Hallo, Deichgraf16
Als Jurist kann ich hier nur einen allgemein gültigen
Rat abgeben :
1. Alles kopieren,
2. Strafanzeige nebst Strafantrag erstatte/stellen
und das Ganze nebst Anlagen (die Kopien) an die
nächstgelegene Staatsanwaltschaft (vorher dort
anrufen, um Zuständigkeit zu klären). Man kann das
natürlich auch alles bei der nächsten Polizeistation
abgeben. Leider ist der Betrug (§ 263 StGB) - die
hier vermutlich in kommende Vorschrift - eine der
kompliziertesten im deutschen Strafrecht.
Jedenfalls ist das Verfahren kostenfrei und man
sollte grundsätzlich bereits bei Verdacht einer
Straftat diese an die Polizei/Staatsanwaltschaft
melden.
Toi, toi, toi wünscht der Notar