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Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr

W@ldemar / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich hab vor einiger Zeit etwas bestellt, eine neue Festplatte. Die war leider ziemlich lang nicht lieferbar und eigentlich auf Lager. Laut Support hat mir die letzte zufällig einer gerade weggeschnappt - das war Pech. Dass allerdings die Nachlieferung so lang dauern würde, haben beide Seiten, also ich und Händler nicht gewusst. Leider musste ich 4 Wochen warten. Ich bin allerdings kurzfristig beruflich wegbeordert worden in die Schweiz. Prompt war keiner zu hause, um die Nachnahme anzunehmen und auch der Zettel ging irgendwie "verschütt". Das hängt damit zusammen, dass bei uns neuerdings immer mal was aus den Briefkästen gefischt wird.

Meine Schwester war "beauftragt", nach meiner Post zu schauen und ein gelber Zettel war nicht darunter. Somit ist das Paket bei DHL eingelager worden und nach 7 oder 8 Tagen ging es wieder zurück zum Händler.

Da ich dachte, dass sich das ganze mittlerweile nach 6 Wochen in Wohlgefallen aufgelöst hat, habe ich mir gleich eine Festplatte im Ort (Laden) gekauft, da ich jetzt ohnehin nicht länger warten konnte.

Das ganze ist recht ungünstig gelaufen, ich dachte mir, wenn doch noch etwas ankommt, schicke ich es einfach binnen der 14 Tage zurück.

Nun schreibt der Händler mir per Mail, er hätte doppelte Kosten, da die Nachnahme nicht von mir angenommen wurde und er nun 2fachen Versand bezahlen müsse. Ich sei verpflichtet, ihm die Versandkosten von insgesamt 22 Euro (so hoch??? Normal hatte ich inkl. Nachnahme nur 8 Euro in der Rechnung per Email stehen) zurückzuerstatten.

Also mir kommt das komisch vor. Ich habe ihm eine Antwort geschrieben, dass es sehr unglücklich gelaufen ist und ich das Paket wegen der langen Lieferzeit ohnehin zurückgesandt hätte. Nun hat er sich nicht mehr gemeldet.

Das ganze ist natürlich extrem ärgerlich und ungünstig gelaufen.

Was sagt ihr dazu? Hat ein Händler oder Absender wirklich so viele Kosten zu tragen, wenn die Nachnahme nicht angenommen wird und von DHL zurückbefördert wird an den Absender?

Max Payne W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Da wäre ich als Händler auch sauer... :-)

Dennoch sehe ich in diesem Fall keine Handhabe für den Händler. Hättest Du die Annahme verweigert, hättest Du gegen eine Nebenleistungspflicht aus dem Kaufvertrag verstoßen (= Abnahme der Kaufsache, § 433 (2) BGB). Auch beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen i.d.R. dann zu laufen, wenn Du die Ware in Händen hast (von Ausnahmefällen wie dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Schriftform mal abgesehen).

Dein Fall ist aber anders gelagert:
Du hattest gar keine Kenntnis davon, dass das Paket unterwegs war, da Dir die Benachrichtigung nicht zugegangen ist. Sofern Dein Briefkasten den DIN-Vorschriften DIN 32617 entspricht liegt der schwarze Peter nun bei DHL. Die sind Vertragspartner des Händlers soweit es um den Versand geht, und haben ihren Vertrag nicht erfüllt. Der Händler kann also höchstens versuchen, Schadensersatz von DHL zu bekommen.

trilliput Max Payne „Da wäre ich als Händler auch sauer... :- Dennoch sehe ich in diesem Fall keine...“
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Moment mal, wo ist denn der Unterschied, ob ich etwas annehme und gleich zur Post bringe oder direkt die Annahme verweigere?

Damit würde ich doch unmissverständlich erklären, an der gelieferten Ware kein Interesse mehr zu haben.

Widerruf durch Nichtannahme - warum denn nicht?

Max Payne trilliput „Moment mal, wo ist denn der Unterschied, ob ich etwas annehme und gleich zur...“
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Das Widerrufsrecht soll es ermöglichen, die Ware so zu prüfen, wie es im Laden möglich gewesen wäre.

Ziel des Gesetzes ist es nicht, Spaßbestellungen Vorschub zu leisten.
Wenn Du die Ware gar nicht annimmst, kannst Du sie auch nicht prüfen. Daher hast Du da noch kein Widerrufsrecht.
Jedoch ist es Deine Pflicht aus dem Kaufvertrag, die Ware abzunehmen. Auch dies spricht dagegen, das Paket einfach nicht anzunehmen.

Wenn Du es dennoch tust, befindest Du Dich im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Problem dabei: Durch den Annahmeverzug geht die Gefahr der Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs auf Dich über. Der Verkäufer muss die Ware zwar für Dich aufbewahren (der Kaufvertrag besteht ja nach wie vor), haftet aber nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 300 BGB).

Der Verkäufer kann auch seinen Mehraufwand von Dir verlangen (§ 304 BGB). Rechtlich
hat der Händler gegen Dich einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 280 BGB).

Conqueror trilliput „Moment mal, wo ist denn der Unterschied, ob ich etwas annehme und gleich zur...“
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Dies ist schon ein Umterschied.

Zitat:
Damit würde ich doch unmissverständlich erklären, an der gelieferten Ware kein Interesse mehr zu haben.

Nein damit würdest Du bekunden, dass Du nur zum Spass bestellt hast. Machen dies mehrere, hat das Geschäft ein Problem, denn es bleibt auf den Versandkosten (Hin und wieder zurück) sitzen.

trilliput Conqueror „Dies ist schon ein Umterschied. Zitat: Damit würde ich doch unmissverständlich...“
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Wenn ich das Paket bekomme ud sofort wieder zurücksende, ist das doch ziemlich das Gleiche, außer dass das normale Paket oder Retoure-Paket wohl günstiger sind, als ein Zwangsretoure durch Nichtannahme.

Es geht doch letzentlich darum, dass DHL (warum auch immer) horrende Gebühren für nicht angenommene Pakete kassiert, anstatt die normale (wenn nicht gleich reduzierte) Paketgebühr zu verlangen.

The Wasp W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Ich nutze meist auch die Nachnahme, wenn sie verfügbar ist und bei allen Händlern gab es da immer Hinweise, dass hier Extragebühren bei Nichtannahme anfallen. Ich denke, das ist rechtens, was der Händer da verlangt, nagel mich aber bitte darauf nicht fest. ;)
Kannst du das nicht telefonisch klären?
Schuld bist imo du, dein Schweizaufenthalt ist deine Sache und auf Lieferverzögerungen wird immer hingewiesen. Von Entschuldigungsbriefen kann sich ein Händler nichts kaufen und seine Unkosten auch nicht decken. Den Auftrag hättest du imo offiziell stornieren müssen.

Max Payne The Wasp „Ich nutze meist auch die Nachnahme, wenn sie verfügbar ist und bei allen...“
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Der Fall von W@ldemar liegt - soweit ich es verstanden habe - so, dass der Verkäufer nicht vorher (z.B. per eMail) den Versand der Festplatte angekündigt hat. Nun verlangt das Gesetz vom Käufer nicht, dass dieser wochenlang auf der Lauer liegt, um den Zeitpunkt der Zustellung nicht zu verpassen.

Somit würde es sich um einen klassischen "299er" handeln:

§ 299 BGB
Ist die Leistungszeit nicht bestimmt [...] so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat.


Kein Annahmeverzug heißt auch: Kein Anspruch des Verkäufers.

Starfly W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Wer sagt denn, dass nicht nur jemand auf deinen Namen was bestellt hat und du das Paket nicht annahmst, weil du gar keins erwartetest?

In solch einem Fall wären die Forderungen ja auch nicht richtig.

Ich denke er müsste dir erstmal nachweisen dass du auch wirklich den Vertrag eingegangen bist und sich nicht nur jemand auf deine Kosten einen Scherz erlaubt ;o)

trilliput W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Ich frage mich, warum man bei solchen Lieferzeiten nicht einfach storniert? Eine Mail/Fax (am besten beides) und gut ist.

Ein Händler, der solche Lieferzeiten zumutet, hat keinen Kunden verdient.

Ich würde da mal anrufen, von sich aus angreifen, und wenn der Händler hart genug ist, kann man immer noch zurückrudern.

Und in der Zukunft alles, was nach 10 Tagen nicht da ist, stornieren.

Max Payne trilliput „Ich frage mich, warum man bei solchen Lieferzeiten nicht einfach storniert? Eine...“
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Du hast offenbar keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten. Du kannst einen Vertrag nicht einfach "stornieren". Du kannst allenfalls der Gegenseite eine angemessene Frist setzen und androhen, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

trilliput Max Payne „Du hast offenbar keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten. Du kannst einen...“
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Wenn ich etwas bestelle und es ist als lieferbar gekennzeichnet, dann bestelle ich auch, weil ich davon ausgehe, dass es lieferbar ist.

Wenn der bekloppte Händler dann erzählt, jemand hätte das letzte Teil mir weggeschnappt, dann ist das sein Problem, schließlich kann er ja nicht, wie versprochen, sofort liefern.

Also erfüllt er seine eigene Versprechnen nicht und ich soll das einfach hinnehmen? LOL

Außerdem: welcher Händler würde denn auf der Auslieferung bestehen, wenn er von vorne rein weiß, dass er auf den Ruckseldekosten sitzen bleibt?

Ein angemessene Frist besteht aus angegebender Bearbeitungszeit und Lagerbestandsanzeige. ;)

Max Payne trilliput „Wenn ich etwas bestelle und es ist als lieferbar gekennzeichnet, dann bestelle...“
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Dass Du Dir die Welt so zurechtbiegst (oder -lötest) wie sie Dir gefällt ist zwar originell, Du könntest aber damit auch mal an den Falschen geraten.

Also erfüllt er seine eigene Versprechnen nicht und ich soll das einfach hinnehmen? LOL

Sagt Dir die Klausel "Zwischenverkauf vorbehalten" etwas? Du findest diese in vielen AGB. Das bedeutet in etwa folgendes: Wenn jemand nahezu zeitgleich dasselbe Teil bestellt und nur noch eines davon am Lager ist, gehst Du unter Umständen erst mal leer aus.

Die Anzeige des Lieferstatus ist keine verbindliche Zusage (und somit kein "Versprechen") - schließlich erfüllt ein Online-Shop rechtlich lediglich die Aufgabe der "Anpreisung", nicht die eines rechtsverbindlichen Angebots.
Das rechtlich verbindliche Angebot gibt der Käufer ab, wenn er eine Bestellung tätigt. Der Verkäufer kann nun das Angebot annehmen und die Ware oder eine Auftragsbestätigung schicken.

Sollte der Artikel mittlerweile vergriffen sein - darüber wird man ja i.d.R. informiert - kann man immer noch mit dem Verkäufer kommunizieren und ggf. den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen canceln.

Außerdem: welcher Händler würde denn auf der Auslieferung bestehen, wenn er von vorne rein weiß, dass er auf den Ruckseldekosten sitzen bleibt?

Auch wenn eine Nachnahmesendung nicht zugestellt werden kann und daher zurück geht, fallen nicht unerhebliche (Mehr-)Kosten an. Diese sind höher als die Kosten für eine normale Retoure (mit vorbereitetem Paketaufkleber). Schon von daher wäre es dem Verkäufer lieber, wenn das Paket als Retoure zurückkommt.
Und wie gesagt: Wird das Paket nicht angenommen und geht auf dem Rückweg verloren, ist das zuerst einmal das Problem des Käufers (bzw. Bestellers). Denn dieser befindet sich nun - wie oben schon geschrieben - im Annahmeverzug.

Zuletzt - um wieder auf die rechtliche Seite zurückzukommen: Der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, "sauber" aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Nimmt man die Ware dagegen gar nicht an, hat das Verpflichtungsgeschäft (=Kaufvertrag) noch Bestand, das Erfüllungsgeschäft ist dagegen erst mal gescheitert. Und zwar schuldhaft durch den Käufer, sodass dieser für den entstandenen Schaden (= Kosten) haftbar gemacht werden kann.

Wärst Du mein Kunde und würdest Dich so verhalten wie Du es oben erkennen lässt, ich würde Dir den Arsch aus der Hose klagen. Den "König Kunde" kannst Du in diesem Fall vergessen; solche "Kunden" braucht kein Mensch.

trilliput Max Payne „Dass Du Dir die Welt so zurechtbiegst oder -lötest wie sie Dir gefällt ist...“
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Einen Händler freisprechen, der die Ware mal so und ohne Rücksprache einen Monat später liefert, ist schon ein starker Tobak.

Klar, kann man da auf geltendem Recht und Gesetz bestehen. Aber weder sind diese perfekt noch ist das besonders kundenfreundlich.

Von besonderen Umständen dieser Geschihte mal abgesehen, würde ich so einen Händler (wie dich) meilenweit umfahren wollen.

Da fragt man sich schon, was das für tolle Gesetzemacher am Werk sind, die solch asozialen Händlern freie Fahrt gewähren.

Max Payne trilliput „Einen Händler freisprechen, der die Ware mal so und ohne Rücksprache einen...“
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Das deutsche Privatrecht ist sogar ausgesprochen kundenfreundlich. Der Gesetzgeber hat sich den Kunden offenbar als gutgläubigen Schwachkopf vorgestellt, der ohne gesetzliche Regelungen von den Händlern ausgenommen würde wie eine Weihnachtsgans.

Wenn Dir die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums bzw. zu einem bestimmten Termin ein wichtiges Anliegen ist, hindert Dich niemand daran, die Lieferzeit zum Vertragsbestandteil zu machen. Dann bedarf es auch keiner Mahnung oder Nachfristsetzung, um aus dem Vertrag wieder rauszukommen.

Synthetic_codes Max Payne „Das deutsche Privatrecht ist sogar ausgesprochen kundenfreundlich. Der...“
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imo führt das ganze zu nix...
wir führen hier eine diskussion über eine AGB die wir nicht kennen und nicht gelesen haben ...

Nickeline Max Payne „Das deutsche Privatrecht ist sogar ausgesprochen kundenfreundlich. Der...“
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Das hieße also überspitzt ausgedrückt, daß ein Händler z.B Weihnachtsgeschenke erst nach Weihnachten selbst einkauft, wenn es sie billiger bekommt als in der Vorweihnachtszeit, um sie dann irgendwann im Januar oder möglicherweise gar im Februar auszuliefern und das wäre zumindest gesetzlich gesehen rechtens?

Max Payne Nickeline „Das hieße also überspitzt ausgedrückt, daß ein Händler z.B...“
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Wenn die Zeit der Leistung vertraglich nicht bestimmt ist, muss die Leistung "unverzüglich" erbracht werden. "Unverzüglich" heißt, "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 BGB).

Wenn der Händler also plant, die Weihnachtsware erst nach dem Fest einzukaufen, kann man durchaus von schuldhaftem Zögern sprechen. Muss der Händler dagegen seinerseits auf rechtzeitig bestellte Ware vom Lieferanten warten, trifft den Händler selbst ja keine Schuld.

Nach herrschender Meinung der Gerichte wird als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.

Wenn die Lieferung länger auf sich warten lässt, muss man den Händler mahnen und ihn somit in Verzug setzen (§ 286 BGB). Gleichzeitig kann man auch ankündigen, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist (ca. 5 - 10 Werktage) vom Vertrag zurückzutreten.

Persönlich hatte ich bisher nur mit Händlern zu tun, die sich bei längeren Lieferzeiten von sich aus gemeldet haben und die Möglichkeit eingeräumt haben, die Bestellung zu stornieren. Denn der Händler möchte ja den Kunden im Normalfall behalten.

Gerade vor Weihnachten werben Händler oft mit garantiert rechtzeitiger Lieferung zum Fest ("bis 17.12. bestellt, vor Weihnachten geliefert!"). Ich behaupte mal, das von Dir konstruierte Beispiel würde kein Händler wirtschaftlich überleben.

Pumbo W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Wie sieht es denn eigentlich aus?
Ist es nicht Sache eines gewerblichen VERkäufers an PRIVATkunden für die Aushändigung der Ware an den Kunden zu sorgen? Ich dachte, mal so was gelesen zu haben, dass bei so einem Verkauf alles Händlersache wäre, bis der Kunde die Ware in der Hand hält.

Von daher hast Du-weil Benachrichtigung weg etc.- gar keine Kenntniss von der Zustellung/Sendung an Dich. Wenn dem so ist, dann können sich DHL und Händler um die Kosten der Doppezustellung streiten aber Dich in Ruhe lassen. Er hätte Dich ja anmailen/anrufen können, dass die Ware nun vorhanden sei und an Dich rausgeht etc.. Das wird bei guten Firmen übrigens durchaus so gemacht.

Aber lese Dich mal in die Richtung schlau. Bei den Lieferfristen von "Lagerware" würde ich ihn ansonsten zu den Portoforderungen fragen, ob er noch alle Federn am Hut hat, Dich um den Scheiß noch anzugehen, anstatt Dir 'ne Packung Pralinen zu schicken, damit Du nicht unter seinem Klarnamen mal in verschiedenen Foren die Vorgänge sachlich schilderst.

Weiterhin sollte man sich mal die Ausführungen von @judge Payne hier mal zu Gemüte führen, da es rechtlich wohl so aussieht, wie er schreibt, und Lieferfristen resp. Vertragsauflösungen/-hebungen ebenso abzulaufen haben, um keine Probs zu bekommen.

elvis2 W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Also etwas bestellen und es NAchher nicht annehmen ist schlecht. Auch wenn die Lieferung etwas länger gedauert hat. Du hättest auch einen Rücktritt vor der Lieferung per E-mail schreiben können. Aber das hast du einfach auch nicht getan. Deswegen denke ich das der Händler Recht hat. Denn woher soll er den wissen das du es nicht mehr annehmen kannst/willst. Klaro?

audax31 W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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@elvis. Du siehst die Angelegenheit realistisch. Sooft ich etwas bestellt habe, erhielt ich innerhalb von Minuten eine Bestätigung und ev. die Mitteilung über die Lieferfrist, sogar mit welchem Versand die Sendung kommt. Einfach die Angelegenheit hängen lassen, Ware zurückschicken, ohne angesehen zu haben, entspricht keinem vernünftigen Geschäftsgebaren. Die Option der kostenlosen Rücksendung tritt m.E. nur in Kraft bei Nichtgefallen, Nichtfunktionieren, fehlerhafte Passform, Farbe, z.B. Kleidung.Da wird er wohl die Kosten tragen müssen.

SoulMaster W@ldemar „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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@Waldemar
Ich habe ihm eine Antwort geschrieben, dass es sehr unglücklich gelaufen ist und ich das Paket wegen der langen Lieferzeit ohnehin zurückgesandt hätte. Nun hat er sich nicht mehr gemeldet.

In Deiner Angelegenheit wird ganz deutlich, dass Du keineswegs der Einzige bist der sich mit einem „Kaufvertrag“ NICHT oder nur vage auskennt. Wenn sich der Händler nicht mehr bei Dir wegen Kostenerstattung/Beteiligung meldet, lass es darauf beruhen oder überweise ihm 8 € als „guten Wille“ deinerseits für seine erste erfolglose Erfüllung des Vertrages.

Ansonsten hat NUR Max Payne in allen seinen rechtlich fundierten Aussagen zu einem Kaufvertrag recht. Das ist in Deutschland nun mal vom Gesetzgeber, zu recht, so festgelegt! Also Max 100%ACK!
Allerdings Dein Zitat: Wärst Du mein Kunde ….. ich würde Dir den Arsch aus der Hose klagen.
Nana Max, bei einem Kaufwert von 2,10 € bestimmt nicht, bei 2100 € sicherlich berechtigt.
Aber Du hast natürlich auch hier recht, Händler haben es offensichtlich nicht IMMER leicht, auch was die Zahlungsmoral anbelangt.

Jeder sollte sich einmal mit den einfachen, rechtlichen Grundlagen eines Kaufvertrages auseinander setzen, dann würden solche Missverständnisse wie in den vielen Beiträgen hier kaum aufkommen.

Grundlagen wie Erfüllung, Annahme, Widerruf, Nachbesserung, Umtausch nur wenn eindeutige Fehllieferung, sonst nur Kulanz etc. pp.

Kein Normalbürger muss deshalb so paragrafensicher sein wie Max Payne, aber er hat erschöpfend und geduldig alles einfach verständlich erklärt.
Auch ich habe noch einiges dazu gelernt.

Gute Beiträge Max, danke und weiter genau so.

PS. Ich bin natürlich KEIN Händler, sondern Käufer!

Gruß
Soulmaster

W@ldemar Nachtrag zu: „Habe DHL Paket nicht angenommen - Händler will Gebühr“
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Grundsätzlich gilt natürlich für mich persönlich: Ich kann das online bestellte Zeug zurücksenden, bzw. widerrufen. Bei mehr als 40 Euro trägt der Händler die Versandkosten für den Rücktransport - leider hab ich hier auch festgestellt, dass viele Händler scheinbar genauso wenig Ahnung von Kaufverträgen haben und die Versandkosten nicht erstatten, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist.

Worum es mir eigentlich ging, ist nicht der Groll des Händlers, sondern die tatsächlichen Kosten.

Ich habe nämlich als Privatmann mal etwas an einen ebaykäufer geschickt, was nicht angenommen wurde, weil die Oma von nichts wusste und somit die Annahme verweigert. Mehrkosten kamen auf mich keine zu.

Da die Ware, die ich bestellt hatte, mehr als 40 Euro gekostet hatte, hätte der Verkäufer bei meiner Annahme ohnehin die Versandkosten zurückerstatten müssen, sie also mindestens 1x zahlen müssen.

Im Endeffekt hätte er sogar noch geringere kosten allein dadurch, dass ich es nicht angenommen habe. Denn der Rücktransport bei nicht-Zustellbarkeit ist bei DHL ja kostenlos.

Somit circa 7 Euro Versandkosten hin zum Kunden und fertig.
Hätte ich es angenommen, hätte der Händler halt mir die 7 Euro für die Rücksendung bezahlen müssen, die ich natürlich von ihm erstattet bekommen haben wollte, wenn ich es einfach wieder zu DHL gebracht hätte.

Darum geht es mir eigentlich und nicht um den Anstand oder Frust oder Groll, den der Händler jetzt hat, weil das Geschäft geplatzt ist ;)

Abgesehen davon - wenn ich auf meinen Nachbar jede Menge NN Pakete bestelle und er die Annahme verweigert, kann der Händler ihn ja auch nicht zuladen mit Gebühren. Irgendwann wird er wahrscheinlich den Kunden sperren oder den Bezirk etc. aber das ist dann seine Sache ;)

Max Payne W@ldemar „Grundsätzlich gilt natürlich für mich persönlich: Ich kann das online...“
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Frag doch mal bei DHL nach. Ich habe ein bisschen recherchiert, konnte aber bis auf die Aussage "wenn Dein Kunde das NN-Paket allerdings nicht annimmt, wird es teuer" und einen nicht mehr funktionierenden Link nichts konkretes finden.

Bei DHL wirds aber bestimmt jemanden geben, der die Frage beantworten kann.

SoulMaster W@ldemar „Grundsätzlich gilt natürlich für mich persönlich: Ich kann das online...“
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Wir haben Dein Problem schon richtig verstanden, nur bleibt als Quintessenz doch
auch in Deiner Situation nur der KAUFVERTRAG. Und damit das geltende deutsche Recht.
Natürlich hast du recht wenn du sagst, wenn du auf den Namen deines Nachbarn bestellst, daß der Händler dann kein Recht auf Annahme und Erfüllung des "PSEUDO" Vertrages hat.

Hier könnte sicher eineindeutig nachgewiesen werden, daß die Bestellung NICHT vom Empfänger ausgegangen ist. Das ist also ein anderer Fall.


SoulMaster