Hallo,
es hat zwar nicht direkt mit Nepp und Betrug zu tun, aber es ist wohl noch die passende Ecke.
Wie lang ist derzeit, die gültige Frist für den Widerruf einer Bestellung (kein Ladengeschäft)?
Noch 2 Wochen oder sind's schon 4?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bei ebay 1 Monat.
Dummerweise ist sich die Rechtsprechung hier überhaupt nicht einig.
Allerdings beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware und den Erhalt der Belehrung.
Das betrifft Bestellungen aus dem Internet.
Im Ladengeschäft hast Du gar kein Widerrufsrecht.
2 bleibt; sollte doch wirklich genügen!
@Peterson
die Rechtssprechung ist sich da schon einig: 2 bleibt!!! Ansonsten: Fristlauf beginnt mit Erhalt der Belehrung!
Gruss Calixtus
Gruss Calixtus
... aber nicht vor Erhalt der Ware!
Gruß
hu-
Dann verkaufe mal was als gewerblicher Händerle bei ebay und gib 14 Tage an.
Schwupps hast Du eine Abmahnung am Hals.
Infos findest Du bei der Wettbewerbszentrale.de, Internetzrecht-Rostock.de, usw.
Am besten vorher informieren und dann belehren.
http://www.wortfilter.de/News/news2268.html
> Schwupps hast Du eine Abmahnung am Hals.
Und wie kommt das jetzt, dass für den Handel bei ebay andere Regelungen gelten als im übrigen Leben? Etwas anderes als 14 Tage Widerrufsrecht bei Versandkäufen habe ich noch nirgendwo gelesen - übrigens auch bei ebay nicht! Auf welche gesetzliche Bestimmung gründen sich denn diese Abmahnungen?
CU
Olaf
auf ein Urteil was sagt das bei eBay 30 Tage, oder 1 Monat (auch da wird unterschieden,zumindest was die Abmahungen angeht), Wiederufsrecht eingeräumt werden muss.
EDIT:
ich denke mit feineren Suchbegriffen, solltena uch bessere Ergebnisse zu erzielen sein, nur bin ich dazu zu faul ;)
http://www.c-g-w.de/Urteile/op=show/kid=3.html
http://www.google.de/search?hl=de&client=opera&rls=de&hs=hRW&q=ebay+urteil+zum+widerrufsrecht+30+tage&btnG=Suche&meta=
Man muss wohl Paragrafenklempner studiert haben, um auf so kranke Ideen zu kommen.
Die "geeignete Belehrung" schreiben die ebay-Verkäufer doch bereits in ihre Artikelbeschreibungen rein! Wat denn nun noch? Eine E-Mail mit dem Inhalt, "Lieber Käufer, diese Belehrung gilt nicht nur für die andern, sondern exklusiv und ganz allein für dich"?
Ja, dafür muss man die Frist um 14 Tage verlängern. Solange braucht der Durchschnittverkäufer, bis er's verstanden hat... au Mann. Man kann sich das Leben aber auch zur Hölle machen :-/
THX
Olaf
P.S. Hallo Indronil!! :-D
Ein hochbezahlte Politikerin bastelt da an einer Musterwiderrufsbelehrung, die schon mal vor die Wand gelaufen.
Aber nun hat sie keine Zeit, nun kommt ja die Bootcamp-Debatte.
Deutschland hat halt wichtige Sorgen.
Ich auch.
Am 1. Weihnachtstag habe ich Heizlöl bekommen.
Eben mal 2.800 EUR. Ich glaube nicht, daß es nächstes Jahr reicht, wenn ich mtl. 250 Tacken zurücklege.
Wie Du in meinem Posting nachlesen kannst, habe ich sehr wohl 1 Monat geschrieben.
Um das Eingangsposting zu beantworten, reicht das ja aus.
Reicht auch.
Außer natürlich der Händler sieht nicht ein, dass die Sachmängelhaftung greift und verweist auf das Widerrufsrecht, bei dem allerdings die Frist abgelaufen ist.
Das hat man nun davon, dass man die Weihnachtsgeschenke so zeitig gekauft hat.
Die Sachmängelhaftung hat mit dem Widerrufsrecht gar nichts zu tun. (Äpfel und Birnen)
Das ist mir schon klar.
Und nun erkläre das mal einem CallCenter-Agent.
Nur mal zur Info:
Handy im Ladengeschäft eines großen Deutschen Netzbetreibers angeschaut. Dort vorgestelltes Gerät hatte zu diesem Zeitpunkt KEIN Branding, Tasten unter dem Display waren mit Funktionen wie "Menü" und "Telefonbuch" belegt.
Diese Tasten sind Sensortasten. Sie haben also keinen Druckpunkt sondern eine leichte Berührung ist ausreichend.
Vertrag per Hotline nun verlängetr, diesen Handytap als subventioniertes Gerät ausgewählt.
Handy wird am 09.12. geliefert.
Da es ein Weihnachtsgeschenk sein soll, wird die Sendung nur auf Vollständigkeit geprüft.
Am 24. dann das böse Erwachen:
Das Handy hat ein Branding des Netzbetreibers, die Sensortasten unter dem Display sind beide mit Internetfunktionen belegt.
Eine Änderung der Tastenbelegung ist bei diesem Modell nicht möglich.
Man ist nun gezwungen immer die Tastensperre zu verwenden um unnötige Kosten zu vermeiden.
(Alleine durch das In-Betrieb-nehmen nach dem Auspacken, sind schon ungewollte Internetkosten entstanden.)
Also liegt das Gerät seit dem bei mir ungenutzt, ich habe jemand Enttäuschtes - weil das Weihnachtsgeschenk "Schrott" ist - zu Hause und hatte eine Odyssee der Weiterverbindungen bei der 01805er Hotline hinter mir, die von unfreundlich & unverschämt über stur auf abgelaufene Widerrufsfrist pochend bis hin zu wenigstens bemüht reichte und 40 Minuten andauerte.
Fazit: ich muss mein Anliegen schriftlich vorbringen und bin laut Meinung des wenigstens um Klärung bemühten Call-Center-Agents dem Good-Willdes Netzbetreibers ausgeliefert um eine Kulanzregelung zu erreichen.
Ich sehe das anders:
Für mich ist das ein klarer Sachmangel, da ich nicht das bestellte Handy erhalten habe, sondern das bestellte Handy MIT manipulierter Software.
Ich hatte entweder einen Austausch oder ein Entbranding durch den Netzbetreiber angestrebt (da dieser seine Handies laut Auskunft selbst brandet).
Oder zumindest eine schriftliche Zusicherung, dass ich bei selbstständigem Entbranden durch den Handyhersteller oder eine Fachfirma, die Garantie nicht verliere.
Nun harre ich der Dinge die da kommen.
Bzw. der Antwort auf mein Fax.
Ich würde denen das Teil zurückschicken (natürlich versichert) und das Gerät verlangen, welches dort angepriesen wurde.
Dazu kann man das BGB anführen und mit Rechtsbeistand drohen.
Nix lange Fax usw.
Die kommen auf den Trichter und behaupten, kein Fay bekommen zu haben.
Das gibt sogar Firmen, die behaupten leere Einschreiben bekommen zu haben.
Eine Postkarte als Einschreiben wirkt da Wunder.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem: Ich habe einen DVD-Brenner mir vor 2 1/2 Wochen liefern lassen. Somit währe die Frist zum Zurückschicken abgelaufen, habe aber beim Hersteller Asus gelesen, dass das Produkt 1 Jahr Garantie ab dem Herstellungsdatum (bei mir Sept. 2007) hat.
Heißt das, dass ich das Gerät trotzdem zurück schicken kann und Ersatz bekomme?
Wäre über eine Beratung sehr dankbar.
MfG
BeChri
Schau bei ASUS in die AGB rein. Dort steht drin, wie lange Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht.
Garantie bedeutet, daß Du denen das zur Reparatur schicken kannst, aber wenn es nicht defekt ist, dann greift ja auch keine Garantie.
Auf der ASUS-Seite gibt es keine AGB.
In dem Fall müssen sie Dir auf der Rechnung einen Widerrufsbelehrung mitgegeben haben.
Ist sowas nicht dabei, hast Du unbegrenztes Widerrufsrecht.