geht das eigentlich gar nicht. - Erinnert mich an die Sache mit den Rundfunk- und Fernsehgebühren, die ich als Firma zahlen muss, die im eigenen Haus arbeitet und dann dann wird der Rechner als Radio- Fernsehgerät "besteuert", obwohl ich damit gar nicht damit Radio höre oder fernsehe. - Beides kann ich viel komfortabler im Wohnzimmer haben.

- Aber ich könnte es ja, weil ich eine Anlage habe, die mit der man das könnte (haha - ohne TV-Karte; ich weiß, man könnte Fernsehen auch auf dem Rechner streamen.....).

In meinen Augen ist das so, als müssten alle Männer wegen Vergewaltigung in den Knast. - Sie haben zwar vielleicht nicht, aber immerhin hat jeder gesunde Mann die "Anlage" dafür.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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The Wasp winnigorny1 „Genauso sehe ich das auch. - Ich nutze Sticks CDs eigentlich nur noch die eine oder andere Rettungsdisk eigentlich nur ...“
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Jeder von uns zahlt für Gewalttaten und zwar über die Steuer, oder wer glaubst du, finanziert Polizei und Justizapparat?

Deine Vergleiche sind so durchdacht wie alle deine Kommentare...

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winnigorny1 The Wasp „Jeder von uns zahlt für Gewalttaten und zwar über die Steuer, oder wer glaubst du, finanziert Polizei und Justizapparat? ...“
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Jeder von uns zahlt für Gewalttaten und zwar über die Steuer, oder wer glaubst du, finanziert Polizei und Justizapparat?

Du vergleichst in deinem Eifer, andere zu verletzen und zu beleidigen, dummerweise Äpfel mit Birnen, denn Justiz und Polizei sind - genauso wie die Steuerbehörde, staatliche Einrichtungen (OK, das Staatsfernsehen auch, und daher handelt es sich bei der Rundfunkg- und Fernsehgebühr um eine versteckte Steuer und hier mag mein Vergleich auch ein wenig hinken).

Aber beim Urheberrecht handelt es sich um privatwirtschaftliche Interessen und die haben nichts mit Steuern und Staat zu tun.

Deine Vergleiche sind so durchdacht wie alle deine Kommentare...

Vielen Dank auch. - Du bemühst dich ernsthaft um die Krone des größten Stinkers hier- Meine Stimme hast du, Glückwunsch.

Ansonsten werde ich auf weitere Provokationen deinerseits nicht eingehen. EOD.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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The Wasp winnigorny1 „Du vergleichst in deinem Eifer, andere zu verletzen und zu beleidigen, dummerweise Äpfel mit Birnen, denn Justiz und ...“
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Aber beim Urheberrecht handelt es sich um privatwirtschaftliche Interessen und die haben nichts mit Steuern und Staat zu tun.

Der selbe Unfug. Der Staat regelt das Urheberrecht und damit auch, was die GEMA darf und sogar tun muss, nämlich die Interessen der Urheber wahrnehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html

Du kannst die GEMA verstaatlichen, wenn dir das lieber ist, an den Abgaben ändert das aber gar nichts.

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