Hallo an alle,
ich habe hier mal wan beim kleinen Nischenversand bestellt, ging leider nicht anders, denn die bestellten Teile hat die Firma praktisch exlkklusiv.
Was mich aber nicht ruhen lässt sind deren Geschäftsgebaren:
Bitte zahlen Sie spätestens in 5 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei Nichtbezahlung innerhalb 5 Tagen müssen wir Ihnen Zahlungsverzugszinsen in Höhe von 12%, sowie € 8,70 Mahngebühr berechnen.
Sind 5 Tage nicht zu kurz, gar gesetzeswidrig?
Darf nach Verstreichen der Frist sofort eine Mahngebühr berechnet werden?
Sollte hier was faul sein, wo kann man was unternehmen? Ich würde (auch wenn ich pünktlich bezahlt habe) angesichts deren Haltung den Kunden gegenüber schon gerne was tun.
Und dann am Rande noch eine Frage zu den Versandkosten und eren Erstattung bei Retoure.
Bearbeitung, Verpackung, Versicherung pauschal: 5,95
Wird pro ausgegangene Sendung angerechnet. Bleibt offen, auch wenn die Sendung komplett zurückgesendet wird.
Die meisten Versandhäuser erstatten ja die Versandgebühr bei kompletten Retouren. Aber müssen sie das?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zum einen würde ich bei so einer Firma nie was bestellen.
Sollte es unausweichlich wein wie bei Dir, dann würde ich halt innerhalb der Frist bezahlen. Das gibt den wenigsten Reibungsverlust.
Die 12% Verzugszinsen ist auf sicherlich OK, allerdings per anno.
Die Bearbeitung, Verpackung und Versicherung wurde ja als Leistung erbracht.
Ja, die kompletten Versandgebühren für hin- udn Rücksendung müssen zurückerstattet werden bei über 40,00 EUR.
So ist inzwischen die deutsche Rechtsprechung. Allerdings haben die 30 Tage Zeit.
Bei sochen Konstitutionen, lass doch einfach die Fingen davon.
Hast doch selber ein unwohlgefühl dabei.
Sei kein Wegbereiter.-
Wie gesagt, ich würde gerne darauf verzichten, habtte aber keine andere Wahl.
OK, Verzugszinsen ganz allgemein sind OK. Aber:
Dürfen es nur 5 Tage sein? war da nicht was von vorgeschriebenen 14 Tagen?
Und eine Sofortmahngebühr? Darf gleich die erste Mahnung (auch noch nach 5 Tagen) so teuer sein?
Die Bearbeitung, Verpackung und Versicherung wurde ja als Leistung erbracht.
Ja, die kompletten Versandgebühren für hin- udn Rücksendung müssen zurückerstattet werden bei über 40,00 EUR.
Was denn nun, muss der Händler die Gebühren tragen oder der Käufer?
Ich hatte erst vor Kurzem einen Ebay-Händler, der will laut seiner AGB auch nur die Rücksendekosten übernehmen, nicht aber den (Hin-)Versand. hat er denn Recht?
Zumal es meistens heißt "Käufer trägt die Kosten unter 40 Euro oder darüber, falls die Gegenleistung noch nicht erbracht wurde (sprich: noch nicht per Vorkasse bezahlt wurde).
Dein ebay-Händler kann seine AGB in der Pfeife rauchen, da sie gegen deutsches Recht verstoßen.
Such mal im Internet nach Rücksendekosten.
Hallo,
also deutlicher geht es ja wohl nicht mehr: Zahlungsfrist und Verzugszinsen werden genau genannt. Wer hier kauft, weiß, was er will und worauf er sich einlässt!
Ich muss betonen: Ich bin kein Händler und würde solche Geschäftspraktiken auch nie in Erwägung ziehen.
Letztendlich kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass die genannten Bedingungen mit dem BGB konform gehen!
Also: kein Geschäftskontakt zu einer solchen "Klitsche" bzw. Überprüfung der AGBs bezüglich Zulässigkeit; d.h. Verbraucher-Organisation einschalten!
Im Übrigen: Es kann gar nicht sein, dass es nur genau diesen Anbieter eines Nischenprodukts gibt.
Gruß
Frank
Hallo Frank, ja es ist deutlich genug und steht auch auf der Shopseite deutlich in den AGB.
Ich finde diese Bedingungen aber sehr ungewöhnlich und möchte wissen, ob diese gegen das Gesetzt verstoßen und angezeigt oder (indirekt) abgemahnt werden könnten.
Leider habe ich bis jetzt keine deutliche Antwort.
Nur Ratschläge, dort nicht zu bestellen. Diesen würde ich aber auch selber abgeben.
Im Übrigen: Es kann gar nicht sein, dass es nur genau diesen Anbieter eines Nischenprodukts gibt.
Bitte nicht persönlich werden. Wenn ich das so hinschreibe, dann hat es wohl was an sich.
Jemand, der jeden Kleinkram auf Preisroboter und Idealo abfragt, Ebay abgrast und google wegen jeder Kleinigkeit bemüht und, wird es wohl wissen.
Die Teile gibt es in Deutschland definitiv nur bei diesem Versand. Oder bei einigen Händler in der EU, die auch nicht viel mehr Vertrauen ausstrahlen. Aber das gehört wohl nicht mit in den thread.
Gruß
Ist doch alles gesetzlich geregelt und sollte im WEB leicht zu finden sein. Sonst halt ein Anruf bei der IHK.
Bist Du dann diesbezüglich fit, ganz normal bestellen und zahlen. Durch AGBs o.ä. kann grundsätzlich geltendes Recht NICHT außer Kraft gesetzt werden und wären dem entgegenstehende Forderungen ggf. nicht durchsetzbar.
P.S.: Lass mich raten: Das sind bestimmt diese doofen, ungenormten Batterien für euren kirgisischen Vibrator, stimmt's?
Alles klar, danke für eine Antwort zur Sache.
P.S. zum P.S.: Du mich auch.
Schon Erfolg mit der Internetsuche gehabt?
Falls nicht, schau' 'mal hier rein:
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Gruß
johwol
Ja, soweit war ich auch schon, aber danke für die Mühe.
Ich habe gestern drei Stunden in die Materie investiert.
Offensichtlich ist eine Mahnung gar nur eine Option, man kann als Gläubiger auch ohne nach 30 Tagen den Anwalt beantragen. Oder dier erste Mahnung nach angegebener Frist und dann bei Verstreichen noch früher zum Anwalt.
Aber der BGH sagt trotzddem: 10 Tage sind angemessen.
Und die Mahngebühren von sich aus darf man nicht beliebig ansetzen.
Und 12% sind überzogen.
Naja, ich werde mal schauen, vielleicht finde ich noch einen gewillten Abmahnanwalt, der sich um den benachteiligten Konkurrenten bemüht und seine Sache durchzieht. ;) Auch wenn ich persönlich keinen finanziellen Vorteil davon hätte, so würde es mich freuen, wenn solche Säcke bluten werden :D
Schon Erfolg mit der Internetsuche gehabt?
Falls nicht, schau' 'mal hier rein:
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Gruß
johwol
OH Mann -
das P.S. war ja sicher nur ein Scherz..
.
Hallo trilliput,
hatte aus dienstlichen Gründen mal wieder keine Zeit zur Forumspflege.
Im Übrigen: Es kann gar nicht sein, dass es nur genau diesen Anbieter eines Nischenprodukts gibt.
Bitte nicht persönlich werden. Wenn ich das so hinschreibe, dann hat es wohl was an sich.
Pardon! War nicht so gemeint. Bin selber Sammler von abgedrehten Sachen und meine daher zu wissen, dass es mindestens 2 Anbieter in meinem Bereich gibt.
Ansonsten müsstest Du inzwischen genug Infos bekommen haben. Die Bedingungen verstoßen einfach gegen BGB und sind damit hinfällig (und auch nicht justitiabel).
Über Verbraucherschutzvereine der Bundesländer (Bayern oder NRW sind da sehr rege) müsstest Du auch Hilfen im Internet finden können.
Habe im Moment wenig Zeit, sonst hätte ich selbst ein wenig für Dich gesucht!
Gruß
Frank