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Kornmeier & Patner angeblich wegen Dream Dance Downlod

mojave / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe auch ein Schreiben von Kronmeier und Patner die schreiben mir das ich die Dream Dance Voll 51 geladen hätte mit der IP 89.^2.74.25 und soll jetzt 450€ zahlen awas soll ich machen

REPI mojave „Kornmeier & Patner angeblich wegen Dream Dance Downlod“
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Dream Dance Voll 51 geladen hätte

Hast Du oder hast Du nicht? Wo bzw. womit sollst Du angeblich diese CD/DVD runtergeladen haben?

Sitzt Du in Frankreich?
http://www.utrace.de/?query=89.2.74.25

oder ist Deine IP 89.12.74.25 ?
http://www.utrace.de/?query=89.12.74.25

Dann kämst Du ggf. aus dem Raum Darmstadt
Crazy Eye mojave „Kornmeier & Patner angeblich wegen Dream Dance Downlod“
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Also empfehlen will ich dir zuerst diese Seite:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Hier auch mal gezielt das Forum, ich link das einfach mal mit einen wichtigen Thread:

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=275#p275

Das weitere vorgehen hier ist nicht ganz so einfach, daher schadet ein anwältliche vertretung nicht(sollte alelrdings auf Internetrecht spezialisiert sein nicht jeder Anwalt hat genug ahnung dich optimal zu vertreten), allerdings solltest du vorher ein Honorar ausmachen den ansonsten kann es durch die recht optimistisch geschätzen Verfahrenssummen teurer werden als wenn du gleich zahlst ;)

Wenn du dich dafür entscheidest, schick nicht deren unterlassungs Erklärung sondern eine modifizierte(gibt es auch dort, wenn du stöberst findest du das bestimmt und dazu rate ich dir dringend)

dirk42799 mojave „Kornmeier & Patner angeblich wegen Dream Dance Downlod“
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als erstes mußt Du Dir folgende Frage beantworten:

hast Du was illegal runtergeladen oder nicht?

Falls nein: nix unterschreiben, nix zahlen. Was Du aber nicht tun darfst: nicht reagieren! Ich an Deiner Stelle würde zurückschreiben, daß Du´s nicht warst und nicht gewillt bist, irgendwas zu zahlen oder zu unterschreiben.
Falls ja: geh zum Anwalt! Eine Zahlung - insbesondere vorbehalt- und kommentarlos - wird gerne mal als Schuldanerkenntnis gewertet. Ob die Dich nicht dennoch vor den Kadi schleppen, kann Dir keiner sagen. Offenbare Dich dann dem Anwalt und bespreche mit ihm die weitere Vorgehensweise. Auf Internetrecht muß er nach meiner Erfahrung nicht zwingend spezialisiert sein, sofern Du Ersttäter bist. Die außergerichtlichen Verhandlungen und ggf. auch die erstinstanzlichen Verhandlungen kann auch ein fähiger Zivilrechtler für Dich übernehmen.

Was Verhandlungssache ist: das Beratungshonorar für die erste Beratung. Danach kannst Du Dich glücklich schätzen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast (oder in einer solchen über Deine Eltern mitabgesichert bist). Ansonsten heißt´s Zahlemann und Söhne.

Gruß,

Dirk

Ma_neva dirk42799 „als erstes mußt Du Dir folgende Frage beantworten: hast Du was illegal...“
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Hallo und schönen Abend,

ich war selber mal betroffen von dieser Anwaltskanzlei und es ist nicht einfach so vom Tisch zu wischen. Glaube das Dir das :
http://www.nickles.de/c/a3/538434620.htm

helfen könnte.

Schönen Gruß
Manfred

Ma_neva Nachtrag zu: „Hallo und schönen Abend, ich war selber mal betroffen von dieser Anwaltskanzlei...“
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Hallo,

sehe gerade das der komplette Abschluß nicht ganz vollständig ist.
Die Mitteilung von "Kornmeier" an den Anwalt und endlich an mich war, ich brauchte nichts bezahlen und es wurde eingestellt. Lediglich die eigenen Anwaltskosten blieben dann noch bei mir.

Schönen Gruß
Manfred

Crazy Eye dirk42799 „als erstes mußt Du Dir folgende Frage beantworten: hast Du was illegal...“
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hast Du was illegal runtergeladen oder nicht?

Falls nein: nix unterschreiben


eine unterlassungserklärung solltest du auf jedenfall unterschreiben, er sollte nur nicht die nehmen die ihn zugeschickt wird da diese meist einen schuldeingeständniss gleichkommt und recht drakonisch ist was "wiederholungen" angeht.

Eine Zahlung - insbesondere vorbehalt- und kommentarlos - wird gerne mal als Schuldanerkenntnis gewertet. Ob die Dich nicht dennoch vor den Kadi schleppen, kann Dir keiner sagen

auch hier muss ich wiedersprechen, aber dazu verweise ich auf den Link zum forum der abmahnseiten den das ist durchaus differenzierbar.

Zudem wenn er die Summe zahlt, ist die sache rechtlich erledigt da der schadensersatz einen vergleich gleich kommt.
dirk42799 Crazy Eye „ eine unterlassungserklärung solltest du auf jedenfall unterschreiben, er...“
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Widerspruch.
Habe ich nichts getan, was dem beschriebenen Vorwurf auch nur im entferntesten entspricht, werde ich den Teufel tun und da irgendetwas unterschrieben zurückschicken, sei es die Erklärung des gegn. Anwaltes oder etwas auch ´nem Forum oder auch dem genannten Anwalt aus Steinweich (hab den Ort jetzt vergessen...).

Auch zum zweiten Passus: so nicht ganz richtig.
Je nachdem wie die Überweisung erfolgt bzw. wie man auf die Unterlassungserklärung reagiert (d.h. was drin steht) überweist man nicht, um die Sache zu erledigen. Ggf. zahlt man damit erstmal "nur" eine Strafe an den Urheberrechteinhaber. Wie´s dann weitergeht...

D.

Crazy Eye dirk42799 „Widerspruch. Habe ich nichts getan, was dem beschriebenen Vorwurf auch nur im...“
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Habe ich nichts getan, was dem beschriebenen Vorwurf auch nur im entferntesten entspricht, werde ich den Teufel tun und da irgendetwas unterschrieben zurückschicken, sei es die Erklärung des gegn. Anwaltes oder etwas auch ´nem Forum oder auch dem genannten Anwalt aus Steinweich (hab den Ort jetzt vergessen...).

eine Unterlassungserklärung ist nicht ganz einseitig von Vorteil, und ist eine art des Widerspruchs ohne Verzettelung oder wirkliche einschränkungen des Lebens(außer er will weiterhin das Dreamdance album bei Emule anbieten, evtl. auch erweitert auf Alben des Labels).

Auch zum zweiten Passus: so nicht ganz richtig.
Je nachdem wie die Überweisung erfolgt bzw. wie man auf die Unterlassungserklärung reagiert (d.h. was drin steht) überweist man nicht, um die Sache zu erledigen. Ggf. zahlt man damit erstmal "nur" eine Strafe an den Urheberrechteinhaber. Wie´s dann weitergeht...


Diese abmahnungen sehen etwa so aus, sie haben das angeboten/geklaut und uns ist ein schaden von 20.000€ entstanden wenn sie uns aber 200 Euro überweisen ist der Fall für uns erledigt. Das heißt wenn da noch was kommt, begehen sie vertragsbruch und auch eine evtl. verfehlung kann nicht später vor gericht gegen dich verwendet werden, wenn die Unterlassungserklärung nicht zu grob gehalten wurde.

Edit: auf die seite bin ich übrigens über ein Fernsehinterview mit einer Internetrechtskanzlei gekommen, Udo Vetter hat sie auch schon 1-2 lobend erwähnt da steht also nicht soviel müll drinne ;)
dirk42799 Crazy Eye „ eine Unterlassungserklärung ist nicht ganz einseitig von Vorteil, und ist eine...“
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Hallo CE,

daß da Müll drin steht, habe ich nicht gesagt.

Allerdings widersprichst Du Dir auch selber:
"außer er will weiterhin das Dreamdance album bei Emule anbieten, evtl. auch erweitert auf Alben des Labels" heißt, daß er das Album auch unrechtmäßig runtergeladen hat. Für den Fall habe ich bereits geraten, einen Anwalt aufzusuchen.

Habe ich nichts getan, werde ich auch nicht reagieren; was auch üblich und nachvollziehbar ist: auf die ganzen Gewinnspielbenachrichtigungen und Werbeflyer reagiert man ja auch nicht.

Hab ich nichts getan, reagiere ich nicht.

D.

Crazy Eye dirk42799 „Hallo CE, daß da Müll drin steht, habe ich nicht gesagt. Allerdings...“
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Allerdings widersprichst Du Dir auch selber:
"außer er will weiterhin das Dreamdance album bei Emule anbieten, evtl. auch erweitert auf Alben des Labels" heißt, daß er das Album auch unrechtmäßig runtergeladen hat. Für den Fall habe ich bereits geraten, einen Anwalt aufzusuchen.


Dann streich das weiterhin ;) Das ist der nachteil der UE, es ist weder eine schuldeingestädniss noch eien sonstige Einstränkung, sondern das was wohl auch der anwalt bei jeden Abgemahnten schreiben würde egal ob shculdig oder nicht.

Habe ich nichts getan, werde ich auch nicht reagieren;

hier würde ich die fristen beachten, die du übrigens mit ner eigenen UE ähnlich wie einen widerspruch aufhebst. Den hier kann das nicht reagieren durchaus auf einen zurückkommen.