Hallo,
Ein Freund von mir hat mir heute erzählt das er einen Anwalt sucht weil er auf drive2u.de( OPM Media GmbH
Frank Drescher )reingefallen ist. Die Kosten sind ganz unten versteckt, keine Einblendung mit grossem Hinweis oder so. Ich hab ihm gesagt er soll die Füsse still halten und garnix tun aber hatte nun schon einen regen E-Mail Schriftverkehr mit denen.
Zuletzt haben sie ihm nur noch einen Link geschickt
http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php
Hier ist zu lesen
Aktuelles
25.02.2010 | Drive2U.de - 25.02.2010 Amtgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
18.02.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an
18.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden
Downloadbar sind sogar die Amtsgerichtbeschlüsse.
Er macht sich jetzt natürlich doch einigermaßen Sorgen und ich hab ihm gesagt wenn der Gerichtsbrief kommt erst dann brauchst du einen Anwalt. Vorher weiter nichts tun. Wie seht ihr das - war mein Ratschlag korrekt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
wohl eher nicht.
Es gab da noch nie eine Gerichtsverhandlung wo Geschädigte (Abofalle) vor Gericht zur Zahlung verdonnert wurde.
Das mit der Abofalle lohnt sich für die Abzocker schon weil eben viele die da reingeraden sind ohne Kenntnisse der Lage und aus Angst bezahlen.
Wenn das passiert ist enfach alles ignorieren. Erst wenn ein Amtliches Schreiben kommt musst Du aktiv werden. Da kannst Du aber auch lange warten weil die Gerichte vieles anderes zu Tun haben.
Das hier http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Vorsicht-Kunde-860291.html sollte dabei beachtet werden wenn das Amtliche Schreiben kommt.
Gruß
apollo4
meine Erfahrung entsprechend der Verbraucherzentrale Hamburg (die denen bereits einmal alle Konten sperren ließ):
Überhaupt nicht reagieren.
Erst wenn wirklich was direkt vom Gericht kommen sollte, dann damit zur Verbraucherzentrale gehen.
Was natürlich Quatsch ist.
Für ein Mahnverfahren brauchst Du ein Gericht nicht lange in Anspruch nehmen.
Ich weiß nicht wie die Seite damals woner sich angemeldet hat ausgesehen hat, nur heute sieht Sie so aus.
http://www.nickles.de/user/images/18458/sdfas.jpg
Und wo sind da die Kosten versteckt ?
Im Verlauf Deiner Registrierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Verifikationslink. Mit Betätigung dieses Links nimmst Du unser Angebot an und Dein Zugang ist freigeschaltet. Ebenso wird in dieser E-Mail auf die Bedingungen dieser Seite hingewiesen. Diese solltest Du Dir ausdrucken - dann hast Du alles immer zur Hand.
War dies damals auch so ?
Spätestens da hätte er kündigen können. Aber dies ist der Status Quo von heute. Diese Anbieter ändern Ihre Seiten je nach Schelte von Verbraucherberatungen.
Darum können die Dinge zu dem Zeitpunkt der Anmeldung anders gewesen sein. Nur wenn er keine Screenshots gemacht hat, etc, kann er nur pockern.
Ich habe mir die Seite auch mal angeschaut. Also wer da von Abzocke spricht, der muss entweder blind, der deutschen Sprachen nicht mächtig oder Analphabet sein.
Jedes zehnjährige Kind kann sehen, dass man da ein Abo abschließt. Wieso da mal wieder so ein Geschrei über angebliche Abzocke gemacht wird, kann ich hier in diesem speziellen Fall leider nicht nachvollziehen. Die Kosten für die Dienstleistung, welche da erbracht wird, halten sich zudem auch im Rahmen, selbst da gibt es nix zu meckern.
Wenn man solche Dienstleistungen nicht braucht, dann sollte man sich nicht dort anmelden - man muss eben vorher überlegen, was man anklickt. Alternativ zu der dort angebotenen Dienstleistung gibt es ja auch noch die Möglichkeit, sich mit ausgestrecktem Daumen jeden Morgen an die Straße zu stellen und zu hoffen, dass ein Autofahrer anhält und fragt, wohin der Herr/die Frau Anhalter gerne möchte. Oder man ruft bei einer Mitfahrzentrale an - aber auch die berechnen eine Gebühr pro Vermittlung. Ist das dann auch Abzocke?
Gruß
K.-H.
1. muss die Seite so wie sie heute aussieht nicht zwangsläufig auch zu dem Zeitpunkt ausgesehen haben, als der Threadstarter dort aufschlug.
2. zeigen viele dieser Seiten ein anderes Gesicht, abhängig davon, woher man kommt.
Heisst: ruft man die Seite direkt auf kann sie völlig anders (vor allem: seriöser) aussehen, als wenn man über einen Link dorthin kommt.
Solche Fälle gab es zu hauf.
Volker
Moin Volker,
ich kann die Seite nur so beurteilen, wie ich sie sehe. Daher mein von dir farblich unterlegter Kommentar. Leider hat sich der Threadstarter diesbezüglich noch nicht wieder gemeldet. Also gehe ich davon aus, dass es an der Darstellung der Seite keine oder zumindest keine relevanten Änderungen gegeben hat.
In der jetzigen Darstellungsform der Seite sehe ich keine Abzockerabsicht, da ist für einen Normaluser mit normal geöffneten Augen und ganz normalem Verstand alles klar und deutlich ersichtlich.
Gruß
K.-H.
wie gesagt: du gehst direkt auf die sSeite. du kannst aber nicht sicher sein, dass die Seite genau so aussieht, wenn du von anderswo her über einen Link dorthin kommst.
Volker
Ich habe mir diese Seite auch angeschaut. Es stimmt, meine "muss entweder blind sein", denn deshalb wird der Preis in einem verschachtelten Blocksatz verschleiert und versteckt damit diese Leute ohne Arbeit an das Geld anderer kommen. Da ändert auch dieser unscheinbare Satz in Kleinstschrift am Ende der Seite nichts daran, diesen man nicht mal sieht wenn man nicht bis ganz nach unten scrollt. Dann wird rechts neben der Anmeldemaske kein Endbetrag genannt, wieviel dieser Spaß kosten soll.
Wenn ich auf eine Seite gehe wo ich eine Mitfahrtgelegenheit suche, dann gehe ich davon aus das dies auch kostenlos ist. Es sei den es wird deutlich auf die Kosten hingewiesen, was auf dieser Seite nicht der Fall ist. Auf der ersten Seite stehen auch keine Kosten, die werden erst in der Anmeldeseite versteckt, damit muss man als Normalsterblicher nicht rechnen das dies gemacht wird. Jetzt steht da sogar "Preis von monatlich acht Euro...", damit man dies wirklich übersieht. Auf alle Fälle ist dies Abzocke!
Oder sind die bei der Verbraucherzentrale auch alle blind bzw. können nicht lesen? Denn die habe Klage gegen diese Firma erhoben und wenn ich der Seite von der Verbraucherzentrale trauen kann wird dies auch so sein.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
"Klage wurde basierend auf der undeutlichen Preisgestaltung eingereicht." (Stand: 25. Juni 2010)
Aber egal, wenn man dies übersehen hat, weil der Preis (wobei der Endpreis fehlt) in einem verschachtelten Blocksatz versteckt wurde sollte man richtig reagieren. Ich würde diesen angeblich abgeschlossenen Vertrag vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anfechten. Zudem würde ich diesen Vertrag hilfsweise widerrufen. Und vorsorglich diesen Vertrag anfechten wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Gute Mustertexte gibt es bei google zu finden, bei antispam oder Verbraucherzentrale reinschauen. Das ganze dann mit einem Einscheiben + Rückschein dort hin, dann alle Briefe schön aufheben und keine Brieffreundschaft mit denen führen, also nicht mehr reagieren bis ein Schreiben vom Gericht kommt. Dann bitte wieder innerhalb der Frist widersprechen und zurück zum Gericht. Das wars dann schon, aber soweit wird es wahrscheinlich nicht kommen. Wenn es doch soweit kommt, dann einen Anwalt nehmen der sich damit auskennt (kann man auch sehr leicht im Netz finden).
Das Wort "Kündigung" würde ich nicht verwenden, denn wo kein Vertrag besteht da muss nicht gekündigt werden. Ist aber nur meine Meinung und muss nicht richtig sein.
Sorry es geht auch ohne eine Vermittlungsgebühr, wenn man bei "mitfahrgelegenheit.de" eine sucht. Dort gibt es aber auch eine Anmeldeseite, wo nicht versucht wird anderen das Geld aus der Tasche zu klauen. Suchen kann man dort auch ohne das man sich anmelden muss.
Grüße Mathias
es sit zumindest strittig sowas, nach technisches unwichtigen Blabla wie speicherung der Ip zu bringen und was man damit tolles machen kann - preisauszeichnung sieht da in der regel schon anders aus.
Aber der vorgänger davon war sicherlich schlimmer^^
Ach ja, auf dein Blabla habe ich nur gewartet. Der typische Schmarrn, den du da postest. War nicht anders zu erwarten....
Gruß
K.-H.
nur leider ist er korrekt, daher fand ich wichtig dieses typisches blabla gegen dein ausgefallenes "bashing" zu stellen den das hilft den Fragsteller nicht sondern höchstens den Leuten die gerne unbedarfte mitmenschen verarschen.
Zudem ist bei der frequentierung des dienstes auch die Frage ob sie überhaupt die zugeisicherte Leistung erbringen fraglich, auch wenn ich deren aktuelle Werbung nicht kenne.
Ich halte es auch für äußerst unwahrscheinlich, daß sowas der Preisauszeichnung genügt.
Selbst mit dem Wissen, daß die Geld wollen musste ich nach dieser Information noch suchen. Und ich habe schon viele Abofallenseiten gesehen...
Selbst mit dem Wissen, daß die Geld wollen musste ich nach dieser Information noch suchen.
Nicht nur du.
Ich bezweifel das es ausreicht, den betrag von "acht Euro" im fließtest zu erwähnen. So wird er schnell überlesen, was wohl auch das Ziel der Formulierung ist.
Ich würde mich im Netz mal zu der Firma informieren, da findet man sicher viele Einträge.
Righty, right, Olliver1977!
Wohl dem, der WOT installiert hat. - Da wird diese Seite Knallrot markiert. Das heißt: Datenschutz, Händlerzuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Jugendschutz alle durchgehend schlecht!
Warum kennen so viele Leute "Web Of Trust" nicht? - Das würde praktisch jeden vor Schaden bewahren! Guckt mal hier:
http://www.mywot.com/de/scorecard/drive2u.de
Ich halte es nicht nur für unwahrscheinlich, sondern für ziemlich sicher, dass eine Nennung der Kosten im Verlauf eines Fließtextes ohne besondere Hervorhebung nicht die Anforderrungen der Preisangaben-Verordnung erfüllt. Dazu noch alle Zahlen schön in Worten statt Ziffern und keine Nennung des gesamten Jahresbeitrages.
Zudem sind die erwähnten "Verifikationsmails" oft nur leere Worte, da oftmals keine versendet werden.
1. das die Kosten im gewöhnlichen Text auch noch in Textform dargestellt werden und nicht als Ziffer
2. die Laufzeit wird ebenfalls im Text als Text und nicht als Ziffer angegeben
3. Der Preis wird in keiner Form hervorgehoben, im Gegenteil man soll ihn geflissentlich überlesen
4. Das lesen der AGB setzt ein funktionierenden/eingeschalteten Javascript vorraus
5. Die Widerrufsklauses hat wohl auch vor kaum einem Gericht Bestand.
6. Die AGB werden nicht in einer einfach druckbaren Form angeboten
Des Weiteren wette ich meinen Kopf, dass die Rechnung auch aufschlägt, wenn man den Bestätigungslink nicht bestätigt, denn die persönlichen Daten haben die ja dann schon alle.
Ja. Auf keinen Fall einschüchtern lassen!
Zu den "Urteilen": Die ersten beiden Urteile sind Anerkenntnisurteile. Da hat der "Kunde" also freiwillig gesagt: Ich zahle.
Mal ein kleines Gedankenspiel: Ich verklage einfach meinen Kumpel, der sagt im Prozess "ich zahle" und schon hat man ein entsprechendes Urteil vorliegen ;-)
Eine gute Sammlung von offzieller Stelle gibt es unter http://www.bmj.bund.de/Abofallen
Gruß
Borlander
Der Screenshot von Conqueror zeigt das schon richtig,
Das die Beträge in Worten geschrieben sind hat meinen Bekannten dazu gebracht
das zu übersehen sagt er. Würde man ganz runterscrollen sieht man nochmal einen Mini-Hinweis auf die Kosten.
Gut getarnt hin oder her - das is garnicht der Punkt finde ich.
Also ist's doch richtig, wenn ein Brief vom Gericht kommen SOLLTE dann bräuchte er einen Anwalt, vorher nicht.
Danke an Max Payne und Apollo für die Links!
gibts einen grund warum die mit 8€ im monat so "bescheiden" sind?
ich nehme an ein abo darf nicht jährlich sein sondern mindestens monatlich und wenn man 9€ nehmen würde
wäre man bereits bei über 100€ im Jahr, das ist vielleicht schon kein Minimalbetrag mehr vor Gericht und könnte als schwerer Betrug geahndet werden.
Ich denke mal das ist auch eine psychologische Sache. Bei einem Betrag über 100 würden vermutlich deutlich mehr "Kunden" die Rechtslage prüfen bevor sie zahlen bzw. dann nicht mehr zahlen...
Um dort (also bei "drive2you") "Mitglied" zu werden, sind folgende Schritte notwendig:
1. Man muss anklicken, dass man die AGB gelesen und verstanden hat und diese akzeptiert.
2. Man muss anklicken, dass man die Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden hat und akzeptiert.
Nachdem man bestätigt hat (durch setzen eines Hakens in das entsprechende Feld), muss man auf "Jetzt anmelden" klicken.
Selbst danach ist man immer noch nicht Mitglied bei diesem Verein und man muss erst die Bestätigungsmail abwarten! Darauf wird in dem Text folgendermaßen hingewiesen:
Im Verlauf Deiner Registrierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Verifikationslink. Mit Betätigung dieses Links nimmst Du unser Angebot an und Dein Zugang ist freigeschaltet. Ebenso wird in dieser E-Mail auf die Bedingungen dieser Seite hingewiesen.
Das heißt im Klartext, dass man auch in dieser Mail nochmal auf die Bedingungen hingewiesen wird und dass man überdies auch noch einen "Verifikationslink" anklicken muss, um zuzustimmen, dass man das Angebot annimmt. Erst dann ist der Zugang freigeschaltet!
Was soll man denn noch alles machen, um den Leuten klarzumachen, dass sie sich auf ein kostenpflichtiges Angebot einlassen? Wer dieses ganze Prozedere durchgegangen ist, der kann mir nicht erzählen, dass er bis dahin nicht auf den Preis für das Angebot gestoßen ist.
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass "der Bekannte des Threadstarters" einfach mal eine Anfrage gestartet hat. Auf diese Anfrage hat er von jemandem ein Angebot bekommen. Damit war die Angelegenheit für ihn erledigt, somit braucht er die Dienste des Anbieters "drive2you" nicht mehr und er will sich die Kosten sparen - also irgendwie versuchen, aus diesem Vertrag, den er bewusst eingegangen ist, wieder herauszukommen. Aber wer gibt das schon gerne zu?
Sorry, aber anders kann ich mir das nun nicht vorstellen....
Gruß
K.-H.
Durch Betätigung des Button "Jetzt anmelden" registrierst Du Dich als Mitglied bei uns und bekommst auf Grundlage unserer AGB ein Angebot für einen zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer**. Der Zugang verlängert sich nach Ablauf automatisch, ohne dass Du etwas unternehmen musst! Die Abrechnung erfolgt jährlich im Vorhinein bequem per Rechnung.
Im Verlauf Deiner Registrierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Verifikationslink. Mit Betätigung dieses Links nimmst Du unser Angebot an und Dein Zugang ist freigeschaltet. Ebenso wird in dieser E-Mail auf die Bedingungen dieser Seite hingewiesen. Diese solltest Du Dir ausdrucken - dann hast Du alles immer zur Hand.
siehst du auf den 1sten bilck die 8 € ?? ich nicht !! :-))
also unseriös aufgemacht, und auf abzocke getrimmt !!
Zeig mir bitte eine (EINE !) Seite im Internet, wo was verkauft wird oder einen Vertrag über irgendwas, wo du auf den ERSTEN BLICK den Preis siehst, also in der Art, wo der Preis ganz oben am Anfang der entsprechenden Seite steht (auf Papier oder auf einer Internetseite) und wo man zuallererst den Preis sieht (also "auf den ersten Blick"), ohne dass man weiß, was man überhaupt kaufen soll (darauf liefe ja dein Ansinnen hinaus)!
Zudem ist es auf dieser Seite gar nicht nötig, dass man auf den "ersten Blick" sieht, worauf man da eingeht - man wird sozusagen zwangsläufig öfters mit dem Preis und den AGBs "konfrontiert", wenn man alles anklicken muss und zusätzlich noch eine Mail bekommt, in welcher alles nochmal durchgekaut wird und man auch noch einen Verifikationslink anklicken muss. Die Betreiber dieser Seite gehen sicher nicht davon aus (und das brauchen sie auch nicht), dass Blinde oder Analphabeten ohne entsprechende Hilfe bei Ihnen eben mal schnell deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Ich würde mich schämen, hier solche Fragen zu stellen oder hinter der Seite drive2you einen Betrugsversuch zu vermuten, wie es der Threadstarter in diesem Fall macht, wenn ich auf der Seite drive2you (oder einer ähnlich aufgemachten) unwissentlich (!) einen Vertrag abgeschlossen hätte. Ich würde mich sofort und ohne zu zögern unter Kuratel stellen lassen, wenn mir das passieren würde......
Gruß
K.-H.
der chip (premium) download server konnte das, diverse Filehoster konnten das auch, Michael Nickles kann das, premium dienste von zeitungen können das und scheinbar können es auch 1000de anbieter von pornografischen material.
Zudem ist es auf dieser Seite gar nicht nötig, dass man auf den "ersten Blick" sieht, worauf man da eingeht - man wird sozusagen zwangsläufig öfters mit dem Preis und den AGBs "konfrontiert"
Konfrontation mit den preis sieht anders aus, und in den AGB hat das nichts zu suchen. AGB spielen nur in einen sehr kleinen Rahmen eine Rolle, weshalb man sie auch mit guten Gewissen nicht komplett lesen must - sondern gezielt auf 2-3 Punkte achten kannst die dir wichtig sind(und eigl. auch nichts schlimmes passieren kann falls du es nicht tust).
noch eine Mail bekommt, in welcher alles nochmal durchgekaut wird und man auch noch einen Verifikationslink anklicken muss
Ich bezweifel das sie es da deutlich schreiben, aber mal ganz ehrlich liest du dir die Verifikations mails durch - ich seh schnell wo ich dort klicken muss und weg sind sie den die Mails dienen der Verifikation meiner Email adresse deshalb heißen die auch so. Eine widerufsbelehrung müßte eigl. auch noch kommen ;)
Ich würde mich schämen, hier solche Fragen zu stellen oder hinter der Seite drive2you einen Betrugsversuch zu vermuten, wie es der Threadstarter in diesem Fall macht, wenn ich auf der Seite drive2you (oder einer ähnlich aufgemachten) unwissentlich (!) einen Vertrag abgeschlossen hätte. Ich würde mich sofort und ohne zu zögern unter Kuratel stellen lassen, wenn mir das passieren würde......
In den Fall wärst du eher der dumme, und nicht der Kolleg des Fragestellers.
@King-Heinz
"Zudem ist es auf dieser Seite gar nicht nötig, dass man auf den "ersten Blick" sieht, worauf man da eingeht - man wird sozusagen zwangsläufig öfters mit dem Preis und den AGBs "konfrontiert""
Irrtum steht alles in den Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV), insbesondere dort: § 1 Abs. 6, kann man sich gerne alles durchlesen.
Was für ein Unsinn!
Warum sollten sonst Warnmaschinen wie der Computer-Bild Abzockschutz, die Seite, wie auch andere Drescher-Seiten auch, nach Prüfung in ihre Abzocker-Kartei aufgenommen haben?
Oder ist sogar Karl-Heinz der neue Vorname von Frank...?
NICHT ZAHLEN!
ABWARTEN!
Nur bei einem GERICHTLICHEM MAHNBESCHEID (kommt nie!), innerhalb 2 Wochen widersprechen.
Gruß
...und nicht Bange machen lassen!
Genau so sehe ich das auch.
Aber karl Heinz ist wirklich der Frank? Sonst würde er nicht so einen Müll schreiben. Bei seriösen Geschäftsleuten mag er ja recht haben aber nicht bei
Verbrechern. Die muss man behandeln wie Verbrecher. Karl Heinz bekommt bestimmt von den Millionen von Frank Provision nur so muss man diese Zeilen,
die er schreibt, deuten. Wie kann man diesen "Menschen" von Frank nur das
Handwwerk legen. Es gbt immer wieder dumme die auf die Masche reinfallen,
dabei verdient der sich eine goldene Nase und hat sogar noch Befürworter.
@ Karl-Heinz:
Doch, gibt es. - Zumindest wenn du auf meiner Katalogseite bist. - Bevor du auch nur die Produkte und deren Beschreibung sehen kannst, siehst du schon den Preis!
Und ähnlich ist es auch in manchen Shops. - Du siehst Produkt und Preis auf einer Linie!
Natürlich hast du Recht, wenn du sagst, wer des Lesens mächtig ist (und das auch tut) sieht, worum es geht. - Dennoch ist hier klar die Absicht zu erkennen, das möglichst "getarnt" darzustellen, damit die Leute das "überlesen".
Und die Seite wird ja auch überall als Abzockseite geoutet!!
Man könnte z.B. einfach direkt über den "Jetzt absenden" Button schreiben: "Kostet 96€ im Jahr" und das genauso auch blinken lassen.
Oder auf den Button schreiben: Jetzt für nur 96€ im Jahr anmelden. Damit wäre dann sichergestellt, daß sich nur noch Leute dort anmelden die fest davon überzeugt sind, daß 96€ ein guter Preis für eine Dienstleistung zweifelhafter Qualität ist.
Ganz oben auf der Seite steht übrigens
Wir legen Wert auf Sicherheit! Und Mitfahren ist Vertrauenssache.
Fahrer und Mitfahrer sind nette Leute. Doch auch zur Sicherheit aller benötigen wir von Fahrer/in und Mitfahrer/in den Namen und die Adresse. Fair geht vor! Bitte gib Deine Daten sorgfältig ein!
Auch damit wird der User recht über den Grund des Formulars getäuscht.
Abgesehen davon: Wir hatten hier noch niemanden der sich gewundert hat warum er von einem Online-Shop eine Rechnung bekommen hat. Die schaffen es scheinbar ihre Webseite so zu gestalten, daß jeder erkannt was die Sachen kosten. Am User alleine kann das wohl kaum liegen?
Gruß
Borlander
Als Absender sieht man dies: drive2u - keine antwort
Als Betreff dies: Verifikationscode für drive2u
Jetzt der Text von dieser Standard-Email:
Hallo Liebe/r ****,
vielen Dank für Deine Anmeldung bei drive2u!
Melde Dich mit diesem Verifikationslink bei uns an um Deine Anmeldung abzuschließen.
URL: *** LINK ***
Jetzt kommt erst der lange Text in Kleinschrift (Schriftgröße 9, hier hat man sogar die Größe 12!) wo die Preisangabe und ein Hinweis auf den Widerruf versteckt ist. Noch dazu dieser Text wird erst nach diesem Verifikationslink eingefügt. Auch da ist der Preis nicht deutlich sichtbar und kann sehr leicht übersehen werden! Auch reicht diese Widerrufsbelehrung nicht aus, aber darum geht es jetzt nicht.
Warum wohl wird dieser Text erst nach dem Link eingefügt? Und wieso wird vor dem Link nicht deutlich auf den Preis hingewiesen? Also doch Abzocke!
Grüße Mathias
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch seines Veröffentlichers entfernt.
Was machen eigentlich die Gebrüder Schmidtlein so?
Man hört ja garnix mehr ...
Also ich habe heute eine Kopie eines Gerichtsurteils bekommen. Ist aber schwer zu sagen, in wie weit das gilt, bzw. ob in Berufung gegangen wurde. Also ich kenne die Seite anders. Und ich habe nie eine Bestätigungsmail bekommen und wenn stand da nichts von Kosten. Es war aufgemacht wie die Mitfahrzentrale nur ging bei denen gar nichts. Nur ganz am Anfang war etwas komisch, und da waren AGBs. Die mußte man bestätigen und dann wollten die ohne eine Leistung zu haben - die haben keine Fahrer - auf einmal 96 Euro im Vorraus. Das kam dann viel später - ich schätze Mal 1 Monat per Mail. Ich denke man hätte 2 Wochen Zeit gehabt das wieder zu kündigen. Das sind einfach nur Trickbetrüger und die bekommen keine Cent. Die Seite sieht jetzt ganz anders aus. Jetzt ist das schon klarer. Geht einfach zur Schuldnerberatung und kündigt ein Insolvenzverfahren an. Das ist die Freiheit pur!!
Also ich habe heute eine Kopie eines Gerichtsurteils bekommen. Die Urteile die in solchen Schreiben präsentiert werden sind bei genauerer Betrachtung für gewöhnlich absolut belanglos: Versäumnisurteile (d.h. der Beklagte ist einfach nicht zur Verhandlung erscheinen) oder Anerkenntnisurteile (d.h. der Beklagte erkennt freiwillig die Forderung an) und damit nur Teil der Einschüchterungsstrategie. So ein Urteil könnte man z.B. ganz einfach bekommen in dem man einen eingeweihten Kumpel verklagt ;-)
Die Rechtslage sieht da sehr eindeutig aus: Keiner der Reingelegten muss auch nur einen Cent zahlen. Ein aktuelles Urteil spricht sogar noch eine klarere Sprache: Abofallen-Abzocker zur Rückzahlung gezwungen
Gruß
Borlander
Also ich habe heute eine Kopie eines Gerichtsurteils bekommen. Die Urteile die in solchen Schreiben präsentiert werden sind bei genauerer Betrachtung für gewöhnlich absolut belanglos: Versäumnisurteile (d.h. der Beklagte ist einfach nicht zur Verhandlung erscheinen) oder Anerkenntnisurteile (d.h. der Beklagte erkennt freiwillig die Forderung an) und damit nur Teil der Einschüchterungsstrategie. So ein Urteil könnte man z.B. ganz einfach bekommen in dem man einen eingeweihten Kumpel verklagt ;-)
Die Rechtslage sieht da sehr eindeutig aus: Keiner der Reingelegten muss auch nur einen Cent zahlen. Ein aktuelles Urteil spricht sogar noch eine klarere Sprache: Abofallen-Abzocker zur Rückzahlung gezwungen
Gruß
Borlander
Das ist eindeutig eine klassische Abzocker-Seite!
Ich habe jetzt doch nochmal,
nach einem 3/4 Jahr von der "Deutschen Zentral Inkasso" ein Mahnschreiben
(KEIN gerichtlicher MahnBESCHEID!!!) bekommen.
Zu meiner Freude: Da haben die "ehrenwerten" Herren wieder 55ct zum Fenster heraus geworfen.
Natürlich zahle ich nicht!
Die Masche mit dem Gefälligkeitsurteil wurde auch schon bei den Suchmaschinen versucht.
Da erscheinen ja, wenn man "drive2u" eingibt jede Menge Links zu den verschiedenen Foren der Geschädigten.
Dort war dann auch dieses Urteil (im Werbeteil !) zu lesen.
Allerdings ist diese Drescher-Eigenwerbung ganz schnell wieder verschwunden.
Wahrscheinlich gab's da jede Menge Beschwerden.
Jetzt läuft anscheinend eine postalische Mailing-Aktion mit dem gleichen "Urteil".
NICHT ZAHLEN!
Das ist reine Angstmache.
Für so ein Urteil braucht man nur einen Strohmann, der vor Gericht "zugibt" das man direkt und klar erkennen konnte, das es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt und das "drive2u" ein ganz tolles Dienstleistungsangebot ist.
(Ist mit "drive2u" jemals schon einer mal (mit-)gefahren?)
Zudem geistert hier ein "King Heinz" herum, der ebenso einen Unsinn verzapft.
Das gab's im, inzwischen leider geschlossenen, Sat1 "Akte09"- Forum auch schon mal:
Der Abzocker versucht, getarnt als Betroffener, im Forum Zweifel und Angst zu verbreiten, damit verängstigte und rechtsunkundige Menschen ihm dann doch zahlen.
Das ganz übel und schändlich!
Leider kann man den Abzockern (und davon gibt''s leider einige im Netz) noch nicht so leicht rechtlich beikommen.
Also wendet Euch an Eure Abgeordneten, gleich welcher Partei, und macht "Dampf", dass es zu einem eindeutigen Gesetz kommt.
Die Drohschreiben von "drive2u" und "DZI" gehören in den Papierkorb!
Nur wenn was von einem Gericht kommen sollte (was nicht passieren wird!), muss man innerhalb von 2 Wochen den Schrieb (mit einem Kreuzchen bei "ich stimme nicht zu" zurückschicken.
Das ist dann alles...
Viele Grüße!
@Nichtmitfahrer
"Nur wenn was von einem Gericht kommen sollte (was nicht passieren wird!), muss man innerhalb von 2 Wochen den Schrieb (mit einem Kreuzchen bei "ich stimme nicht zu" zurückschicken."
Aber nur wenn es sich um ein Mahnbescheid vom Gericht handelt, denn wenn eine Vorladung kommt, weil geklagt wird, dann sollte man schon mit einem Rechtsanwalt dort erscheinen. Sonst koennte es ein Versaeumungsurteil geben, waere schlecht fuer die Betroffenen und gut fuer diese Nutzlosbranche.
Aber soweit wird es bestimmt nicht kommen.
Viele Gruesse
@MatisseGroening
"Und ich habe nie eine Bestätigungsmail bekommen und wenn stand da nichts von Kosten"
Diese Email war bei mir im Spamordner gelandet, auch standen dort die Kosten drinn aber waren in einem langen Text unterhalb des Links versteckt. Doch es kann schon sein das manchmal es ein update gibt und sie dies einfach mal vergessen diesen Text mit einzufuegen.
"Ich denke man hätte 2 Wochen Zeit gehabt das wieder zu kündigen."
Glaube hier verwechselst Du etwas, Du meinst bestimmt den Widerspruch. Kuendigen ist sehr schlecht und lieber nichts davon denen schreiben, denn da gelten ganz andere Fristen.
"Geht einfach zur Schuldnerberatung und kündigt ein Insolvenzverfahren an."
Ein Insolvenzverfahren ist etwas ganz anderes. Auch die Schuldnerberatungsstelle hat damit nichts zu tun. Ist doch besser zur Verbraucherzentrale zu gehen und sich dort beraten zu lassen.
Hallo, auch ich bin auf drive2u reingefallen. Bei mir war das im August 2009. Hatte jetzt über ein halbes Jahr nichts von denen gehört und jetzt droht mir die Inkassofirma wieder damit, die Gebühren gerichtlich einzufordern. Ich schrieb ihnen damals, dass ich nicht bezahle, solange ich keinen Nachweis habe, dass die Forderung rechtmäßig zustande gekommen ist. Haben mir auch eine Kopie eines Gerichtsurteils beigelegt. Ob es stimmt weiß ich nicht. Aber eins weiß ich definitiv.Die Seite wurde verändert. Bei mir gab es diesen Hinweis schon mit den Kosten, nur in sehr sehr kleiner und blauer Schrift, kaum erkennbar. Schaute extra nochmal nach. Leider habe auch ich keinen Screenshot gemacht. Einen Nachweis gibt es allerdings. Bei mir war es damals noch ein 2-Jahres-Vertrag und jetzt ist es nur noch ein 1-Jahres-Vertrag, also muss die Seite verändert worden sein. Nur wie weiße ich nach, dass die Kosten damals wirklich versteckt waren? So langsam weiß ich auch nicht mehr, was ich machen soll. Zahlen will ich nicht.
Liebe Grüße
sweetnic2010
Nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen!
@sweetnic2010
"Nur wie weiße ich nach, dass die Kosten damals wirklich versteckt waren?"
Warum sollst Du Dir diese Muehe machen? Wenn die klagen wollen, dann muessen die doch erst mal nachweisen das diese Kosten nicht versteckt waren. Du hast diese Kosten nicht gesehen oder es standen keine da, so einfach ist das. Fechte diesen angeblichen Vertrag an wegen Irrtum usw., schreibe denen dies mit einem Einschreiben und Rueckschein "benutze dabei irgendein Musterschreiben". Wenn Du dies nicht schon gemacht hast. Dann sammle alles und melde Dich nicht mehr. Ich wuerde dies so machen.
Diese Gerichtsurteile welche die mitschicken kannst Du vergessen, dazu haben schon andere geschrieben. Einfach nicht einschuechtern lassen.
Diese Internetseiten aendern sich staendig, machen die gerne, darum wuerde ich mir keine Sorgen machen. Aber wenn Du unbedingt nachweisen moechtest, dann frag doch mal per Email bei einer Verbraucherzentrale nach... vielleicht haben die einen Screenshot von dieser Seite fuer Dich. Diesen Ausdruck nimm dann mit und sage hast dies von der Verbraucherzentrale bekommen und das diese Seite damals so ausgesehen haben muss. Das Datum wann Du Dich da angemeldet haben sollst steht bestimmt auf diesem netten Schreiben drauf, welches Du von denen bekommen hast.
Aber warum so ein Stress fuer nixs, warte erst mal ab, kann schon mal ein Jahr lang dauern, und melde Dich nicht mehr. Irgendwann werden die merken das die nixs von Dir bekommen und geben selber auf. Wenn Du immer nett antwortest sagen die sich "er zuckt noch etwas", also noch eine Drohung schicken. Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann innerhalb 14 Tage widersprechen und zurueck zum Gericht. Wenn die klagen sollten mit einem Rechtsanwalt dort hin zur Verhandlung. Aber soweit gehen die nicht, sie wissen ganz genau das dies Geld kostet, welches sie erst mal vorstrecken muessen, und dieses Geld bekommen die nicht wieder. Also keine Angst.
Gruesse
Mathias
@sweetnic2010
Auch wenn Du nichts schreiben würdest schläft die Sache irgendwann ein. Meine weil ich vorher geschrieben habe das ich dort hinschreiben würde. Es gibt sehr viele die überhaupt nicht auf diese Schreiben reagiert haben, denen ist auch nixs geschehen.
"Ich schrieb ihnen damals, dass ich nicht bezahle, solange ich keinen Nachweis habe, dass die Forderung rechtmäßig zustande gekommen ist."
Das reicht ja auch, würde ich sagen. Also an Deiner Stelle würde ich einfach nicht mehr reagieren. Wenn die doch noch klagen sollten kann man immer noch bei Gericht sagen "meine Taschen sind leer, ich zahle nix", aber dazu wird es nicht kommen. Und beim gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, es kostet ja denen etwas, und dann mit einem Lächeln zurück zum Gericht damit.
Grüße Mathias
... Im Zweifelsfall ist es sogar besser, überhaupt nicht zu reagieren. - Es gibt Abzocker, die betrachten das nur als Zeichen, dass da jemand nervös ist und bombadieren weiter mit Mahnungen, steigenden Mahnkosten und Drohungen des Vollzugs. - Da viele Opfer dann nervös werden, gibt der Erfolg ihnen Recht.
Meine Frau hat schon zweimal Schreiben per Post erhalten, mit der Aufforderung, diese Mahnung zu bezahlen, obwohl sie nachweislich nicht mal auf diesen Seiten war (Die lädt gar nichts herunter, sondern nutzt ihren Läppi nur, um ihre Aufgaben zu erledigen und hat dort lediglich Schulsoftware drauf und installiert auch keinen weiteren Kram und surft auch nicht auf irgendwelche Seiten, die Downloads anbieten.).
Darüber hinaus stimmte zwar die Anschrift, jedoch der Vorname nicht..... Und Rechnungen vor diesen Mahnungen hat sie auch nie erhalten. Sie meinte auch, da müsse man widersprechen und ich habe ihr das ausgeredet. Bevor kein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, braucht man gar nichts zu unternehmen und soweit gehen die Abzock-Unternehmen in 99 % aller Fälle nicht.....
@winnigorny1
Sorry, ich meinte auch wenn man sich angemeldet hat, dann kann es gut sein darauf zu reagieren. Glaube wenn man nicht reagiert, meine diesen angeblichen Vertrag nicht anfechtet, dann geht es nur noch um die Preisangabe, den Vertrag und ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte (meistens sind diese Belehrung sogar falsch bzw. nichtig, dann kann man immer noch bei Gericht widerrufen). Aber wer schweigt kann nach einem Jahr das Recht auf Anfechtung verlieren. Wäre schlimm wenn man verklagt wird, das Gericht einen wirksamen Vertrag feststellt, die Widerrufsfrist als erloschen ansieht, eine Täuschung zwar erkennt aber wegen der nicht erfolgten Anfechtung nicht beachtet. Dann, aber nur dann, wär Schweigen schlecht für den Betroffenen.
Es wurden bis jetzt 5 verklagt, von mehreren 100.000 Betroffenen, alle 5 haben die Prozesse gewonnen... bei keinem kam die Anfechtung zum tragen. Doch wenn man sich gegen diese sehr geringe Gefahr schützen möchte, dann sollte man diesen angeblichen Vertrag anfechten. Nur diese Gefahr ist so gering das man dies eigentlich nicht braucht.
Schweigen ist schon mal sehr gut, weil dann kann man auch nichts falsches sagen, wird einem dann später nicht zum Verhängnis. Da gibt es so ein Sprichwort "Schweigen ist Gold, Reden ist Silber" :-). Wenn man schweigt stimmt man auch keinem Vertrag zu, wenn geklagt werden sollte kann man diesen angeblichen Vertrag immer noch bestreiten. Aber siehe oben - dies ist sehr unwahrscheinlich das die klagen, denn da müssen die ja in Vorkasse die Gebühren zahlen und die wissen ganz genau das sie keine Chance haben, wenn das Opfer dem Mahnbescheid widerspricht und wenn doch geklagt wird bei Gericht erscheint und diesen angeblichen Vertrag bestreitet.
Wenn man sicher ist nichts abgeschlossen zu haben, ist meistens dann der Fall wenn man keine Daten irgendwo eingegeben hat (wo Daten verlangt werden, sollte man ganz besonders aufpassen - dann ist oft was Faul, aber nicht immer), dann braucht man gar nicht reagieren, egal welche oder wieviele Drohbriefe die schreiben.
Diese Nutzlosbranche kaufen sich Adressen, Adressenhandel ist ganz schön in bei denen - daher wahrscheinlich der falsche Vorname, besorgen sich vielleicht ein Telefonbuch, Adressen aus dem Internet, oder sogar vom Einwohnermeldeamt. Kann ja sein das man irgendwo etwas bestellt hat und die haben diese Adresse weitergegeben, darf man zwar nicht, aber unseriöse Händler kümmern sich nicht darum und diese Nutzlosbranche die diese Adressen gekauft haben denken das nun ein Vertrag besteht. Vielleicht werden einfach 50.000 Briefe (oder mehr) an irgendwelche Fantasie-Adressen verschickt, wenn da ein paar falsche darunter sind ist ja egal, denn wenn davon nur 50 % ankommen und 5 % zahlen können die sich ihr Haus in der Südsee finanzieren. Für Parties und ein paar Mädels reicht das Geld dann bestimmt :-).
Dieses Märchen mit der IP-Adresse funktioniert auch nur bei denen die sich nicht auskennen. Hab vergessen wie dies heißt, irgendwas mit IP-Abdruck (bestimmt nicht das richtige Wort), solche Sachen kann man sogar selber generieren oder diese IP-Adresse mit der Uhrzeit irgendwo kaufen. Doch es sagt nur aus das man zu einer Zeit mit dieser IP-Adresse im Internet war, als Beweis für einen Vertragsabschluss gilt dies nicht. Die Verbindungsdaten dürfen die Provider dieser Nutzlosbranche nicht übergeben wegen Datenschutz und nach 6 Monaten werden diese Verbindungsdaten beim Provider gelöscht.
Du siehst da gibt es sehr viele Möglichkeiten wie die an Eure Adresse oder gar Telefonnummer kommen. Ich hatte ständig Cold Calls, Gewinnspiele, Zeitschriften usw. habe da nie mitgemacht, doch soll einen Vertrag mit wer weiss wievielen Callcentern haben. Die hatten sich irgendwo meine Telefonnummer und Adresse besorgt und schon hatte ich mit denen einen Vertrag, aber denken können die doch sowas gerne - hab da nixs dagegen... Fantasie haben die schon die sowas machen :-).
Ist ähnlich wie bei Deiner Frau, nur bei mir wollten die immer eine Mahnung schicken - nie eine bei mir angekommen, mir mein Geld vom Konto abbuchen und sogar pfänden. Einmal wollte einer sogar den Staatsanwalt losschicken, auf mich hetzen, auf diesen warte ich heute noch, und noch vieles mehr. Doch leider diese Versprechen haben die nie eingehalten, ich hätte mich so gefreut *heul*.
Egal Du hast schon Recht das es besser ist nicht zu reagieren.
Grüße aus München - zur Zeit Ausnahmezustand wegen der Wiesn *grin*
Mathias
P.S. Du und Deine Frau müssten jetzt in München sein und nicht in Hamburg ;-).
Habe es gefunden. Es heißt Timestamp oder zu deutsch Zeitstempel.
Hier der Link dazu, vielleicht interessant.
http://www.antispam.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs
@winnigorny1
Auch wenn es sehr gering ist das geklagt wird, hat scheinbar einer dadurch gewonnen weil er nicht geschwiegen sondern diesen arglistigen Vertrag durch eine einzige Email angefechtet hat, halt mit seinen eigenen Worten. So schaut es jedenfalls aus. Einmal sollte man schon denen mitteilen das man nixs zahlt und kein Vertrag abschließen wollte, da kann man sogar seinen ganzen Frust rauslassen (doch je weniger um so besser - finde ich) - man muss es aber nicht. Dieses Urteil ist noch fast neu vom 10.06.2010 AG Alzey Az: 23 C 2/10, das Aktenzeichen kannte ich schon lange aber nicht den Inhalt - habe ich heute im Netz gefunden.
In diesem Urteil wollte OPM Media GmbH dann doch nur 96 € haben, in dem Klageentwurf vom Inkassounternehmen will OPM 154,55 €. Bekommen die eh nicht.
Er hat alles mit Nichtwissen bestritten, Schweigen ist wirklich Gold, aber er hat durch seine Email diesen angeblichen Vertrag wirksam angefechtet (§ 142 1 BGB + 2 für OPM). Der Richter findet auch klare Worte für die Täuschung was die Preisangabe auf deren Seite und deren Aufmachung (Gestaltung) betrifft (freut mich) - siehe PAngV § 1, 6 wegen der Preisangabe (vielleicht liest dies jemand von OPM mit). Und es kümmert diese Firma nicht, eigentlich logisch, denn sie machen munter weiter.
Dieses Urteil wird leider nicht von der Inkassofirma als Kopie mitgeschickt, auch fehlt dieses Urteil in deren Urteilen-Sammlung. Die werden bestimmt wissen warum :-).
Auch sollte jeder der von dieser Inkassofirma ständig Mahnbriefe bekommt sich beim Kammergericht Berlin beschweren, einfach das Mahnschreiben + was dabei war als Kopie mit schicken. Wenn dies viele machen kann dieser Herr von der Inkasso auch irgendwann einpacken - ein anderer macht dann weiter.
Grüße aus München
Mathias
10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die Klägerin handelte arglistig. (steht im ersten Link unten)
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/332-opm_media/332-Drive2u_de.htm
http://www.recht-frech.de/2010/09/26/liebe-freunde-von-der-doz-deutsche-zentral-abzocke-warum-veroeffentlicht-ihr-nicht-dieses-urteil/
drive2u steht auch auf der Liste der Abzocker, die von der Verbraucherzentrale Hamburg heute von Nickles verlinkt wurde!
Wo finde ich denn diese Liste bzw hast du einen passenden Link?
Nabend,
ist hier von king-Heinz verlinkt worden, da steht die Seite ziemlich weit unten.
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenUebersicht.htm
Gruß
Manfred
@Ma_neva
"ist hier von king-Heinz verlinkt worden, da steht die Seite ziemlich weit unten."
Dieser Link kann nicht angezeigt werden. Bei mir kommt immer diese Fehlermeldung "404 - Datei oder Verzeichnis wurde nicht gefunden".
Aber dort findet man dies auch.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
Grüße Mathias
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
"Downloadbar sind sogar die Amtsgerichtbeschlüsse."
Dient zur Einschüchterung, und verfehlt aber seit längerem seine Wirkung !
Dein Ratschlag ist absolut korrekt, erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, ein Kreuz an die richtige Stelle machen und zurückschicken. Spätestens jetzt kostet es den Abmahner richtig Kohle, die er nicht eingeplant hatte, und Dein Bekannter liest nie mehr wieder was.
http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/forderungsmanagement_inkasso.php
Forderungsmanagement / Inkasso
"Wir nutzen modernste Datenbanken und Callcenter–Technologien um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen."
Wußte ich doch irgendwelche Leute haben meine Adresse und Daten illegal weitergegeben oder gekauft / verkauft. Ich weiß bis heute nicht wer dies war.
"Zahlreiche Schuldner freuen sich, wenn man Ihnen beispielsweise in Form einer Ratenzahlung entgegen kommt."
So wollen einige Leute einen Vertrag der nicht zustande gekommen ist, weil arglistig getäuscht wurde, nachträglich legitimatisieren - vermute ich mal.
Ja stimmen Sie nur einer Ratenzahlung zu, ist doch nicht so schlimm, und schon haben Sie einem Vertrag zugestimmt, den Sie niemals abschließen wollten, und es freuen sich jetzt schon verschiedene Leute auf Ihr gutes Geld! Selbst Schuld wenn Sie dachten alle Seiten im Netz sind kostenlos, einige geben sich sehr viel Mühe die Preise zu verstecken. Doch Ihr Geld ist gut aufgehoben, wenn Sie einer Ratenzahlung zustimmen. Mit viel Glück wird das Geld auch zwischen irgendwelchen Strohmännern verteilt, versprochen ist versprochen... keine Garantie - denke eher das Geld stecken sich zwei ganz bestimmte Leute ein - aber mal sehen.
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteilsdatenbank.html?view=joomd&layout=detail&id=14.
Ich zitiere:
AG Charlottenburg weist Klage der OPM ab.
[...]
Eine Anmeldung ist zudem ohne Weiteres möglich, ohne das Feld mit dem Preis überhaupt gesehen zu haben.[..] Da die Klausel auf der Interntseite mithin (auch noch ersichtlich bewusst) so angeordnet und gestaltet ist, dass mit einer Kenntnisnahme durch den Kunden nicht zu rechnen ist, ist sie überraschend im Sinne von § 305 c BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden.
Aktuelles
25.02.2010 | Drive2U.de - 25.02.2010 Amtgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
18.02.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an
18.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden
Downloadbar sind sogar die Amtsgerichtbeschlüsse.
Hallo
Auf gar keinen Fall bezahlen!
Erst wenn ein Bescheidt vom Gericht kommt brauch mann sich Sorgen machen.
Ich bin auch mal auf sowas hin eingefallen daaber dort das einzig richtige meine E-Mail adresse war gingen die Briefe (Wahrscheinlich) ins leere und noch 2 wochen haben sie auch meine E-mail in Ruhe gelassen !
Gruß nachtfalter2
Die Klagen nicht wirklich, weil Ihr Konzept folgendes ist, dass denen die "Kunden" am liebsten sind die gleich beim ersten Schreiben klein beigeben. Je länger man die Sache aussitzt, desto mehr Aufwand und direkt Kosten verursacht das ganze und wird zunehmend uninterresant für den Kläger.
Also wie Du schon geschrieben hast, gerichtlichen Mahnbescheid abwarten, dort ein Kreuz an der richtigen Stelle machen, aber sonst nicht reagieren, aber den erhaltenen Schriftverkehr aufbewahren.
Ich möchte darauf hinweisen, der der Thread Mitte März 2010 gestartet wurde und mit Sicherheit als "Erledigt" zu betrachten ist.
Jürgen
Die scheinen aber echt überall zu klagen:
http://www.opmmedia.wordpress.com
das werden ja immer mehr!!
Unten auf der Seite und in den AGB steht der Preis. Wer sowas ignoriert hat selber Schuld.
Mein WOT sperrt die Seite bei Chrome und FF.
Beschäftige Dich mal mit diesen Seiten + Du wirst erkennen, was der Beitrag vom timo890 bewirken soll.
Bei Bedarf zeige ich Dir Möglichkeiten auf, bei denen auch Profis Deiner Qualität eine Rechnung im Postfach finden.
Du meinst, timo890 schreibt das, weil er zu den "Abzockern" gehört und andere bewegen möchte, zu zahlen?
Ja, genau das meine ich.
Wie es aussiehr, hat OPM Media die WOT-Bewertung manipuliert, evtl. mit Hilfestellung
dieses Herrn: http://www.wot-nein-danke.blogspot.com/
Wem möchtest Du denn hier Angst einjagen?
Das kannst Du in der "Frau im Spiegel" etc. versuchen, hier wird diese Taktik nicht funktionieren.
scheint aber sehr unterschiedliche meinungen zu geben:
http://opmmedia.wordpress.com/2011/03/02/wegweisendes-urteil-aus-magdeburg-verurteilt-verbraucherin-und-bestatigt-wirksamkeit-von-internet-abo-vertrag/#more-54
Unter dem Aktenzeichen 140 C 3125/10 (140) hat das Amtsgericht Magdeburg eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de der OPM Media GmbH unter Leitung von Frank Drescher zur Zahlung des vereinbarten Jahresbetrags verurteilt und bestätigt damit, dass nicht jedes Internet-Abo gleich eine Abofalle ist.
Im Urteil heißt es wörtlich: „Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Weise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. Soweit sie diese tatsächlich nicht gelesen hat, ist dies auf ihre fehlende Sorgfalt zurückzuführen. (…) Die Beklagte hat die von ihr abgegebene Erklärung nicht wirksam widerrufen. Der Widerruf erfolgte mit Schreiben vom 19.10.2010. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerufsfrist, die entgegen der Ansicht der Beklagten nicht einen Monat beträgt, bereits abgelaufen. (…) Das Vorliegen eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist zu verneinen.“
Neben zahllosen weiteren Gerichten bestätigt nun auch das Amtsgericht Magdeburg die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Abo-Verträge der OPM Media GmbH von Frank Drescher, so dass die Musterbriefe der Verbraucherzentralen und einiger Anwälte hier ins Leere gehen. Nicht jedes Internet-Abo ist schliesslich eine Abofalle.
Das Urteil im Volltext:
Geschäfts-Nr.:
140 C 3125/10 (140)
Im Namen des Volkes Urteil
In dem Rechtsstreit
der Firma OPM Media GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, Priel 5.85408 Gammelsdorf
gegen
Frau Isabel F 39112 Magdeburg
Beklagte
Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Thomas Meier, Dolziger Str. 35, 10247 Berlin
hat das Amtsgericht Magdeburg auf die mündliche Verhandlung vom 26.01.2011 durch die Rtchterin am Amtsgericht
für Recht erkannt
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 96.00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2010 zu zahlen.
2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist in vollem Umfange begründet
Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß § 611 Abs 1 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien unter dem 30.09.2010 abgeschlossenen Vertrag die Zahlung von 96,00 € verlangen.
Der Vertragsabschluß kam über die Intemetseite der Klägerin zustande, auf der sich die Beklagte einloggte, ihre persönlichen Daten mitteilte und nach der Übersendung einer E-Mail von der Klägerin diese mit einem Verifikationscode bestätigte. Insbesondere steht der Vortrag der Beklagten, sie könne steh nicht an eine kostenpflichtige Anmeldung erinnern, der Annahme eines Vertragsabschlusses nicht entgegen. Das Bestreiten mit Nichtwissen ist nicht ausreichend. Zudem ist der Kostenhinweis unter Beachtung der §§ 305 ff BGB nicht unwirksam. Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Weise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. Soweit sie diese tatsächlich nicht gelesen hat ist dies auf Ihre fehlende Sorgfalt zurückzuführen. Dieser Umstand ist jedoch nicht geeignet Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begründen.
Die Beklagte hat die von Ihr abgegebene Erklärung nicht wirksam widerrufen. Der Widerruf erfolgte mit Schreiben vom 19.10.2010. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist die entgegen der Ansicht der Beklagten nicht einen Monat beträgt, bereits abgelaufen.
Der Streitgegenständliche Vertrag ist auch nicht gemäß § 142 Abs 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Das Vorliegen eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist zu verneinen. Ein Anfechtungsgrund gemäß §§ 119 ff l SB Hegt nicht vor. Soweit die Beklagte vom Vertragsinhalt bewusst keine Kenntnis genommen hat weil sie den Vertragstext nicht gelesen hat, begründet dieses Verhalten ein Anfechtungsrecht nicht. Entsprechend scheidet auch die Annahme eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft aus. Zudem liegen auch die Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung nicht vor. Die Klägerin hat in ausreichender Weise auf die Entgeltlichkeit hingewiesen. Umstände, die den Nutzern suggerieren, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen würde, sind in ausreichender Weise nicht ersichtlich. Es ist den jeweiligen Nutzern auch zumutbar, die gegebenen Informationen zu lesen.
Die Forderung ist ebenfalls nicht durch die seitens der beklagten hilfsweise erklärten Aufrechnung gemäß § 387 ff BGB untergegangen. Ein Schadensersatzanspruch steht der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs 2 BGB i.V.m. § 263 StGB nicht zu. Bereits an einer Täuschungshandlung der Klägerin fehlt es. Das Rechtsgeschäft zwischen den Parteien ist nicht gemäß § 138 BGB nichtig. Selbst unter Zugrundelegung des Vortrags der Beklagten liegen ausreichende Umstände, die die Sittenwidrigkeit begründen könnten, nicht vor.
Die Nebenforderung findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 288,291 ZPO.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs 1 ZPO.
Die Entscheidung aber die vorläufige Vollstreckbarkelt findet Ihre Rechtsgrundlage In §§ 708 Nr. 11,73 ZPO.
Die Berufung war nicht zuzulassen. Die Voraussetzungen gemäß § 511 Abs 4 ZPO liegen nicht vor. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch Ist sie zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.
http://www.abzocknews.de/tag/opm-media-gmbh/
Da hat sich Isabel F. aber auch selten dämlich verhalten...
kann gut sein, das Isabell F. am ende gewonnen hat, vielleicht nicht moralisch aber auf ihren Konto ;) Wenn man bei deinen Links etwas stöbert, wobei eine geneuere Betrachtung des urteils gab es noch nicht. Gab aber schon viele verlorene Fälle des Frank Drescher, und seiner zig Firmen(evtl. auch Forenaccs?)
http://antiabzockenet.blogspot.com/2011/05/falscher-fuffziger-nennt-richter.html
eine neutrale Quelle hätte mich gefreut, die Seite sieht nach einer reinen pro drive2u Seite aus, und das läßt auch auf einen Alibi Prozess schließen die solche Abmahner häufen führen, bei den die "bezahlte" gegenpartei vor gericht zieht und dort quasi freiwillig die schuld anerkennt oder sich einfach mehr als dumm anstellt. Dadurch können sie auf Klagen verweisen, wohlwissend das sie keine ernstahfte gewinnen können. Keine ahnung inwieweit hier der Fall ist, aber der Seite würde ich nicht voll vertrauen.
Und preisangaben haben in der AGB nichts zu suchen, kA ob das hier nur undeutlich formuliert ist oder was AGB technisch dort noch diskutiert wurde, und das wird eigl. kein richter durchgehen lassen als Kostenhinweis dort.
OPM Media Impressum: http://opmmedia.wordpress.com/impressum/
Von einer neutralen Quelle kann man in diesem Fall wahrlich nicht ausgehen.
Frank Drescher ist der Abzocker, daher auch mein agressives Auftreten ggü. @timo890.
Diese Typen spammen sich gerade durch div. Foren.
An harten Diskussionen nehme ich gern teil, bei Beschiß werde ich allerdings schnell unhöflich, zumal ich in Sachen "Abzockerei" schon einigen Leuten Hilfestellung gegeben habe.
In keinem Fall ist es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid gekommen.
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
Ob Du bezahlt hast, weißt Du aber schon noch?
Lass Dir hier bloß nicht von timo890 Angst machen!
Nicht reagieren! Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte: Widersprechen!
Die Info an die Sparkasse war schon mal eine gute Sache.
Das ist der Anbieter:
OPM Media GmbH
http://www.youtube.com/watch?v=GBSXDi6Ysmc
Gib das mal bei Google ein.
Und den Link, den Du da gepostet hast, kannst Du vergessen.
So einen Link würde ich Dir auch schicken, wenn er hilfreich für mich wäre.
Und für 5.000 € bringe ich noch zwei Zeugen aus Hamburg mit.
Hi,
habe ein ähnliches Problem wie scooby nur ein bisschen dumm reagiert.
Verlauf des Debakels:
- Juni 09 angemeldet.
- September 09 Rechnung erhalten.
- Panik bekommen nicht informiert bezahlt.
- Nach Zahlung informiert in div. foren und bekanntenkreis - ja sehr *schlaue reihenfolge* ich weiß--> daraufhin mich selbst verflucht.
- Dann kam nix mehr hatte also 96 euro bezahlt, Seite nie besucht, mitgliedschaft dort beendet gehabt lehrgeld gezahlt dachte ich..
- September 2010 -> es kam keine 2. rechnung weil wg 24 monate abo oder so ähnlich
- Mai 2011 -> 2. Rechnung, habe mir indirekt (da ich leider keine belege für die bezahlung dieser gebühr habe) indirekt bestätigen lassen das 1. rechnung bezahlt wurde und "kündigung" wobei man (lt verbraucherzentrale) nicht von kündigung sprechen soll bestätigen lassen.
- Kein Musterbrief von der verbraucherzentrale genutzt. Fehler?
- Termin bei der Verbraucherzentrale gemacht ist aber erst am 9. juni.
- achso habe im übrigen exakt das selbe schreiben wie scooby bekommen!!!!
MEINE FRAGE:
1.Da ich die 1. rechnung gezahlt habe muss ich dann auch automatisch die 2. zahlen ?
2.Ist dies definitiv kein Vertrag?
3.Riskiere ich damit einen Schufa Eintrag oder ist dies erst der Fall wenn der Mahnbescheid widerrufen wurde, oder wann ist dies der Fall ?
4. Sollte man bei einer Firma nicht ausgehen das die die 2. Mitgliedsrechnung zum selben Zeitraum um 1 Jahr verspätet schicken sollten - also entweder juni oder september 2010 und nicht im Jahr 2011 ?
Vielen Dank für dieses Forum konnte dank eurer Einträge schon mal etwas ruhiger schlafen.
Auch für Dich gilt: Nicht bezahlen, nicht reagieren (auch nicht auf Schreiben von Inkassofirmen), aussitzen!
Vor einem Schufaeintrag brauchst Du keine Angst haben, da zunächst einmal die Forderung gerichtlich festgestellt werden muß.
Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, widersprichst Du auf dem anliegenden Formular. Das ist wichtig!!
Die Wahrscheinlichkeit, daß Du ein solches gerichtliches(!!) Schreiben erhälst, ist äußerst gering, denn:
Derjenige, der einen Mahnbescheid in Auftrag gibt, muß die Kosten tragen. Da die Forderung in einem anschließend stattfindenden Gerichtsverfahren kostenpflichtig abgelehnt werden wird, ist dieser Weg für die Abzocker nicht rentabel.
Die Urteile, mit denen die Branche Angst + Schrecken erzeugt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkenntnis_%28Recht%29
Arbeite Dich hier durch:
http://www.antispam.de/wiki/Abzocke_-_Hilfe!_Was_kann_mir_passieren
http://www.echte-abzocke.de/
http://www.abzocknews.de/
http://www.konsumer.info/?p=15893
Speziell OPM Media:
http://forum.computerbetrug.de/recht-und-gesetz/63321-opm-media-klageentwurf-muss-man-das-ernst-nehmen.html
Wenn Du persönlichen Beistand brauchst, wird Dir die Verbraucherzentrale helfen.
http://www.verbraucherzentrale.de/
Also: Keine Angst vor @timo590 + Consorten!
Hoffe, Dein Wochenende gerettet zu haben.
vielen dank für die schnelle antwort. das war sehr hilfreich !
Wochenende gerettet und wünsche selbst auch ein schönes wochenende.
noch eine Anmerkung zu den Mahnbescheid, es gibt ein Feld in dem du deinen Widerspruch begründen kannst. Ich würde aber davon abraten es auszufüllen, ein unbegründeter Widerspruch hat in der regel keine Nachteile während eine schlechte begründung einen reinreiten kann.
Wie schon viele hier schreiben NICHT ZAHLEN!
Bin selbst auf die Seite hereingefallen. Habe jeden Monat eine Mahnung bekommen.
Nach der 3 hatte ich mir gedacht... Na sowas, haben sich die Rechtslagen in den Mahnungen geändert? Seit wann man mehr als 3 Mahnungen schreibt und dann noch förmlich. ^^
An alle die den Nervendruck nicht aushalten und sich fertig machen
--- Weiterhin nicht Zahlen ----
Solltet ihr es dennoch tun, könnt ihr sicher sein dass ein weiteres Jahr drauf noch eine Rechnung kommt....
Die Firma hat keine Handhabe auch wenn schöne Kopien von Rechtsurteilen den Briefen beiliegen.
Tipp: Tot stellen ist am effektivsten. ;-)
Hoffe konnte einigen unentschlossenen Helfen.
Habe gerade wieder "Letzte Mahnung" mit einer Kopie des Amtsgerichts Magdeburg bekommen.
Diese Verbrecher versuchen es immer noch mich weich zu kochen. Eigentlich sollten die sich schämen.
Auf diese bösartige Weise an Geld zu kommen.
Ich bleibe hart und zahle keinen Euro. bei eventuellen zusammen treffen mit diesen Verbrechern werde ich
mehr als nur einen Basballschläger mitnehmen. Das der "Mensch" es überhaupt noch wagt "Geschäftsführer
Frank Drescher" da unter zu schreiben zeigt doch der schreckt vor keinen Skrupel zurück.
Archi 1942
Zum 2. Jahr meiner "Mitgliedschaft" kommen nun auch wieder Mahnungen etc..
NICHT ZAHLEN!
Nur wenn ein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID kommen sollte (kommt bestimmt nicht!) "Nicht einverstanden" ankreuzen und zurückschicken, ansonsten: IGNORIEREN!
und NICHT BANGE MACHEN LASSEN!
Habe gerade an Herrn Dreschers neue Bank " Kreis u Stadt Sparkasse Erding - Dorfen" an den Vorstand
geschrieben das dieser Typ ein Abzocker ist und somit das Geld Institut in einen sehr schlechten Ruf bringt.
Nur leider ist es in Deutschland auch immer wieder möglich neue Banken zu finden egal wie kriminell man ist.
Werde auch die Justiz Ministerin nochmals von diesem kriminellen berichten.
archi1
Recht so!
Ist doch irgendwie pervers, wenn ein Rechtsstaat nicht verhindern kann, dass Trickbetrüger ihrem schmutzigem Geschäft nachgehen. Da muss eine eindeutige Rechtslage geschaffen werden, wie in den anderen europäischen Ländern.
Zurück in der Zeit....
Schon mal auf http://www.archive.org/ gesucht ?
jruess
b