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Brauche hilfe bei firstload vertrag

user_267169 / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute ich brauche euren rat,habe mich am 20.08 bei firstload angemeldet und habe auch in der 14 tägigen testphase diese 3GB fast ausgenutzt, dann ist mein pc defekt gewesen und von daher habe diese kündigung versäumt jetzt muss ich für 12 nonate knapp 95€ bezahlen würde ich auch eigentlich machen bloß wenn ich ein jahr lang 25GB downloade wie kündige ich den vertrag dann? Geht das automatisch oder muss ich den von firstload eine oder drei E-Mails schicken? Würde mich echt freuen über ne antwort!

triker user_267169 „Brauche hilfe bei firstload vertrag“
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automatisch geht da meistens garnix.
emails zur kündigung sind auch grottenschlecht.
Du informierst dich bei diesem anbieter auf der page, wie die kündigungsbestimmungen sind,
setzt dementsprechend ein schreiben auf und wackelst damit zur post.
dieses schreiben (brief), dann bitte per einschreiben mit rückschein aufgeben.
(zur sicherheit von dem brief noch eine kopie machen und schon mal abheften. ich lasse solche kopien sogar nochmals beglaubigen- mein RA sitzt im nachbarhaus und es kostet mich nix)

gruß
triker

dirk42799 triker „automatisch geht da meistens garnix. emails zur kündigung sind auch...“
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"ich lasse solche kopien sogar nochmals beglaubigen- mein RA sitzt im nachbarhaus"

Boah ey, das ist ja mal echt overkill! :-)
Hast Du da mal schlechte Erfahrungen gemacht?

Gruß,

Dirk

Crazy Eye dirk42799 „ ich lasse solche kopien sogar nochmals beglaubigen- mein RA sitzt im...“
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Oder ein einfacher freundschaftsdienst ;) Und wenn es dann für beide Seiten kein großer aufwand ist wieso nicht, vermutlich kann der Anwalt dann den brief auch mit in seine Hauspost schmeißen nachdem er den Stempel unter die Kopie gesetzt hat.

Zudem gilt der RA doch eh nur als Zeuge, und das wird bei Kündigungen reklamationen auch durchaus mal ein Nachbar zur Hilfe gerufen.

odin4 Crazy Eye „Oder ein einfacher freundschaftsdienst Und wenn es dann für beide Seiten kein...“
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Hier sind die Einzelheiten über firstload und was die Verbraucherschützer denken:

http://www.netzwelt.de/news/72206-firstload-de-abo-masche-alpenland.html

Auf Seite 4 steht auch etwas von einem unbefristeten Widerspruchsrecht, solange keine weitere Nutzung erfolgte.

triker dirk42799 „ ich lasse solche kopien sogar nochmals beglaubigen- mein RA sitzt im...“
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Hallo Dirk,
wie ceazy eye schon bemerkte...
ist ein freundschaftsdienst.
schlechte efahrungen?
nee.. brain 1.1 alpha release ist in der regel im einsatz^^
http://www.abrainnewwaytowork.com/images/3-part-brain.jpg
gruß
steven

triker Nachtrag zu: „Hallo Dirk, wie ceazy eye schon bemerkte... ist ein freundschaftsdienst....“
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sorry für meine vertipper oben
ist einfach kacke :
rotwein saufen, brötchen futtern und dann auch noch den versuch starten auf ein posting zu antworten...

dirk42799 triker „sorry für meine vertipper oben ist einfach kacke : rotwein saufen, brötchen...“
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na, dann weiß ich ja jetzt Bescheid. ;-)

Prost!

Dirk

Gerd6 triker „automatisch geht da meistens garnix. emails zur kündigung sind auch...“
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ein Rechtsanwalt kann afaik keine rechtswirksamen Beglaubigungen ausstellen, es sei denn er ist RA UND NOTAR. Und auch dann würde er eine Beglaubigung/Beurkundung nur in seiner Eigenschaft als Notar abgeben können. Das dürfen nur Urkundsbeamte und dazu gehört ein RA nun mal nicht, Freundschaftsdienst hin oder her.

Oder??? :-) müssen mal Max fragen.

Gruß
Gerd

Crazy Eye Gerd6 „Hi Steven, kein Klugscheiß, aber“
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stimmt schon, beglaubigungen machen Notare und Amtsstuben - aber auch als zeuge ist der Anwalt vermutlich deutlich glaubwürdiger als dein kumpel "Peter" oder deine Verwandtschaft.

Zudem wenn er den Brief dann gleich auch noch los schickt und als Absender seine Kanzlei drauf stempelt, bekommt wohl selbst die GEZ schiß die Briefe wie üblich zu verlieren.

dirk42799 Crazy Eye „stimmt schon, beglaubigungen machen Notare und Amtsstuben - aber auch als zeuge...“
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ich frage mich dabei:
ein Anwalt hat doch Gebührenzwang nach der BRAGO.
Demnach müßte ein Anwalt, sofern/damit er glaubwürdig als Zeuge bzw. Versender des Briefes dastehen möchte/kann, Gebühren für die Tätigkeit erheben.
Macht er´s nicht, kann er wg. Erbringung einer Dienstleistung (Versenden des Briefes) Probleme bekommen, sofern er die nicht abrechnet...

Mannometer, was man für Gedanken haben kann... ;-)

Gruß,

Dirk

triker dirk42799 „ich frage mich dabei: ein Anwalt hat doch Gebührenzwang nach der BRAGO. Demnach...“
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Komm ich erzaähl mal nen Witz...oder?
Wir sind schon sooo weit weg von der eigentlichen fragestellung, das man nun endlich das einführen von unterkapiteln einführen sollten.
:-)
Also ich erstelle mal schnell die Regeln, da der threadstrter sich ja noch nicht zu Wort gemeldet hat.

REGELN ZUM Abschweifen:

Regeln: abschweifen. wer beim thema bleibt, wird rausmoderiert. das posten von links, bildern, videos, ASCII-art usw. ist erwünscht.
;-)

So, schweifen wir doch mal jaaaanz ab ;-)
Was haltet ihr vom EI-FOHN?
http://forum.ruby-portal.de/download/file.php?id=361&sid=5122327f59d356cbac97c5abc7362b28

Steven

Crazy Eye dirk42799 „ich frage mich dabei: ein Anwalt hat doch Gebührenzwang nach der BRAGO. Demnach...“
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Die frage ist ob er diese Tätigkeit "pro Bono" machen darf(ja ich weiß da gibt es auch Regeln dafür, die kenn ich nur nicht^^).

peterson dirk42799 „ich frage mich dabei: ein Anwalt hat doch Gebührenzwang nach der BRAGO. Demnach...“
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ebensowenig wie Sammelklagen.

Und wer kann alles beglaubigen?
Muß net Anwalt und Notar sein.

Pfarrer, Bank, Gemeindeamt, usw.

burhan peterson „Es gibt keine Brago...“
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Meine Schwester ist Finanzbeamtin, die beglaubigt mir auf Wunsch auch meine Briefe. Sie macht auch all meinen Steuerkram, reicht ja, dass unsere Eltern sie (und nicht mich) studieren ließen ;-)

Max Payne dirk42799 „ich frage mich dabei: ein Anwalt hat doch Gebührenzwang nach der BRAGO. Demnach...“
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Crazy Eye Max Payne „http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsverg C3 BCtungsgesetz“
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Der Begriff bedeutet meist kostenlose Beratung und Vertretung und wird in der Regel in der Zusammensetzung „pro-bono-Anwalt“ verwendet. Bei der Geltung von deutschem Recht ist jedoch zu beachten, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres auf alle Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verzichten darf. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Wettlauf um die niedrigsten „Preise“ beginnt und so die Qualität der Beratung sinkt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pro_bono

die frage nach den "ohne weiteres" ist da intressant ;)
kongking Crazy Eye „stimmt schon, beglaubigungen machen Notare und Amtsstuben - aber auch als zeuge...“
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lol. Mein Kumpel Peter ist Anwalt. Zufälle gibts ;-)

Gruß - Kongking

triker Gerd6 „Hi Steven, kein Klugscheiß, aber“
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RA UND NOTAR, ist sie....
(sie der RA ist ne sie:-)
ist doch jacke wie hose,
es geht einfach da drum dass es von vornherein besser aussieht, wenn ich nachweisen kann, dass meine kopie echt ist.
feddisch....
könnte genausogut elke unterschreiben, aber wenn ich es mal brauchen sollte habe ich wenigstens den beweis, dass meine kopie nicht einfach von mir dupliziert wurde (eventuell auch noch abgeändert.)
Meine Fresse, ich mach mir halt den Spaß....und lasse so manches beglaubigen.
btw, bei den bullen kann man sich auch so einiges beglaubigen lassen, das kostet mich aber etwas...
Ich kann auch an die kirche laufen und meine kopie als these an die tür nageln HIHI,
aber das hatte der Maddin ja schon einmal gemacht....

So Spaß beiseite, der ernst kommt.
Vor ein paar Jahren hatte Babs mal mitprotokolliert, bei einer Familienversammlung, dieses Protokoll wurde von den Anwesenden unterschrieben und war somit bindend für alle.
Dieses Protokoll wurde damals bei meiner Mutter hinterlegt.
Als sie gestorben war.....
meinte jemand das er noch auf dies und das anspruch habe..
Ich sagte: hey, das war aber anders abgemacht.
er meinte: wieso? kannste das beweisen? (der Drecksack hatte nen Schlüssel von Mutters Haus und hat das Protokoll mitgehen lassen)

Tja, Pech für ihn.
Hatte ne Kopie (das Orginal hatte Sie auch gesehen und ich habe die kopie in der Kanzlei gemacht) bei RA-NOTAR beglaubigen lassen und dort hinterlegt.

HEHE, das hatte damals Babs und mir den arsch gerettet.

Also, beglaubigte Kopien habe schon ihren Vorteil.

Ich wollte hier ja kein privatleben offerieren, aber solche kopien haben mir schon mehr als 1x
genutzt.
http://medias.cafebabel.com/948/thumb/355/-/korinthenkacker-korinthenkacker.jpg


Steven

dirk42799 triker „Hi Gerd, alter Korinthenkacker :-)“
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Ja, meine Fresse, alles gut gegangen! :-)

Ich gebe Dir aber insofern recht:
wenn´s um kniffelige Dinge geht (wie z.B. bei wie von Dir geschilderten Versammlungen), schadet eine Kopie und ein unabhängiger Zeuge nie.

Soll ja sogar Leute geben, die ganz wichtige Dokumente und Duplikate in einem Schließfach bei der Bank lagern... ;-)

Gruß und Danke für die Einsicht ins Privatleben,

Dirk

triker dirk42799 „Ja, meine Fresse, alles gut gegangen! :- Ich gebe Dir aber insofern recht: wenn...“
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mutter war halt "oldschool"
:-)
klick mich um ein positives Erlebnis zu haben....


steven

dirk42799 triker „@dirk“
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only for you:

:-D

D.

Gerd6 triker „Hi Gerd, alter Korinthenkacker :-)“
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nochmal diskutieren ;-)
Wollte ja nur vermeiden, daß jemand zum RA läuft und sagt:
Kannste mal gerade beglaubigen, der Steven macht das auch immer!

Aber wenn die Holde RA und Notar(in) ist, fluppt das ja.

Gruß
Gerd

Crazy Eye Gerd6 „nochmal diskutieren - Wollte ja nur vermeiden, daß jemand zum RA läuft und...“
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dabei hatte ich das vorher auch schon erwähnt ;)