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Keine Leistung vom Provider...Kündigung machbar?

Andrea40 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo..mein Bruder hat bei F****** einen Internet-und Telefonanschluss beantragt.Er bekam ein Schreiben mit Termin der Freischaltung...die Hardware kam per Post...zum Termin am 29.12.2008 kam dann ein Techniker der T***** der durch die Firma F***** beauftragt wurde, um den Anschluss zu prüfen.Er sagte das das Signal nicht bis in die Leitung kommt und er müsste nochmal wiederkommen und auf dem Speicher um dort eventuelle Fehler zu beheben.Man sollte doch bei F****** anrufen und einen neuen Termin vereinbaren.Nach hunderten Telefonaten, die immerhin bis zum 0,99€ die Minute kosten wurde ihm immer wieder gesagt er solle sich nochmal melden weil die T****** sich bis abends meldet und dann erst neue Termine ersichtlich sind.Gesagt...getan....neuer Termin vereinbart...sich jemanden den ganzen Tag in die Bude gesetzt da er arbeiten musste...aber KEIN Techniker weit und breit..und auch keine Absage durch besagte Firma.Wieder dutzende Anrufe beim Anbieter..sie wollen sich dann bei ihm melden wenn sie einen neuen Termin für ihn haben..es würde dann einen BEVORZUGTEN TERMIN geben....dies war vor 3 Wochen.Mein Bruder hatte die Nase aber voll und den Vertrag gekündigt.Gestern kam dann das Schreiben der Firma F****** das sie die Kündigung nicht akzeptieren da nicht genügen Gründe vorliegen würden.Wie soll er jetzt vorgehen?Denn er hat bereits bei einem anderen Unternehmen einen Telefonanschluss beantragt.
Vielen dank im Vorraus

Andrea

Aragorn75 Andrea40 „Keine Leistung vom Provider...Kündigung machbar?“
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Naja, wenn Freenet (du kannst übrigens die Firmen ausschreiben) die Kündigung nicht akzeptiert und ihr der Meinung seit, das sie aber rechtes ist, hilft wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt bzw. über ein Gericht!

Zumindestens wenn keiner der beiden Seite nach gibt!

Denke aber das Freenet hier richitg liegt. Nur wegen einem oder zwei verpatzten Terminen, ist eine Kündigugn noch lange nicht rechtens. Man muss dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung geben...

Hätte versucht, eien Gutschrift für die Unannehmlichkieten zu bekommen bzw. bevor ich einen neuen Vertrag abschliesse, dem alten VErtragspartner Fristen gesetzt.

Wenn dein Bruder jetzt Pech hat, gibt Freenet den Port nicht frei und dein neuer Anbieter kann somit nix schalten.
Wobei, wenn die T-Com schon sagt, das mit der LEitun etwas nicht stimmt, dann wird die gleichen Probleme sein neuer Provider haben.

Hoinerle Andrea40 „Keine Leistung vom Provider...Kündigung machbar?“
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hi

Warum machst Du, bzw. Dein Bruder 2 Postings für die Gleiche Sache auf ??

GRuss Hoinerle

Andrea40 Hoinerle „hi Warum machst Du, bzw. Dein Bruder 2 Postings für die Gleiche Sache auf ??...“
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hi Hoinerle..wusste nicht das ich dann ein neues Posting aufmache wenn ich auf "mitreden" gehe...bin erst seit heute dabei und muss mich erst mal zurecht finden..sorry :o(

Hoinerle Andrea40 „hi Hoinerle..wusste nicht das ich dann ein neues Posting aufmache wenn ich auf...“
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Hi

Na denn...Aber eigentlich machst Du, wenn Du auf mitreden gehst, kein neues posting auf

GRuss Hoinerle

hdv00 Andrea40 „Keine Leistung vom Provider...Kündigung machbar?“
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das Schreiben der Firma F****** das sie die Kündigung nicht akzeptieren da nicht genügen Gründe vorliegen würden !

Das F**** die Kündigung nicht akzeptiert, was Provider übrigens grundsätzlich nicht tun, bedeutet ja nicht, dass Ihre Kündigung nicht Rechtens ist; im Übrigen braucht man nicht mehrere Gründe, eine triftiger Grund reicht.
Prüfen Sie doch mal ob das 14-tägige Kündigungrecht nicht erst ab Freischaltung beginnt.

Gruß hdv00

hdv00 Andrea40 „Keine Leistung vom Provider...Kündigung machbar?“
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Wie lange Kunden Bedenkzeit haben
Ob mündlich, schriftlich oder online: „Vertrag ist Vertrag“, sagt der Volksmund und zitiert damit einen alten lateinischen Grundsatz: „Pacta sunt servanda“, Verträge müssen eingehalten werden. Weil Verbraucher im Internet, am Telefon oder per Fax die Ware nicht begutachten können, gewährt ihnen das Gesetz ausnahmsweise ein Widerrufsrecht.

Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jede Bestellung mindestens zwei Wochen lang widerrufen oder die Ware zurückgeben. Das gilt auch für Verträge über Waren, die der Kunde auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert. Dann darf er binnen 14 Tagen den Kauf widerrufen (Paragraf 312d BGB).

Informationspflicht des Verkäufers

„Die zweiwöchige Frist beginnt erst, wenn die Ware eingetroffen ist und der Verkäufer beim Vertragsabschluss deutlich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht belehrt hat“, sagt Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt und Justiziar bei Trusted Shops. Die Gesellschaft zeichnet Onlineshops, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, mit ihrem Gütesiegel aus.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Händler dem Käufer eine Widerrufsbelehrung in „Textform“ schicken muss, das heißt per Post, als E-Mail oder PDF. Trifft die Belehrung erst nach Abschluss des Vertrages ein, hat der Kunde einen Monat Bedenkzeit (Paragraf 355 Absatz I Satz 2 BGB). „Wenn eine Widerrufsbelehrung komplett fehlt, haben Käufer sogar unbefristet Zeit, ihren Vertrag rückgängig zu machen“, sagt Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Andrea40 hdv00 „Wie lange Kunden Bedenkzeit haben Ob mündlich, schriftlich oder online: Vertrag...“
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Hallo hdv00..
demnach kann ich das so vestehen.."
„Die zweiwöchige Frist beginnt erst, wenn die Ware eingetroffen ist und der Verkäufer beim Vertragsabschluss deutlich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht belehrt hat“...wenn die Ware..was hier zweifelsfrei die Benutzung des Telefonanschlusses darstellt...geliefert ist, hat mein Bruder zwei Wochen zeit um zu widerrufen??..man man man...was ne komplizierte Sache

hdv00 Andrea40 „Hallo hdv00.. demnach kann ich das so vestehen.. Die zweiwöchige Frist beginnt...“
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Ja, wenn er per Internet bzw. per Telefon bestellt hat.
Wenn er persönlich vor Ort war ?????????????? bzw. einen Anwalt fragen.
Ich bin kein Anwalt ! Habe den Text nur selbst aus dem Internet geholt,
weil ich mich auch mit 1&1 und Vodafone herumgeschlagen habe(erfolgreich)

Allerdings könnte der hinweis von Aragorn75 wegen der Portfreigabe ein eventuelles Problem darstellen( der neue Provider kann das aber sicher feststellen)

Gruß hdv00

Andrea40 hdv00 „Ja, wenn er per Internet bzw. per Telefon bestellt hat. Wenn er persönlich vor...“
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ja...er hat per Telefon bestellt...das lässt ja hoffen..kannst Du mir vielleicht per mail oder so schreiben wie Du da raus gekommen bist?Wäre echt lieb
Gruß Andrea

hdv00 Andrea40 „ja...er hat per Telefon bestellt...das lässt ja hoffen..kannst Du mir...“
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Hallo Andrea40,

wenn die Provider die rechtliche Seite einfach ignorieren, dann einfach das Gleiche machen und sie ignorieren; wichtig ist, dass die Provider aktiv werden müssen und nicht Ihr Bruder.
Schriftlich (per Einschreiben und per FAX) den Vertrag wegen Nichterfüllungh widerrufen und sturr bleiben und durch Nichts ins Boxhorn jagen lassen, einfach ignorieren.
Das ist schwer, aber das Einzige was hilft, wenn Sie im Recht sind und die Provider es einfach ignorieren.
Meine Fälle jkönnen Sie nicht vergleichen, denn ich habe aus den laufenden Verträgen wegen Rechtbruch von Seiten der Provider jeweils fristlos gekündigt.

Viel Erfolg hdv00