Hallo,
Ich habe mein altes IPhone 4 bei eBay verkauft. Da ich schon mal ein neues Display einbauen musste wegen Sturz, und es dann nach einem halben Jahr komplett den Geist aufgegeben hat, habe ich das Gerät ausdrücklich als defekte Bastlerware verkauft. Ich habe geschrieben, dass das Display schwarz bleibt, und ich keine Ahnung habe, was damit wäre. Zum Abschluss habe ich nochmal ausdrücklich gesagt, dass das IPhone defekt ist, und eine Rücknahme ausgeschlossen ist. Mir wurden im Vorfeld 130 € geboten, und deshalb habe ich einen Sofortkaufpreis von 130€ eingestellt. Das IPhone wurde dann binnen 2 Minuten verkauft. Ich habe einen einzigen Fehler aus Unachtsamkeit gemacht: ich habe aus versehen 32 GB ein gegen, es hatte aber leider nur 18 GB. Daran hängt sich jetzt der Käufer auf, und außerdem wäre das Handy ja kaputt :0). Nun will er entweder 50€ zurück, oder ganz vom Kauf zurücktreten. Nach einer Antwort von mir, indem ich nochmals sagte, dass er das Andy als defekt gekauft hat, und ich im Vorfeld von einer Rücknahme absehe, er wusste ja, auf was er sich einließ, droht er jetzt mit Anwalt, und zieht sich an den 16GB hoch. Mein Mann sagt: lass ihn klagen, du hast dich abgesichert, und wir haben ne Rechtsschutzversicherung. Nun frag ich euch: hat der Käufer recht, oder stehe ich im Recht. Wäre schön, wenn ihr mir antworten könntet.
LG, mona
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An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall versuchen, mich mit dem Käufer im Guten zu einigen. Du hast - wenn auch aus Unachtsamkeit - falsche Angaben gemacht. Da wird dir im Fall, dass der Käufer klagt, wohl auch deine Rechtsschutzversicherung nichts nützen.
Gruß
K.-H.
Gib ihm einfach das Geld zurück und Ruhe ist. Auf Rechtsschutzversicherungen würde ich mich nicht so verlassen. Es ist nun mal ein Unterschied, ob das Teil 16 oder 32 Gb Speicher hat.
Mir hat man letztes Weihnachten eine Grafikkarte mit 512 Mb RAM als eine 1024er verkauft. Dem Verkäufer mußte ich auch auf die Füße treten, bis er sie zurücknahm. Denn soviel Geld hätte ich für eine 512er nicht bezahlt.
Also ganz einfach zurücknehmen - danach neu reinsetzen - aber diesmal mit den korrekten Angaben. Am besten noch die Worte "defekt" und ähnliche Beschreibungen in rot schreiben und unterstreichen.
Moin Mona,
gib ihm den Kaufpreis zurück und verbuche es als Erfahrungswert. Alles andere lohnt die Mühe nicht.
Wenn das Gerät schon nach 2 Minuten verkauft wurde nimm es doch zurück und verkauf es nochmal mit der korrekten Angabe 16GB (nicht 18 ;-) für 150€.
Entschuldige dich beim Käufer und schick ihm das Geld zurück gegen Ware.
Du hast den Artikel falsch beschrieben - ob defekt oder nicht halte ich ohne Jurist zu sein für irrelevant.
Die Funktionstüchtigkeit muss nichtmal das Hauptargument sein; vielleicht kann der Käufer ja damit was anfangen, wollte aber unbedingt mehr als die 16Gbyte Speicher.
Ansonsten halte es wie bereits genannt; wenn das Teil nach 2min für 130€ weggeht, verkauf es das nächste mal für 150€ und mit richtiger Beschreibung.
:-)