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bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload

Buwa2 / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

Bin von Content Services Ltd. über einen legalen AntiVir freedownload hereingelegt worden. Ich habe sämtliche Adressdaten und Geburtsdaten angeben müssen damit angeblich der Download seinen lauf nehmen kann und über ein anschließendes email habe ich ein Passwort von Ihnen wiederholt eingeben müssen daß der Download aktiv wird. Dabei habe ich auf das Widerrufsrecht nach Aussage des Content Services Ltd. verzichtet
(ich habs warscheinlich übersehen und nicht gelesen und eifach übergangen diesen Hinweis aufs Widerrufsrecht ich dachte nicht an was böses denn es sollte doch nur eine Freeware sein!)
und bin nun durch ein email zur Zahlung von einem jährlichem Beitrag von 96.00 Euro aufgefordert worden, sonst gehen sie gerichtliche Schritte wegen Betrugs gegen mich vor! Ich bin verzweifelt und weis nicht was ich nun tun soll!
Bitte um Hilfe und Ratschlag!!!!!!!!!!!

THX Ultra II Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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MfG THX Ultra II

shrek3 Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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Gar nicht reagieren.

Diese Abzocker verstehen sich zwar aufs Einschüchtern durch gefährlich klingende Mahnungen, meiden aber den gerichtlichen Mahnbescheid wie der Teufel das Weihwasser.

Denn vor nichts haben sie mehr Schiss, als per Gericht mit ihrer Geldforderung abzublitzen (Begründung: mangelnde Preiskennzeichnung und deshalb rechtsunwirksamer Vertrag), da ein solcher Beschluss im Interet die Runde machen und sehr viele andere Opfer dadurch abspringen würden.

Weitere Infos hier:
http://www.nickles.de/c/a3/538463194.htm

Mir ist klar, dass meine Worte dir keine wirkliche Sicherheit verschaffen - Hören-Wissen ist etwas anderes als echtes Wissen.

Besonders dann, wenn in den Mahnungen damit gedroht wird, dass bei Nicht-Zahlung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werde - spätestens dann fallen viele Zahlungsverweigerer um.

Mein Vorschlag, um an echtes Wissen zu gelangen:

Klappere Google nach stattgefundenen gerichtlichen Mahnbescheiden ab - mach dir die Mühe und schau wenigstens in den ersten 100 Suchergebnissen mal konkret rein (Ergebnislink anklicken und dort jeweils genauer reinlesen).

Wenn du dann im Browser auf "Bearbeiten" -> "Suchen" gehst und dort den Begriff "Mahnbescheid" eingibst, kannst du ziemlich rasch auf all den angeklickten Seiten feststellen, dass kein gerichtlicher Mahnbescheid ergangen ist.

Dürfte beruhigender wirken als alles andere, was dir vermutlich noch von anderen gesagt wird.

http://www.google.de/search?num=50&hl=de&safe=off&q=Content+Services+Ltd+gerichtlicher+Mahnbescheid&btnG=Suche&meta=

Halt durch!
Shrek3

peterson shrek3 „Gar nicht reagieren. Diese Abzocker verstehen sich zwar aufs Einschüchtern...“
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Sollten die das wirklich tun, dann geben die einem eine Waffe in die Hand, mit der man die umbringen kann.

Man kann nämlich mit einem Mahnbescheid selbst den Gerichtsprozeß ingang setzen.

Ich weiß nicht genau wie das heißt.
Ich glaube "Negative Feststellungsklage".

Nach dem Motto: Ich will Spaß.

Jens2001 Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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>>...habe sämtliche Adressdaten und Geburtsdaten angeben müssen...

Wie bescheuert muss man sein???

Lukas9Gelöscht Jens2001 „ ...habe sämtliche Adressdaten und Geburtsdaten angeben müssen... Wie...“
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Es gibt anscheinend immer noch Leute, die einem alles anvertrauen und sich dann über "sowas" wundern...

Pumbo Lukas9Gelöscht „Es gibt anscheinend immer noch Leute, die einem alles anvertrauen und sich dann...“
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Ja und?
Stellt solche Threadstarter doch nicht immer als dumm hin!!

Wieweit sind wir denn mit diesem WEB-Scheiß schon verkommen, nur weil unsere Polit-Schmiermichel zusammen mit verblödeten Richtern diesbezüglich weder durchblicken noch schnell genug schalten?
Ist denn jeder verblödet/naiv, der sich nicht "mit Splitterweste und Helm" vor den Rechner setzt?
Solche Dinge sind doch im persönlichen Geschäftsverkehr undenkbar. Angenommen, die machst bei einem Preisrätsel/Umfrage/Sammlung der Caritas o.ä. unter Angabe Deiner Adressdaten mit und bekommst dann 'nen Kühlschrank geliefert? Mit Dir im Chor würden doch alle inkl. Gericht lachen!! Aber nur, weil's aber "im WEB" stattfindet, ist das alles nun rechtlich schwammig, gefährlich, dubios etc.?

Spinnen wir die Sache doch mal weiter: Ich kenne Adresse, Geburstdatum von vielen Leuten, z.B. im Verein oder von Kollegen. Kann ich damit rechtskräftige Geschäfte z.B. bei einem Handwerker tätigen zumal ohne Unterschrift? Müsste mein Kumpel so was zahlen und wenn nein, warum wohl nicht?

Und wieso soll das im WEB anders sein? Technische Möglichkeiten haben wird doch schon lange, um sich persönlich und zeitnah zu identifizieren resp. eine Handlung zweifelsfrei auf eine betimmte Person beziehbar zu verifizieren. Und wenn es ein unterschriebene Faxbestätigung ist. Aber so Rumgeklicke kann's im Geschäfstleben wohl nicht sein, sonst bräuchten wir ja keine Verträge mehr.

Und so lange da so ist, wäre ich vorsichtig, zum Glück noch gutgläubige Leute, die eben noch nicht so paranoid abgewichst denken, wie diese Betrüger, als "etwas retardiert" hinzustellen. Bin mal gespannt, was für gesellschaftliche Folgen es hat, wenn in nächster Zeit eine diesbezüglich paranoidisierte Generation-Klick unsere Umgangsformen bestimmt.

peterson Lukas9Gelöscht „Es gibt anscheinend immer noch Leute, die einem alles anvertrauen und sich dann...“
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Dann lieber gar keinen.

REPI Lukas9Gelöscht „Es gibt anscheinend immer noch Leute, die einem alles anvertrauen und sich dann...“
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Das ist ja der Trick dieser Abzocker, die Leute, welche mit der Materie nicht so vertraut sind, reinzulegen, in dem sie die Kostenpflichtigkeit ihres Angebots verschleiern bzw. erst dann offenbaren, wenn die persönlichen Daten schon im Kasten sind. Das Aushebeln eines mögliche Widerspruchs ist dann die nächste rechtlich sehr fragwürdige Machenschaft.

Daher liebe Leute, nochmals und zum wiederholten Male zum Mitmeißeln:

1. N I C H T --------- Z A H L E N

2. ggf. Widerspruch mit den gängigen Musterwidersprüchen des Verbraucheschutzes einmal einlegen (aber auch nicht unbedingt notwendig)

3. ruhig bleiben , ruhig bleiben, ruhig bleiben
Kommen die Mahnbescheide per Post -> abheften
Kommen die Mahnungen per e-Mail -> elektronischer Papierkorb, Spamfilter konfigurieren

4. falls gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, diesem fristgerecht widersprechen (es bedarf nichteinmal einer Begründung)

5. sollte es dann auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen, dann Rechtanwalt nehmen
(Dieser Fall ist aber nicht bekannt, geschweige denn, dass das Verfahren durch die Abzocker auch gewonnen wurde)

Für gewöhnlich, hören die Schreiben bzw. Mails dann irgendwann von selbst auf, da die Abzocker auch eine Kosten-Nutzendenken haben, und sich dann lieber um die Zahlungswilligen(ängstlichen) kümmern, als um die "Standhaften"!

InvisibleBot Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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Wie die anderen schon geschrieben haben: Auf keinen Fall darauf reagieren! Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt musst Du aktiv werden (natürlich indem Du Wiederspruch einlegst) - aber dazu wird es zu 99 % nicht kommen.

Ich habe sämtliche Adressdaten und Geburtsdaten angeben müssen damit angeblich der Download seinen lauf nehmen kann und über ein anschließendes email habe ich ein Passwort von Ihnen wiederholt eingeben müssen daß der Download aktiv wird.

Und das kam Dir nicht komisch vor?

Die erste und wichtigste Regel im Internet lautet: Niemals korrekte persönliche Daten irgendwo eingeben! Die einzige Ausnahme davon ist wenn Du irgendwas kaufen willst, das muss ja an die richtige Adresse geliefert werden.

Wenn wer Deine Daten haben will, ist immer Vorsicht angesagt. Wozu will der die wissen? Daten für den Download von Freeware? Im besten Fall ist es dann keine Freeware im eigentlichen Sinn, weil Du sie ja mit Deinen Daten bezahlen sollst. Im schlimmsten Fall bist Du dabei einem Betrüger auf den Leim zu gehen. Also wenn wer irgendwelche Daten haben will immer erstmal schauen ob es woanders nicht auch ohne geht. Ansonsten legt man halt eine Karteileiche mit erfundenen Daten an.

Buwa2 InvisibleBot „Wie die anderen schon geschrieben haben: Auf keinen Fall darauf reagieren! Erst...“
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Vielen Dank für Eure Anteilnahme, Ratschläge und Kritiken. Es ärgert mich ja bis aufs Mark daß ich so dumm war ich bin nur sehr selten am Computer und diesesmal versuchte ich auch nur ihn vor Vieren zu schützen und dann fang ich mir doch tatsächlich durch ungenügende Kenntnis und Leichtgläubichkeit so ein fettes Ding wie Content Services Ltd. daß ich Director Alexander Varin wie ich auf der email Rechnung lesen konnte mir ein.
Ich bin sehr unsicher wie ich nun vorgehen soll. Einige schreiben man soll zur Polizei gehn andere meinen man soll einen Musterbrief von der Verbraucherzentrale schichen wieder andere meinen man soll garnichts unternehmen. Wie soll man da wissen was zu tun ist, wenn gleichzeitig andere wieder sagen dass weder Musterbrief noch Überweisen von 96.00 Euro etwas gebracht hätten. Ich dachte schon an das Löschen meiner email Adresse, dass ich wenigstens über email nicht mer kontaktiert werden kann. Ob das was bringt? Vielleicht könnte ich dann besser schlafen und der ganze Hokus Pokus ginge mir nicht ständig durch den Kopf. Ich habe Angst etwas falsches zu unternehmen oder zu wenig darauf zu reagieren.

Grüße Buwa2

Lukas9Gelöscht Buwa2 „Vielen Dank für Eure Anteilnahme, Ratschläge und Kritiken. Es ärgert mich ja...“
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Ich würde folgendes tun:

1. Musterbrief der Verbraucherzentrale per Einschreiben und Rückschein an die betreffende Firma senden.

2. Post, die von dieser Firma kommt, in Klarsichthülle stecken und aufbewahren.

3a. Falls du deine eMail-Adresse bislang ausschließlich privat benutzt hattest, eine neue anlegen und die alte löschen. Nicht vergessen, die neue eMail-Adresse an Freunde, Bekannte etc. weiterzugeben.

3b. Falls du deine eMail-Adresse auch für andere Sachen genutzt hast: Zuerst die neue eMail-Adresse erstellen, versuchen sich zu erinnern wo man sich im Internet überall angemeldet hat - z.B. Hardwareshops, Druckerpatronen, nickles :D, etc. - und zu erst auf den entsprechenden Seiten die eMail-Adresse ändern. Denn manche Seiten schicken zur Bestätigung der Änderung eine Nachricht an die alte Adresse, die dann bestätigt werden müsste. Dumm nur, wenn es die dann gar nicht mehr geben würde...

Nach etwa einem Monat oder so, wenn man sich 101%ig sicher ist, dass man nichts vergessen hat, die alte dann löschen => alle Nachrichten an deine dann nun gelöschte eMail-Adresse würden abgewiesen werden, auch die von "Content Services Ltd."


Wie gesagt, das ist nur ein Vorschlag.


Gruß Lukas

shrek3 Buwa2 „Vielen Dank für Eure Anteilnahme, Ratschläge und Kritiken. Es ärgert mich ja...“
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Reagieren musst du, falls der gerichtliche Mahnbescheid kommen sollte.

Das ist aber nur als grundsätzliche Info zu betrachten und nicht deshalb geäußert, weil dieser Bescheid kommen wird (bitte da nichts verwechseln!).

Ob du zur Polizei gehst oder nicht - das ändert leider nicht deine Situation.
Entscheidend ist, dass du nichts zahlst.

Den Musterbrief kannst du verfassen, wäre aber auch kein absolutes "Muss".

Konzentriere dich aber vor allem auf den gemeinsamen Nenner all dieser Ratschläge:

Nicht zahlen...

Gruß
Shrek3

gelöscht_257603 shrek3 „Reagieren musst du, falls der gerichtliche Mahnbescheid kommen sollte. Das ist...“
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Den Musterbrief solltest Du schon abschicken. Die Zeitschrift c't hat sich in einer ihrer letzten Sendung (vom 24.01.2009) mit genau dieser Firma beschäftigt. Schau einfach mal hier: http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/

Auf der Webseite liegen auch gleich die Musterbriefe. Den Zahlungsaufforderungen nicht folgen!

Gruß Uwe

amarula2002 Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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@buwa2

Wie schon in den meisten Kommentaren empfohlen: keine Zahlung vornehmen, e-mails ignorieren und erst bei eventuellem gerichtlichem Mahnbescheid, der aber äüßerst unwahrscheinlich ist, reagieren. Zusätzlich solltest Du trotz des behaupteten ausgechlossenen Widerrufsrechts innerhalb der 14-tägigen Frist unbedingt Widerruf einlegen und vom Vetrag zurücktreten (nachweisbar per Einschreiben / im Gegensatz zu öfters vorgebrachten Meinungen ist Einschtreiben mit Rückschein nicht unbedingt die sicherste Methode, einfaches Einschreiben reicht auch). Opendownload versucht, mit BGB-Paragraph 312d zu überrumpeln. Das scheint der Kern deren Geschäftsmodells zu sein. Paragraph 312f, von dem natürlich keine Rede ist bei diesem Laden, macht hingegen klar, dass Opendownload das Widerrufsrecht nicht aushebeln kann. Es bleibt Dir also als unveräußerlich erhalten. Das wissen die auch sehr gut, bauen aber eher auf die perfide Einschüchterungstechnik und das Unwissen ihrer Opfer. Mit ein paar Wenigen, die auf die Masche hereinfallen, lässt sich schon üppig Geld verdienen. Also, besonnen bleiben.

Gruß
amarula2002

Oldy amarula2002 „@buwa2 Wie schon in den meisten Kommentaren empfohlen: keine Zahlung vornehmen,...“
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Hallo, hatte mal das gleiche Problem.
Das absolut Wichtigste ist:

1.) NICHT ZAHLEN!

2.) Musterbrief der Verbraucherzentralen herunterladen und abschicken (ich habe gefaxt).

3.) email Adresse ändern

Ich habe nie wieder was von denen gehört! Normale Post ist denen wohl zu teuer.
Bloss nicht einschüchtern lassen!!

Gruss oldy

Crazy Eye Oldy „Hallo, hatte mal das gleiche Problem. Das absolut Wichtigste ist: 1. NICHT...“
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wieso 3tens?

Ist doch die mühe nicht wert, und früher oder später landet man eh auf Spammer listen aber höchstwahrscheinlich erreicht man nicht alle mit ner adressänderung. Wenn dere Spam zuviel wird kann man vielleicht ne neue machen und 1-2 Jährchen die 2 oder 3 email adressen verwalten ob noch was sinnvolles kommt(ich hab eigl. immer eine Spamfänger emailadresse die ich in Internet angebe und eine die nur mündlich weitergebe, das ist imho ein deutlich besserer tipp).

Conqueror Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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Bester Tipps:
Gar nicht reagieren
Schriftverkehr der unweigerlich kommt, nicht wegwerfen, sondern abheften.
Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid mit oder ohne Anwalt reagieren.
Soweit kommt es allerdings nicht !
Aber ich will nicht verhehlen, dass sich seeeeehr viele Leute einschüchtern lassen mit der Masche und zahlen.

Spin84 Conqueror „Bester Tipps: Gar nicht reagieren Schriftverkehr der unweigerlich kommt, nicht...“
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Hey Leute!

Mir ist das auch passiert, weil ich einfach schnell ein Programm downloaden wollte...ich ärger mich schwarz drüber...aber da mir das ganze schon etwas suspekt war, habe ich außer der EMailadresse falsche Angaben gemacht :Name, Adresse etc.....(mache ich immer, wenn ich mir nur was runterladen möchte) also kann ich schlecht so einen Musterbrief der Verbraucherzentrale losschicken...jetzt hab ich Schiss, dass die meine richtigen Daten durch die IP Adresse oder Emailadresse rausbekommen könnten...weiß jemand ob das 100 %ig nicht geht? Dann werde ich auf die REchnungen auch einfach nicht reagieren....

Max Payne Spin84 „Hey Leute! Mir ist das auch passiert, weil ich einfach schnell ein Programm...“
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jetzt hab ich Schiss, dass die meine richtigen Daten durch die IP Adresse oder Emailadresse rausbekommen könnten...weiß jemand ob das 100 %ig nicht geht?

Keine Sorge - niemand wird diese Daten rausrücken. Einfach entspannt zurücklehnen und nicht reagieren. Das hört von selber auf.
Crazy Eye Max Payne „ Keine Sorge - niemand wird diese Daten rausrücken. Einfach entspannt...“
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und was zudem schön ist, die Firma fängt später an Proto zu verbraten wenn sie die Mahnung an die falsche Adresse schicken wollen.

Spin84 Crazy Eye „und was zudem schön ist, die Firma fängt später an Proto zu verbraten wenn...“
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Die Penner haben sich doch tatsächliche auf meine Mail, in der ich meinen Widerruf erkäre, gemeldet! Ha, dass ich auf den Widerruf verzichtet hätte gemäß § 312d Abs.3 Nr.2 BGB tralala und hoppsassa.... die Schweine! Sowas von unseriös! Ich werde nie wieder was im Internet runterladen :-O

REPI Spin84 „Die Penner haben sich doch tatsächliche auf meine Mail, in der ich meinen...“
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Schreib ihnen, Du gibst ihnen die erbrachte Leistung gerne zurück, wo soll ich die Datei hinschicken?


§ 312
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.

(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
1. im Falle von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Die beziehen sich sicherlich auf Absatz 2. Nur hast Du gleich bezahlt? Nö, denn sonst würden die Dich ja nicht mit Drohbriefen zumüllen.

Hast Du von denen überhaupt eine Widerrufsbelehrung erhalten? Diese muss in einer druckbaren Form ankommen (als Brief, Fax oder als Mail, deren Inhalt man ausdrucken kann). Eine Widerrufsbelehrung, die nur als Text auf deren Internetseite vorhanden ist und dann ggf. auch noch nur lesbar mit Lupe oder als fast weiße Schrift auf weißem Grund, ist nutzlos und ohne Widerrufsbelehrung letztlich, ist kein Vertrag zustande gekommen!

Also, Ruhe bewahren und die ganze Sache aussitzen, die gehen nicht vor Gericht bzw. schicken einen gerichtlichen Mahnbescheid, denn das würde ihre Kosten-Nutzen-kalkulation über den Haufen werfen, bzw. sie der Gefahr aussetzen, dass ein Gericht ihr Geschäftsmodell als betrügerisch einstufen könnte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsbelehrung#Grunds.C3.A4tzliches

peterson REPI „Schreib ihnen, Du gibst ihnen die erbrachte Leistung gerne zurück, wo soll ich...“
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Ist aber hier kein Haustürgeschäft.

REPI peterson „Stimmt alles bei Haustürgeschäften.“
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Ist aber hier kein Haustürgeschäft.

Das stimmt zwar, aber online Geschäfte werden juristisch vielfach ähnlich behandelt, denn als das BGB geschrieben wurde, konnte man online und Internet noch nichtmal buchstabieren.
Deshalb sind pauschale Bezüge in den AGB auf das BGB vielfach unrelevant, da es zu vielen speziellen Sachen, eben auch zur Gestaltung einer Widerrufsbelehrung für Onlinegeschäfte, Musterprozessentscheidungen gibt, die das über die Aussagen des BGB hinaus regeln.
burhan Buwa2 „bin von Content Services Ltd. über einen AntiVir freedownload“
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Ich sah grade den Link, als ich bei Google nach Free-AV suchte.

Dürfen die überhaupt das kostenlose Antivirusprogramm kostenpflichtig anbieten?
Man sollte die Avira GmbH mal informieren.

REPI burhan „Ich sah grade den Link, als ich bei Google nach Free-AV suchte. Dürfen die...“
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Hier geht es doch nicht darum, dass die das Programm kostenpflichtig anbieten, sondern dass sie Dir einen Weg zu dem Programm ermöglichen und das lassen die sich fürstlich bezahlen. Das man über einen anderen Weg (nämlich dem Direkten) auch und dann wirklich kostenlos an das Programm kommt, ist wieder eine andere Sache!

Hier wird einmal mit der Unkenntniss und dann beim Eintreiben des Geldes mit der Angst der Leute ein (unlauteres) Geschäft gemacht!

Alibaba REPI „Hier geht es doch nicht darum, dass die das Programm kostenpflichtig anbieten,...“
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@Pumbo: Full ack !!!!

Bin beim Versuch, das neue Open Office 3.01 downzuloaden auf ein weiteres "Angebot" dieser Firma gestossen. Unter

http://www.opendownload.de/

wird versucht, Open Office sowie allerlei andere freie Programme UND eine Art Forum mit Hilfe, usw. zu verkaufen. Sowohl bei OO 3.01, auf dessen Status als freies Programm ausdrücklich hingewiesen wird als auch beim Versuch, sonstige ausdrücklich als "Freeware" gekennzeichnete Programme zu laden, wird aufgefordert, die Personalien in eine Maske einzugeben. So sieht man noch gar nichts. Aber scrollt man dann den Rest der Seite nach rechts (nur dann !), stösst man auf den Hinweis "...entstehen Kosten in Höhe von 96Euro blablabla".

Vertreiber ist auch besagte Content Services.

Hoffe, der Hinweis auf das Angebot ist neutral genug geschrieben...

Gruss

Alibaba