Toll.
Ich war mal ein Reicher Man, konnte mir alles kaufen was ich wollte. Bin pleite gegangen und darf dann nicht meine 50000 Spiele Sammlung nicht verkaufen.
Toll, da flippen echt die Politker und die Industrie aus.
http://news.magnus.de/internet/artikel/update-urteil-zu-online-konten-weiterverkauf-von-spielen-verboten.html
Gruss
Sascha
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das wäre doch ein Geschäftsmodell für die marode KFZ Branche.
Da ist Opel bald wieder saniert :-o
Der letzte Satz im verlinkten Artikel trifft es auf den Punkt!
Wohl dem, der sich seinen Stoff gleich bei Rapidshare besorgt.
Gruß Alois
"Wohl dem, der sich seinen Stoff gleich bei Rapidshare besorgt." Ganz ohne Bindung;-))
Gruß
hatterchen45
Genau so war das gemeint.
Die Softwareindustrie arbeitet anscheinend sehr effizient daran, auch noch die letzten ehrlichen Käufer zu vergraulen. Sicher wird nicht jeder seine unbenützte Software wieder verkaufen wollen, aber das schon beim Kauf auszuschliessen kanns auch nicht sein.
Gruß Alois
Ich interpretiere das so, dass ich nur die Produkte nicht weiterverkaufen darf, die ich per Download erworben habe. Ich lese dort nicht, dass ich eine Software, die ich auf CD/DVD gekauft habe, nicht weiterverkaufen darf!
Mal unabhängig von diesem Urteil: Es ist doch jedem Käufer eines Downloads klar, dass er den niemals (regulär) weiterverkaufen kann, da er ihn ja entweder selber auf einen Datenträger brennen müsste oder gleich online verkaufen müsste. Da hierbei nie sichergestellt werden kann, dass keine Zweit-/Dritt-/Viertkopie verkauft wird, ist ein solcher Verkauf doch sowieso undenkbar!
(Wer kauft denn z.B. bei ebay eine selbstgebrannte CD???)
Genau das ist der Grund, dass ich (bis auf unwesentliche Ausnahmen) grundsätzlich keine Downloads kaufe. Ein Musikalbum, das beim Download in etwa dasselbe kostet wie als CD, kaufe ich selbstverständlich als CD. Da habe ich genau diese Freiheiten (Weiterverkauf, Verschenken, Verborgen), die ich ansonsten nicht habe.
Trotzdem hat das Urteil sehr weitreichende Folgen, die die Richter (wahrscheinlich) nicht bedacht haben: Es führt zur Abschaffung von Büchern, CDs, DVDs oder anderen Inhalten auf stofflichen Datenträgern.
Begründung:
Wenn ein Verlag nur noch eBooks (und keine Papierbücher) verkauft, kann er sicher sein, dass er den antiquarischen Handel mit Büchern (also eine große Konkurrenzveranstaltung) ausschalten kann. Warum sollte man noch Papierbücher verkaufen, die so viel Probleme bei der Herstellung, beim Transport, beim Verkauf machen, wenn dann der Kunde sie auch noch weiter verkaufen kann und damit zukünftige Umsätze des Herstellers mindert? Das Gleiche gilt für Musik, Filme usw.
Natürlich werden die klassichen Medien nicht von heute auf morgen aus den Läden verschwinden. Der Prozeß wird ein paar Jahre dauern. Ich schätze, in 5 bis 10 Jahren wird es den Buchhandel in seiner heutigen Form nicht mehr geben.
Natürlich werden die Leute nicht freiwillig vom gedruckten Buch (bzw. vom stofflichen Datenträger) zum Download umsteigen. Das wird dann über den Preis geregelt. Wenn man ein Buch z.B. für 50 EUR kaufen kann und die eBook-Version kostet nur 20 EUR, dann ist es doch ganz klar, dass der Buchverkauf zurückgehen wird. Das wird soweit gehen, bis klassische Papierbücher (bzw. CDs, DVDs, Schallplatten) nur noch zu exorbitanten Preisen für Liebhaber erhältlich sein werden.
Und die Menschen machen das alles mit! Sie lassen sich ja heute schon auf Produkte ein, die sie früher freiwillig nie gekauft hätten: Über den (günstigeren) Preis lässt man sich dazu verleiten, zu unmöglichen Zeiten einen Flug oder eine Zugfahrt anzutreten, kauft Dinge doppelt und dreifach, weil man für das zweite, dritte Teil erhebliche Rabatte bekommt usw. Der eigene Wille des Menschen wird durch solche Maßnahmen sehr oft ausgeschaltet!
Danke liebe Richter! (Eure geliebten Gesetzbücher könnt ihr demnächst auch nur noch als Download kaufen! Was stellt ihr dann in Euren Dienstzimmern in die edlen Regale???)
Selbst das stimmt IMO so nicht. Du darfst nur diejenige per download erworbene SW nicht weiterveräußern, die an ein nichtveräußerbares Kundenkonto gebunden ist.
Volker
Das mag nach diesem Urteil so sein.
Faktisch dürfte es doch aber so sein, dass ich auch dann, wenn diese Bindung an ein nichtveräußerbares Kundenkonto nicht besteht, eine per Download erworbene Software kaum weiterverkaufen kann!
Wer würde denn (für viel Geld!) eine selbstgebrannte DVD von mir kaufen???
Der Käufer hätte doch immer das Risiko, dass es sich (wenn nicht um eine komplett illegal erworbene Software) immer um einen Mehrfachverkauf handeln könnte. Ich kann doch dann als (potentieller) Käufer auch gleich die Software illegal und kostenlos downloaden, statt für eine dubiose DVD Geld zu bezahlen, die mir auch keine juristisch unanfechtbare Lizenz garantiert.
Dieses Vertriebsmodell ist - egal ob nun durch dieses Urteil betätigt oder nicht - eine "Einbahnstraße", die einen Wiederverkauf wenn nicht unmöglich macht so doch zumindest stark erschwert.
Während man heutzutage alte Photoshop-Pakete mit original Datenträger und Seriennummer immer noch für viel Geld verkaufen kann, wird kaum jemand für eine selbstgebrannte CD mit handschriftlicher Notiz den gleichen Preis bezahlen. Und das, obwohl ich vielleicht früher den gleichen hohen Einkaufspreis für den Download zahlen musste wie für den Kauf der Box-Version.
Kleiner Off-Topic TV-Tipp der dich Interessieren dürfte:
Am Montag lief auf 3Sat eine Doku mit dem Namen "Der Kunde als Knecht" - falls du irgendwie an eine Aufnahme kommst (über OTR oder so), dann würde ich dir des mal empfehlen, es geht darum das wir als Kunden den Unternehmen immer mehr Arbeit abnehmen, gegen irgenwelche Rabatte (Zugticket buchen usw.)
Danke für den Tipp! Ich werde mal versuchen, an die Sendung ranzukommen.
Ich weiß schon, warum ich GRUNDSÄTZLICH nichts kaufe, was ich downloaden muss, sofern es einen gewissen Wert übersteigt. Wenn ich schon tief in die Tasche greifen soll, dann lasse ich mich nicht um den Wiederverkaufswert der Ware besch...
Eure NiNe
Hallo !
Ich sehe die Risiken und Probleme genauso und verhalte mich deshalb "bedarfsgerecht". Soll heissen:
In der Mehrzahl nutze ich meine einzigste "Gegenwehr" und boykottiere dieses (Online-)Modell strikt. Mach ich z. B. schon seit Jahren mit DVDs/CDs mit Kopierschutz.
Ist es für mich aber von Anfang an klar, dass ich das Produkt nur zur quasi einmaligen Information brauche und ganz sicher nicht an Weiterverkauf oder auch langfristige Nutzung denke, dann und NUR DANN, würde ich einen Preisvorteil mit diesem Modell mitnehmen.
Denn eins dürfte ja klar sein. Wenn das Modell keine nennenswerte Akzeptanz findet, dann verschwindets auch wieder. Ich könnte mir gut vorstellen, dass "Opa und Oma im Weihnachtseinkauf" doch beim Gewohnten bleiben werden - und nicht nur die.
Somit denke ich, dass die Schlacht vielleicht momentan verloren ist, der Krieg aber noch lange nicht.
Alibaba
Hallo
es gibt immer zwei Partner bei Geschäften mit diesen Konditionen:
einen der anbietet und einen der annimmt.
Wenn keiner kauft,gibt es keine Anbieter (-> DRM)
Diebstahl (Rapidshare) ist sicher keine Lösung.
mfg
mlh
ja, aber die tatsache dass rapidshare floriert, sollte der softwareindustrie zu denken geben. Denn allein der fakt, dass 80% der nutzer von Rapidshare für den dienst bezahlen, legt den schluss nahe, dass nicht die software schlecht ist, sondern die bedingungen für deren erwerb
Kann mlh nur zustimmen: Soooo toll kann keine Software der Welt sein, um es zu diesen Bedingungen erwerben zu müssen. Dann habe ich das eine oder andere halt nicht - na und?
Aber solange die angeblich ach so mündigen Bürger so blöde sind, diese Praktiken millionenfach mitzuspielen, würde ich als Anbieter genau das gleiche Geschäftsmodell aufziehen.
Gruss
sea
@sea: Danke ! Du hast es schön auf den Punkt gebracht ! Bis auf den letzten Satz.
@MLH: Absolut korrekt !
Alibaba