Ich habe es hier im Forum nicht gross erwähnt, aber auch ich werde seit einer Weile von der Firma Magolino mit Zahlungsaufforderungen belästigt. Nur mit dem Unterschied, dass ich die gar nicht kenne und definitiv nicht bei denen irgendwelche Daten von mir eingetragen habe. Trotzdem behaupten die ich wäre Kunde bei denen und habe gegen meinen Willen sogar eine Kundennummer erhalten.
Tja. Die meinen, ich hätte ja auch letzten Jahres die Widerrufsfrist verstreichen lassen (hätten die mir mal eine Widerrufserklärung geschickt und überhaupt mal eine Info zukommen lassen, dass ich mich für deren Dienst angemeldet haben soll).
Nö, nix. Es kam direkt die erste Rechnung.
Aber da bin ich schmerzfrei. Heute kam die dritte Mahnung (per Post). Mir wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid angedroht.
Nun gut, wir werden sehen. Sollen die mal so ein Teil beantragen, dann sehen wir weiter.
Daher nochmal ein Aufruf an alle Geschädigten solcher Nutzlosdienstleistungsanbieter:
Lasst euch keine Angst einjagen. Rechnungen schreiben kann jeder. Ob die Forderungen berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt.
Damit auch andere Geschädigte was davon haben, werde ich Euch hier auf dem laufenden halten.
Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid bei mir ankommen, werdet ihr es hier erfahren.
Ich werde das Teil auf jeden Fall umgehend mit Begründung und einem klaren Widerspruch zurückschicken.
Sollte ich tatsächlich vor Gericht gezerrt werden, werdet ihr es hier erfahren.
Sollte ich gewinnen/verlieren, werdet ihr es ebenfalls erfahren.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Falls doch ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen sollte ... nach meiner Kenntnis ist ein Begründung des Widerspruchs nicht notwendig!
rill
Begründung ist nicht notwendig, aber man muss ein Kreuz an der richtigen Stelle machen.
geile Links Leute :)
Begründung des Widerspruchs nicht notwendig!
Ah doch, die Mühe werd ich mir dann schon machen. Wenn ein Mitarbeiter des zuständigen Gerichts den Widerspruch prüft, soll er wenigstens schonmal aus meiner Sicht auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Das kann nicht schaden.
Davon möchte ich DRINGEND abraten. Gerade wenn Du in juristischen Dingen nur Laie bist, kannst Du mit einer ungeschickt formulierten Begründung eine Menge Schaden anrichten. Mach nur das Kreuzchen wie vorgesehen und verzichte auf weitere Ausführungen.
Der Sachverhalt wird - sofern es dazu kommt, wovon ich nicht ausgehe - sowieso vor Gericht erörtert, wenn die Frage im Raum steht, ob überhaupt eine Forderung besteht.
Den hier habe ich zwar schon mal im Forum veröffentlicht, aber er passt so gut hierher, daher halt nochmals: http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/46796-absurd-kafkaesker-mailverkehr-mit-den-betreibern-von-lebensprognose-test.html
Dieser ganze Inkassoschei... scheint in letzter Zeit tüchtig zuzunehmen?
Wenn musst an Punkt 2 ein Kreuz machen und das war es. Kein Begründung, interessiert den Bearbeiter sowieso nicht zu diesem Zeitpunkt.
http://www.nickles.de/user/images/18458/widerspruch.jpg
Danke für die Info. Aber warten wir erstmal ab, ob es soweit kommen wird.
Habe gerade im Bekanntenkreis eine ähnliche Sache mit Cyberservice B.V.
Nachdem die doch dreist per Lastschrift Geld vom Konto meines Bekannten abgebucht habe und dieser sich eine Rückbuchung hat machen lassen, kamen auch die Mahnschreiben.
3x Mahnungen und immer höhere Kostenforderungen von Kanzlei Fix&Mosebach aus Hamburg, wo sie im letzen Schreiben mitteilten ,dass sie nun vor Gericht gehen wollen.
Doch was kam, diesmal eine Mahnung von einem Matthias Brandes. Jetzt war ich aber enttäuscht, waren die Herren Fix und Mosebach nicht Manns genug, ein gerichtliches Mahnverfaheren einzuleiten.
Der Herr Brandes zog nun die gleiche Littanei nochmals ab. Das letzte Schreiben kam am 17.02.2009, wo folgender Endsatz stand.
Sollten Sie die Frist abermals fruchtlos verstreichen lassen, werde ich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht namens und in Vollmacht meiner Auftraggeberin Klage erheben und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dadurch entstünden weiter nicht unerhebliche Kosten. Diese Kosten, sollten Sie durch eine fristgerechte Zahlung vermeiden.
Der Herr hat nur vergessen zu erwähnen, dass die Kosten für ihn entstehen und er sie überhaupt erst zurückerstattet bekommen würde, falls er einen Titel erwirbt.
Bis heute hat mein Bekannter nichts wieder in der Sache gehört.
Das solltest Du nicht machen. Du solltest den Mahnbescheid ohne Begründung widersprechen, denn Dein Grund käme einem Schuldeingeständniss gleich, Du würdest ja zahlen, aber Du hast nichts.
Der Titel bleibt nämlich so lange bestehen, bis Du mal wieder was haben würdest und dann schlagen die zu.
Ich lege erst Widerspuch ein, wenn eben der gerichtliche Mahnbescheid kommt, alles andere wird von mir stur ignoriert.
Es ist jetzt auch bald schon 6 oder 7 wochen her seit der dritten mahnung.
Ob sie es aufgegeben haben? Wir werden sehen...
trifft doch keinen armen.
Nach Profi klingt das aber nicht gerade, wenn Du Dich von jedem drittklassigen *** übers Ohr hauen lässt.
Bei diesen Versteigerungsportalen müsste man übrigens nur mal genau LESEN, wie die funktionieren. Abzocke kann ich da keine erkennen, weil alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß offengelegt sind.