Hallo Leute,
wir haben ein Problem mit jemandem der mit unlauteren Mitteln kämpft, so zum Beispiel das Ändern seiner Homepage in die er erst vor kurzen seine AGB's hinein setzte die zuvor Jahr und Tag nicht zu sehen waren , außer dem Impressum das war ja da.
Nun meine Frage: Ist es möglich das man das Datum und die Uhrzeit der Veränderungen in einer Homepage feststellen lassen kann? UND
Wer hat sie verändert?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Wünsche noch ein schönes Wochenende
holzwurm2
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
da gibts eigentlich keine möglichkeit. entweder du schaust im seitenquelltext und hoffst, darauf dass dort der autor ein datum hinterlassen hat, was ich nicht glaube, oder du schaust über google nach, ob die im cache noch eine alte version der seite liegen haben. aber mehr kannst du nicht machen, wenns nicht deine webseite ist, und du keinen zugriff hast.
Oder Du fragst den Header ab (hier: http://www.internalscripts.de/werkzeuge/http-header-abfrage.php ). Das Datum der letzten Änderung steht hinter "Last-Modified:".
Oder "Surf the web as it was" (hier: http://web.archive.org/collections/web.html ) und Du siehst, seit wann die AGB im Netz sind.
Jo Jungs alles klar und schon mal im voraus Danke für die Hinweise! ABER ich habe da was vergessen zu erwähnen! Diese Homepage ,um die es bei mir geht,ist nicht mein Eigentum und deswegen wollte ich wissen ob zwecks einer Beweisaufnahme möglich ist diese Daten zu erfahren. Selbstverständlich über eine Aufforderung / Anforderung von einem Anwalt.
holzwurm2
Auf technischen Wege nicht wirklich zuverlässig. Such Dir einen unabhängigen Zeugen, der bestätigen kann (weil er die alte Version der Seite noch kennt), daß die Seite innerhalb eines gewissen Zeitraumes geändert worden sein muß...
Gruß
Borlander
Ein Rat der Dir leider nicht mehr nutzt:
Wenn man im Netz etwas bestellt dann druckt man VOR der Bestellung AGB und Zahlungsbedingungen usw aus.
Wahrscheinlich war in deinem Fall die AGB so versteckt, dass man sie nicht sofort findet.
fbe
Dann wäre das eher ein Fall für Contra Nepp.
Gruß
Borlander
NUN ! EBEN DESWEGEN ! Diese AGB's wurden 100% tig erst vor 48 h reingestellt! Ansonsten wären wir nicht ins offne Messer gelaufen!
holzwurm2
Dann starte am besten mal einen passenden Thread auf dem Brett ContraNepp. Wäre hilfreich wenn Du dort dann auch die Seite nennst um die es sich handelt...
Gruß
Borlander
Bin ja heute bzw. gestern nach hierher verschoben worden! Hatte das eigentlich unter "Contra Nepp" reingestellt! Aber nichts für ungut; die HP heißt : www.ostblockfahrzeuge.eu !
Schaut sie euch mal an und urteilt! INFO ! Die AGB's sind zurück datiert!
holzwurm2
Aus Deinem Frageposting ging auch leider nicht so direkt hervor worum es eigentlich ging. Daher ruhig nochmal neu und etwas deutlicher formuliert auf Contra-Nepp. Mit Verweis auf diesen doch inzwischen Thread der sich - sicher auch durch die Überschrift - eher Technikbezogen entwickelt hat...
Gruß
Borlander
Ist halt ein Nepper Verein!
1. Sämtliche Preise sind Nettopreise dies gilt auch für schriftliche Angebote.
Ist definitiv nicht zulässig, egal seit wann das da drin steht!
Selbst unter Kaufleuten muß AFAIK das kleine Wörtchen netto immer beim Preis dabei stehen.
Auf AGBs verweisen ist nicht und auf der ganzen Seite steht nix vom Verkauf ausschließlich an Händler.
Bei Privatkunden muß definitiv immer der Bruttopreis angegeben sein:
http://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html
Bei diesem Nepper Verein mußt du dir wohl schon gerichtlich dein Recht holen.
Als Privatkunde liegen deine Erfolgschancen bei 100%!
Außerdem:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Das Impressum ist ein Witz und da lacht die Genossen jeder Richter aus!
Halt ein total unseriöser Verein und Ostblock steht da auch fürs Geschäftsgebahren.
Seit dem 1.1.2005 können die mit so einem Impressum übrigens nie geschäftlich unterwegs sein.
Die dürften halt auch schwach im Geiste sein oder halt total unverfroren und amoralisch.
Könnte es sein, dass deine Frage auf die Klausel in der AGB zurück zu führen ist, dass alle Preisangaben Nettopreise wären? Falls ja, dann dürfte sich ein Besuch beim Anwalt wirklich lohnen und ein Blick in die PagV. Ich bin zwar kein Anwalt, aber falls sich da nicht allzu viel geändert haben sollte, so wäre diese Klausel der AGB nichtig und da die Salvatorische Klausel fehlt wäre in dem Fall eventuell sogar die gesamte AGB nichtig.
Das der Threadstarter über die Nettopreise überrascht sein könnte wäre auch meine erste Vermutung. Für Endverbrauchter müssen auch meinem Kenntnisstand immer noch Brutto-Preise angegeben werden...
Wir haben uns für dieses "Zweitauto" entschieden weil es was besonderes sein sollte.
Desweiteren hatten wir auch ein finazielles Limit bei den Verhandlungen gehabt und es berücksichtigt bei der Angebotserstellung.Gegenseitig wurde dies auch bestätigt per Telefon und E-Mail(auf Grund der Entfernung ging eben nur diese Art von Kontaktpflege)Es wurde immer als ENDPREIS betrachtet und auch darauf verwiesen.
Damit der Herr auch arbeiten konnte, wie er uns sagte, haben wir ihm schon 2/3 des Angebotspreises überwiesen. Ich will jetzt nichts hören; JA DAS WAR FALSCH, FALSCH AUF DER GANZEN LINIE !!!
Nicht das er auch den Auslieferungstermin schon überschritten hat, so schreibt er uns jetzt eine Rechnung, nach dem er das Auto telefonisch fertig gemeldet hat,die das abgemachte Angebot mit 1495 € überschreitet.
Im Vorfeld haben wir mächtig Druck ausüben müssen; eben so am besten wie es telefonisch und per E-Mail ging.
So, und als wir bei ihm anriefen was das solle, sagte er uns das wäre durch die Mwst. so, weil es nur die Nettopreise gewesen wären.......... WIE JETZT !
Auf Grund dieser Tatsache haben wir seine AGB's gesucht am 03.07.08 und nichts außer dem Impressum gefunden. Am 04.07.08 schauen wir gegen Abend noch mal rein und da steht er! Der Button: AGB + Impressum .
So , das war erstmal ein bischen zu dem Grund meines Anliegens! Bin gerne bereit Fragen zu beantworten.
Deswegen wollen wir wissen ob es möglich ist auf Veranlassung eines Rechtsanwaltes festzustellen wann und was in der HP geändert wurde.
Wenn natürlich der Inhalt dieser AGB für uns nicht zutrifft, den wir sind keine Firma, dann dürften wir ja mal vom eventuellen Streß abgesehen ganz gute Karten haben um es mit einem Anwalt wieder in geordnete Bahnen zu lenken..........
AN ALLE !!!!!!!! Wünsche einen schönen Sonntag und vielen Dank für jeden Hinweis
Die Familie von holzwurm2
Nochmal zurück zu deiner ursprünglichen Frage mit dem Erstellungsdatum der AGB: Theoretisch ist das schon möglich, praktisch würde ich da aber an eurer Stelle keine Hoffnung drauf setzen, ich will auch erklären warum:
Ein Ausdruck eines Internetarchives wird wahrscheinlich von einem Richter, sofern die Seite überhaupt zu den betreffenden Zeitpunkten von einem Archiv gecached wurde, höchstens als Indiz zu werten, nicht als unumstößlicher Beweis. Mich würde allerdings auch stark wundern, wenn wirklich irgendein Archiv (Cache) die Seite just zu dem fraglichen Zeitpunkt gespeichert hat.
Eine Headerabfrage könnte ihr vergessen. Zum einen kann man einen Header beliebig manipulieren, zum andern handelt es sich bei der Seite um dynamisch generierte Inhalte (PHP-Scripte), je nach Aufbau gibt es da unter Umständen nicht einmal ein wirkliches Erstellungsdatum.
In juristischen Auseinandersetzungen gibt es zwar die Möglichkeit, dass ein Richter die Herausgabe von Server-Logs anordnet, oder eine Untersuchung des phyischen Servers durch einen Experten, aber dies wird in eurem Fall auch extrem unwahrscheinlich eine Option sein, es handelt sich nur um ein Zivilverfahren mit mutmaßlich relativ niedrigem Streitwert und ein Computerforensiker wird teuer. Zudem würde wohl der Provider gegen eine Herausgabe des Servers rechtliche Gegenmaßnahmen ergreifen und ob noch Logdateien für den Zeitraum bestehen und ob an denen ein Upload-Datum oder Bearbeitungsdatum erkennbar ist ist auch eher unwahrscheinlich.
Ich vermute einmal dass eure beste Möglichkeit wirklich die AGB als solche (sprich der Inhalt), bzw ein Vertragsfehler sein dürfte. Btw: Hast Du die aktuelle AGB zur Beweissicherung schon gespeichert? Mich würde wundern, wenn die Klausel mit den Netto-Preisen die einzig fehlerhafte in der AGB wäre.
Ganz nebenbei... Ihr habt ja einen Kauf getätigt, für so etwas schließt man doch in der Regel einen Kaufvertrag ab, bzw es existiert zumindest ein Schriftwechsel, man bekommt eine Rechnung, etc... irgendwo müssen doch schriftlich die Konditionen einmal aufgetaucht sein?!? Da wird doch wohl ein Preis zu finden sein und falls dort der Netto-Preis steht ohne dick und fett anzumerken, dass es sich um einen Netto-Preis handelt, dann wage ich zu behaupten dass eure Chancen sehr gut sind.
Ja, die AGB's habe ich mir ausgedruckt,vorgestern.
Das Angebot,unseren Wünschen und Möglichkeiten entsprechend, wurde im Sept.07 für 6240 € von uns als Endpreis bestätgt mit dem Hinweis das MEHR absolut nicht drin ist!
Er sagte uns immer wieder das es nicht mehr wird denn wir haben ihn immer darauf hingewiesen!
WAS WIR HABEN , IST SEINE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ZUM ANGEBOT, siehe obige Summe!
Jetzt , vergangene Woche , kam seine Rechnung mit 6500 € + 19 % Mwst = 7735 € !
DA IST DOCH WAS FAUL !?!?!?!??
holzwurm2
Das Auto kannst du dir wohl in jedem Fall abschminken.
Kannst froh und glücklich sein wenn du dein Geld wieder bekommst!
Beim Kauf im Internet darf man halt nicht blauäugig sein und Geld gegen Ware gilt auch da, besonders bei solchen Beträgen.
Geiz (Gier) frißt halt Hirn.
Das wissen die Betrüger auch.
Mit Rechtsanwalt ist das rechtlich definitiv kein Prob für dich!
Bei Privatkunden muß absolut immer der Endpreis ausgewiesen werden.
Die AGBs strotzen vor Fehlern, nicht nur was die Nettopreise betrifft.
Der komplette Name und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlen z.B. definitiv.
Ich würde aber davon ausgehen, daß dieser Laden nicht mehr lange existieren wird.
Deshalb ist Eile angesagt.
Ich würde diesem Verein eine Frist von max. einer Woche setzen und dann Anzeige wegen Betruges erstatten.
Per Rechtsanwalt kommt das natürlich besser.
Dann habe ich ja schon ein bischen Licht am Horizont!
holzwurm2
Mich hätte bei dem Verein schon die grottige Rechtschreibung/Grammatik vergrault...
Die AGB sind an mehreren Stellen fehlerhaft, d.h., sie stehen im Widerspruch zu den einschlägigen Gesetzen (PAngV, BGB). Wäre ich Anwalt, so wäre es mir ein Vergnügen, denen die Eier abzuquetschen.
JUNGS ! So wird es wohl werden, wiedermal einen Traum zu begraben und das Geld zurück zu verlangen bzw. einklagen, wobei das letztere eher zutrifft!
holzwurm2
Moin, eventuell findest Du Deine vermisste Seite hier:
http://www.archive.org/index.php
Und eine !!! VERMUTUNG !!! meinerseits: hat der Provider/Hoster nicht kopien von dem was da auf dem Server lag?????????????
Ich kann mich nämlich an eine Gegebenheit erinnnern da war das der Fall.
Die Wahrscheinlichkeit liegt wohl bei deutlich unter 1%.