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HiiLFE !

goLdii_ / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich, 16Jahre, habe am 22.Januar eine Mahnung von einer gewissen katja Günther bekommen! Dort drauf steht, dass dies bereits die 2.Mahnung sei und wenn ich nicht 107.14Euro bis spätestens am 19.Januar bezahle, würden sie sofort vor Gericht gehen..! Was soll ich denn jetzt tun ?!? Ich habe ein bisschen im Internet gesurft und bin dann auf ähnliche Fälle gestossen..,soll ich jetzt diesen Mahnung einfach ignorieren? Sie haben auch geschrieben, dass sie mir am 29.04.2008 schon einmal eine Mahnung geschickt hätten..,diese habe ich aber nie bekommen..
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet..!
Vielen Dank

Laura

chrissv2 goLdii_ „HiiLFE !“
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Hast du lediglich eine E-Mail bekommen oder kam die Mahnung per snail mail?

Rechnungen, Angebote und Mahnungen per E-Mail kann man getrost ignorieren. Öffnen sollte man die nicht sondern gleich als SPAM melden und als unsiche markieren, je nachdem wie dein E-Mail anbieter das handhabt. Wenn jemand wirklich etwas von dir will kommt Post.

Zu per Post zugestellter Mahnung kann und will ich keine Ratschläge geben. Jedoch sollte man nie seine Adresse auf irgendwelchen dubiosen Internetseiten angeben.

http://www.verbraucherrechtliches.de/2008/09/16/katja-gunther-lasst-nicht-locker/

http://www.verbraucherrechtliches.de/2008/09/16/katja-gunther-mahnt-auch-per-e-mail/

btw: kann es sein das du dich beim Datum verhauen hast?

hth
chris

Crusty_der_Clown goLdii_ „HiiLFE !“
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Meine Meinung zu dem Thema: Mach es genauso wie der im Internet nicht ganz unbekannte Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf, bekannt aus seinem Webblog http://www.lawblog.de

Siehe dazu http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/22/wie-konnte-ich-katja-g-betrugen/

Erstatte Strafanzeige wegen versuchter Nötigung bzw. Erpressung. Dazu brauchst du nicht mal deine Wohnung zu verlassen, das geht auch Online, auch ganz genau so, wie es Herr Vetter getan hat. Dazu könnte der Link http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/23/internetwache-ohne-internet/ hilfreich sein.

Frau Günther legt es darauf an, nicht nur eines fernen Tages ihre Zulassung als Anwältin zu verlieren, sondern wie ihr großes Vorbild, Günter (muß wohl am Namen liegen - traue keinem Anwalt mit dem Namen "Günt[h]er") Freiherr von Gravenreuth, früher oder später die Aussicht aus den sprichwörtlichen "Schwedischen Gardinen" längerfristig genießen zu dürfen.

Einfach ignorieren wäre zwar eine Möglichkeit, allerdings wird sie so noch auf Jahre hinaus weitermachen können. Daher anzeigen, anzeigen, anzeigen. Und wenn man den ganzen Tag nichts anderes macht, als Frau Günther anzuzeigen.

Gruß
Jürgen

REPI goLdii_ „HiiLFE !“
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Hier etwas zu Katja Günther und ihrer Klientel.
http://rotglut.org/search/label/Katja%20G%C3%BCnther

Wie kam die Mahnung denn? Per Post, als Einschreiben , per Email?

Ansonsten siehe auch hier,denn es ist immer die selbe Mischpoke mit der selben Masche:
http://www.nickles.de/static_cache/538514450.html

|dukat| REPI „Hier etwas zu Katja Günther und ihrer Klientel....“
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Worauf bezieht sich denn die Mahnung? Ist die Forderung begründet? Oder kannst Du kategorisch ausschliessen, die genannten Dienstleistungen empfangen zu haben? Kam die Mahnung per Post, oder als E-Mail? Mahnungen als E-Mail sind Spam, Mahnungen an Deine Postanschrift können Ärger machen, nämlich dann, wenn ein Mahnbescheid ausgestellt wird und der Gegner vor Gericht zieht. Dafür sollte der Mahnende dann aber wasserdichte Beweise haben. So oder so,
zieh jemanden zu rate, zu dem Du vertrauen hast. Eltern, Eltern der Freunde, irgendjemand der sich mit der Materie ein bischen besser auskennt und aufgrund von Lebenserfahrung Hilfe stellen kann.

olliver1977 goLdii_ „HiiLFE !“
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Ich, 16Jahre, habe am 22.Januar eine Mahnung von einer gewissen katja Günther bekommen! Dort drauf steht, dass dies bereits die 2.Mahnung sei und wenn ich nicht 107.14Euro bis spätestens am 19.Januar bezahle, würden sie sofort vor Gericht gehen..!
Hm... 16 Jahre alt, 107€ zu zahlen? War da nicht mal was mit Taschengeldparagraphen?
Nunja rede mit deinen Eltern darüber und zeige ihnen auch die hier bereits verlinkten Seiten zu dem Thema. Crusty´s vorschlag mit anzeigen ist auch nicht so übel. Die Dame ist ja schon für solche machenschaften bekannt. Die Mahnungen kannst du ansonsten getrost ignorieren, aber bei einem gerichtlichen Mahnbescheid musst du reagieren und widersprechen. Vor Gericht wird die Dame wohl nie ziehen da sie weiß das sie dort keine bestandsfähigen Beweise vorlegen könnte. Ansonsten wende dich auch mal an die Verbraucherzentrale, die werden da sicher auch gerne helfen.
gruß Olli
rill goLdii_ „HiiLFE !“
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Schaue Dir mal diesen Thread und die verlinkten YouTube-Links an ... allerdings ist es dieser Person anscheinend gelungen, einige Videos (auf denen sie in Person gefilmt wurde und wo einige Reporter versucht hatten, sie zur Rede zu stellen ) verschwinden zu lassen ... ich ärgere mich jetzt, daß ich sie nicht abgespeichert habe ...

rill

peterson rill „Zensur bei YouTube ...“
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Die waren sicherlich von Sat.1

Geh doch mal bei denen im Archiv suchen.

Bei Youtube gibt es noch 27 Videos mit Katja

http://www.youtube.com/results?search_type=&search_query=katja+g%C3%BCnther&aq=f

horst.gida goLdii_ „HiiLFE !“
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Hallo Laura,
ich habe von der Verbraucher-Zentr.einen Musterbrief per Einschreiben verschickt. Habe die Mahnungen ignoriert.

MUSTERBRIEF
Absender:
[Vorname] [Name]
[Adresse]
[PLZ / Ort]
Firma
................................
................................
................................
[Ort], den _____.____.2008


Ihre Zahlungsaufforderung vom ___.___.200_

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom .............. und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende
Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User
davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine
entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom
16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an
zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen
angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und
arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,
weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um
kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]

Gruß horst.gida

jo4jo horst.gida „Hallo Laura, ich habe von der Verbraucher-Zentr.einen Musterbrief per...“
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Sehr schön, dass du den Musterbrief hier eingestellt hast. Vielleicht kann dieser durch die Redaktion an exponierter Stelle hinterlegt werden, weil diese Abzockeranwälte (Katja Günther, Günter Freiherr v. Gravenreuth, beide München, u.a.) ja keine Ruhe geben und immer weiter machen werden (Ist ja ganz offensichtlich ein sehr einträgliches Geschäft).
Da würde wirklich nur der Entzug der Anwaltszulassung helfen, aber mit Sicherheit finden die dann doch wieder irgendeinen Strohmann. Man darf gespannt sein, ob die Münchner Anwaltskammer sich wenigstens im Falle des Letztgenannten jetzt (nach dem Revisionsverfahren) hierzu veranlasst sieht. Ich fürchte allerdings nein.
goLdii_ sollte sich jedenfalls nicht verrückt machen lassen (das ist ja die allererste Absicht - verunsichern, Angst machen), sich Beratung am besten mit den Eltern bei Verbraucherschutz bzw. Anwalt holen und ansonsten für die Zukunft überlegen, was man so alles anklickt.