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Gameforge: Keine Auskunft zu gespeicherten Daten?

Synthetic_codes / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Moinsen allseits...

Ich spiele gelegentlich nebenher ein Browserbasiertes Spiel der Firma GameForge.
Nun wurde mein Account heute mit fadenscheiniger Begründung gesperrt, unter bezug auf einen Vorfall, der sich angeblich vor 3 Monaten ereignet haben soll. Der sperrende SpielOperator handelt nach meinen Erkenntnissen auf eigene Interessen bzw gegen bares. Dies ist keine Behauptung die ich nicht beweisen kann, und es gibt im übrigen auch andere Spieler, die unter ähnlich weit entfernten auslegungen der Regeln gesperrt wurden. Fakt ist, dass ich solange schuldig bin, bis ich das gegenteil beweise, im konkreten fall, bis ich beweisen kann, von wo ich mich im April mit welcher IP aus eingelogged habe. Den Zugriff auf die IP-Daten verweigert mir der Spieloperator unter berufung auf den Datenschutz.

Gut, dachte ich mir daraufhin, der saftladen hat nen datenschutzbeauftragten, dann schreibste den an. Unter Berufung auf §§19,34 BDSG (Recht auf Auskunft zu gespeicherten Daten) forderte ich daher die betreffenden IP-Datensätze an. Nun, zurück kam eine Email, dass solche Auskünfte nur persönlich gegeben werden würden, und ich doch bitte in Stuttgart bei besagtem Unternehmen vorstellig werden solle.

Welche weiteren Schritte kann/sollte ich jetzt einleiten? Ich meine, es geht mir nicht um den Account, es geht mir darum, dass bei diesem Betreiber Korruption in Höchstform herrscht, und dass ichs langsam satt habe als zahlender kunde verarscht zu werden(übrigens ist mein restguthaben jetzt auch im Eimer, denn das wird bei gesperrten Accounts grundsätzlich nicht zurückerstattet, ob die sperrung nun rechtens ist oder nicht)

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Persönlich vorstellig mußt du meines erachtens nicht werden, wenn du bei der registrierung deinen echte Namen und Adresse angeben hast solltest dir das zuschicken lassen können. Damit sichern sie ausreichend zu, das die Daten bei den richtigen ankommen wenn du mit falschen Daten gereggt bist kannst du die herausgabe wirklich vergeßen.

Allerdings dürfen sie dafür auch die Unkosten verlangen(amazon verlangt 15€ verschickt aber auch einen Roman hab ich mir sagen lassen), aber evtl. kann man das ja mit deinen Guthaben verechnen.

inwiefern das einbehalten rechtens ist, ist auch so eine sache den sie erfüllen ihren Teil des Vertrag nicht für den du schon in Vorkasse gegangen bist, solange sie nicht eindeutig beweisen können das du zuerst den Vertrag gebrochen hast durch "cheating". Nur wer will für so eine festellung zum anwalt rennen :(

Synthetic_codes Crazy Eye „Persönlich vorstellig mußt du meines erachtens nicht werden, wenn du bei der...“
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bei der Registrierung wurde lediglich eine Email-addresse (nebst benutzername und passwort) erhoben. LAut Gameforge AGB ist besitzer des Accounts = besitzer der Email-Addresse. Alleine schon deswegen sehe ich es nicht ein, dass ich für eine persönliche auskunft perso mitbringen soll und zudem noch passwörter und weitere persönliche daten offenzulegen habe.
IMO kann es doch nicht sinn der Selbstbestimmung über persönliche Daten sein, dafür noch mehr daten offenlegen zu müssen?!?

Crazy Eye Synthetic_codes „bei der Registrierung wurde lediglich eine Email-addresse nebst benutzername und...“
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klingt halbwegs plausibel, in wie weit das rechtlich passt weiß ich aber nicht ;)

Bis auf die Amazon geschichte, über die ich vor 1-2 Wochen mit Kumpels unterhalten hab bin ich da reichlich unwissend.