Hallo,
meine Tochter (20 Jahre alt) hat einen Brief bekommen mit der Aufforderung GEZ-Gebühren zu zahlen.
Sie befindet sich z.Zt. noch in der Berufsausbildung und wohnt im Elternhaus.
Dürfen die das überhaupt?
MfG. Hexagon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi
Wenn Deine Tochter eigenes Geld verdient - ja
Gruss Hoinerle
Ist für die Gebührenpflicht mehr oder weniger irrelevant. Wenn Deine Tocher eigene Geräte zum Empfang bereithält und mehr verdient als ein Sozialhilfeempfänger (andernfalls müsste sie wohl einen Antrag auf Befreiung stellen) muß sie laut GEZ löhnen.
Interessant wäre natürlich noch die Frage: Wie schaut das eigentlich mit Rundfunkgeräten aus Deinem Besitz aus die in den Räumlichkeiten Deiner Tocher benutzt werden?
Gruß
Borlander
Tochter in Berufsausbildung = Einkommen.
Rundfunkgeräte in ihren Räumlichkeiten = zahlen.
Sie befinden sich nämlich in ihrem Besitz, wenn auch auf Leihbasis.
Wenn deine Tochter entsprechende Geräte bereithält, muss sie zahlen, da sie über eigenes einkommen verfügt.
Dennoch: ich würde den Brioef zunäcvhst mal ignorieren, da die ja nicht wirklich wissen können ob deine Tochter rundfunktgeräte bereithält oder nicht.
Und nein, den GEZ-Schergen, der an die Tür klopft, musst du nicht reinlassen.
volker
"Dürfen" derfen die alles.
Aber zu zahlen brauchst Du -und hier voll im Gegensatz zu den pflichtbewußten Vorschreibern- nicht.
Es ist Dein Haushalt. In Deinem Haushalt hast Du mit Sicherheit deine Geräte angemeldet.
Wenn in Deiner Wohnung und in Deinem Kinderzimmer ein beliebiges weiteres Familienmitglied wohnt, dann ist das voll abgedeckt. Dabei ist es Wurscht, ob dieses Familienmitglied Millionär oder Sozialhilfeempfänger ist.
Es ist Dein Haushalt für den Du bezahlst.
Fertig!
Am Ende bezahle ich auch noch zweimal, weil meine Partnerin ebenfalls Rente bezieht?
Die entsprechenden GEZ- Schreiben schicke ich seit Jahren unfrankiert zurück. Und gut ist.
Diejenigen, die meinen, Du solltest zahlen sind sicher die Gleichen, die da meinen, ich sollte für meinen Virtual-PC_2004 eine zweite XP- Lizenz kaufen...
Jürgen
Aber zu zahlen brauchst Du -und hier voll im Gegensatz zu den pflichtbewußten Vorschreibern- nicht.
Es ist Dein Haushalt. In Deinem Haushalt hast Du mit Sicherheit deine Geräte angemeldet.
Wenn in Deiner Wohnung und in Deinem Kinderzimmer ein beliebiges weiteres Familienmitglied wohnt, dann ist das voll abgedeckt. Dabei ist es Wurscht, ob dieses Familienmitglied Millionär oder Sozialhilfeempfänger ist.
Nur solange sich das Gerät in gemeinsam genutzten Räumen befindet.
Befindet sich das Gerät in einem Raum, der nur vom betreffenden Familienmitglied genutz wird, muss gezahlt werden - ob du das jetzt anders siehst, spielt dabei nichmal eine untergeordnete, sondern gar keine Rolle
Am Ende bezahle ich auch noch zweimal, weil meine Partnerin ebenfalls Rente bezieht?
Wenn das Radio- oder TV-Gerät in einem Zimmer steht, dass nur sie nutzt: ja.
volker
neanderix - ich bewundere Deine Gesetzestreue.
Und Du machst das tatsächlich? wow.
Du eilst behend zur GEZ und teilst diesem hochangesehenem "Institut" mit, das in einem Deiner Räume ein Empfangsgerät steht, welches nur von einer Person benutzt wird und Du das dringende Bedürfnis hast, dafür eilends Gebühren zu entrichten?
Entschuldigung - aber so dämlich schätze ich eigentlich niemanden ein.
Weder Dich, noch einen Herrn Ackermann, einen Herren Esser noch einen Herren Zumwinkel. Um nur ein paar mir rein zufällig bekannter Namen zu nennen.
"ob du das jetzt anders siehst, spielt dabei nichmal eine untergeordnete, sondern gar keine Rolle"
Tatsache? Ich bezahle trotzdem nur einmal für einen Haushalt. Ohne alle existierenden Untertanen zu befragen. Und fühle dabei auch nicht das mindeste Schuldbewußtsein.
Also spielt es wohl eine - wenn auch vollkommen nebensächliche Rolle.
Für mich.
Jürgen
sieht mein Beitrag von heute, 14:42 so aus, als ob ich diesem Verein treu ergeben wäre?
Ich habe nur gesagt, wie die derzeitige rechtliche Lage aussieht.
volker
ob es doch wohl einen Unterschied zwischen laienhafter Theorie und echter, realer Praxis geben könnte?
Ein Gesetz, welches auf das Beschriebene abzielt, das wäre ein Pups mit Ecken.
Jürgen
Wenn hier jemand nach einem Software-Key fragt, schreit die ganze Nickles-Gemeinde: Hacker
Wenn hier einer das Wort "Betrüger" benutzt, schreit die ganze Nickles-Gemeinde: Verrat, Gesetzesbruch
Wenn hier eine reine Mehl-Adresse oder Telefonnumer hinterläßt, wird der Thread gelöscht.
Wenn hier einer anfragt, weil er in eine Abo-Falle geraten ist, wird ihm seine Dummheit hämisch bescheinigt.
Wenn hier aber einer nach GEZ-gebühren fragt, dann wird ihm erklärt, daß er plöd ist, wenn er zahlt.
Ziemlich übertrieben wie du das darstellst peterson....
Ich würde aber ebenfalls dieses Schriftstück der GEZ einfach mal fachgerecht im Kamin entsorgen und ja nie einen dieser Typen ins Haus lassen.... ;-)
Dito - Punk. ;)
Volker
Komm runter, peterson!
WEnn es dir hilft - ich finde es auch dämlich, dass man für ein Windows oder ein nero oder ein Photoshop zahlt, wenn man es umsonst haben kann, denau so wie bei den ÖR. ;)
Und extra für dich verweise ich gerne an die Adresse admin@cracks.am, wo du immer nach frischen Keygens nachfragen kannst ;)
Ich finde auch überaus schlau und auch bildungsfürderns, sich bei Mal-vorlagen.com 10 Abos abzuschließen, das fordert einen dazu, das Rechtssystem zu erfahren.
Was fehlt? Ach ja, meine Lieblingsrufnummer:
08003301000. Ist eine Frustrauslasshotline ;)
So, deine Checkliste der NBickles-Verbesserungen habe ich abgearbeitet.
Haben sie dort etwas geändert? Den afaik waren familienmitglieder als teile des haushalts gezählt ähnlich wie Ehepartner auch wenn sie in unterschiedlichen Räumen schlafen.
Oder war ich schon immer auf einen Irrweg
Das ist ganz genau so geblieben.
Ein Haushalt ist ein Haushalt - vollkommen Wurscht, wieviele Verdiener da drinnen wohnen.
Auch die alleinige Benutzung eines beliebigen Empfangsgerätes ist da mit abgedeckt. Denn: Wie sollte so etwas überhaupt kontrollierbar sein?
Wenn meine Partnerin ihr Transistorradio nur für sich nutzt und ich nie - wie sollte das eine zusätzliche Zahlung begründen?
Das ist das, was ich meinte mit "Pups mit Ecken".
Oder, vulgärer, "Furtz nit Ecken".
Jürgen
Oder war ich schon immer auf einen Irrweg
Oder ;)
Im ernst: dass Azubis für ihre Geräte selber die Gebühren zahlen müssen, auch wenn sie im Haushalt der Eltern leben, war schon immer so.
Ebenso, dass unverheiratete Lebenspartner für ihre eigenen Geräte zahlen (müssen).
Das hat z.B. folgendes Zur Folge:
Die A zieht mit dem B zusammen. Er, Autofreak, hat ein tolles Cabrio mit guter Musikanlage - aber nur ein einfaches Kofferradio und einen billigen transportablen Fernseher.
sie hingegen hat kein auto, da sie ihren Arbeitsplatz gut mit dem Fahrrad oder auch dem ÖPNV erreichen kann, dafür hat sie sich einen guten Flachbildfernseher und eine gute Stereoanlage gegönnt.
Für TV und Radio zu Hause zahlt sie auch weiterhin die GEZ.
Aber: für das Radio im Cabrio muss der B jetzt ebenfalls GEZ-Gebühren zahlen (übrigen müsste er das auch, wenn die A ein eigenes auto mit (einfachst) Radio hätte).
Da die beiden unverheiratet sind, zählen sie nämlich als eigene Haushalte obwohl sie zusammenleben...
Volker
Es gibt eindeutige und für die GEZ beweisbare Unterschiede zwischen Haushalt und PKW.
Es gibt eindeutige und für die GEZ beweisbare Unterschiede zwischen Haushalt und einer vermieteten (auch untervermieteten) Wohnung.
Es gibt eindeutige und für die GEZ beweisbare Unterschiede zwischen Haushalt und einem Büro.
Es gibt keine und für die GEZ relevante Unterschiede zwischen einzelnen Zimmern und einzelnen Geräten in einem Haushalt.
Jürgen
doch diese Untershciede gibt es schon, ich dachte plus das die "ehe" ausnahme allgemein für Familien gilt.
Bei uns in der WG haben wir einen Gebührenzahler, das heißt es dürfen geräte von ihn in seinen Zimmer und in allgemein Nutzbaren Räumen stehen, mein Laptop wird aber gebührenpflichtig sobald ich ihn in mein Zimmer mitnehme.
Edit: Für ehe ähnliche gemeinschaften, bei den kein privates rückzugszimmer mit Radio/TV vorhanden ist reicht auch ein gebührenzahler.
Wieder am Anfang. Jedenfalls fast.
Um einem Gesetz, gleich welcher Art, Geltung zu verschaffen, muß es kontrollierbar sein.
Wie also will der Gesetzgeber in die Wohnung von hexagon eindrigen, wie will er feststellen, das dessen Tochter ein streng territortial und wirtschaftlich eigenständiges, abgegrenztes Refugium innerhalb der Wohnung von hexagon besitzt und "regiert"?
Solange dies nicht
- eineindeutig definiert ist und desweiteren
- nicht eineindeutig kontrollierbar ist,
ist dieses Gesetz nicht wirksam.
Und die Tochter @hexagons braucht nichts zu zahlen.
Es sei denn, es ist ihr innerstes Bedürfnis.
Jürgen
naja sagen wir die tochter wohnt in erdgeschoss und der GEZ eintreiber kann von bordstein reinschauen und sieht ihren PC - nachweis erbracht ...
De facto kann man denke ich recht einfach die Zahlung verhindern, rechtens ist es aber nicht.
Hallo.
Du..wie machst Du denn das mit dem zurücksenden ?
Mich würde es nämlich auch freuen wenn diese, meine Meinung, Arschlöcher -
Ihren saublöden, verleumderischen Senf zurückbekommen !!!
Danke !!
"Du..wie machst Du denn das mit dem zurücksenden ?"
Ich?
Ich schreibe mit einem Maker quer über das Formular, das man gefl. die eigene Buchhaltung in Ordnung bringen soll, falte das Formular ordentlich und stecke es in den beiliegenden Umschlag.
Beleidigende, persönliche oder primitive Bemerkungen erspare ich mir.
Den werfe ich dann ohne Marke in den Briefkasten. - fertig.
Jürgen
Ja, sie dürfen diese Briefe versenden, dafür zahlst du ja die Gebühren ;)
Was tun?
Den Brief schredden.
Zweiten Brief schredden (kommt in einigen Wochen).
Dritten Brief schredden (kommt nach weiteren 3-4 Wochen).
Bei Bedarf die GEZ-Schergen hochkant vom Grungstück rauswerfen, wenn möglich ohne bleibende Schäden, da Körperverletzung strafbar ist.
Bei dieser Gelegenheit Hausverbot erteilen (macht irgendwie glücklich).
Alle X monate wiederholen, solange die kleine noch im Hotel MAMA eingecheckt ist.
Hallo.
Jegliche Firma soll; von und zu mir aus;
diese Sch.. unterlassen ;-).
Gruss.