Top-Antwort unter Juristen: kommt drauf an... ;-)
wenn Du von Deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest, kannst Du das Ding innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kommentarlos zurückschicken. Zur Wahrung der Frist - so ein üblicher Passus - genügt die Rücksendung, gerne kannst Du das auch schon per Brief oder E-Mail vorher ankündigen. Folge: Rückabwicklung - jeder ist so zu stellen wie er stünde, hätte der Kauf nicht stattgefunden. Sprich: Du bekommst Dein Geld wieder, mindfactory den Drucker. Allerdings ist dieser jetzt benutzt. Geht diese Benutzung über eine vergleichbare Überprüfung in einem Ladengeschäft hinaus (auspacken, reingucken, alles da? alles klar!), kann der Verkäufer Wertersatz für diese Minderung verlangen. Ob die das tun werden: keine Ahnung...
Wenn Du jetzt aber an Mindfactory schreibst, daß das Ding nicht funktioniert und Du einen intakten haben möchtest, dann heißt das "ich will das Teil grundsätzlich behalten, find ich einfach ein geiles Gerät, aber es soll auch funktionieren". Dann haben die ein Nachbesserungsrecht. Erst nach der 2. erfolglosen Nachbesserung kannst Du Wandelung verlangen.
Willst Du das Teil also behalten, so rate ich Dir: ruf direkt bei HP an. Deren - nach eigener Erfahrung - sehr kompetenter und kulanter Kundenservice wird Dir dann ein Austauschgerät nach Hause schicken, das defekte Gerät schickst Du dann erst im selben Karton an die zurück. Einfacher geht´s nicht....
Gruß,
Dirk