Hallo,
ich habe schriftlich ein Wirtschaftsmagazin bestellt. Das kam auch pünktlich an etc.
Nun soll ich aber gleich für 2 Jahre im Voraus zahlen. Das ist für mich zu viel. Ich bin Bäcker und kein Millionär ;-)
Hat man einen Anspruch auf Ratenzahlung? 2 Jahre sofort ist in meinen Augen fast Abzocke.
Grüße
Michael
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Michael, diese Überlegung erscheint mir nicht ganz schlüssig.
Wenn man einen Vertrag abschließt, sind immer beiden Parteien vor Abschluss sämtliche Bedingungen bekannt. Es kann doch nicht sein, dass der Verlag sich über die Zahlungsmodalitäten zunächst "ausschweigt" und erst hinterher damit kommt, dass er 2 Jahre im voraus haben will. Ist zwar äußerst merkwürdig und für Zeitschriften allgemein auch ungewöhnlich, aber einen "Rechtsanspruch auf Ratenzahlung" gibt es nicht.
Wann hast du das Magazin denn bestellt? Wenn das noch keine 14 Tage her ist, könntest du das Abo noch stornieren, sofern es sich um eine Form von "Haustürgeschäft" handelt. Darunter fallen auch telefonisch akquirierte Abos. Bei einer Bestellung über das Internet gilt die Fernabsatzregelung des BGB - wiederum 14 Tage Stornofrist.
CU
Olaf
Hallo,
danke für die Hilfe.
Es waren sämtliche Bedingungen bekannt. Alles steht deutlich drauf. Ich habe es einfach nicht gelesen.
Kann man da als Unternehmer was machen? Ein Rücktrittsrecht soll es für Unternehmen ja nicht geben. Das haben nur Privatleute. wäre ohnehin schon länger her.
Grüße
Michael
Ich fürchte, dass du da ganz schlechte Karten hast :-/ Mein Beitrag von neulich war auf deine Stellung als privater Endverbraucher bezogen, bei Gewerbebetrieben sieht es in der Tat anders aus.
Evtl. meldet sich noch jemand, der in diesem speziellen Fall Erfahrung hat - sonst wäre wohl am besten, eine öffentliche Rechtsberatung zu konsultieren, sofern es hier um richtig viel Geld geht.
SRY und viel Glück
Olaf
Kurz und knapp: Nein.
Für Unternehmer gelten deutlich schärfere Prüf- und Sorgfaltspflichten als für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
Nicht gelesen = selber schuld.
Mein Anwalt hat das bestätigt :-( Als Unternehmen hat man da keine Chance aus dem Vertrag zu kommen.
Ich habe die Rechnung nun beglichen. Das Heft ist zwar nicht schlecht, aber der Preis doch ziemlich hoch. Die BTW LLC könnte ruhig etwas günstiger anbieten. Für die Hälfte wäre es absolut super.
Das tut mir leid zu lesen... insgeheim hatte ich gehofft, dass ein Rechtsanwalt evtl. noch den einen oder anderen Kniff gewusst hätte, und sei es nur, die Angelegenheit erträglicher zu gestalten, z.B. Möglichkeit der Verkürzung um die Hälfte auf 1 Jahr o.ä.
Ja, dann kannst du jetzt nur zweierlei tun - das Ganze als Lehrgeld verbuchen und aus der Lektüre der Zeitschriften das Beste machen.
Danke jedenfalls für deine Rückmeldung!
CU
Olaf