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Wurde beim Ausfüllen von Versicherungs-Anträgen getrickst ???

aks / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

was haltet Ihr davon:

Vor ein paar Jahren hat ein älterer Mann für sich und seine Frau jeweils eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen.

Abgeschlossen wurden die Verträge durch einen nebenberuflichen Versicherungsmann der Versicherung A.
Auch auf dem Antragsformular steht oben der Kopf der Versicherung A. Erst darunter sieht man den Namen der eigentlichen Versicherer und zwar die Versicherung B.

Im Antragsformular sind die Vertrauensperson und die Bezugsberechtigte Person anzugeben. Als Vertrauensperson wurde der jeweilige Ehepartner angegeben - das Feld für die Bezugsberechtigte Person wurde freigelassen.
(Vermutlich absichtlich)
Aber es war vom Versicherungsnehmer gewollt, dass der jeweilige Ehepartner als Bezugsberechtigte Person eingesetzt wird - analog zur Vertrauensperson).

Als die Policen zugesendet wurden stand plötzlich als "unwiderruflich bezugsberechtigte Person" - ein großes deutschlandweit agierendes Bestattungsunternehmen C (in Bestatter-Kreisen auch bekannt durch möglicherweise dubiose Geschäftspraktiken).
Diese Unstimmigkeit ist damals nicht aufgefallen - wie ältere Leute halt eben nicht immer alles so genau verstehen.

Was ebenfalls etwas seltsam ist, ist die Tatsache, dass das Bestattungsunternehmen C ein Tocherunternehmen der Versicherung B ist.

Und nun ist der Versicherungsfall eingetreten - die Ehefrau ist verstorben.
Als Bestatter wurde der örtliche und befreundete Bestatter D genommen werden.

Allerdings geht jetzt nicht die gesamte Versicherungssumme an den Ehepartner bzw. den beauftragten Bestatter D.
Denn zuerst bekommt der Bestatter C das gesamte Geld überwiesen und behält sich (Branchenüblich) 10% der Versicherungssumme als Gebühr ein.

Was haltet Ihr von dieser Sache ?
Ist die Bindung an den Bestatter C wirklich unwiderruflich oder ist sie möglicherweise sittenwidrig und somit unwirksam?

Danke schon mal für Eure Antworten.

peterson aks „Wurde beim Ausfüllen von Versicherungs-Anträgen getrickst ???“
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Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen.

Aragorn75 peterson „Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen.“
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Ja, das würde ich so auch machen bzw. würde ich mir mal anwaltlichen Rat einholen...

WVB-38 aks „Wurde beim Ausfüllen von Versicherungs-Anträgen getrickst ???“
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Ja ask,

mein Urteil:
- Auch Versicherungen gehören in Deutschland grundsätzlich zu den Institutionen, deren Vertreter nach einem Prinzip bezahlt werden, ihr Einkommen hängt von der Zahl und Wert der abgeschlossenen Verträge ab.
- Die Versicherungen tollerieren es, dass die Vertreter den erworbenen Kunden wichtige Bedingungen die im Kleingedruckten formulliert werden, einfach nur unter zu jubeln, Hauptsache, ein neuer Kunde wurde vepflichtet...
-- nach dem Abschluss des Vertrages, erfährt der Versicherte, dass er eine ungenaue oder gar falsche Angabe gemacht hat, und die vom Vertreter versprochene Beitragszahlung, ist nicht mehr gültig, sondern ein neu berechneter, höherer Betrag ist fällig.
- das gilt für Autoversicherungen, (meine Erfahrung), vermutlich auch andere...
-- Noch ein Argument gegen Versicherungen....
-- Wenn der Versicherungsfall eintrit, finden die Versicherungen beinahe immer ein Argument, im Kleingedruckten, um siech genau für den entsprechenden, realen Fall, aus der Verantwortung zu stehlen..

- es ist ein Unsinn, sich gegen alles mögliche zu versichern ..


WVB-38 aks „Wurde beim Ausfüllen von Versicherungs-Anträgen getrickst ???“
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Ergänzung:
- Die staatliche Rentenversicherung, vermutlich auch die pflicht- Krankenversicherung, Pflegeversicherung machen davon eine Ausnahme---
-- Dass diese Versicherungen in Deutshland jedoch Unsozial sind, das ist Fakt....
---Die ärmeren Leute in Deutschland müssen pflicht-versichert sein, das heisst, alle gemeinsam den Pool füllen, ob sie es benötigen oder nicht, die Reichen hinngegen, können sich der sozial-Pflicht entziehen und sich privat, freiwillig Krankenversichern...der Ausgleich zwischen den Kassen ist aus meiner Sicht gering...

peterson WVB-38 „Ergänzung: - Die staatliche Rentenversicherung, vermutlich auch die pflicht-...“
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Allerdings wenn man sich selbst um seine Versicherungen kümmert, dann hat man diese Probleme nicht.
Man muß nämlich selbst lesen, was man unterschreibt und es wird einem nichts eingeredet.

Dafür gibt es dann das große Internet.

Allerdings muß ich dazuschreiben, daß ich mal nebenberuflich ungefähr zwei Jahre auch für eine Versicherung tätig war und ich habe dort viel gelernt.
Dazu hatte ich mir einen der schwierigsten Bereiche ausgesucht: Strukturvertrieb.

Pumbo aks „Wurde beim Ausfüllen von Versicherungs-Anträgen getrickst ???“
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Dolle Nummer.

Betrugsanzeige erstatten gegen A., B. C. und den Makler(kostet nichts und die sollen das auskaspern, wer in den Hintern getreten bekommt)

C bei seiner für ihn zuständigen Berufsvertretung ordentlich anscheißen (Trickbetrügerisches Vorgehen, Unterjubeln von Knebelverträgen o.ä. Formulierungen wirken i.a. Wunder). Das sowohl beim Landes- als auch beim Bundesverband (gibt's bestimmt für Bestattungsunternehmen.

Gleiches bei Bezirks IHK (sollten auch Bestatter dazugehören)

Durchaus mal auch seiner Landeskirche die Sache schildern. (Sind ja im gleiche Buisiness tätig...)

Als Druckmittel sich nach einer kurzen Frist Öffentlichkeit herzustellen (Zeitungen - BILD ist da immer klasse- und einschlägige Querulanten-TV-Formate, wie ESCHER, WISO, FRONTAL o.ä. in WEB nicht vergessen! Hier Klarnamen verwenden und die Sache sachlich und korrekt schildern, so kann man NICHT angepisst werden)

Und natürlich nicht die Verbraucherzentralen vergessen.

Das sollte für's erste langen. Bitte aber nicht gleich das ganze Pulver verschießen, sondern die Schraube wohldosiert immer ein wenig mehr anziehen, bis das gewünschte Ziel erreicht ist (=noch das restliche Geld bekommen und beim weiteren Ableben gleich alles zu erhalten, oder?). Das soll ja kein Kreuzzug werden.

peterson Pumbo „Dolle Nummer. Betrugsanzeige erstatten gegen A., B. C. und den Makler kostet...“
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Aber machen wir mal eine Analyse Deines Schreibens.

1. Ist der Hinterbliebene wohl nicht in der Lage das durchzuziehen.
2. Wird er sicherlich auch nicht das nötige Kleingeld haben.
3. Wird er sicherlich auch nicht das Ende dieser Geschichte erleben.

dumboboy007 peterson „Toll geschrieben.“
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Hallo,
das hört sich genau so an wie bei KFZ Versicherungen wo die Versicherungen Verträge mit bestimmten Werkstätten haben und wenn du beim Abschluss nicht aufpasst musst du dein Auto in einem Schadensfall dann in die Werkstatt bringen wo sie dir vorschreiben.
Ob da eine Verbindlichkeit besteht ist zweifelhaft, aber Vertrag ist halt Vertrag und die Versicherungen haben halt denn längeren Atem.
Es wäre nicht die erste Versicherung die trotz rechtskräftigem Urteil nicht oder nur Teilweise bezahlt.

jbi79 dumboboy007 „Hallo, das hört sich genau so an wie bei KFZ Versicherungen wo die...“
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Hallo Ihr zusammen, als Versicherungskaufmann deute ich das so:

§ 5 Abweichender Versicherungsschein (Versicherungsvertragsgesetz; Abschnitt 1)

(1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht.

(2) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinzuweisen, dass Abweichungen als genehmigt gelten, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. Auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen ist der Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam zu machen.

(3) Hat der Versicherer die Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Antrags des Versicherungsnehmers geschlossen.

(4) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherungsnehmer darauf verzichtet, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten, ist unwirksam.


Das heißt im Klartext:

Hat der VN (Versicherungsnehmer) die Police (Versicherungsschein) erhalten, und auf dieser war nicht deutlich eine Abweichung vom Antrag vermerkt, bzw. der VN wurde nicht darauf hingewiesen, dann ist der Vertrag so zustande gekommen, dass in diesem Fall das Feld für die Bezugsberechtigung im Antrag leer ist. D.h. es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Versicherungssumme geht an die Angehörigen.

In manchen Fällen wird bei einer Sterbegeldversicherung die ja im eigentlichen Sinn die Bestattungskosten decken soll, das Bestattungsunternehmen welches die Beerdigung durchführen soll, genannt. Da dies offensichtlich (leeres Feld im Antrag) nicht der Fall war, gilt obiges (Anspruch für die Angehörigen).

Die Sache auf jeden Fall der BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) melden, die sind zumindest in der Lage, gegen die Anbieter der Versicherung vorzugehen. Und Anzeige bei der Polizei machen. Arglistige Täuschung. Da die Summe ja noch nicht an das Unternehmen C ging, liegt noch kein Betrug, aber allerdings die Absicht vor. Schließlich bleibt es ja jedem selbst überlassen, welchen Bestatter man nimmt.

Bei entsprechender Vollmacht kann die Versicherung (in diesem Fall B) den Vertreter oder Vermittler (hier A) verantwortlich machen.

Im Klartext, der Gesellschaft B kann man kaum was machen, außer man kann nachweißen, dass Sie Ihre Vermittler/Vertreter bewusst solche Verträge abschliessen lässt. Aber durch obiges Gesetz hätten sie keine Chance.

Traurig dass es solche Fälle gibt. Der hat bestimmt ordentlich Provision kassiert...

Die Verjährungsfrist für Provisionsstorno ist ja auch schon abgelaufen.

(P.S.: Ich hoffe, dass ich es so hinbekommen habe wie ich es gelernt habe ;-))

Gruß Marco

jbi79 Nachtrag zu: „Hallo Ihr zusammen, als Versicherungskaufmann deute ich das so: 5 Abweichender...“
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Zu den Gesellschaften:

Der Versicherungsmann hat einen sog. Vermitllervertrag. Er arbeitet mit A zusammen. A dürfte Schätzungsweise ein Makler- bzw. Vermittlerbüro sein. Diese haben Veträge mit den Hauptgesellschaften (in diesem Fall C). Die wiedrum hat vermutlich weil sie dafür Kohle bekommen einen Vetrag mit dem Bestatter (hier C).

D.h. A sucht sich raus über welche Gesellschaften ("B's") sie in den unterschiedlichen Fällen den Vertrag machen. Hier spielt natürlich zu ungunnsten des VN die Provision für die Vermittler und nicht das Interesse des VN die Hauptrolle.

peterson dumboboy007 „Hallo, das hört sich genau so an wie bei KFZ Versicherungen wo die...“
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Was ist denn daran auszusetzen?

Meine Versicherung hat mich explizit darauf hingewiesen, daß es dieses Preismodell gibt. Sie haben mich auch darauf hingewiesen, daß dieser Tarif Probleme geben kann, wenn bei einem Neuwagen spezielle Händlergarantien von der Werkstatt abhängig sind.

So.

Und nun fahren meine beiden Autos mit Vollkasko bei 300,00 Selbstbeteiligung für 480 EUR / Jahr. -->> alle beide zusammen

Ich weiß, es ist teuer. Aber das liegt daran, daß ich keine Kinder unter 14 Jahren im Haus habe.
Sonst wäre es noch 10% billiger.

jbi79 peterson „hört sich genau so an wie bei KFZ Versicherungen“
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Hallo,

Es lässt sich kein Vergleich machen. Im Grunde hast du ja Recht. Hast du eine Selbstbeteiligung, wird die Versicherung billiger. Auch wenn du Kinder unter 14 Jahren hast. Das Gleiche, wie es Versicherungen gibt die dir günstigere Bedingungen bieten wenn du eine Wohngebäudeversicherung hast. Das liegt daran, dass

A) Eltern Junger Kinder (unter 14) sowie
B) Hausbesitzer erfahrungsgemäß laut Bund der Versicherer vorsichtiger sind und damit für die Versicherer ein geringeres Risiko darstellen.

Aber einen Vergleich zwischen einer KfZ- und einer Sterbegeldversicherung ist nicht möglich. Nur in sofern, dass ein niedrigeres Risiko einen niedrigeren Preis bedeutet (generell).

Aber in dem oben genannten Fall geht es ja darum, dass derjenige der das Geld bekommen sollte es nicht bekommt. Wäre so wie wenn du dir zu deiner eigenen Absicherung eine Unfallversicherung abschliesst, dich irgendwann schwer verletzt und jemand x-beliebiges dafür Geld bekommt. Derjenige dürfte sich dann freuen, du allerdings nicht. Davon abgesehen, dass der Antrag ja nicht mal so ausgefüllt wurde, dass oben genannt "C" das Geld bekommt! Der Versicherungsnehmer wollte sich und seine Frau gegenseitig finanziell im Falle eines Todes absichern. Das Bezugsrecht wurde gar nicht beantragt (Fehlberatung), hinterher ohne wissen des VN geändert. (Täuschung mit versuchtem Betrug)

Gruß Marco