Habe heute einen Anruf bekommen.Am anderen Ende der Leitung war eine Automatenstimme,die mir erklärte,dass mich eine Person aus der Nachbarschaft erreichen wolle und eine Nachricht hinterlegt sei.
Dann bekam ich noch einen Zugangscode angesagt und ich solle schnell
auf der o.g.Seite die Nachricht abfragen.
Da ich aufm Dorf wohne,sollten meine Nachbarn kein Problem damit haben
bei mir zu klingeln und sich mit mir zu unterhalten.
Jedenfalls wenn man die AGB liest,das Anmeldeprozedere sieht und
den Sitz dieser "Firma"erfährt,so muss man davon ausgehen,dass die nur auf Dummenfang gehen,um Kohle zu machen.9 Eus monatlich ein halbes Jahr im Voraus und eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren usw sind ganz schön happig für NICHTS.Wer sich aus Neugier einloggt(mit dem freundlicherweise bereits telefonisch zugegangenen Code schliesst einen rechtswirksamen Vertrag.Da viele die AGB garnicht erst lesen werden,werden diese Menschen auch die 14-tägige Widerrufsfrist verstreichen lassen und schon geht der Stress los.
Also ich finde solche Geschäftspraktiken zum kotzen.Aber andererseits nutzen die Macher ja nur die Tatsache,dass Hirn in unserer Gesellschaft nicht sehr weit verbreitet ist.
Also bleibt alle schön geschmeidig und lasst euch nicht hereinlegen.
Gruss Steffen
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo joggel
Dein Link hat nun weniger damit zu tun. Da geht die Abzocke direkt per Telefon.
Bei Nachbarschaftspost muss man etwas mehr Aufwand betreiben, um abgezockt zu werden.
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/nachbarschaftspost-com-opfer-sollen-216-euro-zahlen/
Gruß Peter
dieses Urteil dürfte aber in der Form nicht anwendbar sein.
Der Unterschied. Es wird weder ein Tastendruck angeboten, noch sonst irgendwie weitergeleitet.
Es wird ein Zugangscode angeboten, den man auf deren Seite aktiv eingeben muss. Es folgt also die Bitte nach einer Handlung in einem völlig anderen Medium.
Da man jedoch annehmen sollte, das die meisten des Lesens (AGB) mächtig sind, sollte es fast auszuschließen sein, das man in so eine Falle tappt.
Doch wie so oft, man irrt sich.......
> verstreichen lassen und schon geht der Stress los.
Selbst wenn sie die nicht verstreichen lassen, kann es erhebliche Schwierigkeiten geben :-( Es sei denn, man lässt den Kündigungsbrief per Gerichtsvollzieher zustellen... aber wer macht das schon? Für die Kohle, die das kostet, kann man auch gleich im Vertrag drinbleiben...
CU
Olaf
Moin Olaf,
das sehe ich nicht so, sofern man sich nicht einschüchtern läßt.
Grund: Du wirst nicht rechtswirksam auf dein Widerrufsrecht hingewiesen, dieses muß schriftlich erfolgen. Eine Anzeige auf dem Monitor gilt dabei nicht als Schriftform, selbst Check-Boxen, die aktiviert werden müssen, um damit zu bestätigen, daß man auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde und dies ausgedruckt hat, wurden vor Gericht als nicht wirksam anerkannt.
Kurz: Die gesetzlich geforderte Schriftform fehlt.
Daher fehlt die Rechtswirksamkeit der Widerrufsbelehrung und diese beginnt daher nie, so daß auch ein Widerruf nach Wochen, Monaten, Jahren möglich ist.
Gut, irgendein durchgeschossener Richter an einem Amtsgericht kann da anderer Meinung sein, bei den Hanseln kommt es ja häufiger zu den merkwürdigsten Urteilen, aber im Großen und Ganzen sind die Gerichte im Falle eines Falles da auf Seiten des Kunden. Davon ab: Aus der "Branche" geht ohnehin niemand vor Gericht, die drohen nur mit allerlei Gedöns, Inkassounternehmen und Rechtsanwälten. Wer auf stur schaltet, wird aber auch nie bis zum bitteren Ende belästigt, wohlwissend, daß die Kameraden jeden Prozeß verlieren würden.
Gruß
Jürgen
> so daß auch ein Widerruf nach Wochen, Monaten, Jahren möglich ist.
Okay, das ist natürlich was anderes, wenn man die Schludrigkeit des Anbieters noch auf diese Weise für seine Zwecke nutzen kann... aber wie du schon schreibst: Verlassen würde ich mich auch darauf nicht, denn du weißt nie, auf was für spitzfindige Überlegungen ein Amtsrichter kommen kann ("die allgemeine Lebenserfahrung hätte dem Kunden sagen müssen, dass... und somit war es in diesem Fall trotz fehlender eindeutiger Widerrufsbelehrung durchaus für ihn zumutbar...").
CU
Olaf
Diese Gefahr sehe ich aber nur bei einem Geschäftsmodell bzw. Unternehmen, welches ein gewisses Mindestmaß an Seriösität bietet.
Diese Zunft wird sich hüten, jemals vor Gericht zu gehen. Aber man darf sich halt nicht einschüchtern lassen, auch nicht von schmucken Anschreiben angeblicher "Rechts"anwälte.
Ist schon toll, daß es Regelungen über den Krümmungsgrad von Bananen gibt, aber diese Strolche können über Jahre hinweg unbehelligt ihre Opfer suchen... Was haben wir bloß für Kasperköppe in Berlin und Brüssel sitzen :-(