Hallo,
heute erhielt ich, per normaler Post - kein Einschreiben - einen Mahnbescheid v. Amtsgericht Detmold + Schreiben der Deutsche Zentrale Inkasso Berlin - über 158,09 €, zahlbar bis 16.08.2011
Die mündliche Verhandlung fand am 28.03.2011 statt - in diesem "im Namen des Volkes" erlassenen Schreiben steht nur der Name und die Adresse vom allseits bekannten GF Tomas Franko, Borsingstr. 35, 63110 Rodgau - aber nicht mein Name und meine Adresse.
Ich hatte von dieser Firma jetzt ca. 1 Jahr ruhe und nun geht der Zauber von neuem los. Was erstaunlich ist auf dem Schreiben der Inkasso Firma steht meine neue Adresse unter der ich mich angemeldet haben sollte - was aber nicht der Fall war oder ist sonder ich hatte diese Seite noch unter meiner alten Adresse besucht - lange Rede - kurzer Sinn - was soll ich nun tun?
Rechtsanwalt einschalten??
Über gute Tipps wäre ich dankbar.
Grüße Micha0205
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gar nichts machen. Das erledigt sich nach einigen Versuchen, die im Ton immer dreister werden, von selbst.
Sollte tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem einfach formlos widersprechen. Danach sollte Ruhe sein, denn die wissen, dass sie vom Gericht auf den Sack bekommen, wenn sie vor Gericht ziehen. - Deshalb hört das Generve eigentlich immer schon vor dem angkündigten Mahnbescheid auf.
Die versuchen nur, "alte Kunden" nochmal abzuziehen, weils ja beim ersten Mal auch so schön geklappt hat.....
Also: Post öffnen und lesen und wegwerfen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann formlos Widerspruch einlegen und Ruhe. - Wenn nicht, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
Wenn du der nervöse Typ bist, schließe dich doch mal mit dem Verbraucherschutz bei dir in der Region kurz.
Er schreibt doch, dass er einen Mahnbescheid v. Amtsgericht Detmold bekommen hat. Also so einfach wegwerfen kann er den doch nicht, oder?
Gruß, mawe2
Er schreibt aber auch: "per normaler Post - kein Einschreiben"
Mit Einschreiben hat das ja auch nichts zu tun sondern mit Postzustellungsurkunde, wie Du schon geschrieben hast.
Die Frage ist doch lediglich: Ist es ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ist es keiner.
Alles andere wurde schon gesagt und wenn micha selbst der Meinung ist, es ist keiner, dann braucht er doch gar nicht nachfragen...
Gruß, mawe2
Nee, ich habe ja auch nur das ganze Prozedere beschrieben und auch gesagt, dass er bei einem gerichtlichen Mahnbescheid einfach nur formlos widersprechen muss. - Übrigens braucht (und sollte man) da auch keine Gründe angeben, damit im schlimmsten Falle, wenn es einen Anwalt braucht, der noch eine tabula rasa hat.
In der Regel kommen Mahnbescheide per Einschreiben. Auch wenn er hier mit der normalen Post gekommen ist, sollte man einen Widerspruch an das zuständige Gericht schicken. Desweiteren kann man eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer des zuständigen Wohnortes des betroffene RA schicken. Wenn sich die Beschwerden häufen, dauert die Prüfung trotzdem sehr lange aber es wird eine Entscheidung letztendlich herbeigeführt. Die kann dann dazu führen, dass der betroffene RA, ich meine wirklich alles, verliert. In einigen Fällen ist ein Fortbestand nicht mehr möglich, weil sie zu großspurig gelebt haben.
MFG uncle
Das wäre ja ein Traum, wenn es so weit käme...
...aber wer nichts träumt, kann auch nichts verwirklichen ;-)
Greetz
Olaf
Bei einem gültigen Mahnbescheid mit deinem Namen und gegen dich musst du natürlich Widerspruch einlegen, sonst bist du dran!
Sollte der Mahnbescheid nicht direkt gegen dich sein, alles in die Tonne...
Gruß
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt immer per Postzustellungsurkunde. Wenn Dein Name nicht erwähnt wird, bist Du nicht angesprochen.
Lad das Ding mal hoch.
Vermutlich ist es nur die Kopie eines erwirkten Fakes, d.h.:
T.F. hat gegen seinen Kumpel Günther Gauner für € 23,00 einen Mahnbescheid erwirkt + legt eine Kopie davon zum Angst einflößen seinen albernen Bettelbriefen bei.
Es scheint mir auch eher so, daß die angesprochene Anlage kein Mahnbescheid, sondern die Kopie eines Trophäenurteils ist.
Hast Du einen Nachsendeantrag gestellt?
Hallo micha0205,
wenn Zweifel an der Richtigkeit des Mahnbescheides bestehen, frage beim Amtsgericht Detmold telefonisch an. Hier wird man Dir die Gültigkeit bestätigen.
Sollte es ein ordnungsgemäßer Mahnbescheid sein, wird ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erforderlich. Die genaue Frist muss im Mahnbescheid stehen.
Nichts zu tun wäre in diesem Falle fahrlässig und endet i.d.R. mit finanziellen Nachteilen.
Sollte der Mahnbescheid eine Fälschung sein bitte auf jeden Fall Anzeige erstatten und nichts weiter unternehmen.
MfG.
violetta
Hallo Violetta,
wie es aussieht ist das eine Urteilsschreiben aus Detmold und dieses Inkassoschreiben - dass ich diesen offenen Betrag von 158,09€ zahlen soll. Auf die beiden bzw. 3 Mahnungen habe ich nicht reagiert bzw. 2x zurückgeschrieben und mit dem Anwalt gedroht - dann war plötzlich Ruhe - für über 1 Jahr und nun dies.
Als es gab weder eine Übergabeurkunde noch ein Einschreiben noch hat mir der Postbote den Brief pers. in die Hand gegeben, sonder in den Briefkasten eingeworfen. Auf dem Kuvert ist weder eine Briefmarke noch ein Frankierzeichen noch ein Stempel von wo der Brief abgeschickt wurde - das war wie ein Wurfsendung an alle Haushalte.
Der Brief ist an mich adressiert und es steht perönlich/vertraulich - auch dies ist höchst eigenartig, denn ich hatte schon Post vom Gericht und die Briefe waren "normal" adressiert
Gruß Micha0205 (weiblich)
Hallo micha0205,
schnappt Dir den gesamten Schriftwechsel und erstatte Anzeige bei der Polizei wegen Betruges. Anschliessend nur noch abwarten.
MfG.
violetta
zuerst ich bin weiblich :-) und das "Urteil" bzw. im Namen des Volkes - am Urteil vom Amtsgericht in Detmold ist nur namentlich dieser Tomas Franko erwähnt - weder mein Name noch Adresse stehen auf diesem Zettel - der außerdem kopiert ist - ohne Amtsstempel und Unterschrift des Richters - denn vom Richter gibt es auch keinen Namen.
Der Schrieb dieser Deutsche Zentral Inkasso, Berlin - da bin ich namentlich erwähnt - und auf der Rückseite ...... Bundesdatenschutzgesetzt - meine Adresse, allerdings meine neue Adresse - aber unter dieser war ich nicht auf dieser besch..... Seite -
@ Lockenfrosch - ich hatte einen Nachsendeantrag allerdings ist dieser längst ausgelaufen - im März 2011.
Nun bin ich mir nicht ganz schlüssig was dieses Inkassoschreiben sein soll
Also hat man Dich mit einer normalen Mahnung sowie einer nutzlosen Anlage belästigt.
Diese Vorgehensweise ist bei den Herrschaften derzeit hochmodern.
==> nicht beachten!
Jo! - Und eine Anzeige wg. Betrugsversuch wert!
Einfach der Versuch einer nochmaligen billigen Abzocke und ein Einschüchterungsversuch mit der Anlage, die einen anderen Fall betraf.
Abzocke vom Plumpesten eben...
Keine Zustellungsurkunde, kein Mahnbescheid. - Nach wie vor: Nicht beachten.
eine normale Mahnung ist das nicht - die normalen Mahnungen kamen übers Internet und sahen anders aus - dagegen habe ich wiedersprochen und dann war erstmal Ende der Vorstellung. Ich habe bei dieser komischen Plattform nicht mal meinen Account aktiviert geschweige war ich jemals auf den Seiten -
Diese Inkasso-Sache wird wohl die verschärfte Aufforderung zur Zahlung - mit einwenig Respekt einflössen - durch diese Inkasso firma
Genau, das trifft es!! Nicht nervös machen lassen.
Ein anderer Abzocker hat es mal bei meiner Frau versucht. - Die bekam nie eine Rechnung, sondern gleich eine Mahnung mit Beispielurteil.
Wir haben gar nicht reagiert. - Dann kam ein zweites Mahnschreiben: "Zahlen innerhalb von 14 Tagen oder Mahnbescheid!"
Wieder nicht reagiert und damit war dann auch Schluß. - Erfolg hat diese Masche eigentlich nur bei nervösen und völlig rechtsunkundigen Menschen. - Vornehmlich lassen sich so arme alte Menschen von diesen Schweinen abzocken.
Hallo ich bin weder alt, noch nervös noch vollig rechtsunkundig!
Ich hatte nur bis zum heutigen Tage - sprich über 1 Jahr - nichts mehr von diesen Menschen gehört.
Ich habe bei den Zahlungserinnerungen nichts gemacht, als eine 1., 2. und auch eine 3. Mahung kam - da hab ich dann wiedersprochen und dann war Ruhe.
Nun dieses Gerichtsurteil und vorallem steht darin, dass ich am 14.12.2010 einen Mahnbescheid bekommen haben soll?? Dieser wird normalerweise per Einschreiben oder persönlich mit Übergabeurkunde mit Unterschrift, ausgehändigt.
Insofern konnte ich dagegen natürlich nicht wiedersprechen.
So jetzt gehe ich am Montag bei unserem Anwalt vorbei und zeige ihm diesen Schlammassel und dann kann er sich darum kümmern.
Grüße
Arbeite Dich übers Wochenende hier durch:
http://abzocke-rupodo.blogspot.com/
Hallo, habe heute den gleichen Brief erhalten. Im Internet habe ich unter dem Amtsgericht Detmold einen Prozeß gefunden, den Icontent gegen eine andere Zahlungspflichtige gewonnen hat. Der Mahnbescheid ist also nicht an uns gerichtet, sondern soll zeigen, dass Icontent bereits vor Gericht Recht bekommen hat. Ich habe dann weitere Gerichtsurteile gelesen, wo leider die Firma immer Recht bekommen hat und die Leute zahlen mussten. Es wurde auch vom Gericht festgestellt, dass diese Firma nicht zu den Abofallen gehört. Einfach mal die Suchbegriffe Icontent und Amtsgericht Detmold eingeben. Weiß nun auch nicht, was ich machen soll. Will ja keinen Prozess der dann noch teurer wird.
Lest Ihr eigentlich die anderen Threads zu diesem Thema nicht?
Da sind jede Menge nützlicher Links gepostet worden.
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2011/abzocke-deutsche-zentral-inkasso-mahnt-fuer-premium-content-538825375.html
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/abofalle-drive2u-klagen-die-wirklich-538667444.html
Das Grundmuster ist immer gleich:
==> ignorieren!
In keinem mir bekannten Forum ist bisher die Durchsetzung eines gerichtlichen Mahnbescheides bekannt gemacht worden.
Bis auf die bereits erwähnten Trophäenurteile:
http://forum.computerbetrug.de/threads/die-troph%C3%A4enurteile-der-nutzlosbranche.31262/
... Mein' ich doch!!
Hallo Micha,
den " Mahnbescheid" von der Polizei "prüfen" lassen. Wenn der faul ist bekommt der Abmahner warhscheinlich Post vom Staatsanwalt. Das ist für dich kostenlos.
Gruß
Kabelschrat
Soviel ich weiß, reicht es heute aus, wenn der Postbote den Brief (gelber Briefumschlag) in den Briefkasten steckt. Dieser bestätig dann mit seiner Unterschrift, dass er den Brief dort eingeworfen hat (= vereinfachtes Verfahren).
Nichtsdestotrotz muss auf dem "Mahnbescheid" dein Name mit voller Anschrift stehen. Ferner ist einem echten Mahnbescheid kein Schreiben des Kontrahenten beigefügt, sondern lediglich auf einem Blatt die Forderung erörtert - mit voller Anschrift des Kontrahenten bzw. dessen Prozessbevollmächtigten.
All das Geschwafel um die "Post", die du erhalten hast, bringt aber nix, wenn wir diese "Post" nicht einblicken können.
Darum auch von mir die Bitte, diese einmal hier hochzuladen (inkl. Briefumschlag).
Kannst ja deinen Namen und deine Anschrift schwärzen.
Danach können die hier anwesenden "Rechtsverdreher" immernoch entscheiden, ob das ganze für eine Anzeige wegen des Betrugsversuchs reichen könnte.
Da du ja zu einem Rechtsanwalt gehen möchtest, besteht natürlich von deiner Seite aus auf eine Negativfeststellung per Gerichtsurteil. Das mögen die dubiosen Inkasodienste überhaupt nicht gerne. U. U. bekommen diese dafür sogar ihre Zulassung entzogen.
Hoffe, du hast eine guten Rechtsschutzversicherung. Wenn nicht, dann ab zur Verbraucherzentrale mit dem bisherigen gesamten Schriftverkehr. Die dürfen sogar Abmahnen. Dann ist schnell Schluss mit lustig für das Inkassounternehmen. Sollten die das dann anderswo auf die gleiche Tour nochmals versuchen, dann wird's richtig teuer für diese "Firmen" bzw. für deren Inhaber.
redred2x
"Soviel ich weiß, reicht es heute aus, wenn der Postbote den Brief (gelber Briefumschlag) in den Briefkasten steckt. Dieser bestätig dann mit seiner Unterschrift, dass er den Brief dort eingeworfen hat (= vereinfachtes Verfahren)." - so isses.
Einfache Grundregel: Bei Post von irgendeiner Truppe bei reinem Gewissen - ignorieren. Bei Post aber vom Amtsgericht oder auch bei schlechtem Gewissen (viele wissen, dass sie selbst Mist gebaut haben!) - unbedingt reagieren.
stimmt genau - das Ganze nennt man vereinfachte Zustellung, mit Datum und Handzeichen oder Unterschrift des Zusteller (Brieftäger). Auf jeden Fall ist der Umschlag "amtlich" mit Absender- und Empfänger- Angaben. Ein Mahnbescheid kommt auch nicht von jedem x-beliebigen Gericht, sondern die werden von festgesetzten Mahnbescheid-Zentralen versendet, änlich wie bei der Postbank. Da werden die Konten auch nach festgelegten Stellen geführt.
Gruß d_c
Wie wäre es, wenn Du alles was da ankam mal einscannst (Umschlag, Inhalt), und für uns sichtbar machst. Gerne auch mit Unkenntlichmachung Deiner Identität. Dann brauchen wir hier nicht wie "die Blinden über die Farbe diskutieren" und dann kommt garantiert auch ein wirklich brauchbarer Tipp für Dich rüber.
Gruß Cloude
Die Mietzemaus hat Angst.
Das haben die Strolche schon mal erwirkt. Dieses Geschäftsmodell scheint zu funktionieren.
Angst erzeugen ==> Geld kassieren
Die Idee vom Kabelschrat gefällt mir am besten - mit zur Polizei nehmen und dort abchecken lassen, ob das bereits unter "Betrug" fällt. Wie schon die Überschrift deines Threads zeigt - hier wird versucht, den Eindruck zu erwecken, es käme etwas "Amtliches".
Ich bin nur juristisch interessierter Laie und kann nicht definitiv sagen, ob das, was die da treiben noch zulässig oder schon illegal ist, insbesondere da ich die Papiere im Original nicht kenne. Eine bewusste Irreführung ist es in jedem Fall.
Natürlich könnte man auch den anderen Tipps folgen, die da lauten: "Tief durchatmen und nichts machen" - ist sicher auch eine Mentalitätsfrage, aber mich würde ein derart dreistes Vorgehen dermaßen ärgern, dass ich das dringende Bedürfnis hätte, selbst aktiv zu werden.
Muss aber jeder für sich entscheiden. Genau so gut kann ich jeden verstehen, der sagt, "dafür ist mir meine Zeit zu schade". Es ist nur so, wenn das alle sagen und niemand Anzeige erstattet - sofern möglich - dann wird den Abzockern auch nie das Handwerk gelegt.
CU
Olaf
Netter Versuch, aber die Mahngerichte in NRW sind die Amtsgerichte Euskirchen und Hagen.
Ab in die Tonne damit, oder kurz vorher mal bei der Polizei vorbei und Strafanzeige erstatten.
Man könnte auch einen anderen Weg gehen.
Da gibt es doch einige meist schlecht gelaunte Motorradfahrer. Der Einsatz ist nicht preiswert, egal, das nickel ich.
Es geht auch schlimmer.
Wir leben doch nicht in Gallien !
Solche Probleme, wenn es denn überhaupt welche sind, löst man durch Missachtung oder mit Intelligenz.
Erklärung : Intelligenz ist ein Begriff für die kognitive Leistungsfähigkeit des Menschen.
-groggyman-
Ps : Ich habe auf einem Motorrad noch keinen schlecht gelaunten Menschen gesehen, Motorrad fährt man, weil man daran SPASS hat :-)
Er meint eher die sorte motorradfahrer, die "Men at Work" so bechreiben
"six foot four - and full of muscles" ,-)
Aber ich nehme an, das weisst du ;-)
Volker
Als Jurist kann ich nur den Rat erteilen, den rosa
Vordruck (sofern vorhanden) - der mit dem Wort
"Widerspruch" versehen ist und eine Geschäfts-
Nr. eines Amtsgerichts trägt, mit Deinem/Ihrem
Namen zu unterschreiben und an die Adresse
des betreffenden Amtsgerichts zu übersenden.
(Verfahren gem. § 694 der Zivilprozeßordnung
(ZPO), bitte mal "ZPO" ergooglen.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein streng
formalisiertes Verfahren und in den §§ 688 ff.
ZPO abgedruckt.
Nach Eingang Deines Widerspruchsschreibens
bei Gericht muß der Antragsteller (aus Rodgau) seinen geltend gemachten "Anspruch"
schriftlich begründen und beim AG einreichen.
Du erhälst davon eine Abschrift und solltest
unbedingt binnen der 2-Wochen-Frist nach
Erhalt dieses Schreibens ebenfalls schriftlich
erwidern. (Hierbei kannst Du Dir ggfls. kosten-
frei die Hilfe eines Rechtspflegers bei Deinem
"Heimat-Amtsgericht" persönlich einholen.
Also: Dartun des Sachverhalts, wie er aus
Deiner Sicht (wahrheitsgemäß) sich ereignete
und wie er durch Beweismittel (Zeugen, Urkun-
den etc. pp.) ggfls. belegt werden kann.
Erst dann findet ein Termin zur mündlichen
Verhandlung statt, nicht vorher. Es macht
mich stutzig, daß Du mitteilst, daß bereits
am 28.03.2011 eine mündliche Verhandlung
in dieser (!) Sache stattgefunden haben soll.
Dies kann prozessual nicht sein, denn erst
gibt es die Zustellung des Mahnbescheids,
dann den Schriftsatzwechsel, dann die
mündl. Verhandlung - keinesfalls jedoch
existiert die prozessuale zeitliche Abfolge
in umgekehrter Reihenfolge !
Diesbezüglich umgehend bei der Geschäfts-
stelle des AG Detmold anrufen, das Akten-
zeichen angeben und sich intensiv erkundigen.
Falls die behaupteten Leistungen seitens des
Herrn Franko nicht oder nicht in der gehörigen
Art und Weise erbracht worden sind, dieser
aber die 100 %ige Lieferung und Leistung im
Schriftsatz (= das Schreiben an das Mahn-
gericht Detmold) behauptet hat, dann liegt
der Verdacht eines (Prozeß-)Betruges vor.
In diesem Fall den gesamten Sachverhalt
minutiös und detailliert aufschreiben und
an die nächstgelegene Staatsanwaltschaft
(Polizeidienststelle geht auch) schicken und
hierbei ausdrücklich :
Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.
Das Ermittlungs- und Strafverfahren geht so-
dann von Amts wegen weiter.
Toi, toi, toi wünscht der Notar
Mahnbescheid, die Zweite !
Ach ja, was mir beim nochmaligen Durchlesen
auffiel, micha0205, ist die Tatsache, daß der
Mahnbescheid lediglich als
n o r m a l e r...B r i e f
bei Dir eintrudelte. Es ist jedoch eine
z w i n g e n d e
Vorschrift, daß Dir der Mahnbescheid per
Postzustellungsurkunde zugestellt werden
muß (allein schon wegen der Fristenberech-
nung). Das sieht § 693 Absatz 1 der ZPO
(Zivilprozeßordnung) so ausdrücklich vor.
Falls der Absender dies "getürkt" hat, dann
würde ich den Absender bei der Polizei,
bzw. Staatsanwaltschaft anzeigen wegen
des Verdachts der Amtanmaßung, bzw.
wg. des Verdachts einer Falschbeurkundung.
(natürlich auch hier den gesamten Sachver-
halt - mit Beweismitteln und Zeugen - detail-
liert beschreiben und einreichen).
Gruß - der Notar
Der Mahnbescheid ist selbstverständlich getürkt - schau mal den Beitrag von Max Payne!
Außerdem hätte der Beschuldigte namentlich und mit voller Adresse erwähnt werden müssen - das ganze ist also noch nicht einmal Amtsanmaßung, sondern einfach nur billige Effekthascherei.
CU
Olaf
Hallo, Olaf19
merci für Deinen Beitrag. Zwar waren mir
diese Aspekte nicht entgangen, jedoch bin
ich es gewohnt - und das ganz besonders
bei "Ferndiagnosen" - daß ich juristische
Sachargumente "liefere", um jemanden zu
helfen, der in "juristischer Not" ist.
Als Schwerbehinderter, der leider alle 12 h
bestimmte Medikamente zu sich nehmen
muß, die zudem in's Zentralnervensystem
und in das Gehirn einwirken, ist diese
"Arbeit", die für mich eigentlich mehr eine
Art "geistiger Abwechslung" ist, eine Sache
der Ehre.
Wenn ich jedoch sehe, wie man mir hier
begegnet (Fakes, Spaßfragen, etc.) den
dürfte es ergo nicht wundern, wenn ich
keine juristischen Fragen mehr beantworten
werde.
Wenn bestimmte Teilnehmer hier auf
diesem board ihr leicht verdientes Geld
lieber in die Kanzleien von Kollegen tragen
wollen, anstatt hier rasch eine fundierte
juristische Stellungnahme, bzw. Lösung zu erhalten (honorarfrei) - bitte, das ist dann deren Privatvergnügen !
Meine Intention, mein forensisches Wissen
aus mehrere Jahrzehnte währender an-
waltlicher Berufstätigkeit als eine Art
"Danke schön" für die Hilfe bei meinen
Fragen zur Verfügung zu stellen, ist leider
nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
P.S. Ein Jurastudium dauerte idR 10 -
12 Semester, dann noch die rund 2jährige Referendarzeit und dann die
Anwaltszulassung. Also: 8 Jahre Aus-
bildung + forensische Erfahrungszeit
als Rechtsanwalt
Das musst du nicht so eng sehen!
Was glaubst du, was da in den 10 Jahren meiner Tätigkeit hier alles für selbsternannte Rechtsberater aufgetreten sind. Da war nicht einer dabei, der eine wirklich fundierte Grundlage hatte.
Deswegen muss man sich erst an dich gewöhnen..:))
Gruß
luttyy
@notar
Ich bin nun auch schon einige Zeit hier im Forum (meist als Leser) dabei und bin seltsam berührt, wenn ich manchmal mitbekomme, wie auf Personen (oder deren Beiträgen) herumgehackt wird.
Sich in solche "Diskussionen" einzulassen, bringt nichts, habe ich gelernt.
Manchmal, zum Glück in diesem Forum selten, gehen die Hiebe auch unter die Gürtellinie. Das musst Du dann einfach weg stecken, ohne dass Du dich persönlich angreifen lässt.
Mache es einfach wie ich als Endsechziger, dass Du dir einfach Gedanken machst, aber für Dich behältst.
Dir noch einen angenehmen Sonntag.
mich stutzig, daß Du mitteilst, daß bereits
am 28.03.2011 eine mündliche Verhandlung
in dieser (!) Sache stattgefunden haben soll.
Der Jurist hat nicht erkannt, daß mit einem Fake gedroht wird?
Der Jurist hat sehr wohl erkannt, daß es sich höchstwahr-
scheinlich um den Versuch einer strafbaren Amtsanmaßung
in Idealkonkurrenz mit Urkundenfälschung, bzw. potentieller
mittelbarer Falschbeurkundung handelt.
Ein sorgfältiger Jurist jedoch - noch dazu im Internet "aus der
Ferne" und ohne die betreffenden Unterlagen persönlich in
Augenschein genommen zu haben, empfiehlt einem hilfesuchenden "Mandanten", der in erkennbarer Not ist, stets "den sicheren Weg" und vermeidet insbesondere "Annahmen", die sich u.U. später als "völlig anders" herausstellen könnten.
Ggfls. fällt ein Amtsgericht das Urteil, niemals aber ein
nickles-Mitglied namens "Lockenfrosch". Oder sind Sie bitte
mal so nett und laden die Original-Unterlagen auf diese Seite
hoch ? Ich bin nur ein Mensch, aber kein Hellseher.
Wenn ich hier schon einen honorarfreien (!) Rat erteile,
muß ich mir nicht noch an das Bein pi.keln lassen !
Undank ist der Welten Lohn !
Kennen Sie den Fall mit den Pferden vor der Apotheke ?
nickles-Mitglied namens "Lockenfrosch". Oder sind Sie bitte
mal so nett und laden die Original-Unterlagen auf diese Seite
hoch ? Ich bin nur ein Mensch, aber kein Hellseher.
Man braucht kein Hellseher zu sein, um diesem Thread gewisse Fakten entnehmen zu können.
Die Polemik gegen Lockenfrosch finde ich einigermaßen sinnlos...
CU
Olaf
Darum schrieb ich ja weiter oben schon
All das Geschwafel um die "Post", die du erhalten hast, bringt aber nix, wenn wir diese "Post" nicht einblicken können.
Darum auch von mir die Bitte, diese einmal hier hochzuladen (inkl. Briefumschlag).
Aber solange der Threadstarter dies nicht tut (will/kann), können wir nur spekulieren...
redred2x
Der Jurist kennt den Unterschied zwischen
formellem und materiellem Recht; zudem hält
er sich an die Regeln der Bundesrechtsan-
waltskammer sowie an die gesetzlichen Vor-
schriften des Berufsrechts betreffend den
Anwaltsstand.
All diese Normen haben Verbraucherschutz-
bzw. Mandantenschutzcharakter.
Ein "freelancer", der vermutlich noch nicht
einmal 1 Semester Rechts- und Staats-
wissenschaften studiert hat und weder über
berufsspezifische, forensische Praxis noch sonstiges know-how insoweit verfügt, kann ruhig verbreiten, was er will.
Hingegen halte ich mich an die mich binden-
den Gesetze.
Quidquid agis, prudenter agas et respice
finem !
.... Und welche Plagiate finden wir in deiner Dissertation? ;-)))
@winnigorny1: Dieses hier:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
= "Was immer du tust, tu es klug und bedenke die Folgen!" aus irgendeiner Story von Fabeldichter Äspo.
Hierbei ist es aber nicht nötig einen Quellennachweis anzubringen, da es sich nicht um eine Dissertation sondern um eine geläufige Phrase handelt. Der Notar könnte allenfalls 3 Euro ins Phrasenschwein stecken. ;-)))
redred2x
... bitte Ä s o p !
Aus der Fabel 45. Der alte Grieche lebte ca. 600 v. Chr.
Helmes2
Jow, Schreibfehler von mir...
Ich trinke nun mal Clausthaler..."kann ja mal vorkommen..." ;-)))
redred2x
Hallo Notar,
vielen Dank für Deine ausführliche Hilfestellung - ich war gestern beim Anwalt und auch er sagte mir - das dieses Amtsgericht nicht zuständig sei - sondern dann das Amtsgericht in Offenbach.
Ja dieser Herr ist ihm schon ein paarmal begenet und auch andere Internet-Betrüger die auf diese Art und Weise - User, die auf diese Seiten verlinkt werden - abzocken. Mein Anwalt meinte nur er sei erstaunt, warum immer wieder diese 96,-- € als Leistung verlangt werden? Andere Abzocker arbeiten auch mit diesem Betrag??
Nochmals vielen Dank an alle, die mir hilfreiche oder auch weniger hilfreiche Tipps gegeben haben.
LG Micha0205
Hi Micha0205
Was unternimmt dein Anwalt denn jetzt bzw. was ist die Erkenntnis aus diesem Anwaltsgespräch?
redred2x
Du hast einen ganz schön blöden Anwalt.
12 x 8 ist nun mal 96. Da ändert auch ein Anwalt nichts dran.
Hallo, Micha0205
Zufälligerweise war ich früher selbst einmal
im Bereich des OLG's Frankfurt am Main
als Jurist tätig gewesen. Dies war bis zu Be-
ginn der 1990er Jahre. Damals galt (gilt ?)
eine Justiz-Verordnung, wonach Mahnbe-
scheide, die "normalerweise" bei den Amts-
gerichten Ffm, "Offebach", Darmstadt,
Wiesbaden und Hanau einzureichen wären,
aus Gründen der "Zonenrandhilfe" daß
ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld
als Mahngericht für solche Verfahren einzig
und allein zuständig ist.
Also hätte der "Mahnbescheid" beim AG
Hünfeld (Mahngericht) eingereicht werden
müssen. Die vorstehend 5 genannten Amts-
gerichte müssen den Antragsteller ("Gläu-
biger") ansonsten befragen, ob sie nach
dorthin abgeben sollen oder ob der Gläu-
biger seinen Antrag zurücknimmt.
"Es will merr nedd in de Kopp enei,
wie kann nur en Mensch nedd aus
Franggfordd sei !"
Dem mahnbescheid innerhalb der darauf angegebenen Frist widersprechen. Das musst du UNBEDINGT tun!
Unterlässt du das, wird der Mahnbescheid ohne weitere Kontrolle rechtskräftig und du musst zahlen.
Widersprichst du, dann muss der Fordernde dich Verklagen. Ist er einer der Zweifelhaften Persönlichkeiten im Netz, wird er genau das nicht tun.
volker
das stimmt...;-) aber ich habe diesen Brief auch bekommen....und er ist definitiv nicht personengebunden, sondern allgemein gehalten.....auch ist er unterschrieben (Gedruckt) mit "Richter". Es gibt also keinen Bescheid...es ist einfach nur wieder eine neue perfide Idee....
Ich weiss es nicht aber ich kann mir bei besten willen nicht vorstellen, dass dieser allgemein bekannte Franco in Deutschland hier noch irgendeinen Prozess gewinnt der nach diesem Muster abläuft. Hier geht es doch nur darum solange psychischen Druck aufzubauen bis derjenige umfällt und bezahlt. Außerdem bei der Mühe die sich die Leute mit dem Briefe schreiben machen traue ich denen auch zu sich in diversen Foren zu melden und gezielt Falschmeldungen zu verbreiten.
Damit bringst du es auf den Punkt.
Selbstverständlich muss man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren, man darf die Sache nicht einfach versuchen "auszusitzen", wenn man so etwas mit der Post gekommen hat.
Nur - eben dieses trifft in diesem Fall (anscheinend!) nicht zu.
CU
Olaf
Hallo!
ich habe des gleiche Urteil bekommen vom Amtgericht Detmold Im Namen des Volkes Urteil. Es ist nur eine Kopie, keine Namen vom Richter und meine Name steht auch nicht drauf. Ich habe gleichzeitig auch einen Anscheiben von der deutsche Zetral Inkasso "Zitat": Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von , 160,72 € bis 16.08.2011 sonst werden die gerichtlich gegen mich geltend machen.
Ich habe bis jetzt nicht reagiert weil ich immer gelesen habe, wenn das Urteil nicht an mich adressiert ist, dann brauche ich dies nicht zu beachten. Morgen ist der 16.08.2011 und habe bis jetzt noch keinen Widerspruch eingelegt "Ist das schlimm?" Soll ich lieber morgen gleich zu Polizei gehen, Oder soll ich beim Verbraucherschutz Wiederspruch einlegen?
Wäre nett wenn mir jemand Antworten würde. :)
Warum wird jedermann panisch, wenn eine Inkassobutze ihren Mahndrohmüll verschickt. Man muß mit den Leuten keine Brieffreundschaft eingehen. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen sollte (sehr, sehr selten), muss man diesem auf dem beigefügten rosa Formular widersprechen.
Hallo Rudido,
versetze Dich mal in die Lage der von Dir Genannten Warum wird jedermann panisch , die wahrscheinlich in ihrem Leben noch nie etwas mit Gericht, Inkassobüro usw. zu tun hatten.
Ich kann´s nachvollziehen, dass diese Leute dann verstört sind, aber sich wenigstens erkundigen, was zu tun ist. Jeder, der davon etwas versteht, sollte dann mit seinem Wissen helfen, ich kann´s nicht.
Gruß AlfUlm
Naja, ich bin auch kein Halb- oder gar Volljurist, sondern nur interessierter Laie, nur so viel muss klar sein: Wenn ein Mahnbescheid irgendeine Gültigkeit haben soll, dann muss er schon an mich adressiert sein. Alles andere ist Effekthascherei und ähnlich wertvoll wie fotokopierte Geldscheine.
Fisch9 hat es schon auf den Punkt gebracht:brauchst du oder kannst du gar keinen Widerspruch einlegen, da es keinen Bescheid gibt.
CU
Olaf
Hey Olaf,
ich stimme mit Deiner Sicht der Angelegenheit voll überein. Mir geht es wie Dir.
Mit meinem Einwand wollte ich nur den Thread-Beitrag von Rudido etwas entschärfen.
need help1 hatte ein Verständnisproblem, deshalb mein Einwand Jeder, der davon etwas versteht, sollte dann mit seinem Wissen helfen, ich kann´s nicht..
Gruß
Alf
Na, ich bin schon froh, dass die Zeiten vorbei sind, als auf dem Contra Nepp-Board bald jedes zweite Posting mit dem Satz endete: "ACHTUNG!! Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung"...
:-D
Klar darf man in einem öffentlichen Forum auch über Rechtsfragen diskutieren, habe jedenfalls noch nie gehört, dass Mike deswegen Ärger bekommen hätte. Wäre auch schlimm.
Greetz
Olaf
die Deutsche Inkasso ist Ende.... das was jetzt noch passiert sind die letzten Zuckungen. Selbst der eigene Verband distanziert sich. Wie oben schon erwähnt brauchst du oder kannst du gar keinen Widerspruch einlegen, da es keinen Bescheid gibt. Auch die Geschichten der IP Nummern sind ausgedacht. Die Leute wissen nichts von dir ausser die Informationen die du ihnen gegeben hast. Also in deinem Fall nicht reagieren. Was du machen könntest ist über das Internet auf deiner Landespolizeiseite ein paar Strafanzeigen stellen. Zumindestens Nötigung und Betrug(Versuch), eventuell auch Amtsanmaßung. Dann haben die Leute auch mal wieder einen Nebenkriegsschauplatz mehr.
danke für die Auskunft!!! ;) Jetzt weiß ich was ich tun kann.
Hallo!!
Die Inkasso ist sehr aktiv zur Zeit! heute bin ich nach Hause gekommen und stellen Sie sich vor was ich gefunden habe!!!!!!! ZWEI INKASSO ANSCHREIBEN Zitat "Wir erinnern Sier hiermit an die laufende Zahlungsfrist bis 16.08.2011" auf Briefumslag ist keine Briefmarke. Sehr seltsam der erste Anschreiben war die Frist bis 16.08.2011 und heute bekomme ich noch zwei Briefe (doppelt). Überingens die Deutsche Inkasso ist aus Berlin.
Ich werde morgen zur Polizei gehen und fertig, mir bleibt nicht andres.
Hallo need_help1
Bewahre doch mal die Ruhe!!! Setz dich hin und trink erst mal einen Kaffee oder einen Tee oder ein Bier - oder alles hintereinander.
Relaxen ist angesagt.
Bisher haben doch nur deine "Gegner" Geld ausgelegt, du kannst die Sache gemütlich aussitzen.
Zur Polizei brauchst du nicht, die hilft dir sowieso dabei nicht weiter bzw. hast nur noch mehr Laufereien, Schreibereien und Schreiben (vom Staatsanwalt, weil der ggf. noch mehr hinterfragt als die Polizei).
Erst wenn ein "gerichtlicher Mahnbescheid" (rosa Papier, bitte korrigiere mich einer, wenn's falsch sein sollte) in einem gelben Briefumschlag bei dir im Briefkasten liegt bzw. dir übergeben wird, erst dann !!MUSST!! du gegen diesen Mahnbescheid widersprechen (damit du endgültig Ruhe hast). Das tust du in dem du den rosa Schein entsprechend ausfüllst, also der gesamten Forderung widersprichts. Dann mit dem Mahnbescheid zurück an das absendende Gericht.
Aber glaube mir, es wird kein Mahnbescheid kommen, sonst hättest du schon längst einen.
Das die nervös werden kannst du daran erkenne, dass die dir das gleiche Schreiben 2x schickten.
Wenn es bei dir auch um die "Dt. Zentr. Inkasso" geht, dann schau dir die Links an, die Lockenfrosch schon gesetzt hatte. Dann weißt du alles, was du in diesem Falle an WIssen benötigst.
Übrigens muss auf einem Briefumschlag nicht zwangsläufig eine Briefmarke sein. Das geht heute schon mit entsprechendem Stempel/Aufkleber, der nicht wie eine Briefmarke aussieht bzw. mit einer Freimachung auf dem Schriftstück (bei geschlossenem Brief im Sichtfenster sichtbar).
redred2x
In diesem Fall würde ich vielleicht auch nicht mehr zur Polizei gehen, da die Firma eh schon in den letzten Zügen zu liegen scheint.
Grundsätzlich würde ich aber stark befürworten, sich dieser Mühe zu unterziehen. Es ist ja gerade gut, wenn ein Staatsanwalt die Sache hinterfragt, nicht dass wieder gleich eingestellt wird mit dem Vermerk "kein öffentliches Interesse vorhanden".
Wenn man solchen Typen das Handwerk legen will, auch mit im Interesse anderer, wäre mir das die Mühe allemal wert.
CU
Olaf
Dann gehe ich aber zum Anwalt meines Vertrauens, der das alles für mich erledigt.
Sowohl eine Negativfeststellung (oder wie das heißt) per Gerichtsbeschluss als auch die Anzeige bei der Polizei wg. versuchten Betruges.
redred2x
Der Anwalt deines Vertrauens kostet dich aber eine Stange Geld!
Polizei und Staatsanwaltschaft hingegen werden vom Steuerzahler finanziert.
CU
Olaf
Kommt drauf an, ob man entsprechend Versichert ist oder nicht.
Polizei und Staatsanwaltschaft hingegen werden vom Steuerzahler finanziert.
Bei ersteren hast du event. jemanden sitzen der sich mit der Materie nicht so auskennt und ob man direkt zum Staatsanwalt gehen kann, ist mir nicht bekannt. Aber vllt. kann uns dazu hier einer Auskunft geben (ggf. User "notar"???).
redred2x
Aus § 158 StPO:
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Du kannst Dich also direkt an die StA wenden. Allerdings ist die Polizei in dieser Sache sowieso nur Erfüllungsgehilfe der StA: Wenn Du die Anzeige bei der Polizei erstattest, wird diese Anzeige immer an die zuständige StA "abverfügt". Die StA entscheidet dann über das weitere Vorgehen (vgl. § 160ff. StPO).
Ganau so, habe auch eine Rechtschutzversicherung die so etwas abdeckt, aber in den allermeisten Fällen muß man die Sache nur aussitzen und die Füsse stillhalten.
Hatte vor Jahren auch mal ein Schreiben von einem gewissen "Olaf Tank", habe den Brief einfach ignoriert und es ist nichts passiert ausser das der gewisse Herr was auf den Deckel bekommen hat.
Ich war das nich'...!
Aber deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht nur die Fälle ab, in denen man sich vor Gericht gegen eine Klage verteidigen muss - zahlt die auch, wenn man selbst in die Offensive geht? Ich meine, Anzeige bei der Polizei erstatten und dazu einen Anwalt einschalten, das erzeugt ja nun Kosten, die vermeidbar wären, da das nicht unbedingt ein Anwalt machen muss.
CU
Olaf
In allgemeinen ja, meinte auch nur wnn die wirklich mal vor Gericht gehen. Ich kann auf jedenfall ein Beratungsgespräch abrechnen.
Die RV ist nicht nur zur Verteidigung da.
Wenn du gegen jemanden Klagen möchtest, dann musst du ja in die "Offensive" gehen (können).
redred2x
Genau das meine ich damit, wenn ich Probleme mit dem Nachbarn hätte, so müßte ich ja auch in die "Offensive" gehen um was zu erreichen.
Hallo, Olaf19
diese Tatsache zeigt, daß das
Recht eine teure Ware ist. Wer
jedoch das Rechtsanwaltsvergü-
tungsgesetz durchliest, wird jedoch
eines Besseren belehrt:
So "teuer" ist es nun auch wieder
nicht !
Ggfls. können notwendige Rechts
-anwaltskosten als Kosten zweck
-entsprechender Rechtsverfol-
gung im Wege des Schadens-
ersatzes geltend gemacht werden (§§ 823, 249 BGB)
Sie ist aktiv :) aber trotzdem am Ende. Ich möchte Dir das kurz erläutern. Vor zirka 1 1/2 Jahren wurde ihr die Lizens entzogen. Das heisst theoretisch könnte das Inkassobüro gar nichts eintreiben. Besagte Firma hat dagegen Widerspruch eingelegt, was die die Sache erstmal ausgehebelt hat. Das Widerspruchsverfahren ist in Berlin anhängig. Ein Richterspruch ist zeitnah zu erwarten. Daher werden jetzt noch so viele Schreiben verschickt..als letzte Maßnahme um noch mal Geld einzutreiben.
Bitte denkt daran, dass ihr auf die alten Schreiben nicht mehr reagiert. Die Widerspruchsfrist ist eh vorbei. NUR bei Schreiben die direkt vom Gericht kommen...Widerspruch einlegen. Das kann im Einzelfall passieren.
die Icontent haben gewohnen was kann ich jetzt machen?
Bei was haben die gewonnen???
redred2x
Zigtausende Verbraucher hatten gehofft, daß dem skandalträchtigen Unternehmen heute vom Kammergericht der Weg gewiesen und die Lizenz endgültig entzogen wird. Doch es kam anders, als erwartet: das Berliner Gericht erachtete die Inkassierforderungen der Inkasssofirma Deutsche Zentral Inkasso als legal und legitim.
Wir meinen: ein Justizskandal bahnt sich um dieses Urteil zur Deutsche
Nicht Icontent hat gewonnen, sondern die Deutsche Zentral Inkasso. Es ging um deren Zulassung als Inkassounternehmen. Zu meinem Erstaunen/Entsetzen hat man ihnen selbige nicht entzogen.
http://wwwut.wordpress.com/2011/08/17/tschuss-deutsche-zentral-inkasso/
http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html
Gemäß der Beiträge sowie Links in diesem Thread gilt weiterhin:
Nicht reagieren!
Nicht IContent sondern die DOZ hat "gewonnen". Was hat sich aber dadurch geändert? Nichts, absolut nichts.
http://abzocke-rupodo.blogspot.com/2011/08/was-wird-durch-die-entscheidung-des.html