Liebe Forenmitglieder,
bin gerade über folgenden Artikel bei Heise gestolpert - http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html - und bin, ehrlich gesagt, "leicht" fassungslos von der Entwicklung, die damit losgetreten bzw. beschleunigt wird.
Wenn dieser Ansatz zukünftig Schule macht, dann müsste ich doch im Umkehrschluss von jedem Supermarkt, Multimedimarkt, etc. - von dem ich CDs / DVDs erwerbe - eine dezidierte Freistellungserklärung ausgestellt bekommen, um derartige juristische Nachspiele auszuschließen..... meine Herren!
BG,
Bergi2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Heise-Artikel stellt allerdings nicht klar heraus, dass es sich bei der betreffenden CD um ein Bootleg handelt, also eine nicht autorisierte Aufnahme auf einem Konzert.
Grüße,
usernull
Ich finde die moralische Begründung nicht sonderlich passend. Wenn eine CD professionell aufgemacht ist, kann es nicht Aufgabe des Käufers sein, einzuschätzen, inwieweit diese legal ist. Die Situation ist ja eine völlig andere, als wenn Jemand auf einem Basar offentliche Fälschungen aktueller Musiktitel oder Software kaufen würde. Es gibt von Zig Musikern an jeder Ecke Sampler von verschiensten Anbietern - wer soll sowas noch überblicken? Ich finde die Sache masslos übertrieben.
Vor allem: Wen juckts kommerziell? Wer Bootlegs kauft, hat i.d.R. schon alle Reguläre Alben, zig Fanartikel und besucht Konzerte. Wieviel Geld wollen die denn noch verdienen? Und um nichts anderes als Geld geht es denen! Soll mir keiner erzählen, es ginge um den "zu niedrigen Qualitätsstandart" von illegalen Mitschnitten oder derartigem...
@ usernull, du hast zumindest bei den Iron Maiden Sachen Recht - bei den angepsprochenen Position mit Michael Jackson und The Sweet geht es um "normale" CDs bzw. Poster.
BG,
Bergi2002
Ich habe den Artikel nun zweimal gelesen - ich verstehe nichts... liegt das nun an meiner mangelnden Intelligenz oder an der Schwachsinnigkeit in der Sache?!
Klar, wenn jemand von irgendeinem osteuropäischen Garagen-Billig-Label eigenmächtig herausgegebene Michael-Jackson-Sampler kauft, dann darf er sich nicht wundern - das ist dann so etwas Ähnliches wie Hehlerei. Das aber geht aus dem Artikel nicht klar hervor, es klingt eher so wie Bergi schreibt, dass es sich hier um regulär im Handel erworbene Tonträger und Fanartikel handelt.
Und "markenrechtliche Ansprüche" - da fasse ich mir an den Kopf. Was habe ich als privater Käufer denn damit zu schaffen, wer inzwischen die Markenrechte an The Sweet wohin verschachert hat? Bin ich gar verpflichtet, die CD deswegen zu vernichten, ist schon der Besitz strafbar? Was für ein Krampf...
CU
Olaf
Geht mir genauso, da fehlt mir völlig der intellektuelle Zugang. Wenn es irgendein Mitschnitt aus fragwürdigen Quellen wäre, würde ich es ja noch einsehen. Aber eine CD, die völlig legal im Geschäft erworben wurde?
Ich würde es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ich möchte das Gericht sehen, das mich wegen so einem Müll verurteilt. Wer die Rechte an einer legalen CD hat, kann nicht mein Problem sein.
Und sollte die CD wirklich illegal sein, ist es das Problem des Geschäftes wo sie gekauft wurde - nicht meines.
Ehrlich gesagt... ich hatte das noch etwas anders gemeint. Der Punkt ist, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein seriöser Fachhandel oder Elektrogroßmarkt illegale CDs verkauft.
Tut er es wider Erwarten aber doch, müsste der schwarze Peter juristisch gesehen - leider! - beim Käufer liegen. Deswegen mein Vergleich mit Falschgeld oder Hehlerware. Der Käufer kann dem Laden schließlich nicht beweisen, dass er die CD dort gekauft hatte - andernfalls müsste jede CD eine Seriennummer tragen, und diese müsste auch auf dem Kassenbon vermerkt sein. Wenn man technische Geräte kauft, ist das so, aber nicht bei Tonträgern.
Und schließlich: Wenn ich eine CD durchgehört und für technisch einwandfrei befunden habe, vernichte ich den Kassenbon - ich bin doch kein Messie ;-)
CU
Olaf
Offensichtlich gibt es da eine Grauzone, über die sich Handelsketten überhaupt nicht bewußt sind. Was da auf Grabbeltischen vertickt wird, entspricht oft genau dem von Andy Scott geahndetem Material, nähmlich "nicht von Originalinterpreten eingespielter Musik". Dies steht bei etlichen Samplern im Kleingedruckten, während das Cover etwas anderes suggeriert. Insbesondere bei Oldie-Titeln.
Im Klassikbereich ist das ganze noch viel, viel schlimmer. Ich behaupte mal, mindestens 90% aller Klassiktitel sind nicht mit dem Originalinterpreten eingespielt worden ;-))
Wieso DAS denn? Dafür fehlt mir jetzt der intellekutelle Zusammenhang. Ich als Käufer bin doch normalerweise der letzte, der erkennen kann, ob eine CD legal ist oder nicht. wieso also sollte ich das volle urheber- und markenrechtliche Haftungsrisiko tragen?
Volker
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Das fängt mit der Quelle der CD an, z.B. wenn die von irgendeinem windigen Flohmarkthändler stammt oder von einem Versandhändler aus einem Land, in dem man es mit den Urheberrechten nicht so genau nimmt und geht weiter bis zum selbstgedruckten Farblaser-Booklet.
Entscheidend ist aber doch nicht, was ich erkennen kann. Hehlerware z.B. kann ich auch nicht in jedem Fall als solche identifizieren - trotzdem kann ich kein rechtmäßiges Eigentum daran erwerben. Nur weil ich hinterher sagen kann, es wäre für mich nicht zumutbar gewesen, das zu erkennen, darf ich die Sachen nicht behalten.
CU
Olaf
Und? ich habe die CD legal in $MARKT erworben, also *muss* *mir* egal sein können, wie sie entstanden ist, bzw. ich davon ausgehen können, dass das seine Richtigkeit hat.
als Otto normalverbraucher habe ich keine Möglichkeit zu überprüfen ob irgendeine CD vielleicht auf nicht ganz legale Weise zustande kam, noch dazu, wenn ich sie *im Laden* kaufen kann.
Volker
Nein, egal kann dir das nach deutschem Recht leider nicht sein, an illegalen Produkten kann man auch nach Treu und Glauben kein rechtmäßiges Eigentum erwerben, allerdings sollte es max. bei der Konfiszierung solcher Gegenstände bleiben und nicht auch noch zivil- oder strafrechtliche Folgen für Endverbraucher haben.
Für deinen Schaden kannst du dich dann an den Händler wenden, der wieder an seinen Großhändler usw. bis zum Produzenten, das ist natürlich unrealistisch, insofern fangen die Abzocker erstmal beim schwächsten Glied an und unsere Justiz (zumindest die unfähigen unteren Instanzen)folgen dem auch noch, was der eigentliche Skandal ist.
Thema verfehlt, setzen, sechs. Es geht hier nicht um Eigentum, denn das erwirbst du bei Musik- und Daten-CDs ohnehin nur an der CD selbst, nicht aber an dem darauf befindlichen Material.
Also nochmal: warum, bitte, müssen mich als Käufer einer CD/DVD *im Laden* marken- und urheberrechtliche Dinge kratzen?
Volker
ohnehin nur an der CD selbst, nicht aber an dem darauf befindlichen Material.
Sorry Volker, aber jetzt hast du das Thema verfehlt - genau darum geht es in diesem Thread nicht, sondern um die CDs selbst.
Wo siehst du denn eine Rechtsgrundlage dafür, dass so einen Riesenunterschied macht, ob ich die CD in einem seriösen Laden kaufe oder bei musikripper.ru?
Ich sehe nur einen kleinen Unterschied - beim Ladenkauf kann man dem Käufer nicht zumuten, damit zu rechnen, dass er ein illegales Produkt erwirbt - beim Moskauer Hinterhofversand hingegen schon. Deswegen wird der Ladenkauf eines illegalen Produktes keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
CU
Olaf
Wer sich für Abmahnungen bei und um ePay interssiert, hätte das schon am 8.08.09 lesen können, also vor 19 Tagen.
Falls interessiert, hier mal Bilder über betroffenen CDs.
http://www.rechtsanwalt-poser.de/index.php?pageid=44
Wenn die CDs als solche(!) illegal sind, erübrigt sich natürlich jede Diskussion.
Der Heise-Artikel erweckt aber den Eindruck, dass lediglich der Gebraucht-Wiederverkauf illegal sein soll, und im Falle von The Sweet finde ich auch die Begründung mit dem Markenrecht irgendwie abstrus.
CU
Olaf
Ich sehe aber unterm Strich nichts anderes, als den Gebraucht-Verkauf einer CD die offenbar illegal war. Inwiefern ein Verbraucher das ahnen konnte und sich wissentlich auf dieses Glatteis begibt ist mir allerdings schleierhaft. Die von RA Poser gezeigten CD-Cover machen allesamt einen professionellen Eindruck. Ich glaube so ein Tamtam wurde nichtmal um die Photoshop-OEM-CDs beo Ebay gemacht, obwohl der interessiere Käufer durchaus i.d.R. das Preisgefüge kannte und sich über das merkwürdige Angebt wurdern mußte. Bei den vielen CDs die so kursieren kann man sich nicht immer einen Kopf machen. An jeder Supermarktkasse liegt irgendsoein Sampler für 6,99 herum. Gerade bei Oldies wie den Sweets (bzw. "fetten, aufgeblasene Schweine", wie ein befreundeter Oldie-Konzertveranstalter sie mal nannte ;-)). Immerhin sind das Musiker, die praktisch kein reguläres Album mehr herausbringen und von Tantiemen der zahlreichen Billig-Sampler leben.
In diesem Land gibt es noch den Grundsatz von Treu und Glaub und wer im Einzelhandel was zum nachvollziehbaren Preis erwirbt ist so schnell nicht angreifbar. Und einen so gekauften Artikel (was auch immer...) weiterzuveräußern sollte Jedem gestattet sein. Es ist einfach nicht zweckmäßig, so recherchieren zu müssen. Das ist alles Abmahnzocke. M.E. kann der Markt ja durchaus beobachtet werden. Ggf. gibts dann eine einfache Email an den Ebayanbieter, und der kann dann das Angebot streichen. Schon ist die Kuh vom Eis. So wie es jetzt läuft, finde ich es moralisch nicht ok, und juristisch habe ich da erhebliche Zweifel!
Finde ich nicht ganz so einfach... an Hehlerware z.B. kann ich ja auch kein rechtmäßiges Eigentum erwerben, auch wenn ich in noch so gutem Glauben gehandelt habe. Oder wenn mir jemand Falschgeld unterjubelt und ich merke nichts - abgeben muss ich es trotzdem, wenn es auffällt.
Dass die Covers professionell aussehen, ist heutzutage ja keine Kunst mehr; das bekommt man zur Not schon mit einem gebrauchten Farblaserdrucker hin.
CU
Olaf
Die Vergleiche hinken aber ein wenig. Bei Falschgeld steht zwar Ärger ins Haus und die Kohle ist weg, aber es gibt kein Strafverfahren wenn man eine plausible Erklärung hat oder gar die Herkunft nachweisen kann. "Ich brauchte das Geld" ist natürlich ebensowenig plausibel wie "mein oller Farblaser hat die gedruckt" eine entlastende Aussage ist.
Hehlerware gibts hierzulande eher nicht im normalen Einzelhandel. Es kommt dabei entschieden auf die Herkunft an. Klar, der Artikel ist futsch. Aber eine CD für ein paar Euro zu entsorgen ist eher zu verschmerzen als eine fette Abmahnrechnung.
Aber ein Strafverfahren gibt es in diesem Fall doch auch nicht?
Hehlerware gibts hierzulande eher nicht im normalen Einzelhandel.
Richtig - das gilt aber ganz genau so für gefälschte CDs. Insofern finde ich meinen Vergleich durchaus angebracht. Zumal es hier vor allem um das Prinzip "Treu und Glauben" ging.
CU
Olaf
Die CDs waren ja auch nicht gefälscht, die Aufnahmen darauf sind nur - zumindest aus Sicht des aktuellen Rechteverwerters - auf nicht legale weise zustandegekommen oder der Herausgeber der CD hatte aus deren Sicht nicht die notwendigen Lizenzrechte.
Nur: was geht mich als Käufer das an, wenn ich die CD im Media- Saturn- Euronicsmarkt gekauft habe?! die sollen sich gefälligst an den Händler halten, nicht an mich, schliesslich bin nicht ich es, der irgendwelche Urheber- und Markenrechte verletzt.
Volker
Ich meine schon, dass man diese Rechte verletzt - man kann nur nicht dafür belangt werden, weil es keinem Käufer zuzumuten ist, so etwas im Vorwege zu erkennen.
Wenn das Produkt nicht legal ist, darf ich es aber auch nicht gebraucht weiter vertickern; nach meinem Verständnis macht es keinen Unterschied, auf welche Weise ich das Produkt erworben habe.
CU
Olaf
Ergänzung:
Ich habe mal die Erklärung von Andy Scott gelesen und damit wird das Vorgehen richtig abstrus.
1. Andy Scott erklärt, etliche Angebote gingen auf ein früheres Band-Mitglied zurück. Da bekriegen sich Musiker und der Verbraucher soll es auseinander dividieren...
2. Mr. Scott erklärt, er wolle nur gegen gewerbsmäßige Anbieter vorgehen. Das ist schön, aber die beauftragte Kanzlei hat da offensichtlich etwas anders gehandelt.
3. Etliche Aufnahmen seien Neueinspielungen in Form von Coverversionen. Dies ist speziell im Oldiebereich gang und gäbe. Überall im Einzel- und Fachhandel gibt es Oldie-CDs, auf denen nur eine kleine Fußnote darauf hinweist, daß manche oder sogar alle Titel Neuaufnahmen ohne die Originalmusiker sind. Demnach gibt es zig Möglichkeiten so ein Produkt unter legalen Bedingungen zu kaufen und somit straffrei auch weiterzuveräußern.
WAS ALSO SOLL DAS ALLES? Ich habe so den Eindruck, als wenn die Kanzlei da deutlich übers Ziel hinausschießt...
Hi Olaf,
peterson hat tatsächlich das Thema verfehlt, denn in dem Heiseartikel geht es ganz klar um *legal erworbene* CDs und das geht auch ganz klar aus dem Artikel hervor.
Peterson scheint mir ein Pisa-eins Opfer zu sein ;) (Leseverständnis: mangelhaft)
Volker
@ Peterson - jetzt macht der Artikel (mit dem zusätzlichen von Euch vermittelten Infos) Sinn. Allerdings sehe ich ein großes Problem für den Einzelhandel, gerade im Supermarktbereich - dort werden diese Art von Samplern jeden Tag tausendfach "über den Grabbeltisch" an den Mann / die Frau gebracht (die von dir verlinkten Cover erinnern mich jedenfalls stark daran) - gerade bei dem dort oftmals praktizierten Shop-im-Shop Ansatz (wo andere Händler / Anbieter Stellfläche zur Bewerbung "eigener" Produkte zur Verfügung gestellt bekommen) ist das für den Verbraucher ein Dauerspiel mit dem Feuer....
BG,
Bergi2002
Ab 19.10. ist der Verkauf von CDs an kostenlosem Versand gekoppelt.
Wer bietet dann noch eine CD für 1,00 EUR an?
Das wird auch eine Domäne der Gewerblichen.
Das gleiche gilt für Bücher.
Tschüß ePay.
Über dieses Thema habe ich in letzter Zeit viel nachgedacht.
Ich hätte auch noch einen ganzen Stapel CDs zu verkaufen und werde die rechtzeitig vorher reinstellen, so irgendwann die nächsten Tage. Auf der anderen Seite: auf diese "schlaue" Idee werden viele andere auch kommen, und dann wird ebay mit gebrauchten CDs förmlich überschwemmt, was für die Verkaufschancen und Preise nicht so gut ist.
Die Frage ist - das kann aber nur die Praxis zeigen! - ob die 1-€-Angebote durch den Wegfall der Versandkosten wirklich um so viel attraktiver werden, dass die Teile um mehrere Euro höhere Endpreise erzielen. Ich halte das ohne weiteres für möglich. Nur... wenn nicht, liegt das Risiko bei mir. Dann habe ich die ganze Arbeit mit der Auktion für nichts und wieder nichts gehabt und zahle am Ende noch drauf.
CU
Olaf
Ebay scheint sich mit den kostenlosen 1,- Euro Angeboten einfach übernommen zu haben, die Plattform wird zugemüllt und die Verkaufsprovisionen sind denen wohl zu gering, also zwingt man die Kunden nun, entweder einen höheren Verkaufspreis anzusetzen oder im Zweifelsfalle drauf zuzahlen, am liebsten wären sie vermutlich die ganzen Privatverkäufer los und nur noch eine reine Händlerplattform.
Cds und Bücher und sonstige Artikel, die an kostenlosen Versand gekoppelt sind, verkauft man in Zukunft besser gleich woanders, z.B. bei Hood, Booklocker oder aber bei Amazon, da ist der Verkauf zwar auch stark geregelt, aber man kann eh nur Originale einstellen und schlägt damit mehrere Fliegen mit einer Klappe, das Abmahnrisiko und die umständliche Einstellprozedur von Auktionshäusern sowie die Abwicklung.
Ist die Einstellprozedur bei Amazon denn weniger umständlich? Ehrlich gesagt, ich hab da noch nie etwas verkauft, da ich bei ebay ein ganz hervorragendes Profil habe und an diesem gerne "weiterstricken" würde. Bei Amazon hingegen müsste ich bei Null anfangen.
Außerdem liegt der besondere Charme von ebay-Auktionen in ihrer Planbarkeit - wenn ich heute einen Artikel einstelle, dann ist er übernächsten Sonntag weg. Das finde ich schon ganz praktisch. Klar, drauf sitzenbleiben kann ich bei ebay auch, ist mir durchaus schon passiert, aber diese Ungewissheit, ob ich nun 3 Wochen auf einen Käufer warten muss oder 5 oder noch länger, entfällt.
CU
Olaf
Hi Olaf,
die Prozedur ist einfach, du gibst z.B. Ean Code, ISBN oder Suchbegriff ein und wählst exakt den Artikel aus und gibst deine Preisvorstellung ein, alles andere macht Amazon, dann taucht dein Angebot auf der offiziellen Artikelseite bei Amazon auf und der Kunde entscheidet, ob er das Amazon Angebot oder deines (oder weiterer Verkäufer) annimmt. Dein Angebot bleibt einen bestimmten Zeitraum bestehen, bis es verkauft wird oder die Zeit abläuft, du kannst es aber vorher auch raus nehmen, wenn du willst.
Ich bin/war an sich auch ein glühender Ebay Fan und Donnerstagseinsteller, aber die Gängelungen dort und die Abmahnanwälte haben mir den Spaß genommen, wobei ich CDs und Bücher aber auch schon vorher bei Amazon eingestellt habe, ist einfach praktisch.
Gruß
Ralf
"Donnerstagseinsteller" - wie geil :-D
Die Wortschöpfung gefällt mir richtig gut... ich bin natürlich selber einer, deswegen muss ich so schmunzeln.
Um noch einmal auf das Thema zurückzukommen - anscheinend wird das alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Von den CDs, die ich besitze, scheint keine einzige abmahnfähig zu sein. Einzig kitzlige Frage ist, ob sich das Einstellen bei ebay auch in Zukunft noch lohnt, bei dem Versandkostenfreiheitszwang ab Oktober.
Wenn mir das in Zukunft nicht mehr gefällt, werde ich einfach zu Amazon wechseln - als Käufer bin ich von der Plattform jetzt schon begeistert.
THX
Olaf
@Ralf103
Der Booklocker heißt booklooker.de.
Um Bücher zu verkaufen und zu kaufen ist dies eine gute Adresse, meine ich.
hast Recht, so wärs ja ein Umkleideraum für Bücher, gemeint ist natürlich der Hingucker ;-)
Omg, ohgodohgodohgod,
Ich werde sofort alle meine Musik CD's schreddern. Lass mir doch von keinen Advokaten an's Bein pinkeln. Oder hebe ich mir doch eine einzige für ein Gerichtsverfahren auf??
Ich denke noch also bin ich!
Gruß
Soulmaster