...über 123,80 Euro.
Liebe Experten,
ich suchte neulich eine Möglichkeit, eine kleine Sonnenuhr als "Mitfahrer" zu vermitteln. Das hat auch geklappt, jedoch via mitfahrzentrale.de...
...und nicht via nimimit.de. Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist.
Aber um das festzustellen, mußte ich mich zunächst registrieren mit Name und Anschrift, wie bei der seriösen mitfahrzentrale.de eben auch.
Nach ca. 3 Wochen erhalte ich nun, aus München, eine "1. Mahnung" über 123,80 Euro. Als Telefon- und Faxnummern sind T= 0900-3353536-8; F= 0900-3353536-9 angegeben. "Letzte Frist bis zum 14.5.2009"
Wenn dort angerufen wird, kommt vermutlich richtig Freude auf, denn das bringt sicheres Einkommen.
Kann hier jemand raten, was zu tun ist?
a) ignorieren?
b) Anzeige erstatten (Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
c) Verbraucherberatung?
d) Mahnung etwa zahlen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die Kosten für den Dienst stehen in normaler Schrift auf der Seite. Nicht sonderlich auffällig, aber sie stehen drauf. Dazu komt noch, das man schon seit Ewigkeiten von den sogenannten Abo-Fallen hört. Ich wunder mich echt immer wieder über die Leute, die einfach mal so ihren Anschrift&Co. preis geben und sich dann wundern, wenn Rechnungen eintrudeln.
Wann benutzt ihr endlich eure Gehirn???
Trotzdem gibt es im Inet genügend Hilfe dazu.
Kannst gerne mal hier
hier ein wenig lesen.
.....zu lesen in vollkommen normaler Schrift und ohne, dass man irgendwie großartig scrollen muss direkt neben dem "Anmeldeformular"! Außerdem müssen auch noch diese Punkte abgehakt werden, bevor man sich anmelden kann:
* Ich habe die ALB gelesen, verstanden und akzeptiert und ich bin mindestens 18 Jahre alt.
* Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert
Das ist doch sowas von eindeutig!!
Alles klar?
Gruß
K-H.
Hast du eine Widerrufsbelehrung bekommen?
Ansonsten bin ich mir nicht sicher ob es nicht deutlich genug auf die kosten hingewiesen wurde, den sie sind nicht wirklich auffälig allerdings auch nicht übermäßig versteckt wie bei bekannten Abzockern. Vielleicht erkundigst dich da bevor du zahlst nochmal bei der verbrauerzentrale.
Hi,
also ich kann da nichts von Abzocke feststellen. Die Kosten sind klar deklariert und man kann das Formular nicht abschicken, ohne bestätigt zu haben, dass man die ALB gelesen hat und 18 Jahre alt ist.
Nicht jedes Abo, welches man im Internet abschließt, beruht auf Abzocke. Meiner Meinung nach (!!) gehört diese Seite nicht zu den Abzockseiten, wie man sie sich allgemein vorstellt. Und dass man Mitglied werden soll, wenn man die Dienste dort nutzen will, ist doch gar nicht so abwegig.
Ausflüchte wie: Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist. zählen da doch gar nicht. Ist zumindest - wie schon geschrieben - meine Meinung.....
Gruß
K.-H.
Afaik sollte der preis aber hervorgehoben werden, was er hier nicht ist sondern doch irgendwo in den zusätzen drinne - bei weiten nicht so schlimm wie bei den wohlbekannten Abzockern aber sicher noch nicht vorbildhaft.
Zudem wird es von Katja Günther eingetrieben, was mir den Laden nicht so seriös erscheinen läßt. Beim kurzen Googlen haben sie zwar irgendwann in Dezember reagiert und die Seite umgestellt, aber es wird in manchen Forum noch dazu geraten den Ignore Modus einzuschalten(eher gesagt hab ich nichts anderes gefunden, auch bei neueren Fällen wobei mir der aktuelle Internetauftritt nicht so unseriös wirkt).
Klar, die müssen sich eben hin und wieder auch mal eine wenig durchsichtige Masche überlegen. Der Preisauszeichnungsverordnung wird das aber nicht genügen. In den Gerichtsurteilen zum Thema wurde bislang durchweg festgestellt, daß Preisangaben die in irgendwelchen langen Texten (insbesondere auch dann wenn der erste Absatz den Anschein erweckt, daß dort nix wichtiges drinsteht) versteckt sind nicht genügen.
Gruß
Borlander
...wie kann ich dann ein EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN mit Musterbrief der Verbraucherzentrale Bayern zustellen?
N.B.: Auf deren Homepage ist keine E-Mail-Adresse und auch keine andere Adresse als Postfach angegeben.
Auf deren Homepage ist alles da, was da sein muss. Adresse, Telefon, Verantwortlicher usw.
Augen auf...
keine Strasse als Anschrift, die verwendbar wäre für ein Enschreiben.
Ich bleibe dabei.
Wie liest du eigentlich?????
http://nimimit.de/index.php?seite=impress
Da findest du alles, was du brauchst, um denen ein Einschreiben zustellen zu lassen.
Gruß
K.-H.
Sicher? Ich hab mir das auch gerade noch einmal angesehen - eine Hausanschrift gibt es nur in Birmingham. Die deutsche Niederlassung ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Briefkastenfirma, die hat nur ein Postfach. Wenn so etwas überhaupt erlaubt ist, dann ist es sehr unseriös.
Kann man überhaupt ein Einschreiben an ein Postfach schicken? Und selbst wenn - wer garantiert mir, dass es jemand abholt und abzeichnet? Nur dann gilt es ja als postalisch zugestellt.
Ich kann Arthelito gut verstehen, wenn er verunsichert ist.
CU
Olaf
Einwurfeinschreiben vielleicht?
Da sichert der Postbote mit seiner Unterschrift zu, daß er es in den entsprechenden Briefkasten gesteckt hat.
Gruß,
Dirk
Natürlich kann man ein Einschreiben an ein Postfach schicken.
Wenn du dein Postfach leerst, dann befindet sich darin eine Benachrichtigung, dass ein Einschreiben vorliegt. Dieses muss man sich dann am entsprechenden Schalter abholen, wo dann der Empfang bestätigt werden muss.
Gruß
K.-H.
und weiter:
wenn Du die Benachrichtigungskarte drin hast, das Einschreiben aber nicht binnen Wochenfrist abholst, gilt es juristisch dennoch als zugegangen, da man davon ausgeht, daß ein ordentlicher Geschäftstreibender i.d.R. sogar täglich seinen Briefkasten leert.
D.
wie wär´s damit (einfach auf "Impressum" klicken):
http://www.nimimit.de/index.php?seite=impress
" NiMiMit ist ein Dienst der Polyphem Media Limited
POLYPHEM MEDIA LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM B18 6EW
GREAT BRITAIN
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Company No. 06200907
Postalische Adresse:
POLYPHEM MEDIA LIMITED
Postfach 80 14 03
D-81614 München
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Telefax 0900-3353536-9 (EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen.)
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UStId: DE255665535
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Alles, was Du brauchst.
Sogar eine Widerrufsbelehrung:
" 7. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
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Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."
(http://www.nimimit.de/agb_fenst.php"
Und wie oben schon gesagt wurde:
ohne Bestätigung passiert da nix.
Ich könnte ja jetzt anfangen zu reimen:
Hirn aus - Kohle raus!
Aber das wäre vielleicht nicht angemessen.
Gruß,
Dirk
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Um uns besser auf unsere zufriedenen und aktiven Nutzer konzentrieren zu können, bieten wir Ihnen daher nun die Möglichkeit, Ihren Vertrag bei uns sofort zu stornieren.
Wir stornieren Ihren Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von EUR 29,00 und stellen sämtliche Inkassomassnahmen gegen Sie ein. Ihre kompletten Daten werden gelöscht und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung von uns, dass keine Ansprüche mehr gegen Sie geltend gemacht werden.
Dieses Angebot ist befristet bis zum 30. Mai 2009. Bitte überweisen Sie die Stornogebühr in Höhe von EUR 29,00 auf unser Konto 43004911 bei der SSK Moosburg, BLZ 74351740, Kontoinhaber: Polyphem Media Ltd. Hierbei ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummer 10036628 angeben.
Bitte drucken Sie sich diese E-Mail aus, sie stellt ein rechtlich bindendes Angebot unsererseits dar.
Mit freundlichen Grüßen,
POLYPHEM MEDIA LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM B18 6EW
GREAT BRITAIN
Company No. 06200907
Hotline-Telefon: 0900-33 53 53 68 *
Hotline-Telefax: 0900-33 53 53 69*
* eur 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknetze abweichend.
USt.-ID: DE255665535"
Was meint Ihr hierzu?
Die nehmen natürlich lieber 29,00€ als gar nix (Mehr bekommen sie von gut informierten "Kunden" nämlich nicht)...
Nicht drauf eingehen.
genauso ignorieren wie den Rest ;)
115€ pro Jahr im vorraus keine Abzocke?
Hab noch was gefunden, vielleicht brauchbar:
http://www.mitfahr-blog.de/index.php/mitfahrgelegenheit/mitfahrgeschichten/2008/04/21/musterbrief-der-verbraucherzentrale/
Hast du nach der Registrierung eine eMail bekommen? Wenn du das nicht abcheckst...
Wieso soll das Abzocke sein, wenn das doch auf der ersten Seite direkt neben dem "Abschicken"-Button steht und es jeder, der seine 7 Sinne zusammen hat, ohne Probleme lesen kann? Da hapert es doch! Und zwar bei dem, der dann noch auf "Abschicken" klickt, nachdem er seine Daten dort ordnungsgemäß eingegeben hat und auch noch bestätigt hat, dass er die ALB durchgelesen hat und auch noch den Bestätigungshaken in das Feld gesetzt hat, in welchem bestätigt werden muss, dass man 18 Jahre alt ist! Von einem schnellen Fehlklick kann doch nun wirklich für den Abschluss dieses Vertrages in diesem Fall nicht die Rede sein!
Wie bekloppt muss man denn sein, dass man all diese Abfragen bestätigt und dann anschließend behauptet, man wüsste von nichts und wurde über den Tisch gezogen? Armes Deutschland, kann man da nur sagen!
Wes Geistes Kind der Threadstarter ist, das kann man doch schon daran erkennen, dass er eine Sonnenuhr per Mitfahrzentrale "verschickt". Wer kommt denn auf eine solche Idee? Dafür gibt es Hermes, DHL, DPD, UPS und sonstige Firmen! Da braucht man dann keine Verträge und Abos abzuschließen!!
Wenn jemand auf wirklich "mistige" Art und Weise abgezockt wird, dann kann ich voll und ganz verstehen, dass man dagegen vorgehen sollte. Aber hier in diesem Fall ist die Abzocke ja wohl einzig und allein auf die Dummheit des Threadstarters zurückzuführen. Was muss man denn noch alles machen, um darauf hinzuweisen, dass ein Angebot etwas kostet und das es soundsoviel kostet? Die Angaben sind auf der Seite dieser Firma klipp und klar aufgelistet - da kann es absolut keine Missverständnisse geben!
Gruß
K.-H.
gebe K.-H. hier vollständig Recht!
Andere Angebote wie Xing bspw. kosten ja auch im voraus.
Ob ich das Angebot für werthaltig halte (sprich: ich glaube, daß das, was ich bekomme, 115 EUR wert ist), liegt einzig bei mir. Für manche ist es das vielleicht (z. B. bei BahnCard-Inhabern, die auch viel fahren), für mich in diesem konkreten Fall hier aber def. nicht.
Unter´m Strich - um´s mal radikal zu sagen:
mit wieviel Blindheit muß man vorliegend geschlagen gewesen sein, um das nicht rechtzeitig durchstiegen zu haben???
D.
Seltsamerweise hat sich hier aber noch kein einziger User gemeldet der davon überrascht war das eine Premium-Mitgliedschaft bei Xing kostenpflichtig ist.
Irgendwie schaffen es die seriösen Unternehmen die Kosten so deutlich aufzuführen, daß auch unaufmerksame User sie wahrnehmen. Vielleicht liegt das aber auch einfach nur daran, daß sie nicht versuchen den Kostenhinweis zu verschleiern
Gruß
Borlander
"Wes Geistes Kind der Threadstarter ist, das kann man doch schon daran erkennen, dass er eine Sonnenuhr per Mitfahrzentrale "verschickt"."
Meine Sonnenuhren sind aus Sandstein und wiegen 32 kg. Es ist ein Zeiger darin, der herausbrechen kann. Mehrfach wurde eine Sonnenuhr durch DHL beschädigt.
Seitdem lasse ich die Sonnenuhren mitnehmen. Sie kamen bis jetzt immer unbeschädigt an.
In der Haut von "King-Heinz" möchte ich nicht stecken. Immerhin braucht er meine 'Beklopptheit' nicht Deutschland anzulasten, ich bin und bin es wegen z.B. ihm gerne, Niederländer.
Jeder, der in Europa orientiert ist, weiß aber, dass solche Reaktionen wie von "King-Heinz" "deutschen Geistes Kind" sind. Wobei ich auch shr gut weiß, dass anständige Deutsche zumindest nicht stolz auf sie sind.
Hi artelitho,
Ich bin ganz ehrlich: Anfangs hatte ich mich auch gewundert, dass jemand eine Mitfahrzentrale nutzt, um einen Gegenstand von A nach B zu befördern. Was du hier schreibst, lässt die Sache aber in einem anderen Licht erscheinen:
Meine Sonnenuhren sind aus Sandstein und wiegen 32 kg. Es ist ein Zeiger darin, der herausbrechen kann. Mehrfach wurde eine Sonnenuhr durch DHL beschädigt.
Demnach hast du einschlägige Erfahrungen mit dem Versand von Sonnenuhren (stellst du die selber her?) und schon einiges ausprobiert - freut mich, wenn es mit der "Original"-Mitfahrzentrale (.de) wenigstens geklappt hat.
Noch etwas zur Sache... ich hatte mir die Seite von "nimmimit" gestern angesehen und muss schon sagen, dass die Kosten dieses Angebots - 9,90 / Monat, zahlbar jährlich im voraus, Mindestbezugsdauer 2 Jahre - schon explizit auf der Anmeldeseite gestanden haben.
Die Schrift ist jedoch klein, grau auf grau, und vom Typ wenig augenfreundlich dank der Serifen. Wenn ich Wettbewerbshüter wäre, ich würde durchaus annehmen, dass da jemand versucht, gegenüber dem Kunden zu verschleiern, was für Kosten auf ihn zukommen.
Die ALB sind zwar sehr gut lesbar, aber seien wir doch ehrlich: Wer von uns hat denn die Demut, sich dieses endlos-lange, ermüdende Juristen-Kauderwelsch Wort für Wort durchzulesen? Zumal das zum großen Teil Standardtexte sind, die man eh auswendig mitbeten kann ("keine rassistischen, pornografische oder sonstwie anstößigen Inhalte einstellen", blablabla).
Erst später, irgendwo tief unten in den ALB sind dann die Kosten versteckt - ich habe sie nur gefunden, weil ich nach dem Begriff "9,90" gesucht habe. Ansonsten finden das nur sehr geduldige Leser.
Mein Fazit: Wettbewerbsrechtlich scheint mir dieses Angebot ziemlich anfechtbar zu sein - siehe die Postings von Borlander! - ich würde nicht zahlen.
CU
Olaf
Wenn jemand so wie du
- Eine Mitfahrerzentrale bemüht, um eine Sonnenuhr zu verschicken (egal, wie schwer die nun ist)
- Sich im Internet auf der Seite der Mitfahrerzentrale mit Namen, Adresse, Telefonnummer usw. usw. registriert
- Dort bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist
- Zudem bestätigt, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen hat
- direkt neben dem "Absendebutton" nochmal auf die entstehenden Kosten hingewiesen wird,
nach dieser Prozedur noch nicht begriffen hat, dass für die Inanspruchnahme eine vorgegebene Summe fällig ist und man ein Abo eingeht, dem ist nicht zu helfen - egal, ob derjenige aus den Niederlanden, aus Deutschland, aus der Schweiz oder aus Hintersibirien oder von sonsteinem Staat der Welt kommt.
Was verlangst du denn noch, was man dich auf der Seite vor dem Absenden der Bestätigung alles fragen soll? Soll man zusätzlich zu den schon beschriebenen Sachen noch fragen
- ob du auch wirklich alles verstanden hast
- ob du es tatsächlich verstanden hast
- ob du deine Mama gefragt hast, ob sie sich die einzelnen Klauseln durchgelesen hat
- ob deine Mama auch alles verstanden hat
- ob du auch einen Rechtsanwalt hinzugezogen hast
- ob dieser nicht besser einen Vertrag für dich aufsetzen soll
- ob dein Opa nicht auch noch seinen Senf dazugeben will?
Meine Güte, irgendwo muss man doch eine Grenze setzen. Wenn du nach den auf der Seite deiner Mitfahrerzentrale abzuhakenden Fragen und Bestätigungen und sonstigen Eingaben immer noch nicht weißt, was los ist und du dann behauptest, nichts von den Kosten gewusst zu haben und dich über eine angebliche "Abzocke" beschweren willst, dann muss man sich solche Kommentare, wie ich sie hier abgebe und abgegeben habe, nicht wundern.....
Dass einige von dir verschickte Sonnenuhren beim Transport beschädigt wurden, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Wenn die zu schwer für Hermes etc. sind, dann beauftragt man eine Spedition. Dann sind die Teile versichert und man bekommt den Schaden ersetzt - wenn du die Teile hingegen mit der Mitfahrerzentrale verschickst, wer garantiert dir dann, dass die heile ankommen????
EOD
Gruß
K.-H.
- Dort bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist
ich bin mir nicht hundert prozent sicher, aber ich kann mir sehr gut vorstellen das man dies auch bei Mitfahrzentrale.de machen muss - den ich will keinen King Heinz als mitfahrer ein weniger anonymer Heinz Müller wäre mir da deutlich lieber. Die Telefonnummer könnt auch als Kontaktmedium, für Mitfahrer benutzt werden ;)
- direkt neben dem "Absendebutton" nochmal auf die entstehenden Kosten hingewiesen wird,
Die nicht ausreichend hervorgehoben werden
Meine Güte, irgendwo muss man doch eine Grenze setzen. Wenn du nach den auf der Seite deiner Mitfahrerzentrale abzuhakenden Fragen und Bestätigungen und sonstigen Eingaben immer noch nicht weißt, was los ist und du dann behauptest, nichts von den Kosten gewusst zu haben und dich über eine angebliche "Abzocke" beschweren willst, dann muss man sich solche Kommentare, wie ich sie hier abgebe und abgegeben habe, nicht wundern.....
Ein unternehmen was von katja Günther betreut wird, weiß wie es aussehen muss und das man viel mehr geld verdient wenn man es nicht so macht. Dank Leute wie dir.
Wie groß muss es denn noch da stehen?
Zudem muss man nicht einen Millimeter scrollen, um den Text lesen zu können!
Ich habe die Seite meinem 14jährigen Sohn gezeigt. Der konnte mir genau sagen, was dort Sache ist.....
Gruß
K.-H.
Liebe Leute,
mal ehrlich:
das gerät hier langsam aus den Fugen.
Wenn ich etwas verschicken will, wende ich mich an DHL, FedEx, UPS, DPD, HLG,... und wie sie alle heißen.
Das ist eine Sache, hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
Etwas anderes sind die Benutzungsbedingung der o.g. URL.
Auf der Anmelde-Seite muß man keinen Millimeter scrollen (anders hier: http://www.jurablogs.com/de/nimimitde-berteuerte-suche-nach-mitfahrgelegenheit), sieht den Text - wie ich finde - gut lesbar (schwar auf hellgrau) und muß überdies noch die ALB bestätigen.
Ob man die sich letztlich durchliest... muß man selber wissen. Aber ich kann sie nicht annehmen und hinterher (!) sagen "och, das stand da drin? Ja, das wußte ich nicht...".
Juristisch ist letztlich entscheidend: mußte ich damit rechnen, daß da sowas drinsteht? "Überraschende Klauseln" nennt man das. Und da auf der Anmelde-Seite selber schon Kosten genannt sind, muß ich mit ähnlichen Hinweisen andernorts auch rechnen. Hätte da nun gestanden (natürlich nicht in Prosa) "nein nein, EUR 9,90 kostet das nur für Renter zwischen 98 und 99 Jahren bei Vollmond, wenn die Kasse 100% für private Krankenhausaufenthalte wg. Sprunggelenksverletzung nach Fallschirmübung" oder "und außer den EUR 9,90 treten Sie mir lebenslang 50% Ihres Monatsnettos ab", hätte kein Mensch damit rechnen müssen.
Und somit bin ich bereit zu wetten, daß ein Gericht hier - wenn es so weit käme - nicht urteilen würde, daß das unzumutbar und mit betrügerischer Absicht war.
Allein schon, daß jeder hier in diesem Thread, der sich die Sache angesehen hat, den Kostenhinweis entdeckt hat... (mmmh, da fällt mir eine Argumentationskette ein: ich hatte meine Lesebrille nicht auf, und deshalb konnte ich diesen Text nicht lesen! Wäre mal einen Versuch wert...).
Interessant, was ich gerade auf computerbetrug.de fand:
"Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen."
IMHO sollte das erstmal heißen "Zahlen Sie nicht, wenn Sie - nachdem Sie eine Nacht mal drüber geschlafen und objektiv drüber nachgedacht haben - immer glauben, getäuscht, abgezockt oder betrogen worden zu sein."
Und weiter "Das wird schwierig, wenn [...} in den AGB [...] versteckt hat." Es ist unerheblich, wie lang oder umfangreich die AGB sind. Akzeptiere ich Sie durch abhaken, hänge ich erstmal am selbigen. Entscheidender ist schon, wie leicht die AGB selber zu finden sind.
Es ist schon schwach, daß es Seiten gibt, die einem vermeintlich geprellten Opfer, daß u.U. einfach nicht richtig gelesen/aufgepaßt hat, hier noch vorgaukelt "alles halb so wild, das kriegst Du auf jeden Fall schon wieder hin".
Gruß,
Dirk
Das ist eine Sache, hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
grade bei schweren Sachen, hat sich die mitfahrzentrale da schon bewährt günstig schnell dafr aber mit höheren organisationsaufwand ;)
Kenn auch leute die mal ihren TV so transportiert haben, kein großes ding und gar nichtmal so ein exotisches vorgehen.
Allein schon, daß jeder hier in diesem Thread, der sich die Sache angesehen hat, den Kostenhinweis entdeckt hat... (mmmh, da fällt mir eine Argumentationskette ein: ich hatte meine Lesebrille nicht auf, und deshalb konnte ich diesen Text nicht lesen! Wäre mal einen Versuch wert...).
Wir waren auch überhaupt nicht darauf gefaßt, durch das anfangsposting ;) Das schaffen wir auch bei jeder anderen seite.
Und weiter "Das wird schwierig, wenn [...} in den AGB [...] versteckt hat." Es ist unerheblich, wie lang oder umfangreich die AGB sind. Akzeptiere ich Sie durch abhaken, hänge ich erstmal am selbigen. Entscheidender ist schon, wie leicht die AGB selber zu finden sind.
nein tust du nicht, solche Sachen wie kosten akzeptierst du nicht durch abhaken der selbigen ;) Und mal ganz ehrlich liest du dir immer und überall die AGB durch, und die Lizenzbedienungen der Software hersteller.
Sachen wie kosten Hinweise haben da nichts verloren, ok sie stehen hier draussen aber die müssen aus den Text hervorgehoben werden und nicht in Fließtext versteckt. Grade wenn man annihmt einen gratis dienst zu nutzen, neigt man nämlich dazu nicht alles so gründlich zu lesen - zumindest nicht alle menschen ;)
Ich binn zwar auch der meinung das es besser war als die meisten anderen Abzockseiten, es ist aber immer noch grenzwertig sowas in text einzubauen, und vor gericht wirst du da vermutlich frei kommen ;) Und die Firma weiß sehr wohl das dort viele nicht merken, sonst schicken die einen nicht so eine Standardmail wie dort oben ;)
Hier ist es ja auch noch doppelt aufgeschrieben:
einmal direkt - leicht auffindbar - auf der Anmeldeseite und einmal in den ALB.
Ob´s darein gehört... Ansichtssache. Jedenfalls ist unerheblich, ob ich mir alle ALB/AGB vorher durchlese. Ich kann hinterher nicht sagen, wußte ich nix von. Die AGB werden - sofern ich sie z. B. durch Setzen eines Häkchens bestätige - Teil des Vertrages. Wenn ich nicht weiß, was ich mir da ans Bein binde, setze ich den Haken nicht. Will ich den Vertrag doch schließen, mir den Text aber nicht durchlesen, spiele ich eben mit dem Feuer.
Manchmal geht´s gut, hier nicht. *zack*
Geh mal zu einer Auktion, setz Dich in die erste Reihe und wenn das Gebot für den Picasso dann bei 3,5 Mio EUR ist, winke mal Deinem Kumpel ganz hinten im Saal zu, der gerade reingekommen ist. "Der Herr hier vorne, 3.6 Mio EUR."
Was, wie?? Wußte ich nicht, wollte ich nicht. ;-)
Gruß,
Dirk
nicht in deutschland, den Kosten müssen deutlich hervorgehoben werden .... Wenn man das nicht tut, brauch man sich nicht wundern wenn man kein geld bekommt - es hat schon einen Grund warum diese Abzockunternehmen kein Geld bekommen.
Überaschende Klauseln allgemein sind níin der AGB nicht verbindlich.
Siehe hier:
http://www.rechtstipps.net/pub/505/ueberraschende-klauseln-agb.html
Damit du es auch mal von wem ander liest sonst dreht man sich in kreis.
Geh mal zu einer Auktion, setz Dich in die erste Reihe und wenn das Gebot für den Picasso dann bei 3,5 Mio EUR ist, winke mal Deinem Kumpel ganz hinten im Saal zu, der gerade reingekommen ist. "Der Herr hier vorne, 3.6 Mio EUR."
Was, wie?? Wußte ich nicht, wollte ich nicht. ;-)
Ganz ehrlich würde mich wundern, wenn du das sfort sagst das sie das Gebot zählen ebenso glaub ich selbst wenn ich das geld hab würden die es auch nicht einklagen.
Aber was hat das heirmit zu tun, bei der versteigerung liegt keine betrügerische Absicht vor der Auktionator sagt den preis klar an und du weißt wenn du mit deinen Schild rum wuchtelst gibst du ein gebot ab.
Vergleichen wir es eher mit den Fall du winkst in einer Pause deinen Freund zu damit er zu dir kommt, der Auktionator sprintet zum Mikro und sagt wer bietet auf den Picasso 10 Miollionen - den ihr war den Kunden einerseits nicht klar das er mit seiner Geste bietet.
echt, weiß man das?
Such mal nach dem BGH-Urteil der Weinfaßauktion.
Der Haken ist doch, daß alle glauben, im Netz ist alles für lau. Deshalb liest keiner die Bedingungen und ist überrascht, wenn´s nachher doch was kostet...
D.
und eben deshalb ist man verpflichtet das preisschild gut sichtbar an die Ware zu kleben, und nicht irgendwo hinten zu verstecken - den Deutschlands rechtsystem ist relativ verbraucherfreundlich ;)
echt, weiß man das?
Such mal nach dem BGH-Urteil der Weinfaßauktion.
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-870/kaufvertrag-zustandegekommen
"Als Ergebnis lässt sich damit festhalten, dass kein auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichtetes Angebot des B vorliegt. Damit ist auch kein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B über das Weinfass zustande gekommen.
A hat mithin gegen B keinen Anspruch auf Bezahlung des Weinfasses aus § 433 II BGB."
das ist richtig.
Aber mit welcher Wirkung?
--> Anfechtung und Schadensersatzanspruch.
Soll heißen (Zahlen fiktiv):
ich hebe in der Auktion meinen Arm, um den Freund zu grüßen, und ersteigere "versehentlich" das Faß für 50 TEUR.
Ich bin natürlich schockiert, erkläre, daß das alles so gar nicht gemeint war, ergo wird so getan, als wäre der Kaufvertrag zu 50 TEUR nicht zustande gekommen (Ergebnis wie oben).
Wird das Faß dann aber nochmal aufgerufen und geht jetzt nur für 45 TEUR weg, kann sich der Verkäufer/Auktionator die Differenz bei mir holen, sprich: einfordern.
Meine ich das nur, oder kommen wir hier gerade vom Thema ab? ;-)
D.
in den beispiel von oben nein, wenn du aber absichtlich den kaufvertrag abgewickelt hast und dann merkst das du nicht genug geld hast könnte so ein vergleich rausspringen ;)
Auch wenn es dann eher ein kompromiss angebot ist, da eine Klage auf erfüllung aufgrund der geldknappheit nicht sehr erfolgreich wäre - oder verhindern würde das der Kunde wieder kommt sofern man das noch will^^
Strafrecht, erstes Semester:
"Geld hat man zu haben!"
Nur weil Du ggf. keines hast, um eine Strafe zu bezahlen, heißt das nicht, daß Du nicht drauf verknackt werden kannst.
Im Gegenteil: das passiert sogar sehr häufig, denn das Ergebnis ist ein sog. Titel. Wenn Du dann irgendwann mal Geld hast und ich komme mit meinem Titel daher, krieg ich die Kohle von Dir.
Easy as that...
Aber so langsam gewinne ich den Eindruck (und stehe damit m.E. nicht alleine dar), daß Du solange rumquängeln wirst, bis einer sagt "hast recht, Crazy! Verklag den Haufen und zerr ihn vor´s Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, denn sowas ist sowas von Völkerrechts-widrig...".
Und dann wirst Du sagen "siehste, wußte ich´s doch".
Und vermutlich ist genau das auch der Grund, weshalb bei Dir leider die "Falle" (die keine ist) bei nimimimimi... zugeschnappt hat.
Gruß und damit für mich EOD,
Dirk
Genau diesen Eindruck habe ich auch. Und genau deswegen klinke ich mich hiermit auch aus dieser Diskussion aus.
Gruß
K.-H.
"Geld hat man zu haben!"
Nur weil Du ggf. keines hast, um eine Strafe zu bezahlen, heißt das nicht, daß Du nicht drauf verknackt werden kannst.
das ist allerdings kein Strafrecht, aber Kaufabwicklung soltle man geld auch haben ;) Die Klage macht aber isnofern keinen Sinn, wenn man verklgt und das geld dann nicht bekommt da er wirklich kein geld hat, für den Fall kann man vergleiche ziehen.
War das noch auf dein Auktionsbeispiel bezogen ;)
Aber so langsam gewinne ich den Eindruck (und stehe damit m.E. nicht alleine dar), daß Du solange rumquängeln wirst, bis einer sagt "hast recht, Crazy! Verklag den Haufen und zerr ihn vor´s Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, denn sowas ist sowas von Völkerrechts-widrig...".
muss man nicht, aber man sollte nicht zahlen ;) Strafanzeigen hat der verein schon genügen, die füllen sogar einen eigenen Raum ind er Staatsanwaltschaft münchen btw.
Von Betrug zu reden ist aber auch schwer, da hier nur ein Formfehler vorliegt - ist also nicht so einfach aber es könnte sich durchaus was bewegen in die Richtung.
Und dann wirst Du sagen "siehste, wußte ich´s doch".
schon lange ;)
Und vermutlich ist genau das auch der Grund, weshalb bei Dir leider die "Falle" (die keine ist) bei nimimimimi... zugeschnappt hat.
Bei mri ist die Falle zugeschnappt?
Edit: mein Eindruck von mir ist das du an solchen methoden mitverdienst. Sonst würdest nicht mit jurabeispielen kommen, die "jedes" Lehrbuch zu deinen ungunsten auslegt.
na gut, ich revidier mein EOD nochmal kurz hierfür.
jedes Lehrbuch... soso. (Verrat mir doch mal kurz, in welchen Lehrbüchern Du nachgelesen hast...)
Wüßte nicht, daß sich - selbst durch die große Zivilrechtsreform 2002 - (die u.a. das AGB-Recht ins BGB implementiert hat) derart grundlegende Änderungen ins BGB geschlichen haben.
Aber mach Dir mal den Spaß, geh ins Auktionshaus, treib den Preis hoch und sag nachher "Spaaaaß, hab doch gar nicht soviel Kohle".
Sag mir vorher Bescheid, damit ich Dein Gesicht dann sehen kann, wenn Du Post von deren Anwalt bekommst.
Ach ja: bei DIR ist die Falle zugeschnappt, denn DU hast von denen eine Mahnung bekommen.
Und ich verbiete es mir, daß ich hier solche Unterstellungen lese, ich würde an solchen Methoden mitverdienen.
Ich hab Jura studiert, weil ich der Ansicht bin, daß ein Laie das Gebiet nicht allumfassend überblicken und sich dadurch letztlich selber zu großen Schaden zufügen kann (daher auch die zivilprozessuale Anwaltspflicht vor LGs und höher). Diese Laien gilt es zu schützen, ihnen zu helfen.
Von denen ist aber auch derjenige abzugrenzen, der einfach nur Mist gebaut hat, aber das nicht einsehen will und jetzt noch einen sucht, der ihm sagt, daß er doch alles richtig gemacht hat.
Aus dem Nähkästchen:
ein Mandant während meiner Studienzeit rief nachts an, er sei von der Polizei angehalten worden. Er hätte gepustet und *ohweh* BAK gehabt. Mit auf der Wache folgt dann ein umfänglicherer Lungentest, der *ohweh* auch seeehr positiv war (also, negativ für den Mandanten). Und als dann noch der Arzt kam und Blut abnehmen wollte, rief er an und fragte, ob er denn WIRKLICHWIRKLICHWIRKLICH seinen Arm hinhalten müßte.
Und an der Stelle sind wir jetzt in Deinem Fall.
Unserem Mandanten konnten wir nur sagen "naja, Du mußt nicht. Aber wenn Du Dich weigerst, gibt es nachher immer blaue Flecken, weil die Dir das Blut ggf. auch gegen Deinen Willen abnehmen dürfen. Besser wär´s, wenn Du stillhälst."
Daß Du mit denen Kontakt aufgenommen hast (wenn ich das noch recht überblicke) und Dich mit denen irgendwie auf EUR 29,-- geeinigt hast, ist m.E. eine Kulanz dererseits.
Und damit einmal mehr und definitiv EOD.
(wobei ich mich frage, weshalb Du überhaupt noch schreibst, wenn Du Deine unumstößliche, selbstüberzeugte und schuldfreie Meinung hast. "Frag nie, wenn Du die Antwort nicht hören möchtest!")
Gruß zur Nacht,
Dirk
Ok sagen wir so, an dem Fall hab ich mich errinert bei de rGoogle recherche den kannt ich noch von einer Ex. Dort wurden dann aber auch noch 2 andere Bücher mit den selben Fall und den kommentar verbunden das es eben ein standard beispiel ist was zu diesen Schluß führt.
Aber mach Dir mal den Spaß, geh ins Auktionshaus, treib den Preis hoch und sag nachher "Spaaaaß, hab doch gar nicht soviel Kohle".
Sag mir vorher Bescheid, damit ich Dein Gesicht dann sehen kann, wenn Du Post von deren Anwalt bekommst.
Da komme ich auch nicht raus, in deinen ersten beispiel bei den es aber keine Willensbekund dagestellt hat wird der Anwalt seinen Kunden raten den Fall ruhen zu lassen.
Bei deinen zweiten Fall, habe ich gesagt das er auf Zahlung bestehen kann aber wohl höchstwahrscheinlich einen vergleich zustimmen würde noch vor Ort die du übrigens auch beispielhaft angezeigt hast. Den eine Klage bringt es für beide Parteien nicht - wenn man da wirklich sagt ne war nur ein Spaß würde ich als Auktionator auch Klagen ... Wenn man aber den Überblick verloren hat in eifer des gefechts und mit evtl. vorher erworbenen Gegenständen wäre ich mir sicher das der Auktionator einen vergleich zustimmt oder kulant agiert allein zur Kundenbindung.
Ach ja: bei DIR ist die Falle zugeschnappt, denn DU hast von denen eine Mahnung bekommen.
Und ich verbiete es mir, daß ich hier solche Unterstellungen lese, ich würde an solchen Methoden mitverdienen.
Das wüßte ich aber, ich kannt bis vor kurzen nimimit nicht einmal - aber ich habe etwas gegoogelt bevor ich behauptungen aufgestellt habe.
Daß Du mit denen Kontakt aufgenommen hast (wenn ich das noch recht überblicke) und Dich mit denen irgendwie auf EUR 29,-- geeinigt hast, ist m.E. eine Kulanz dererseits.
Auch das ist nicht wahr, dieses Kulanz angebot schicken sie dir immer zu ;) Dafür muss man keinen Kontakt mit denen aufnehmen, da viele die unberechtigten Forderungen ignorieren aber halt ähnlich wie der Threadstarter ein mulmiges Gefühl bei der Sache haben und dann evtl. die 29€ zahlen.
Wenn ich jetzt von dir 10€ fordere, und das dann auf 5€ reduziere ohne anspruch auf irgendwas zu haben - ist das dann Kulanz?
Und als dann noch der Arzt kam und Blut abnehmen wollte, rief er an und fragte, ob er denn WIRKLICHWIRKLICHWIRKLICH seinen Arm hinhalten müßte.
Und an der Stelle sind wir jetzt in Deinem Fall.
Unserem Mandanten konnten wir nur sagen "naja, Du mußt nicht. Aber wenn Du Dich weigerst, gibt es nachher immer blaue Flecken, weil die Dir das Blut ggf. auch gegen Deinen Willen abnehmen dürfen. Besser wär´s, wenn Du stillhälst."
Was hat das damit zu tun?
Aber um bei den Fall zu bleiben, kann man nicht auch den den Lungentest anerkennen und so um den Bluttest herumkommen?
Den die richterliche Anordnung um das Blut abzunehmen, holen die sicherlich nicht so gerne ein.
um´s kurz zu beantworten: (zu den obigen Fällen sag ich nix mehr)
richterliche Anordnung für Blutabnahme nix nötig ist. (zumindest nicht in D´land, ich weiß jetzt aber nicht genau, wo Du herkamst.)
Nein, Lungentest nix reichen.
Somit nicht um Blutabnahme herumkommen können.
So long,
Dirk
hab recht hab nochmal geschaut, wobei manche Lungengeräte rechtlich wirksam sind und dann auch alternativ verwendet werden.
*lol*
Ich würde mir das eher verbitten... :-)
In Vergangenen Gerichtsurteilen zum Thema wurde u.A. auch festgestellt, daß der Verbraucher nicht damit rechnen muß daß solche Dienste kostenpflichtig sind. Gerade weil es im Internet sehr viele vergleichbare Dienste gibt die kostenlos sind...
Letzteres ist eine rein akademische Frage - anscheinend hat Arthelito damit Erfolg gehabt. Eine Spedition dürfte wohl um einiges teurer sein als eine Mitfahrzentrale.
Aber all das war doch gar nicht Gegenstand dieser Diskussion...!
Ich kann mich nur den Überlegungen vom Borlander anschließen: Warum hat sich hier noch nie jemand darüber beschwert, dass eine XING-Premium-Mitgliedschaft kostenpflichtig ist, obwohl die um einiges populärer sein dürfte als die von nimimit.de? Gibt doch irgendwie zu denken?
CU
Olaf
Wäre ich bösartig, würde ich sagen:
die Leute, die sich für Xing interessieren, stehen vor 2 Möglichkeiten.
1) Kostenfreie Standardmitgliedschaft oder
2) kostenpflichtige Premiummitgliedschaft.
Und wer sich das durchliest, weiß auch, was er da für einen Vertrag schließt.
Oder im Umkehrschluß: wer wie hier bei nimimimimi... nicht liest, muß halt zahlen.
M.E. könnte der Unterschied im Ansatz der Seiten liegen:
der seriöse Ruf und die hohe Bekanntheit von Xing locken ein anderes Klientel als zu Kostensparen verlockende Mitfahrseiten. Bei "Gier frißt Hirn" schalten Menschen leider immer noch ab, "fühlen" sich betrogen und daher reißen alle nachträglich laut den Bagger auf.
Gruß,
Dirk
Wenn ich bösartig wäre (um die Worte von Dirk42799 zu gebrauchen), dann würde ich dich auf einen Vergleich verweisen, welchen du gerne immer in solchen Situationen anführst: Klick mal hier! :-)
Gruß
K.-H.
ich glaub da wollt er drauf rauf, da Xing die preise ordnungsgemäß angibt ;)
Freunde, ernsthaft:
wem von euch ist beim Blick auf die Anmeldeseite nicht ins Auge gefallen, daß das eine Auflistung mit 3 Punkten steht, von denen einer eine Preisangabe enthält?
D.
...aus Versehen am Strand in ein Stück (sichtbares) Glas tritt?
Wer "nimimit.de" gemacht hat, hat als Beruf, ein Stück Glas am Strand zu sein.
Seltsames Versehen, wenn man, bevor man die Bestätigung anklickt, erst drei Buttons klicken muss/Haken einfügen muss.
Bei einem Button/Haken hätte ich ja noch Verständnis - aber wenn es bei drei Bestätigungsabfragen plus Eingabe der persönlichen Daten incl. Adresse, Telefonnummer usw. nicht "Klick" im Gehirn macht, dann ist dir nicht zu helfen.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Da muss schon jemand einen ganzen Teppich mit Glasscherben ausgestreut haben. So etwas zu übersehen zeugt von einer gewissen Ignoranz - um es mal ganz milde auszudrücken.
Und jetzt komme mir bitte nicht wieder mit dem Argument, dass du Niederländer bist. Ich kenne da nämlich ein paar von - und die sind durchaus intelligent. Ich möchte nicht, dass ich diesen Eindruck wegen dir revidieren muss....
Außerdem: Was erwartest du? Du hast eine Frage gestellt, wir haben dir ehrlich geantwortet! Ist doch nicht so, dass hier Schadenfreude aufgekommen ist wegen deines Missgeschickes. Wir haben dir gesagt, was wir über deinen Fall denken - mehr nicht. Das solltest du akzeptieren. Und wenn du meinst, dass alle Leute hier mit ihren Meinungen falsch liegen, dann kannst du ja einen Anwalt konsultieren und diesem deine Probleme mitteilen. Vielleicht wirst du dann noch mehr Geld los, als es bisher schon der Fall ist - ob es allerdings zu einem für dich zufriedenstellenden Resultat führen würde so nach dem Motto "Alles wird gut", das bezweifle ich mal ganz stark.
Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung. Dann würde ich die doch zuerst mal kontaktieren. Da wird dann zunächst von Juristen überprüft, ob bei einer Klage überhaupt eine Chance auf Erfolg besteht (die sichern sich nämlich auch erst ab, bevor sie das Geld für eine sinnlose Klage aus dem Fenster werfen). Sollte dieses nicht der Fall sein, dann wird der Fall erst gar nicht übernommen! Somit bist du dann schon etwas schlauer.
Gruß
K.-H.
die müssen Klagen und das tun sie nicht, da sie verlieren ;)
Damit dürfte ja alles klar sein. Nach diesen deinen Worten besteht die Forderung also zu Recht und dein ganzes Geschreibsel von wegen "nicht ordnungsgemäßer Preisauszeichnung", worauf du die ganze Zeit herumreitest, hat seine Berechtigung verloren. Du hast also in deinen gesamten Beiträgen heiße Luft produziert....
Gruß
K.-H.
Du solltest den Ball etwas flacher halten. Schließlich hast DU hier zuerst die Orientierung verloren.
Klagen wird sicherlich nicht der "Kunde" (auf was auch?). Klagen müsste der Seitenbetreiber, was aber nach Auskünften der Verbraucherzentralen in solchen Fällen bisher nie geschah. Warum wohl?
Na darauf, dass er aus dem Vertrag herauskommt. Schließlich hat er doch in seinem Startposting erwähnt, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat. Wozu hat er das wohl erwähnt???
Man kann darüber, wie manche Leute hier die Texte lesen, nur den Kopf schütteln. Kein Wunder, dass solche Menschen es nicht auf die Reihe bringen, auf der nimimit-Seite den Hinweis auf die Kosten zu entdecken!!
Gruß
K.-H.
Im Zusammenhang mit dem Wort Anzeige und versehen mit einem Fragezeichen, sicherlich nicht in der Auffassung, einen verbindlichen Vertrag eingegangen zu sein.
Kein Wunder, dass solche Menschen es nicht auf die Reihe bringen
Vielleicht fehlt solchen Menschen auch deine Borniertheit.
King Heinz wenn die Klagen müssten,d ann müsste das Gericht täglich 1500 Klagen aus dieser Gruppe errötern, die müssen nachweisen das der vertrag rechtsgültig ist - wenn sie ihr geld wollen.
Damit dürfte ja alles klar sein. Nach diesen deinen Worten besteht die Forderung also zu Recht und dein ganzes Geschreibsel von wegen "nicht ordnungsgemäßer Preisauszeichnung", worauf du die ganze Zeit herumreitest, hat seine Berechtigung verloren. Du hast also in deinen gesamten Beiträgen heiße Luft produziert....
Wieso sollten sie von einer Klage absehen, wenn sie in recht wären - in diesen Fall würden sie ja gewinnen und nicht verlieren.
Aber scheinbar hab ich echt den Überblick verloren, den ich kann dein Post überhaupt nicht nachvollziehen.
Heinz, dieser Schlussfolgerung fehlt einfach die Logik:
Nach diesen deinen Worten besteht die Forderung also zu Recht und dein ganzes Geschreibsel von wegen "nicht ordnungsgemäßer Preisauszeichnung", worauf du die ganze Zeit herumreitest, hat seine Berechtigung verloren.
Das halte ich genau für die falsche Überlegung. Es ist viel einfacher: Die klagen deswegen nicht, weil die genau wissen, dass sie damit nicht durchkommen - oder zumindest das Risiko des Prozessverlustes für hoch erachten. Ich sehe das ähnlich wie Max Payne.
CU
Olaf
die nicht ordnungsgemäß ist, und darüber weiß die Firma bescheid - trotzdem scheint es sich zu rechnen lieber ein paar rechnungen mehr zu verschicken und mit einschüchterung kunden zu bekommen, anstatt die Präsenz anzupassen ...
Die Preisangabenverordnung regelt die Pflichten bei der Angabe von Preisen. So heißt es in § 1 (6) PAngV:
Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Gehen wir's mal durch:
dem Angebot ... eindeutig zuzuordnen
Das ist wohl unstrittig der Fall.
deutlich lesbar
Auch dies ist bei der verwendeten Schriftart und Schriftgröße imo eindeutig der Fall.
leicht erkennbar
Das ist tatsächlich der einzige Punkt, über den sich streiten lässt:
Einerseits wird hier zwar nicht damit getrickst, dass diese Information weit unter dem Formular liegt und somit bei bestimmten Bildschirmauflösungen gar nicht ohne Scrollen erkennbar ist - wozu aber i.d.R. keine Notwendigkeit besteht, weil der Button zum Abschicken der Daten viel weiter oben platziert ist.
Andererseits wird zumindest billigend in Kauf genommen, dass der eine oder andere diese Information übersieht - schließlich ist sie im Fließtext enthalten und nicht besonders hervorgehoben. Man könnte also eine gewisse Täuschungsabsicht unterstellen.
Ich will's mal so formulieren: Die Wahrscheinlichkeit, dass Du in einem Rechtsstreit als Sieger vom Platz gehst, ist zwar größer als das Risiko, zu verlieren, aber wenn man sich diverse kuriose Gerichtsurteile in Erinnerung ruft, ist sie auch deutlich kleiner als 100%.
Also bei Abofallen gingen die Urteile in der Vergangenheit alle eindeutig in die selbe Richtung. Ich bezweifele, daß sich daran was ändern wird...
Diese Seite ist imo nicht ganz so eindeutig eine Abofalle wie z.B. lebenserwartung.de, eben deshalb, weil der Preis eigentlich schon an der richtigen Stelle steht - nur eben vielleicht nicht auffällig genug.
Daher würde ich mal tippen, dass die Chancen, dass das Gericht der Argumentation des "Kunden wider Willen" folgt, ca. 90:10 stehen.
Obwohl ich vorher wusste, daß diese Seite einen versteckten Hinweis auf die Kosten enthält musste ich erst suchen.
Hierzu seit noch angemerkt, daß ich durchs Contra Nepp Brett seit Jahren auf Abofallenwebseiten "geschult" bin.
Bei unvorbereiteten Besuchern ist die Wkeit diesen (neutral formuliert) dezenten Hinweis zu übersehen sehr groß.
Äpfel mit Birnen?
Okay, dann erklär mir mal den Unterschied zwischen XING und nimimit!
CU
Olaf
Bei nimimit gibt es - soweit ich das erkennen kann - keine kostenfreie Standardmitgliedschaft.
:-)
Jo stimmt, das seh ich auch so... aber darum schien es King-Heinz irgendwie nicht zu gehen :-)
CU
Olaf
War ja auch nur der Vollständigkeit halber... (-;
In solchen Fällen wende ich mich an DHL/Hermes/DPD - kein Abo und der Kunde löhnt ja sowieso...
Nimm einfach diese Anschrift....
Zonenverwalter
Der Zonenverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain nimimit.de.
Name: Alexander Schmidt
Organisation: Polyphem Media Ltd.
Adresse: Lindenstrasse 12a
PLZ: 81545
Ort: München
Land: DE
Telefon: +49.090033535368
Telefax: +49.090033535369
E-Mail: support@polyphem.co.uk
Technische Daten
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