Hi Michael, diese Überlegung erscheint mir nicht ganz schlüssig.
Wenn man einen Vertrag abschließt, sind immer beiden Parteien vor Abschluss sämtliche Bedingungen bekannt. Es kann doch nicht sein, dass der Verlag sich über die Zahlungsmodalitäten zunächst "ausschweigt" und erst hinterher damit kommt, dass er 2 Jahre im voraus haben will. Ist zwar äußerst merkwürdig und für Zeitschriften allgemein auch ungewöhnlich, aber einen "Rechtsanspruch auf Ratenzahlung" gibt es nicht.
Wann hast du das Magazin denn bestellt? Wenn das noch keine 14 Tage her ist, könntest du das Abo noch stornieren, sofern es sich um eine Form von "Haustürgeschäft" handelt. Darunter fallen auch telefonisch akquirierte Abos. Bei einer Bestellung über das Internet gilt die Fernabsatzregelung des BGB - wiederum 14 Tage Stornofrist.
CU
Olaf