tja bin leider auch ofper von opendownload.de geworden. ich wurde von drei seiten weitergeleitet und jedes mal stand da riesig groß KOSTENLOS. für mich ist das der reinste betrug egal ob da rechts ganz klein steht, dass es was kostet. wenn man erst drei mal mit "kostenlos" wirbt ist das einfach keine ehrliche art. deswegen bin ich auch überzeug davon, dass so kein vertrag zu stande kommen kann.
mein problem: ich muss trotzdem sagen, dass ich diesen vertrag nicht anerkenne. ich habe dafür ein vorgefertigtes schreiben gefunden. das würde ich denen jetzt gerne schicken. ich habe mich da aber nicht mit meinem namen und meiner adresse angemeldet, sondern alle felder mit fiktiven daten gefüllt. nur die email-adresse war richtig. ich kann denen jetzt ja keinen brief senden mit einer falschen aderesse drauf oder?
meine nächste frage ist, kann ein vertragsabschluss eigentlich nur auf der basis einer ip stattfinden? ich meine an meinem rechner kann jeder sitzen?!
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
für hilfe schonmal vielen dank
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
der brief ändert nichts an deiner rechtlichen Lage, und die bleibt dabei das du keinen Vertrag hast und dich auch unter falschen Namen anmelden durftest da dies ohne Betrugsabsicht gescha sondern unter berücksichtigung des schutzes deiner daten.
Wenn du den brief schickst, hören vielleicht die Mahnungen auf, aber schmeiß die einfach in papierkorb, anstatt denen noch deine Adresse zu geben den ich wäre mir nicht sicher ob die damit nicht auch noch handeln.
Ich empfehle das übliche Verfahren:
Ignorieren der Briefe oder Mails; auch die folgenden von möglicherweise russisch gefärbten Inkasso-Unternehmen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid reinschneien sollte, dann Widerspruch einlegen und wieder hier melden.
Aber keine Panik: Der Mahnbescheid kommt nie; Gerichtsverfahren schon gar nicht, weil die Abzocker da keine Chance haben, irgendetwas nachzuweisen.
Diese "Unternehmen" leben von den ängstlichen Einknickern vor bösen eMails oder Briefen!
Gruß
Frank
Fast alle Firmen im Leben preisen "kostnenlos" an und schreiben im Kleingedruckten etwas anderes. Und nicht anders ist es im Internet.
Wann stand da Kostenlos ? Nun nicht mehr. War gerade drauf. Merke die Seiten ändern je nach Gerichtsurteil die Optik der Seiten. Hast Du einen Screenshot davon gemacht, oder liegt der Vorgang schon länger zurück ?
Wie man sich wehrt steht zu hauf im Internet " Reingelegt von Opendownload etc."
z.B. hier
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
und alle diesen Firmen haben kein anspruch auf die Erfüllung, den so genannte überaschende Klauseln haben keine gültigkeit.
Genau so ist's.
Also ab in die große Ablage "P" mit bedrohlichen eMails.
Nur "gerichtlicher Mahnungbescheid" muss abgewehrt werden! Und der kommt nie!
Gruß
Frank
".....ich habe mich da aber nicht mit meinem namen und meiner adresse angemeldet, sondern alle felder mit fiktiven daten gefüllt. nur die email-adresse war richtig."
Warum kann ich kein Zitat einfügen?
naja, erstmal egal!
Wenn Du aber wissentlich schon falsche Angaben zu Deiner Addy machst, .....................!!
Alles klar?
zitate kannst du mit html codes einfügen, zu empfehlen ist hier das cite eingerahmt von spitzen Klammern udn am ende /cite ebenfalls in Spitzenklammern.
Wenn Du aber wissentlich schon falsche Angaben zu Deiner Addy machst, .....................!!
ich hoffe das war ein kompliment, und nicht der versuch die Punkttaste auszuleiern ;)
In Deutschland hast du nur eine Auskunftpflicht gegenüber beamten, falls also ein Geschäft deine Daten nicht brauch um das geschäft abzuwickeln darfst du lügen und es ist sogar zu empfehlen.
Eine falschangabe in betrügerischer Absicht ist da die Ausnahme, die man aber bei der Preisauszeichnung nicht konstruieren kann.
weder noch!
In Deutschland hast du nur eine Auskunftpflicht gegenüber beamten, falls also ein Geschäft deine Daten nicht brauch um das geschäft abzuwickeln darfst du lügen und es ist sogar zu empfehlen.
Das kannst Du aber auch belegen, oder?
Wenn dem so wäre, warum regen wir uns dann eigentlich über die div. Anwälte auf - nichts anderes mache diese?
Eine falschangabe in betrügerischer Absicht ist da die Ausnahme, die man aber bei der Preisauszeichnung nicht konstruieren kann.
Avatar von Crazy Eyeantworten
???
Bei all dem Gerede, ich hatte damir Erfolg.
spohrpc
Absender
+ Adresse
Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum
Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs - Nr./ Kunden - Nr. …………”
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Schönes Anschreiben, aber warum diese Mühe?
Das ist die Sache überhaupt nicht wert, Du gibst Dich damit doch letztlich nur zu erkennen. Und gestehst auch noch ein, dass Du auf deren Seiten warst!
Warum so schwierig, stillhalten - und gut ist!!
ich hab im ersten Jahr gezahlt und nu wieder ne Rechnung fürs 2.Jahr bekommen. was soll ich nu tun?
Tja, zahlen!
Mit der ersten Zahlung hast Du den Vertrag anerkannt. Hast Du den Vertrag schon gekündigt oder Dich mit Deinem Anwalt beraten?
Meeensch, ich bezahle doch nicht, wenn ich den Vertrag garnicht haben will!
Und für einen 2-Jahresvertrag, den Du ja nun anerkannt hast, ........................................!
Quark. Eine Zahlung begründte keinen Vertrag. Im Gegenteil, es besteht ein Anspruch aus § 812 BGB bezüglich der ersten Jahresrate. Die Erfolgsaussichten sind allerdings recht gering.
Du sollst gar nichts tun sondern das hier lesen
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-abofallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkasso.html
Einfach toter Mann spielen, eventuellen Emailbriefverkehr abheften aber keinesfalls reagieren, anrufen oder emailen, das bringt eh nichts.
Soltte und ich schreibe ausdrücklich sollte ein gerichtlicher Manbescheid eintrudeln, MUSST Du reagieren, ein Kreuz an der richtigen Stelle machen und den Bescheid an das Gericht zurückschicken, und ab dann liest Du nie wieder was von dem Pack. Denn ab dem Zeitpunkt kostet es der Firma Geld.
du musst garnichts, die haben nur deine e-mail adresse.
quizfrage: ist das eine freemail adresse oder deine eigene domain?
im prinzip nicht wichtig aber evtl. peilen die das und schicken dahin die mahnung
ansonsten kriegst du eh keine post von denen auser böse mails und die kannste als spam behandeln.
btw: ich mache im internet auch wo ich nur kann falsche angaben, auch bei nachweislich kostenfreien diensten.
zu argumentieren das man deswegen ja wusste das es betrug ist finde ich schwachsinnig(bezogen auf einige postings hier)