Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Abonnementabzocke, angepasste AGB's

schimi3 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo nickles-Gemeinde,
habe mir gestern den uralten, aber prächtigen Lachbrüllfilm "Tatis Schützenfest" ergoogelt zum download. Hätte an sich prächtig geklappt, aber man landet bei
http://www.firstload.de/

Allerdings habe ich mir die AGB's gewissenhaft durchgelesen, da gibt es nämlich 2 Varianten. Als Ösi sah ich mir natürlich erst die öst. Bestimmungen an und war baff erstaunt:
In den Ösi-AGB-s werden (selbstgeschaffene) PARAGRAPHEN genannt, welche in der deutschen (BRD) Variante nur Punkte soundso sind.

Beleg:
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=at&layout=13
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=de&layout=13

Am Stärksten juckt mich der §10 in den Ösi-AGB's, welcher in der BRD-Version nicht enthalten ist!

Hier wird der Konsument durch Vortäuschung eines § veräppelt, bestimmt fallen manche drauf rein.

Ich habe schon mal einen Musterbrief weggesandt und darob viel Mail- und auch Briefpost erhalten (meine abgesandte Post bestand ausschliesslich Emailmäßig, am server belassen auf eigenem Ordner für sichere Beweiszwecke, dafür notfalls tauglichauch online vor dem Richterpult...)

http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d78/MBRuecktritt_.pdf

Diese Firma verlangt also per "Paragraphen": sollten Sie das "Testangebot" auch tatsächlich in Anspruch nehmen, sind Sie gebunden und verzichten ausdrücklich auf alle konsumentenrechtliche Schutzfunktionen. Das kommt in den Querverweisen klar zum Ausdruck, doch wer liest das schon...

Ohne Grund haben diese Abzocker die AGB's nicht staatenmässig geändert, in Ö heisst es aufpassen, in D sind noch jede Menge Opferuser vorhanden!

Die genannten AGB-links mögen gerne an deutsche Verbraucherschutzorganisationen etc. weitergegeben werden.




gelöscht_305164 schimi3 „Abonnementabzocke, angepasste AGB's“
Optionen
schimi3 gelöscht_305164 „firstload.de ist eine Abzockseite....“
Optionen

Abzockseite: dürfte jedem hier bekannt sein. Darum machte ich mir ja die geringe Mühe, die AGB's gegenüber zu stellen, gleichlautend bis auf §en anstatt Punkten, samt Erweiterung auf öst. Konsumentenschutzgesetz mit windigsten Begründungen samt Querverweisen...
;-)))

Crazy Eye schimi3 „Abonnementabzocke, angepasste AGB's“
Optionen

Meinst den Paragraphen: http://www.jusline.at/5f_KSchG.html oder http://www.jusline.at/5e_KSchG.html ?

Fand ich jetzt nicht falsch in den Zusammenhang, da er gleichzeitig ein weitreichenderes Rückruf recht einräumt.

Zudem falls es ein feiertagskonstellation gibt die den Paragrafen notwendig macht, hat man das recht nicht abgetreten. Und unterschiedliche AGB für unterschiedliche staaten haben nicht nur abzock sondern auch rechtliche Gründe. Zudem vermute ich das diese Seiten, relativ guten Rechtsbeistände haben.

schimi3 Crazy Eye „Meinst den Paragraphen: http://www.jusline.at/5f_KSchG.html oder...“
Optionen

Ich meinte ausschliesslich die angegebenen, aktuellen links, welche sich nur durch .de und .at unterscheiden, bitte die Unterschiede ansehen! Die "Paragraphen" der öst. AGB sind selbstgemacht bei ansonstem gleichen Text, erweitert um "Paragraphenformulierungen", um das Konsumentenschutzgesetz auszuhebeln bzw. harmlose "Testklicker" zur Zahlung zu bewegen.
Was bringt ein "Testangebot", wenn man sich beim ersten "Test" bereits bindet und verpflichtet sowie auf alle Rechtsmittel verzichtet per Mausklick? Oder ohne Zahlenangaben auf Gedeih und Verderb Kündigungsgebühren in ungenannter Höhe zu berappen hat?
Werde jedenfalls die AK über diesen "§10" informieren, das ist ein offensichtlicher Versuch, Konsumenten zu täuschen und finanziell auszunehmen. Die anschliessende Hartnäckigkeit solcher Unternehmen lernte ich mit "open download" kennen, welche aber trotz RA-Briefen nie einen Cent von mir bekamen und vor etwa 2 Jahren dann aufgaben (für den download eines Gratis- vlc-players bezahle ich sicher kein 2-Jahres-Abonnement..., bekannte Sachen)

Crazy Eye schimi3 „Ich meinte ausschliesslich die angegebenen, aktuellen links, welche sich nur...“
Optionen

naja, solche testangebote gibt es doch zuhauf die in einen normalen Vertrag übergehen, ganz oldschool könnte man da ja Zeitschriften Abos ansehen. Da bekommst du in der Regel auch 2 Wochen die zeitung gratis und kannst von Vertrag zurücktreten der Vertrag ist dann aber schon gültig nur hast dann die 14 Tage widerrufsfrist.

Das hier ist genau dasselbe in Digital in meinen Augen, und es bleibt dadurch auch ein Test.

Das ist hier schon eine andere rechtslage, da sie das auch sehr offen kommunizieren das es in einen gültigen Vertrag übergeht. Zudem ist der Paragraph bei so einen Angebot ist fragwürdig, wenn du innerhalb der sonderkündigungsfrist das Angebot beziehst und ausnutzt.

Der verlinkte paragraph geht übrigens auch auf termingeschäfte ein, das heißt deine Kündigungsfrist kann vorher beginnen bevor der Vertrag gültig ist da es eher um die 7 Tage geht indem du dich umentscheiden kannst(und die laufen in der Testphase ab). Die Formulierung ist daher eigentlich unnötig, und eher verbraucherfreundlich:

"(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. "

Und unterschiedliche Gesetze erfordern eben unterschiedliche Formulierungen, und vermutlich ist auch die deutsche AGB hausgemacht.

Die beschwerde nach der fehlenden Auszeichnung des Übergangs wirst du kaum führen können, da weisen sie recht deutlich in schritt zwei drauf hin(geht schon besser, aber du weißt es vor Vertragsabschluss da kannst du höchstens mit den Datenschutz argumentieren nicht aber mit den verbraucherschutz).

schimi3 Crazy Eye „naja, solche testangebote gibt es doch zuhauf die in einen normalen Vertrag...“
Optionen

Hallo Crazy Eye,
sicher hast Du da recht, doch möchte ich anmerken: Die Formulierungen sind in den deutschen und öst. AGB's wortgleich, bis auf:
In der öst. Ausführung werden die Punkte als Paragraphen bezeichnet, und "§10" kommt hinzu. In diesem wird explizit das öst. KSchG ausgehebelt, man hat dem in der Regel ungelesen zugestimmt und sitzt in der Falle.
Ist mir aber eh nicht passiert, ich schaue mir IMMER die AGB an...

Genüsslich erinnere ich mich um 2 Jahre zurück, als der Content-Service für den download des vlc-players 5 Minuten später bereits die Rechnung für ein 2-Jahres-Abo mailte. Natürlich habe ich per Musterbrief mit Angabe des öst. KSchG tags darauf gekündigt. Monatelang kamen Mahnschreiben und Mahnmails, immer mit der Drohung gerichtlicher Klage. Erst auf meine AUSDRÜCKLICHE BITTE (!!!), mich doch endlich zu klagen,mit dem dezenten Hinweis: ich habe alle Mails ab dem ersten Tag auf Webmailserver gespeichert (eine Mailadresse, welche ich nicht ins outlook eingebunden habe, um diesen server frei zu halten) sowie sämtl. Briefpost von denen in Papierordner, war plötzlich Ruhe...
Olaf Tank dürfte ja ein Begriff sein, grins!
:-) schimi3

Crazy Eye schimi3 „Hallo Crazy Eye, sicher hast Du da recht, doch möchte ich anmerken: Die...“
Optionen
In der öst. Ausführung werden die Punkte als Paragraphen bezeichnet, und "§10" kommt hinzu. In diesem wird explizit das öst. KSchG ausgehebelt, man hat dem in der Regel ungelesen zugestimmt und sitzt in der Falle.

nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber das es hier, schon eine gültiger Zusatz ist der es aushebelt.

Olaf Tank ist eine andere geschichte, da sie kosten verschleiern, das habe ich in den Angebot hier nicht gesehen, der Kostenhinweis kommt zwar erst auf der zweiten Seite der anmeldung ist aber recht deutlich(Olaf tank verzichtete ja auch deshalb auf die Einzugsermächtigung), Problematisch könnte ich das prozedere dadurch eher beim Datenschutz sehen da die Firma die angaben von Seiten eins bekommt während der Kunde evtl. andere erwartungen hatte.
schimi3 Crazy Eye „ nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber...“
Optionen

...nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber das es hier, schon eine gültiger Zusatz ist der es aushebelt...

Das genau ist der springende Punkt! Alleine das vorerst ausgewiesene "testen" wird da ja ad absurdum geführt.

Doch da Du vermutlich auch Ösi bist, was zum Schmunzeln (kann mich auch irren, nur kannst es so leichter nachvollziehen):
Die Zeitung "Österreich", Qualitätsjournalismus vom Feinsten... ;->>>
bewarb ein "Testabo" 4 Wochen, endet angeblich automatisch.
Da meine LG sich dieses Blatt kauft (Horoskop, grins), bin ich darauf eingestiegen. Die Lieferung war pünktlich, wurde aber nach dem "Testmonat" nicht eingestellt und es kam die erste Rechnung. Natürlich per Email reklamiert, dass ich ausschliesslich das Testabo angefordert habe und das Inserat noch zur Hand habe.
Wohlweislich hatte ich die Billigpostille lückenlos durchgehend aufbewahrt, grins. Beim Anruf seitens eines Call-Centers brachte ich die Dame einigermassen ins Trudeln mit dem Vorschlag, die nach dem Testabo zugesandten Zeitungen, natürlich komplett, überprüfbar, unfrei zu retournieren. Für die Zukunft frei wählbar: Nachnahme - Rücksendungen wöchentlich oder monatlich, habe ja kein Fixabo bestellt...
Ich durfte den Karton der Zeitungen entsorgen und wurde nicht mehr belästigt.
:-) schimi3

Crazy Eye schimi3 „...nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber...“
Optionen
Das genau ist der springende Punkt! Alleine das vorerst ausgewiesene "testen" wird da ja ad absurdum geführt.

bei Termin geschäften, bekommst du aber auch keine längere Widerspruchsfrist in Östereich. Da es verhindern soll das Leute an Telefon und Internet überumpelt werden mit einen Vertrag. Die Frage ist ob es klar kommuniziert ist, und das ist es meiner Meinung.

Die Testzeit ist doch kostenlos und das Modell ist zumindest in deutschland Jahrelang praktiziert(keine Ahnung wieviele Kurzabos der Süddeutschen/FAZ ich schon in der Art hatte). Kann sein das es einzelne Zeitungen siehe dein beispiel anders halten, aber auch die verweisen direkt auf das automatische Ende und von handling her schien das auch eher ungewohnt zu sein für das Callcenter.
schoppes schimi3 „Abonnementabzocke, angepasste AGB's“
Optionen
schimi3 schoppes „Hi, es geht auch ohne Probleme: http://www.amazon.de/Tatis-Sch C3...“
Optionen

Danke für den Tipp, habe ich aber auch schon gefunden, war nur auf der Suche nach einem download des kompletten Filmes.
Dennoch möchte ich einen äusserst knappen Zusammenschnitt einiger Schlüsselszenen nicht vorenthalten:
http://www.youtube.com/watch?NR=1&v=vyyiPZNnGzc
trotz französischer Sprache selbsterklärende Pointen eines Klassikers!
mfG schimi3