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Nur 60% rückerstattung?

jürgolus / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo,
ich habe ein defektes mainboard an einen onlinehändler zurückggeschickt.
der sagt, er kann es nicht ersetzen, und erstattet das geld, was für mich zwar ärgerlich, aber ok war.
jetzt habe ich statt ca 60€ nur ca 35€ überwiesen bekommen.
ich habe nachgefragt, und vom support die mitteilung erhalten, dass ich nur 60% des betrags erstattet bekomme, weil das mainboard schon über ein jahr in benutzung ist.
das ist meiner meinung nach eine absolute frechheit, weil noch garantie oder gewährleistung (ich komme da immer durcheinander) auf dem board ist.
die rechnung ist vom 21.11.2008, das board ist also ein bisschen älter als ein jahr.
können die das so einfach machen, oder kann ich mich dagegen wehren?

Olaf19 jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, für die du dich an diesen direkt wenden müsstest.

Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Händlers - auf dem Papier beträgt diese 2 Jahre. In der Praxis greift nach über 6 Monaten aber die sog. Beweislastumkehr - d.h. du hast von da an immer noch eineinhalb Jahre Gewährleistung, musst dann aber dem Händler beweisen, dass der Defekt auf einem Herstellungsfehler beruht, von Anfang an bestand und erst später bemerkt wurde.

Da niemand von uns für 700 € einen Gutachter beschäftigen wird um herauszufinden ob ein 60-€-Artikel bereits bei der Auslieferung nicht in Ordnung war, kann man das getrost vergessen: man hat praktisch nur ein halbes Jahr Gewährleistung, die restlichen eineinhalb Jahre sind für den Eimer.

Ich meine daher, dass das Verhalten des Händlers in Ordnung geht, da er das Recht gehabt hätte, von dir einen Nachweis zu verlangen, dass es sich hier überhaupt um einen Gewährleistungsfall handelt.

CU
Olaf

Sprotte Olaf19 „Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, für die du dich an...“
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Bei der Gewährleistung gibt es natürlich auch löbliche Ausnahmen:

Ich hatte im Juni 2008 bei www.pollin.de für 49,x EUR ein Mainboard mit Prozessor gekauft.
Im November 2009, also fast eineinhalb Jahre nach Kauf wurde das Mainboard defekt. Nach kurzem Anruf bei Pollin - dort komme ich übrigens stets ohne Wartezeiten durch, und das Gespräch verläuft stets ausgesprochen freundlich - sollte ich das defekte Mainboard an Pollin zwecks Rekamation einschicken.
Nach ca. 3 Wochen wurde mir der ursprüngliche volle Kaufpreis auf mein Konto zurückerstattet, auf meinen Wunsch anschließend ein etwas hochwertigeres Nachfolgemodell zugesandt, welches sogar 2 EUR billiger war.
Eine Diskussion wegen der Beweislast gab es niemals.
Solch netten Kundensupport merke ich mir. Damit hat Pollin mich als zufriedenen Kunden noch stärker an sich gebunden.

Olaf19 Sprotte „Bei der Gewährleistung gibt es natürlich auch löbliche Ausnahmen: Ich hatte...“
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Hi Sprotte, da hast du ausgesprochenes Glück gehabt.

Finde ich bemerkenswert, dass ein Billig-Anbieter wie Pollin sich so kulant verhält. Aber eben das ist das Stichwort - Kulanz. Das ist schön, wenn ein Anbieter so etwas macht - einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht. Und das ist ja gerade der Knackpunkt, auf dem jürgolus ein wenig herumreitet.

Da meine ich nach wie vor, dass er mit der getroffenen Regelung nicht schlecht bedient wird - Rücknahme bei voller Erstattung des Kaufpreises, da könnte der Händler bald dichtmachen :-/

CU
Olaf

Chrissi10 Olaf19 „Kulanz macht alles möglich!“
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Ja, Pollin verhält sich in der regel sehr Kulant.
Bei mir sind sie trotzdem untendurch, ich hatte bei denen mal 12x 4700µF Elkos bestellt, bekommen habe ich 4x2200µF und 6x4700µF diese wahren sehr zerkratzt und offensichtlich schon mal verbaut gewesen, auserdem wahren sie 23 Jahre alt !!! An alle unwissenden: Elektrolyt-Kondensatoren Altern. Naja das ende vom lied wahr dass ich's aus qualitätsmängel zurückgeschickt habe und alle kosten vollständig zurückerstattet bekommen habe.

Und um zum Thema zurück zu kommen:
@jürgolus, Sei froh dass du überhaupt was zurückbekommen hast. Olafs schreiben hätte dir das schon klar machen müssen. Die haltung die du an den tag legst ist bedauerlich.

Olaf19 Chrissi10 „Ja, Pollin verhält sich in der regel sehr Kulant. Bei mir sind sie trotzdem...“
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23 Jahre - wie hast du das festgestellt?

Über 20 Jahre okay, das kann man vielleicht noch anhand der Modellbezeichnungen ableiten, aber ich stolpere gerade über die hohe Genauigkeit... übrigens, selbst wenn ElKos nicht altern würden, wer kauft schon gern so alte Ware, wenn es nicht gerade um Kunstgegenstände geht!

CU
Olaf

Chrissi10 Olaf19 „23 Jahre - wie hast du das festgestellt? Über 20 Jahre okay, das kann man...“
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Das wahren alte Becherelkos aus Aluminium, das Fertigungsdatum wahr eingestanzt.

Schade, ich habe leider keine Bilder mehr. Ansonsten hätte ich sie gerne mal reingestellt

weka1 Chrissi10 „Ja, Pollin verhält sich in der regel sehr Kulant. Bei mir sind sie trotzdem...“
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Hallo,
selbst uralte Elko´s können durch Formieren, d.h. Anlegen einer Gleichspannung und stufenweisen Erhöhung bis zur Nennspannung des Elko wieder funktionsfähig gemacht werden.

Gruß weka

Borlander Olaf19 „Kulanz macht alles möglich!“
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Bei Pollin habe ich da in der Vergangenheit auch nur die besten Erfahrungen mit dem Service gemacht. Deshalb bestelle ich auch sehr gerne bei denen. Genauso wie auch bei Reichelt.de oder computeruniverse.net :-)

Gruß
bor

jürgolus Nachtrag zu: „Nur 60% rückerstattung?“
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es ist dieses board: http://geizhals.at/deutschland/a325657.html

hier mal zwei zitate vom support, vielleicht helfen die ja weiter

"der Artikel den Sie uns zugesendet haben ist nicht umtauschbar, daher haben meine Kolleginnen ihnen den Betrag am 15.12.2009 zurück erstattet."
"der Artikel war seit über einem Jahr in ihrem Gebrauch. Daher haben wir nur 60 % des Warenwertes erstattet."

ich habe mal einen entwurf verfasst, könnte ich den so an den händler abschicken?
oder sollte ich da noch was verändern? stimmt das überhaupt soweit?


Damit werde ich mich nicht abfinden, ich bestehe auf die Erfüllung des Vertages.
Eine Minderung durch Abnutzung ist unzulässig, weil das Manboard nur sachgemäß verwendet wurde.
Dem Gesetz nach können Sie bei einem Sachmangel zwei Nachbesserungsversuche (Reparatur oder Neulieferung) vornehmen, was ja ihren Angaben nach nicht möglich ist. Alternativ können Sie mir anbieten, mich durch eine Preisreduktion mit dem Sachmangel abzufinden, das werde ich aber nicht.
Also bleibt ihnen nur die dritte Möglichkeit, nämlich die vollständige Rückerstattung des Betrags.
Ich beziehe mich hierbei auf die Paragraphen § 434, § 347, § 346 und § 474 des BGB

Max Payne jürgolus „es ist dieses board: http://geizhals.at/deutschland/a325657.html hier mal zwei...“
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Damit werde ich mich nicht abfinden, ich bestehe auf die Erfüllung des Vertages.
Eine Minderung durch Abnutzung ist unzulässig, weil das Manboard nur sachgemäß verwendet wurde.
Dem Gesetz nach können Sie bei einem Sachmangel zwei Nachbesserungsversuche (Reparatur oder Neulieferung) vornehmen, was ja ihren Angaben nach nicht möglich ist. Alternativ können Sie mir anbieten, mich durch eine Preisreduktion mit dem Sachmangel abzufinden, das werde ich aber nicht.
Also bleibt ihnen nur die dritte Möglichkeit, nämlich die vollständige Rückerstattung des Betrags.
Ich beziehe mich hierbei auf die Paragraphen § 434, § 347, § 346 und § 474 des BGB


Sorry, aber eine so laienhafte Verwendung der Paragraphen wird dem Händler keine schlaflosen Nächte bereiten. Nachdem er sich von seinem Lachkrampf erholt hat, wird vermutlich er sagen: OK. wenn Du darauf bestehst, machen wir alles exakt nach dem Buchstaben des Gesetzes. Fangen wir also mal mit der Beweislastumkehr an... Sie sind am Zug!
Letztendlich wird die Rückerstattung also noch mal ungefähr 35 € geringer ausfallen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Du beweisen kannst, dass es sich um einen Defekt handelt, der bei diesem Board "serienmäßig" auftritt.
Alpha13 jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Sei froh, daß es bei nem ECS Board nach über einem Jahr noch 60% gibt!

Da ist AFAIK nix mit Garantie und den Rest hat dir Olaf schon erzählt.

Die 60% sind Kulanz vom Händler, der hätte auch janz einfach ist nicht sagen können!

Der Händler bekommt AFAIK keinen müden € von ECS oder seinem Großhändler.

Deshalb führen sehr viele auch keine ECS Boards.

ECS Boards kauft man halt nicht...

binjetzt30 jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Was aus dem ausführlichen Beitrag von "Olaf19" hast Du eigentlich nicht verstanden? Ein Blick in das BGB hätte eigentlich genügt, um nachzuvollziehen, dass Olaf das absolut richtig geschildert hat. Im Übrigen habe ich schon mehrere Garantie-Bedingungen durchgelesen und dabei festgestellt, dass die freiwillige Garantie zwar seitens des Herstellers gewährt wird, aber gerade im Hardware-Bereich erhebliche Abzüge gemacht werden, falls ein Austausch nicht mehr möglich ist. Daher kann ich ebenfalls nur sagen: 60 % ist sehr fair. Nach über einem Jahr wollen die meisten Hersteller lediglich 30 - 45 % erstatten.

Außerdem liegt es ja in Deiner Hand: Du kannst das defekte Mainboard auch zurückverlangen und die Garantieleistung ablehnen. Aber die Sache mit der Gewährleistung durch den Händler solltest Du Dir nochmals genauer anschauen, bevor Du mit dem BGB argumentierst.

Also für dich nochmal: in § 476 BGB ist die von Olaf so schön beschriebene Beweislastumkehr geregelt. D.h., selbstverständlich hast Du im Mangelfall die von Dir genannten Ansprüche, allerdings mußt Du beweisen, dass der Mangel schon vorlag. Wie? Sachverständigengutachten! Viel Spaß, das wird teuer!

Im Übrigen: natürlich kannst Du es nochmal beim Händler versuchen. Je nachdem, ob Du ein sehr guter Kunde bist bzw. wie Du kommunizierst, könnte er ja evtl. doch das Board aus eigener Tasche bezahlen.

fbeera jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Oh Mann, nach sehr langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort, weil mir bei diesem Beitrag einfach der Hut hochgeht. ARMES DEUTSCHLAND! Ich ärgere mich derart darüber, dass ich schon fast keinen Kaffee mehr trinken mag. Der Blutdruck würde dann wohl alle Skalen übersteigen.

Da fällt es schwer, die Fassung und normale Umgangsformen zu behalten...

Mal zusammengefasst:

Das Mainboard ist seit ÜBER einem Jahr in Benutzung, das Thema Gewährleistungsdauer und -formen sollten ja bekannt sein, also noch mal: ÜBER!!! In einer Form, die der Händler nicht nachvollziehen kann, also unbekannte Betriebszustände...

"Ganz von alleine" defekt... Vermutlich wild rumgebastelt...War ja auch Weihnachten, man hat also Zeit...(ich weiss, kein Fakt, aber der musste sein)

Siehe Beitrag von Olaf: nach sechs Monaten zieht die sog. Beweislastumkehr, also der Verbraucher muss den Defekt nach den hinlänglich ausgeführten Regeln belegen!

Nun kann der Händler kann dasselbe Board nicht mehr beschaffen, was ja auch bei diesem Edelboard für sagenhafte 60 EUR schon fast skandalös ist, und bietet kulanterweise ohne weitere Prüfung aus vermutlich eigener Tasche eine Rückkauf eines defekten Boards mit ca. 40% Wertminderung an.

Wohlgemerkt: er müsste nicht, solange nicht klar bewiesen ist, dass dieser Mangel wie von Olaf beschrieben ein versteckter war...da er erst nach ÜBER einem Jahr aufgefallen ist...wie glaubwürdig...

Jürgolus schreibt in seinem Beitrag eins ganz gererös: "und erstattet das geld, was für mich zwar ärgerlich, aber ok war".

In Beitrag zwei, in dem er eine juristische Beratung verlangt, wobei eine in Sachen Rechtschreibung wohl eher angebracht wäre: "Damit werde ich mich nicht abfinden, ich bestehe auf die Erfüllung des Vertages", und danach folgen satt falsch zitierte und angewendete §§§§§§ des Bürgerlichen... und eine Nötigung...zumindest grenzwertig an derselben...und ja, das kann der Threatowner im BGB nachschlagen...wenn er denn reflektiv genug ist und die jeweiligen Positionen gedanklich tauschen kann.

Was will es denn nun? Geld oder Board, oder muss man erst ein paar Knochen in die Luft schmeissen und die danach befragen, oder hat man Langeweile, oder Stress mit der Holden, oder einfach nur keine eigene Vorstellung???

Ich stelle mir das gerade bildlich vor: ein kleiner Händler, der an so einem Board vielleicht 10 - 20% Umsatzplus (nicht Gewinn!!) macht, bekommt diesen lächerlichen Brief "Damit werde ich mich nicht abfinden..."
Mann Gottes, das nenne ich Zeitdiebstahl! Informiere dich erst einmal, oder ist das Internet und das gedankenlose Schreiben in Foren eine Entschuldigung für deine Faulheit?
Google mal nach Gewährleistung, ich weiss, dazu muss man selber aktiv werden und auch noch nachdenken...Dann kommst du hoffentlich auch zu einem eigenen Ergebnis, dass so schwer nicht zu erreichen ist. Niveau vierte Klasse! EIGENVERANTWORTUNG, schliesslich darfst du ja auch wählen, denke ich...

Es ist kein Wunder, dass es den kleinen Händlern und dem unteren Mittelstand so schlecht geht, wenn das hier den repräsentativen Durchschnitt der vorhandenen Kundschaft darstellt.
Ich würde als Händler spätestens jetzt den "Kunden" an den Hersteller verweisen, höflich, aber mit dem Ziel, das keine weiteren kostenintensive Kontakte seitens des Kunden gesucht werden.

Ich finde das schon gewaltig unverschämt, sich so zu verhalten. Da fährt man, als plakatives Beispiel, über ein Jahr ein ehemals neues Auto, macht wer weiss was damit, und verlangt danach bei einem Schaden und unbekanntem Kilometerstand den vollen Kaufpreis zurück...sag mal, war deine Wintermütze zu dick und der Lüfter in selbiger defekt, oder wie kommt man bei vollem Verstand auf so eine Idee??

Bevor ich hier die Litanei höre: ich bin ja ein Profiinformatiker und auch Jurist und habe das Board selber (oder mein 13 jähriger Sohn, mein Onkel, mein Nachbar, mein Hund mit der Katze zusammen o.ä.) nach meiner letzten Gerichtverhandlung eingebaut: ein "Profi" redet heute nicht über commodity, sondern, bei den Infrastrukturisten, über Virtualisierung, Cluster, Storage, Plattentürme im TG-Bereich, und ansonsten über Applikationen und Projekte...Also schmink dir diese Antwort schon mal ab.

So, das musste raus, auf die Reaktion bin ich gespannt!

Bis denn!

Unholy fbeera „Oh Mann, nach sehr langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort, weil mir bei...“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieses Posting wurde gelöscht, weil es gegen die Boardregeln verstoßen hat. Die Regeln zum Mitmachen können in den Nickles Regeln nachgelesen werden. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
RW1 jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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@fbeera: O.K. hier eine Reaktion: Auch wenn Du vielleicht ein wenig zu provokativ geschrieben hast, im Prinzip bin ich absolut Deiner Meinung!

@jürgolus: Klar schmeckt Dir das nicht, dass Du nicht den vollen Kaufpreis zurückbekommst. Aber Du solltest so fair sein und den Nutzen des Boards auch bezahlen! Und nun rechne mal selbst: Neu kostet das Teil, laut DEINEM Link gerade mal 45€. Du bekommst 35€ zurück (Diff. also 10€). Also hat Dich die Nutzung des Boards (bezogen auf den Zeitwert) für 13 Monate (10€/13Monate=0,769€/Monat) 77cent pro Monat gekostet!!!!!

WO LIEGT DENN DEIN PROBLEM?

Mein Rat an Dich: Lass es Gut sein, nimm die Kohle leg nochmal 30€ drauf und kauf Dir ein anständiges Board

Guten Rutsch
Ralf

mick.g jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Hallo

Muss man denn mit einem überlangen Pamphlet, hier einem Fragenden gleich verbal eins auf die Schnauze hauen? Die Essenz des Beitrages von fbeera hätte in ein- zwei Zeilen gepasst.
Die Ansichten an sich, teile ich. Die Händler würden alle kaputtgehen, wenn die nach über nem Jahr für kaputte Ware den vollen Kaufpreis zurück erstatten müssten. Der Hersteller ist fein raus. Zwei Jahre Gewährleistung ist doch nur Augenwischerei.

oder hat man Langeweile, oder Stress mit der Holden
hat wohl hier der Schreiber selber gehabt...

Gruss

fbeera jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Hallo mick.g,

nein, ich habe keine Langeweile, den Beitrag habe ich beim Mittagessen gelesen, und der war moralisch so hanebüchen, dass ich mich nach sehr langer Zeit, wie auch Eingangs geschrieben, zu Wort melden "musste".

Und ja, für eine solche Unverschämtheit gehört dem Threatowner richtig was auf die...von dir vorgeschlagene...Region...

Hier geht es nicht um Essenz, wenn der Threatowner die verstanden hätte, hätte es keine Antwort auf Olafs Hinweis geben dürfen. Ich sage mal: qed...

Pamphlet ist auch korrekt, denn genau das war mein Ziel...Das hier hat nicht das Niveau von einem Kind, dass man vor einer heissen Herdplatte schützen muss, sondern hier haben sich egozentrische Züge seitens des Verfassers entwickelt.

Ohne ordentliches Feedback würde beim nächsten Mal nicht nur nach einer juristischen Beratung gefragt werden, sondern vermutlich auch die Verantwortung eines Prozessausganges an das Forum übergeben.

Ich bin halt sehr für das wachrütteln von Leuten, bei manchen muss man schon schwer schütteln, damit alles wieder in die richtige Lage rutscht...

:-))

Und sooo lange brauche ich für das Tippen nicht...Habe zehn Finger...

So, nun habe ich mich auch wieder beruhigt, also alles wieder tutti....

Dir einen guten Start ins Neue!!!

mick.g fbeera „Hallo mick.g, nein, ich habe keine Langeweile, den Beitrag habe ich beim...“
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Hi fbeera

Ich merke, du hast dich wieder beruhigt. Hast ja Recht. Das musste mal raus. Der Kunde sollte zwar König sein, aber nicht auf Kosten des eigentlich unschuldigen Verkäufers.
"Elitegruppe"...Wie kommt man eigentlich auf diese Marke?
Naja, danach sind dann immer alle schlauer.

Auch dir einen guten Rutsch!!!

peterson jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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weil das Mainboard nur sachgemäß verwendet wurde.
********************************************************

Ja, was passiert denn, wenn man ein Mainboard sachgemäß verwendet?
Es wird jeden Tag warm, heiß und kalt und dieser Zustand ändert sich dauernd.
Glaubst Du, daß das nicht schädlich für die Bauteile sein kann?
Mann, nimm die 60% und sei happy.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mein Reifenhändler nimmt nach einem Jahr auch net mehr die Reifen zurück, obwohl ich sie nur sachgemäß verwendet habe.
Und es sind sogar noch 60% drauf.


Conqueror jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Wieso hast Du nicht den Hersteller Elitegroup kontaktiert ?
"das ist meiner meinung nach eine absolute frechheit" Dies ist keine Frechheit sonst könnte der Onlineverkäufer bald Konkurs anmelden.

Markus Klümper jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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Man kann's auch als Asus-Kunde durchexerzieren. Ich hab mal ein ziemliches Edelboard gekauft - im Jahr 2001 für 400 Mark. Nach 1,5 Jahren war das Ding wegen eines defekten Mainboard-Propellers defekt. Der Fehler war klar reproduzierbar. Das Ding eingeschickt mit einer klaren Fehlerbeschreibung (dafür bin ich ja nun Elektroniker). Nach ein paar Wochen kam das Ding zurück - kein Fehler feststellbar. Und das obwohl lt. Asus-Hotline die Lüfter sterben wie die Fliegen und alle gegen passive Kühler getauscht werden. Soviel zum Hersteller-Support.
Zum Glück gabs ein besseres neues Board für umgerechnet 160 Mark...

Conqueror Markus Klümper „Man kann s auch als Asus-Kunde durchexerzieren. Ich hab mal ein ziemliches...“
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Denkst Du bei ASUS sitzen Spezialisten in der Reparaturabwicklung. Die wären viel zu teuer.

Olaf19 Conqueror „Denkst Du bei ASUS sitzen Spezialisten in der Reparaturabwicklung. Die wären...“
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Was ist denn das für eine Logik? Wenn die sagen "kein Fehler feststellbar", dann müssen sie das Board doch entsprechend untersucht haben, ansonsten ist diese Aussage Verarschung pur.

Wenn die dann noch das Glück haben, an einen Kunden wie Markus Klümper zu geraten, der ihnen auch noch die Hauptarbeit abnimmt, und es sich schließlich noch um einen bekannten Fehler handelt - was will man mehr?

Schon eine schwache Leistung von Asus!

CU
Olaf

Markus Klümper Olaf19 „Was ist denn das für eine Logik? Wenn die sagen kein Fehler feststellbar , dann...“
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Es war Verarschung pur. Zumal zur Fehlerdiagnose auch noch ergänzend gesagt werden muß dass der Fehler nach dem Einbau des Ersatz-Boards sofort verschwunden war. Hätte ich gewußt, wie die Reparatur erfolgt, hätte ich dazu sicherlich kein Asus mehr gekauft. Andererseits habe ich Asus dennoch die Treue gehalten und dies bisher nicht bereut. Nur Edelboards kaufe ich keine mehr. Entweder Via- oder Nvidia-Billigboards oder welche mit ausgereiftem Intelchipsatz, und schon ist Ruhe...

Borlander Olaf19 „Was ist denn das für eine Logik? Wenn die sagen kein Fehler feststellbar , dann...“
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Was ist denn das für eine Logik? Wenn die sagen "kein Fehler feststellbar", dann müssen sie das Board doch entsprechend untersucht haben, ansonsten ist diese Aussage Verarschung pur.
Man kann bestimmt Kosten einsparen wenn man alle Boards beim ersten Mal Einsenden mit dieser Begründung ungeprüft zurücksendet. Wenn das selbe Board nochmal kommt kann man immer noch prüfen, ansonsten spart sich der Hersteller eben Prüfung und Austauschteil. Und ein solches Einsparpotential lässt sich recht genau beziffern im Gegensatz zu einem möglichen Imageverlust...

Gruß
bor
Fetzen jürgolus „Nur 60% rückerstattung?“
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http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/889/439632/text/

,dann sind die Aussagen der User hier falsch.

schnaffke Fetzen „Wenn das stimmt:“
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Stimmt nicht ganz... Bei dem Quelle Herd handelte es sich um Herstellergarantie. Nur da greift das Urteil. Jürgolus hat das Board aber zum Händler geschickt und der ist nur für die gesetzliche Gewährleistung zuständig. Außerdem greift bei dem Board die Herstellergarantie wahrscheinlich nicht, weil manche Board-Hersteller keine Garantie geben, jedenfalls nicht gegenüber dem Endkunden, sondern nur dem Distributor gegenüber. Der Onlinehändler hätte das Board also entweder an seinen Distributor weiterschicken können und der dann zum Hersteller. Aber all das überstiege die Kosten des Artikels, und die will der Kunde natürlich nicht tragen. So, wie es gelaufen ist, ist es schon korrekt. Jürgolus kann zufrieden sein.
Diese ganze RMA Abwicklung ist übrigens von Hersteller zu Hersteller und von Dstributor zu Distributor unterschiedlich. Es gibt kein einheitliches System. Ich kann da ein Lied von singen, ich hab das über 10 Jahre im PC Einzelhandel gemacht. Für den Händler fast immer ein Verlustgeschäft....
Gruß Schnaffke