hallo zusammen, dies hat zwar nichts mit pc etc. zu tun aber ich habe über ebay mir ne gebrauchte couch ersteigert und abgeholt. der verkäufer gibt an das die couch auf einer seite leichte krazspuren hat was auch ok ist aber zuhause stellte ich fest das diese nach urin duftet (couch stand im freien in der garage zum abholen bereit deshab nahm ichs vorher nicht war.
gibts für mich ne möglichkeit geld zurück zu bekommen oder was würdet ihr an meiner stelle tun?
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Scheint ja eine total versiffte Kiste zu sein.
Jetzt musst du nur noch beweisen, dass du nicht reingepinkelt hast..:)
Nicht so einfach, in dem Fall gekauft wie gesehen..(oder gerochen)
leider dachte ich mir auch schon. hab ihn gerade ne email gesendet das er mir mit dem verkaufspreis doch bitte entgegen kommen sollte und mir was zurück überweist, hoffe er hat so viel anstand da ich mir extra jetz mittel + reinigungsgerät ausleiehn muss.
Katzen-pinkel-wegbekomm Tipp:
Funktioniert sehr gut! Kannste mir glauben.
Die betreffende Fläche gut anfeuchten,dann Ganz normalen Babypuder dick auf dem Fleck verteilen, eventuell "einmassieren, ueber Nacht liegen lassen, und am naechsten Tag absaugen.
(klappte schon dutzend mal an einer stoffcouch)
BTW, wir haben selbst 2 Katzen. die machen zum Glück nicht solches Malheur. Aber ein Kumpel hatte oftmals Probleme mit der "Dichtigkeit" seiner Katzen. ;-)
Gruß
triker
Wäre es nicht besser gewesen, wenn Du eine vom Sperrmüll genommen hättest?
Was glaubst Du denn, was sich in dem Teil noch alles tummelt?
Wahrscheinlich kann man sich da nur draufsetzen, wenn man einen Taucheranzug anhat.
Hallo,
ich sehe es etwas anders: offensichtlich handelt es sich um einen verschwiegenen Mangel - man könnte auch sagen "arglistige Täuschung"! Die Frage ist nur, um welchen Betrag geht es und lohnen sich evtl. weitere Schritte, wie Einschaltung eines Rechtsanwaltes etc. Auf jeden Fall würde ich erst mal eBay in Kenntnis setzen: "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" und den Verkäufer zur Rücknahme auffordern. Wenn Du selbst mit einer Preisminderung einverstanden bist - naja! Ich würde jedenfalls eine Couch (mit Katzenpisse) nicht akzeptieren!!!
Viel Erfolg!
Für "arglistige Täuschung" müsste wie der Name schon sagt, eine Arglist vorliegen die man im Zweifelsfall nachweisen muss, da die Couch im Freien stand, ist es auch gut möglich, dass ohne Wissen des Vorbesitzers da eine Katze sich verewigt hat. Wilde Katzen haben den Geruch zum Teil sowieso an sich, da reicht es schon, wenn die nur auf der Couch gepennt hat.
Ein Mangel ist es sicherlich, aber bei Privatverkauf ist ja häufig die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein kulanter Verkäufer geht aber sicherlich auf deine Beanstandung in irgend einer Form ein, also immer recht freundlich bleiben, der dicke Max wird dir hier nicht viel nützen, es sei denn, der Verkäufer ist unsicher und lässt sich leicht einschüchtern.
Wie viel hast Du denn für dieses Traummöbel bezahlt?
Rechtliche Schritte lohnen sich kaum, sofern der Preis nicht knapp unter dem eines neuen Möbels lag. Ich würde es mit Trikers Tipp versuchen.
sorry, mein internet war für einige tage gestört weswegen ich weder antworten noch lesen konnte. ich hab für die couch 100€ bezahlt, muss aber sowieso wegen meines arbeitgebers zu meinem anwalt und werde diesbezüglich ihn ebenfalls zu dieser sache fragen.
so weit ich weiß muss er 3 mal den mangel beheben bevor ich mein geld zurück bekomm, egal oder gewerblich, er ist verplihtet dazu.
näheres werde ich am dienstag hier mitteilen.
mfg scarfacexx
@scarface: Da bist du leider falsch informiert, 3x Nachbessern muß bzw. besser "kann" ein Verkäufer von hochkomplizierten, technischen Geräten, ansonsten hast du eigentlich schon nach einem Mal oder auch sofort Recht auf Wandlung oder Minderung, dies gilt aber alles nicht für gebrauchte Couches über Privat bei ebay, wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, was bei ebay eigentlich üblich ist.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du es aber gerne versuchen, allerdings solltest du dir dann vorher die Deckungszusage geben lassen, bevor du den Anwalt beauftragst.
Nein, das hat nichts mit der Komplexität der Ware zu tun. Zunächst einmal hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, sprich "Mängelbeseitigung" oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Letzteres aber nur, wenn es sich um einen Gattungskauf handele. Hier liegt aber ein Spezieskauf vor, d.h., dieses Sofa gibt es so und in dieser Form nur ein einziges Mal.
Fazit: Es kommt eigentlich erst mal nur Mängelbeseitigung (Fachbegriff: Nachbesserung) in Frage. Erst wenn diese scheitert (oder vom VK endgültig abgelehnt wird) stehen die nachrangigen Rechte wie Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zur Debatte.
@Max: Hi, ließ bitte genau, ich bezog mich hier auf "3x Nachbessern" meines Vorredners und 3x hat man bei Pillepalle eben nicht und bei "gebraucht wie gesehen" schon mal gar nicht.
Und Gattungskauf trifft hier auch nicht zu, du musst dich schon auf den vorliegenden Sachverhalt beziehen und nicht auf Kaufrecht im Allgemeinen.
Das ließ bitte genau gebe ich gerne zurück. Ich bin auf die Rechte des Käufers bei Mängeln eingegangen. Und zwar eben ausführlich, weil hier ja auch andere mitlesen, nicht nur der Threadstarter.
Und Gattungskauf trifft hier auch nicht zu
Hab ich etwas anderes behauptet? Ich hab doch geschrieben Hier liegt aber ein Spezieskauf vor. Von "3x Nachbessern" steht übrigens ganz und gar nichts im Gesetz. In § 440 BGB heißt es Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, dann sind die nachrangigen Rechte (s.o.) "freigeschaltet".
3x hat man bei Pillepalle eben nicht und bei "gebraucht wie gesehen" schon mal gar nicht
Auch bei eBay handelt es sich um normale privatrechtliche Kaufverträge, und somit hat der Käufer die gewöhnlichen Gewährleistungsrechte (1 Jahr Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren), sofern der (private!) Verkäufer diese nicht explizit ausschließt. Sollte jedoch eine verkehrswesentliche Eigenschaft (z.B. Duftnote "Urinal") in der Artikelbeschreibung unterschlagen worden sein, kann der Verkäufer sich nicht auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen.
"Gekauft wie gesehen" (das meinst Du wohl?) gilt außerdem nicht bei versteckten Mängeln, wie er im vorliegenden Fall zu vermuten ist: Nachdem die Couch im Freien stand, war das Bouquet offenbar bei der Inaugenscheinnahme nicht wahrnehmbar.
PS: Ich empfehle Dir mal, ein bisschen im BGB zu blättern, so ab § 433 ff. Vor allem Dein Posting vom 12.04., 16:44 ist eine Ansammlung von Halbwissen und Gerüchten. Gerade in rechtlichen Fragen würde ich ernsthaft nur dann Hilfestellung geben wollen, wenn ich mich mit der Materie gut auskenne. Da hast Du - moderat ausgedrückt - offensichtlich noch ein bisschen Nachholbedarf.
ok, ich werde jetzt mal den kompletten mailverkehr hier offen legen. meine erste mail erfolgte am 8.04.09, gekauft hab ich sie am 07.04.09
hallo xxxxxxxxxxxx,
ich musste zuhause feststellen das die couch teils extrem nach urin richt. ich will jetzt nicht diesbezüglich neagtive bewertungen verteilen aber in diesem fall bin ich nicht sehr erfreut darüber da ich ja in der garage zwecks frischluft nicht riechen konnte aber zu hause die überraschung hatte. ich muss mir jetzt extra ein gerät zur reinigen der couch mieten + die passenden mittel dazu kaufen. würden sie mir mit den verkaufspreis wieder entgegen kommen?
mfg
xxxxxxxxxxxx
als am nächsten tag keine antwort von ihm kam übersendete ich ihm um 22 uhr abends da ich bis dahin gewartet hab was ich auch von anderen foren so mitteilte was mir geraten wurde:
Guten Tag xxxxxxxxxxx,
wie erwartet haben sie meine anfrage an sie nicht beantwortet da ich bewusst sogar bis jetzt gewartet habe. wer anstand hat macht so etwas nicht einen artikel mit "verschwiegenen Mangel" zu verkaufen der höchstwarscheinlich mit febreeze oder deresgleichen behandelt wurde um zu verschleiern weswegen ich mich genötogt sehe weiter schritte gegen sie einzuleiten. da ich nicht mal meine balkontüre schließen kann wegen der extremen geruchsbelästigung fordere ich sie auf die ware zurück zu nehmen.
auf raten meines rechtsbeistandes der haftplichtversicherung setze ich ihnen hiermit eine frist von "2 Wochen" die ab den 09.04.09 via dieser email erteilt wird um mir den betrag zurück zu erstatten.
sollten sie dem bis zum 22.04.09 nicht nachkommen werde ich diese angelegenheit meinen anwalt übergeben und ebay in kenntnis setzen zwecks "Artikel entspricht nicht der Beschreibung". die kosten für anwalt und evt. gerichtstermine werden ihnen dann in rechnung gestellt.
Seite 1
ich führe nachweislich keine haustiere weswegen ich als verursacher ausgeschlossen werden kann. auserdem gefällt mir ihr satz "keine Garantie, keine Rücknahme" recht gut denn ES GIBT KEIN EU-RECHT, DASS PRIVATVERKÄUFERN IN DEUTSCHLAND IRGEND EINEN AUSSCHLUSS VORSCHREIBT! PRÜFEN SIE DAS NACH!
es liegt also an ihnen.
ich habe die couch schon gereinigt und habe die rechnungen für mittel + gerät dazu aber jetzt kommen wir mal zu seiner antwort:
Sehr geehrter Couchkäufer,
es gibt Menschen die gehen zur Arbeit und sitzen nicht den ganzen Tag vorm PC und beantworten irgendwelche Fragen, deshalb die verspätete Antwort. Aber jetz mal zum Eigentlichen. Laut §434 BGB liegt bei der Couch kein Sachmangel vor, da Sie die, von Ihnen genannten Mängel (extremer Gestank), sonst bereits vorm Gefahrübergang hätten bemerken müssen, da auch hier die Couch in einem geschlossenen Raum stand. Somit liegt auch kein versteckter Mangel vor, da Gestank sofort bemerkt werden kann - spätestens dann, wenn die Couch eine halbe Std. oder länger in einem geschlossenen Lieferwagen transportiert wurde!!! Da die Couch aber am Dienstag den 07.04 abgeholt wurde u. Ihre e-mail erst am 08.04. geschrieben wurde, kann an Ihren Anschuldigungen wohl nicht viel Wahres dran sein!!! Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch dann, wenn ein Sachmangel vorliegen WÜRDE, Sie lt. §437BGB dazu verpflichtet sind, dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung einräumen müssen - und das in einer ANGEMESSENEN Frist (wovon bei einem einzigen Tag wohl nicht die Rede sein kann!!!) und nicht sofort mit Rücktritt des Vertrages drohen können - was Sie auch wissen würden, wenn Sie sich wirklich mit einem Rechtsbeistand in Verbindung gesetzt hätten!!!
Mit freundlichen Grüßen
wie soll ich mich weiterverhalten, ich muss morgen eh zu meinem anwalt wegen meines arbeitgebers will aber nicht extra dafür wenns blöd läuft ne beratung zahlen.
ach ja und hier die artikelnummer zur couch, man sieht ja am bild das sie in der garage stand: 170316496782
mfg scarfacexx
Tja, wo er Recht hat, hat er Recht.
Ob seine anderen Ausführungen bzgl. Feststellung der Geruchsbelästigung den Tatsachen entsprechen, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war.
spätestens dann, wenn die Couch eine halbe Std. oder länger in einem geschlossenen Lieferwagen transportiert wurde!!!
Diese Argumentation ist allerdings ziemlich dünn.
Hallo,
Katzenpisse auf einer Couch? Was gibt's denn da noch zu diskutieren? Ist ekelerregend ggf. besteht Infektionsgefahr etc..
Ich habe schon mal einem Typen, der mir 'ne defekte Verstärkerendstufe andrehen wollte, angeboten, ihm das Ding wieder in's Wohnzimmer zu bringen. Allerdings durch die verschlossene Scheibe-dann war Ruhe.
Entweder er nimmt das Ding zurück oder Du machst Dir den Spaß und schmeißt der linken Bazille das Katzenklo vor die Tür.
Hallo,
so leid es mir tut - und ich will auch nicht nachtreten - , aber da hast Du voll in die shice gegriffen!
100 Euronen für das Teil hast Du akzeptiert. Und Du hast wohl einen privaten Verkäufer mit seinem Rechtsstatus akzeptiert. Wenn du Dich mit ihm einigen kannst, sei froh. Einzige Möglichkeit für Dich nach BGB ist nachzuweisen, dass der Verkäufer in seiner Beschreibung haarscharf neben der Wahrheit gelegen hat.
Dürfte schwer werden.
Oder wars ein gewerblicher Verkäufer? Dann kannst Du im Prinzip einfach umtauschen oder wandeln. Wie geschrieben: "Im Prinzip"!
Hoffentlich wird es Dir kein zu teures Lehrgeld.
Gruß
Frank
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