Ich habe auch ein Schreiben von Kronmeier und Patner die schreiben mir das ich die Dream Dance Voll 51 geladen hätte mit der IP 89.^2.74.25 und soll jetzt 450€ zahlen awas soll ich machen

Ich habe auch ein Schreiben von Kronmeier und Patner die schreiben mir das ich die Dream Dance Voll 51 geladen hätte mit der IP 89.^2.74.25 und soll jetzt 450€ zahlen awas soll ich machen
Also empfehlen will ich dir zuerst diese Seite:
http://abmahnwahn-dreipage.de/
Hier auch mal gezielt das Forum, ich link das einfach mal mit einen wichtigen Thread:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=275#p275
Das weitere vorgehen hier ist nicht ganz so einfach, daher schadet ein anwältliche vertretung nicht(sollte alelrdings auf Internetrecht spezialisiert sein nicht jeder Anwalt hat genug ahnung dich optimal zu vertreten), allerdings solltest du vorher ein Honorar ausmachen den ansonsten kann es durch die recht optimistisch geschätzen Verfahrenssummen teurer werden als wenn du gleich zahlst ;)
Wenn du dich dafür entscheidest, schick nicht deren unterlassungs Erklärung sondern eine modifizierte(gibt es auch dort, wenn du stöberst findest du das bestimmt und dazu rate ich dir dringend)
als erstes mußt Du Dir folgende Frage beantworten:
hast Du was illegal runtergeladen oder nicht?
Falls nein: nix unterschreiben, nix zahlen. Was Du aber nicht tun darfst: nicht reagieren! Ich an Deiner Stelle würde zurückschreiben, daß Du´s nicht warst und nicht gewillt bist, irgendwas zu zahlen oder zu unterschreiben.
Falls ja: geh zum Anwalt! Eine Zahlung - insbesondere vorbehalt- und kommentarlos - wird gerne mal als Schuldanerkenntnis gewertet. Ob die Dich nicht dennoch vor den Kadi schleppen, kann Dir keiner sagen. Offenbare Dich dann dem Anwalt und bespreche mit ihm die weitere Vorgehensweise. Auf Internetrecht muß er nach meiner Erfahrung nicht zwingend spezialisiert sein, sofern Du Ersttäter bist. Die außergerichtlichen Verhandlungen und ggf. auch die erstinstanzlichen Verhandlungen kann auch ein fähiger Zivilrechtler für Dich übernehmen.
Was Verhandlungssache ist: das Beratungshonorar für die erste Beratung. Danach kannst Du Dich glücklich schätzen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast (oder in einer solchen über Deine Eltern mitabgesichert bist). Ansonsten heißt´s Zahlemann und Söhne.
Gruß,
Dirk
Hallo und schönen Abend,
ich war selber mal betroffen von dieser Anwaltskanzlei und es ist nicht einfach so vom Tisch zu wischen. Glaube das Dir das :
http://www.nickles.de/c/a3/538434620.htm
helfen könnte.
Schönen Gruß
Manfred
Hallo,
sehe gerade das der komplette Abschluß nicht ganz vollständig ist.
Die Mitteilung von "Kornmeier" an den Anwalt und endlich an mich war, ich brauchte nichts bezahlen und es wurde eingestellt. Lediglich die eigenen Anwaltskosten blieben dann noch bei mir.
Schönen Gruß
Manfred
Widerspruch.
Habe ich nichts getan, was dem beschriebenen Vorwurf auch nur im entferntesten entspricht, werde ich den Teufel tun und da irgendetwas unterschrieben zurückschicken, sei es die Erklärung des gegn. Anwaltes oder etwas auch ´nem Forum oder auch dem genannten Anwalt aus Steinweich (hab den Ort jetzt vergessen...).
Auch zum zweiten Passus: so nicht ganz richtig.
Je nachdem wie die Überweisung erfolgt bzw. wie man auf die Unterlassungserklärung reagiert (d.h. was drin steht) überweist man nicht, um die Sache zu erledigen. Ggf. zahlt man damit erstmal "nur" eine Strafe an den Urheberrechteinhaber. Wie´s dann weitergeht...
D.
Hallo CE,
daß da Müll drin steht, habe ich nicht gesagt.
Allerdings widersprichst Du Dir auch selber:
"außer er will weiterhin das Dreamdance album bei Emule anbieten, evtl. auch erweitert auf Alben des Labels" heißt, daß er das Album auch unrechtmäßig runtergeladen hat. Für den Fall habe ich bereits geraten, einen Anwalt aufzusuchen.
Habe ich nichts getan, werde ich auch nicht reagieren; was auch üblich und nachvollziehbar ist: auf die ganzen Gewinnspielbenachrichtigungen und Werbeflyer reagiert man ja auch nicht.
Hab ich nichts getan, reagiere ich nicht.
D.