Hallo,ich habe eine Rechnung von aspirate bekommen (schon zum 2.mal) die erste habe ich durch nichtwissen bezahlt 96,00€ (im Januar 2009) jetzt kam wieder eine Rechnung vom 21.12.2009 ich habe in meiner Chronik nachgesehen ich habe im Dezember diese Seite nicht besucht.Was soll ich tun? Bezahlen oder es drauf ankommen lassen.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wie sah denn die Originalrechnung aus ? Ging das ABO über ein Jahr oder über 2 Jahre ? Und wenn über ein Jahr hast Du vorher das ABO gekündigt ?
Ob das ABO über 1 oder 2 Jahre ging bzw. geht, ist aus der ersten Rechnung nicht ersichtlich.Gekündigt habe ich nicht leider nicht ! :-((
Aus der Rechnung geht aber auch nicht hervor was ich herundergeladen haben soll !
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn ja gut, wenn neine, erkundige Dich bei einer Verbraucherberatung. Ich kann und darf Dir hier keine Rechtsberatung geben.
Aber wenn Dir eine 2.Rechnung zugeschickt wrden ist, muss m.M. nach auf der 1.Rechnung einer diesbez. Passus stehen. Aber wie gesagt ich bin mir da nicht sicher.
Hallo diddel 1967,
wenn es darum geht das du etwas heruntergeladen haben sollst, in verbindung mit Urheberrecht, hast du schlechte Karten.
Das wäre somit eine Straftat und würde von keiner Rechtsschutz- Versicherung gedeckt werden.
oder hab ich da etwas falsch verstanden.
So ist es. Kennst Du Dieter Nuhr?
Nee, Urheberrecht ist nicht das Problem - diese kostenpflichtigen Download-Anbieter stellen ja nur Allerweltssoftware bereit, die du an jeder Ecke gratis herunterladen kannst, zur Not beim Hersteller - also OpenOffice, Firefox, Adobe Reader u.dgl.
Wobei, nach allem was ich hier bei Nickles und sonstwo im Web darüber gelesen habe, bin ich mir nicht einmal sicher, ob Aspirate überhaupt irgendeine Leistung bringt oder ob die nur abkassieren. Um das zu überprüfen, müsste ich deren Website im Original aufrufen, aber das erspare ich mir lieber...
CU
Olaf
Mein Tipp: genauso todstellen wie wenn der Mann von der GEZ klingelt;-)
Zum vorherigen Beitrag: auf der Website heisst es, dass man 500 Programme von highspeed-Servern runterladen kann. Der besondere Dienst: alle Programme sind auf Viren und Malware geprüft. Gähn. Eigentlich wollte ich mir dieses Posting sparen, aber nachdem Firmen wie die Süddeutsche Zeitung solche Dienste ebenfalls bewerben (gut da steht halt der Preis fett in rot, vgl. http://software.sueddeutsche.de/file.phtml?&id_file=69322&action=view&view=downloads), bin ich gespannt, was uns in den nächsten paar Jahren so erwartet...seitens der einschlägigen Anbieter, aber auch seitens der Verlage, die immer neue Quellen nach Erlösen suchen.
Auf keinen Fall bezahlen.
Das wird inzwischen auch ganz offiziell vom Justizministerium geraten: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, du meinst ich sollte mit den ganzen Unterlagen was ich über aspirate habe einen Rechtsanwalt kontaktieren? Einen "normalen" oder einen der sich speziell mit soetwas auskennt.Und noch eins soll ich auf die Rechnungsmail reagieren oder nicht! weil die nächste Reaktion wird sein dass eine zweite Zahlungsaufforderung kommt dann die Mahnung bzw. die "Drohung"mitGericht usw.
bei der drohung von gericht kannst du reagieren, aber nur den offizielen also den mahnbescheid diesen dann ohne begründung widersprechen.
Ansonsten könntest du übern anwalt versuchen die erste zahlung rückgängig zu machen, das hat schonmal geklappt aber ob sich die mühe lohnt wohl eher nicht.
Wenn Deine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die Unterlagen die Du hast einem auf Internetrecht spezialisierten Anwalt, nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung übergeben, was der dazu meint.
Hi zusammen, bei mir ist es haargenau der selbe Fall, auch im Jan. 09 eine Rechnung bekommen und bezahlt. ( dachte mir "ups , war wohl doch nicht kostenfrei") und nun wieder eine Rechnung mit Artikel "schnell-downloaden.com: Download-Flatrate für virengeprüfte Software". Wie stehts bei dir oder besser gesagt wie gehst du weiter vor? zahlen oder nicht zahlen?
ich lass es erst mal mit der bezahlung schaun mer mal.und dann...?????
Ganz klar: Nicht zahlen!
Sagt auch das Bundesjustizministerium: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
Die behaupten, dass Du ein Abo mit 24 Monaten Laufzeit geschlossen hast. Ein zweiter Besuch auf der Seite ist dazu nicht erforderlich.
Ich mach's kurz: Nicht zahlen, nicht einschüchtern lassen. Nachdem Du schon mal bezahlt hast, kann es sein, dass Du als leichtes Opfer giltst und daher mehrere "schwere" Geschütze aufgefahren werden.
wenn du am 21.12.2008 einen vertrag über 2 jahtre abgeschlossen hast, dann hast du die rechnung bekommen auch wenn du am 21.12.2009 nicht auf der seite warst.
Wenn du es nicht weißt - warum bezahlst du dann? Wenn einer behauptet, eine Forderung an dich zu haben, soll er doch erst einmal sagen warum und wieso. Aber im Zweifel für den Forderer? Halte ich für keine glückliche Vorgehensweise.
CU
Olaf