Hallo zusammen,
War/ bin bei BADOO registriert, wollte mich abmelden über die vorgegebene SMS, was aber auch nach mehreren Versuchen nicht gelungen ist.... es erscheint immer wieder der selbe Hinweis auf die vorgegebene SMS, ohne daßn sich etwas tut. Wöchentlich kassieren die weiter € 1.99 ab.
Vllt weiß jemand Rat, wie man da raus kommt.
Im voraus besten Dank
Gruß
Jürgen
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wie zahlst Du denn? Haben die Bankeinzug oder geht das direkt von Deiner Handyrechnung ab?
1,99 € werden über Handy abgebucht.
Gruß Jürgen
Wende dich doch mal an deinen Handy-Provider, der kann vielleicht die Abbuchung der Summe unterbinden, Einfach mal eine E-mail mit Summe und Namen des Abbucher's und dann das Abziehen der Summe von der Rechnung unterbieten, dann werden die sich von BADOO schon melden.
Wenn man sicher sein will, dass die Abmeldung auch klappt dann macht man das über Einschreiben mit Rückschein.
fbe
fbe
Nein. ER ist wertlos, auch juristisch.
Wenn du ganz sicher gehen willst, bleibt dir nichts anderes, als Zustellung mittels Gerichtsvollzieher.
Volker
War mir bislang nicht bekannt, aber du hast doch sicher eine Fundstelle wo das belegt ist?
fbe
Chlor:
http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos
http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/
knackpunkt ist, wi in den Links beschrieben:
wenn ein Einschreiben Rückschein nicht angenommen und innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt wird - geht der komplette Brief zurück an dich. Er gilt damit als "nicht zugestellt" => das wars.
Man könnte nun meinen "dann nehme ich halt das einwurf-einschreiben". Aber auch dazu gibt es diverse urteile, die das Einwurfeinschreiben als wertlos betrachten.
grund:
es gab nach Einführung des Einwurf-Einschreibens Fälle, in denen die Zusteller den Zustellungsbeleg direkt nach der Übernahme der von ihnen zuzustellenden Sendungen ausfüllten - direkt im Oostamt bequem am tisch.
Das aber war und ist nicht sinn; der Beleg ist erst dann auszufüllen, wenn der einwurf auch tatsächlich erfolgte.
Nach meinung der richter ist asber genau das nicht sichergestellt und es gibt auch keine Möglichkeit, das sicherzustellen.
Und deswegen lehnen sie das Einwurfeinschreiben ebenfalls als Zugangsnachweis ab.
Volker
Danke für die Links!
Man wird ja täglich klüger:-)
fbe
Hi fbe, noch eine ganz simple Überlegung kommt hinzu:
Ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein stellt ja lediglich sicher, dass die Briefsendung auf dem Postweg nicht verloren geht. Es ist aber nicht Aufgabe der Post, die Inhalte zu prüfen und mitzuprotokollieren.
Wenn der Empfänger also behauptet, er habe zwar eine Briefsendung bekommen, aber ohne den vom Absender angegebenen Inhalt, dann nützt auch die zuverlässigst abgesicherte Postzustellung nichts mehr.
Man kann also das Einschreiben nutzen, wenn man einen Verlust auf dem Postweg unbedingt vermeiden will, sollte aber in jedem Fall vom Empfänger eine Kündigungsbestätigung anfordern und eisern hinterhertelefonieren, wenn die ausbleibt.
CU
Olaf
hi Freunde, Eure Diskussion um Einschreiben geht am Thema vorbei, leider!!!
Gruß
kein Einschreiben
Bleibt die Frage, *wie* die kassieren ...
Erst wenn du die beantwortet hast, kann man dir einen Tipp geben.
Volker
über Handy wöchentlich 1,99 €
Gruß
Jürgen