War mir bislang nicht bekannt, aber du hast doch sicher eine Fundstelle wo das belegt ist?
Chlor:
http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos
http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/
knackpunkt ist, wi in den Links beschrieben:
wenn ein Einschreiben Rückschein nicht angenommen und innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt wird - geht der komplette Brief zurück an dich. Er gilt damit als "nicht zugestellt" => das wars.
Man könnte nun meinen "dann nehme ich halt das einwurf-einschreiben". Aber auch dazu gibt es diverse urteile, die das Einwurfeinschreiben als wertlos betrachten.
grund:
es gab nach Einführung des Einwurf-Einschreibens Fälle, in denen die Zusteller den Zustellungsbeleg direkt nach der Übernahme der von ihnen zuzustellenden Sendungen ausfüllten - direkt im Oostamt bequem am tisch.
Das aber war und ist nicht sinn; der Beleg ist erst dann auszufüllen, wenn der einwurf auch tatsächlich erfolgte.
Nach meinung der richter ist asber genau das nicht sichergestellt und es gibt auch keine Möglichkeit, das sicherzustellen.
Und deswegen lehnen sie das Einwurfeinschreiben ebenfalls als Zugangsnachweis ab.
Volker