Hallo Gemeinde,
hat zwar nix mit dem Forenthema EDV zu tun, doch in Zeiten von Reich-Ranickis Kampf gegen die allgemeine Verblödung wird's Zeit, ihm zur Seite zu springen.
Ich fahre als älterer Herr einen "Krankenfahrstuhl", der 2003 erstmalig zugelassen wurde. Damals wurden bei den Angaben zur Bereifung, die übrigens ganz normale Standardgrößen darstellen, nicht nur bestimmte Hersteller sondern sogar ganz bestimmte Typen angegeben (wobei schon mal eine Pelle davon nicht mehr auf dem Markt ist). Ich brauchte nun aber neue Reifen, da ich schon mit StVo-inkompatiblen Glatzen fuhr.
Ich also mal beim örtlichen TÜV vorgefühlt, ob es nicht möglich wäre, den Scheiß bei einem Großserienfahrzeug in EU-Homologation endlich mal aus- oder wenigstens betimmte andere, ECE-konforme Reifen einzutragen. Der diensthabende Raketeningenieur sah sich leider - auch wohl aufgrund von Verdauungsproblemen/Schlafstörungen/sexuellen Defiziten/einer inneren Stimme o.ä. - dazu fachlich nicht in der Lage."Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenherstelletr läuftda nix!" Auch das geneigte Prüferauge wollte er nicht auf das Fahrzeug fallen lassen.
O.K. kennt man ja - also am nächsten Tag beim DEKRA-Heiner um diesbezügliche Audienz angesucht, da dieser zufällig in der örtlichen Werkstatt sein monatliches Unwesen trieb. Auch hier: "...Markenbindung ganz wichtig bei diesen Mühlen... Fahrverhalten sonst gaaanz kritisch...Unbedenklichkeitsbescheinigung oberwichtig...bei ansonsten montierten Reifenmatreial erlischt Betriebserlaubnis... blubber-dudel-sülz"
Na ja, Laune war erst mal im Keller doch dank des googleschen Orakels stieß ich auf die EU-Richtline 92/23/EWG, welche nichts anderes besagt, als dass die EU seit 1992 fordert, dass diese ganze Markenbindungsgewichse in Deutschland endlich hinfällig zu sein hat. Und - schnell, wie sie hier in D schon mal sind - ist das ganze schon seit -schwups- 2004(!?!!) umgesetzt. Danach sind -kurz zusmmengefasst- zumindest bei allen vierrädrigen Fahrzeugen alle Vorgaben durch Eintragungen, die über die Größenangaben zum Reifen hinausgehen, komplett hinfällig! Das betrifft nicht nur Angaben zu bestimmten Marken oder gar Typen, sondern auch Schoten, wie "Winterbereifung" oder bestimmte Tragklassen. Lediglich muß der Reifen noch eine E/ECE- Zulassung besitzen und die fahrzeugbedingten Anforderungen an V-Max und Achstraglast erfüllen. (Ich bin dann gleich los und hab erst mal für die EU eine Kerze in der Kirche angezündet)
Derart fundiert instruiert habe ich bei der Zulassungstelle angerufen, um auf Austragung anzusinnen, bevor ich mit zum Fahrzeugschein disharmonierend scheinender Bereifung Samstag abends einem übellaunigen Dorfbullen über den Weg krauche. Ich wurde auch gleich zu einem Zulassungsavatar überstellt, der aber offensichtlich leider einen Hänger im Sprachmodul hatte. Das Gespräch verlief ungefähr so:
"Hallo, ich möchte aus meinen Papieren die Farbrikats- und Typenbindung streichen lassen"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Aber es gibt eine EU-Richtline, und zwar die 92/23/EWG, nach der das nicht mehr zulässig ist"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Ich habe keine Lust mit solchen Pairen unterwegs zu sein. Ich möchte eine Änderung"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Können Sie noch was anderes sagen?"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Haben Sie überhaupt was in der Birne?"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
Nun wollte ich's aber wissen. Beim TÜV in der nächst größeren Stadt angerufen und dem LI am Rohr mein Leid geklagt. Und was agt der? "Alles klar - stimmt was Sie sagen - das mit den Reifenangaben ist hinfällig - können sich alles in der Größe montieren, Hauptsache ECE-Zeichen auf den Dingern-Wo ist das Problem?"
"..."
Geil!
TÜV, DEKRA erzählen mir gequirlte Scheiße und meine Zulassungstelle besteht auch noch darauf.
Unglaublich!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
WiSo, Plusminus, stern-TV, usw.
alle anschreiben.
Dazu noch an die Patientenbeauftragte, Gesundheitsministerium.
Geht per Mehl.
Falls Du im VdK bist, setze Sie darauf an.
Nicht so hastig, mein junger Jedi.
Deiner Auflistung nach hast Du meinen "Krankenfahrstuhl" in den falschen Hals bekommen. Es handelt sich dabei um so was hier: http://www.quadstore-sommer.de/yfm_660_fwan_grizzly.html
Immerhin bezeichnen die Mühle meine Bikerkumpels so (auch weil ich sowas und kein Bike mehr nach einem Unfall mit steifen Bein als älterer Furz nur noch fahren kann)
Aber danke, dass Du mir helfen wolltest, ehrt Dich.
Sorry, aber auf diesem Gebiet bin ich leider out.
Sowas habe ich nie gehabt und nie gefahren.
Ein MoFa war mal das höchste der Gefühle.
*LOOOL*
Ich wurde auch gleich zu einem Zulassungsavatar überstellt, der aber offensichtlich leider einen Hänger im Sprachmodul hatte.
Sehr schön! Kannte ich noch nicht, werds mir jetzt aber merken.
Gruß
Frank
PS: Den "Krankenfahrstuhl" hatte ich mir tatsächlich anders als auf dem Bild vorgestellt! Sehr schönes Teil;-)
Danke für den tollen Bericht! Wirklich toll geschrieben und ich freue mich, dass Du wieder Mobil bist :-)
Hi Pumbo,
hatte das Problem damals mit meinem Auto.
Markenbindung von 3 Reifen war eingetragen und der einzig Lieferbare in der Größe 205/55R16 89 V war zum Preis von 360 DM zu bekommen.
Bin zum Tüv und der Ingenieur meinte nur,
A) ist das kein Ferrari
B) der fährt keine 300 Km/h
C) der transportiert keine 10 Tonnen.
Also besorgen sie sich Reifen in der Größe der Traglast und dann ist die Markenbindung raus und sie bekommen einen entsprechenden Eintrag in Brief und Schein von mir.
Was soll ich sagen, das ganze war dann nur noch ne Sache von 10 Minuten.
War ein Tüv in der Ländlichen Gegend und die sind dort total Unkompliziert gewesen.
Es liegt halt wie immer am betreffenden Prüfer.
Gruß
Kamusi
@pumbo,
köstlich, lange nicht mehr soo gelacht!
kuhfkg1
Hallo Biker - Kollege ( wenn auch ex ).
Deine Schilderung ist einfach nur genial und druckreif.
Hast Du schon einmal bei den Reifenherstellern direkt nachgeschaut? Da wird man, zumindest bei den Moped´s auch, häfig fündig. Mir ging es jedenfalls so mit einer geringfügig stärkeren, 2-rädrigen Variante Deines "Fahstuhles". Laut KFZ-Schein gab es nicht nur Markenbindung sondern exakt ein spezieller Reifentyp, der gefahren werden sollte.
Bei einigen Internet-Händlern gibt es jedoch etliche Hinweise auf neue Bestätigungen für die Freigabe von "Fremdfabrikaten oder Typen" durch den Fahrzeughersteller. Dies kann dann wiederum auf der Seite der Reifenhersteller nachgesehen und bestätigt werden. Die Liste der Alternativen wird übrigens fast wöchentlich länger. Wichtig ist, daß es ein ein offizielles Zertifikat gibt, daß Dir der Reifenhändler (im Original) ausfüllen und damit bestätigen muß. Völlig problemlost wird es, wenn Dir auch der Hersteller des fahrbaren Untersatzes noch sein OK gibt.Die Aussage von den hiesigen TÜV-Eumels -bei einer kurz nach dem Reifenwechsel fälligen Kontrolle - war erfreulich. So, wie vorgelegt war alles im grünen Bereich.
Versuch´s doch halt einfach einmal.
Ach ja.... zur Erbauung zwischendurch..... http://www.lhmcfra.de/Videos/motorsounds.mpeg