Hallo, ich bin "reingefallen".als wir uns im kleinen Kreis einmal fragten, woher der Name meiner Frau kommt, stieß ich bei Google auf >Genealogie<. Klickte ein paar mal herum und bekam nach einigen Wochen eine Rechnung über € 60.- Da ich keine Leistung erhalten hatte bezahlte ich nicht. Eine Zeit später kam eine Mahnung, erhöht um € 5.- Mahngebühr. Ich habe das mittels Einschreiben und Begründungen ( von der VBZ ) abgelehnt. Einschreiben wurde bestätigt. Wieder einige Zeit später bekam ich Post von einem Rechtsanwaltsbüro, Katja Günther, München, in dem mir ein Gerichts-Verfahren angedroht wurde und ein offener Betrag von € 104.- ausgewiesen wurde. Es wurde sogar die IP-Nr. angegeben, mit der ich den Erstkontakt zur >Genealogie< herstellte. Ich habe darauf nur mit dem Verweis auf mein Einschreiben geantwortet. Seither keine weitere Post ( 04.09.2008. ) Heute lese ich in der Computerbild ( 21/2008, S.6 : "Immer dreister" ), daß die RA Katja Günther schon einiges andere am Stecken hat. Dies zur Info und "Abschreckung". Was kann ich in dieser Sache noch tun?
Gruß aus dem Taunus
H.-J. Möller
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Kellermailer,
die Frage ist weniger, was du jetzt noch tun kannst, als vielmehr, ob du nicht schon viel zu viel getan hast ;-) Solange du keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst, ist es eigentlich das beste, sich "tot zu stellen". Ansonsten würde ich empfehlen, hier auf dem "Contra Nepp"-Board ein wenig in älteren Threads herumzustöbern, da findest du jede Menge Anregungen zu ähnlichen Themen; ich glaube, Genealogie war auch schon etliche Male dabei.
Ansonsten hier ein wenig in den Suchergebnissen wühlen:
http://www.google.de/search?hl=de&q=genealogie+%22katja+g%C3%BCnther%22&btnG=Google-Suche&meta=
CU
Olaf
Hi,
als erstes solltest du mal Ruhe bewahren und als zweites die Forensuche und Google mal nutzen.
Frau Günther ist schon recht bekannt mit ihren Forderungen bei solch zweifelhaften Seite.
Wenn du bei Google mal ihren Namen eingibst wirst du viele Berichte finden wo sie negativ aufgefallen ist, weiter kannst du dich bei der VBZ melden und dort Hilfe in anspruch nehmen.
gruß Oliver
In der aktuellen ComputerBild ist ein Artikel über Frau Günther.
Unternehme absolut nichts solange kein Brief vom Gericht kommt!
"Unternehme absolut nichts solange kein Brief vom Gericht kommt!"
ich kann zwar keinen gegenteiligen rat geben, aber soweit ich weiß ist nixtun nicht in jedem fall das beste...auch wenn laien (wie ich) das immer wieder anraten. und wenn erst ein brief vom gericht kommt, haben die mühlen doch bereits angefangen zu mahlen, oder? ich weiß es aber auch nicht besser.
Was spricht denn konkret dagegen?
> wenn erst ein brief vom gericht kommt, haben
> die mühlen doch bereits angefangen zu mahlen
Na und? Lass sie mahlen :-D
Ernsthaft: Einen größeren Knieschuss als vor Gericht zu gehen, obwohl eigentlich klar sein müsste, dass man im Unrecht ist, kann man sich als Abzocker gar nicht erlauben.
CU
Olaf
@olaf
"Was spricht denn konkret dagegen?"
naja, es kann manchmal sehr ungünstig sein, wenn man gewisse fristen ablaufen lässt...auch, wenn man nur einspruch erheben müsste. hab gerade ganz kurz gegoogelt und in einigen fällen scheint "nicht reagieren" zu nicht unerheblichen problemen zu führen. wie gesagt, hab nur ganz kurz geschaut und auch nix verbindliches! gelesen, deshalb spar ich mir einen link...weil ich es eben selber nicht weiß!! aber ich bin mir sehr sicher, dass manchmal zumindest eine kurze stellungnahme wichtig ist.
"Ernsthaft: Einen größeren Knieschuss als vor Gericht zu gehen, obwohl eigentlich klar sein müsste, dass man im Unrecht ist, kann man sich als Abzocker gar nicht erlauben."
stimmt schon. aber bei diesem paragraphenwirrwarr ist es als nicht-jurist manchmal schwer zu durchschauen, ob man nicht doch irgendwas übersehen hat. passiert sogar juristen, sonst bräuchte man ja auch keine gerichtsverhandlungen.
Wie bereits aufgeführt: Bei Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides (das bekommt man mit, wenn sowas zugestellt wird!) muß fristgerecht wiedersprochen werden. Sonst erlangt der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel und der Gerichtsvollzieher kommt irgendwann zu Besuch...
Mahnungen und Inkassobriefe haben keine konkreten Rechtsfolgen.
Eben :-)
@Dein.Nachbar: Wenn du tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen hättest, wäre es natürlich nicht gut, hier irgendetwas auszusitzen. So wie der Threadstarter das schildert, ist die Forderung aber nicht rechtens.
EDIT: siehe auch hier - http://www.vz-nrw.de/UNIQ122272030822164/link462381A.html
CU
Olaf
was inkasso betrifft hab ich keine ahnung (schon wieder), aber zumindest teurer wirds ja.
ich finde dass oft sehr leichtfertig von genauso ahnungslosen der tip kommt, die hände in den schoß zu legen...so als ob es da keine zweifel gäbe. ich wollte nicht dafür verantwortlich sein, wenn jemand sich darauf verlässt und sich dann in die schei*e reitet.
und wie gesagt, man durchschaut ja oft nicht alles, du hast dich doch bestimmt auch schon über urteile gewundert, die du nicht nachvollziehen konntest, oder?
und in diesem fall war er ja zumindest wirklich auf der seite (soll ja fälle geben, wo in wirklichkeit gar kein inetzugang vorhanden ist) und hat sich ja wohl auch mit seinen adressdaten angemeldet. ich schau dann lieber 2mal hin, bevor ich mich vergaloppiere.
hättest du z.b. gedacht, dass ich nicht das recht dazu hatte, meinem chef mit anlauf in...naja schlechtes beispiel, hätte man vielleicht doch ahnen können ^^
...wenn es sich um Webangebote handelt, die einschlägig als "Abzockerseiten" bekannt sind - die Google-Trefferliste gibt einen guten Hinweis darauf! - dann kannst du davon ausgehen, dass diese Firmen sich nicht auf einen Gang zum Gericht einlassen, bzw. falls doch, dass sie sich dort eine blutige Nase holen. Angebote müssen für den Verbraucher in allen Punkten transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, dafür gibt es vom Gesetzgeber vergleichsweise strenge Richtlinien.
Letztlich muss jeder selbst wissen was er tut; ich kann nur davon abraten, in vorauseilenden Gehorsam zu verfallen, nur weil irgendein dahergelaufener Dödel glaubt, irgendeine aus der Luft gegriffene Forderung gegen mich geltend machen zu wollen.
CU
Olaf
jo da hassu recht, wenn die als abzocker bekannt sind kann man sich wohl einigermaßen in sicherheit wähnen, da hatte ich gar nicht dran gedacht.
auf sowas bin ich aber noch nie reingefallen, hatte aber schon streitfälle mit als seriös geltenden unternehmen (aol, telekom).
vorauseilend meinte ich sowieso nicht, man hat da ja auch seinen stolz...auch wenns um kleinere beträge geht. ich prüf dann halt lieber zweimal, ob ich wirklich einfach abwarten kann.
findest Du Videos von renommierten Fernsehsendern über diese Lady.
Hallo Kellermailer,
Du hast dir also die IP gemerkt, unter der Du Genealogie angesurft hattest?
Respekt!
Oder hast Du eine feste IP für deinen Internetzugang?
Musstest Du bei Genealogie deine Adresse angeben?
Hallo Hr. Möller,
eigentlich ist alles gesagt, nämlich ignorieren bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, erst dann sollten Sie aktiv werden, indem Sie umgehend dem gesamten Anspruch widersprechen.
Normaler Weise müsste es dann erledigt sein. Es gibt mittlerweile genügend Gerichtsurteile,
die solche Genoven davon abhalten sollte, gerichtlich den durch sie selbst manipulierten Anspruch durchsetzen zu wollen.
Eigentlich sollte man mit der Taunussparkasse reden, damit sie die Kontoführung für solche Ganoven ablehnt, denn sie unterstützt damit soche Machenschaften.
Gruß aus Königstein hdv00
Hallo Kellermailer.
Is ja "lustig". Der selbe Sch... is mir auch passiert.
Hatte grade einen Tag Internet und wollte natürlich gleich mal wieder bissl Ahnenforschung betreiben. mit Google fand ich die seite Nahmen.de. Lasst bloss die Finger von dieser Seite.
So. Gab da meinen Namen ein und wollte suchen. Da kam die Meldung wenn ich näheres über diesen Namen erfahren will muss ich mich registrieren. Naja tat Ich dann auch da ja die Registrierung kostenlos war und in der X-Seitenlangen AGB fand ich so auch nichts(Wer liest da schon jedes Wort). Also E-mail abrufen, Passwort eingeben...nichts! Hm... vielleicht funktioniert das e-mail noch nicht richtig, dachte ich und registrierte mich nach einer stunde oder so nochmals mit dem gleichen ergebnis.
Nach einem Monat und einem Tag kamen per Mail Zwei Mahnungen (Ich Oberdoffi hatte mich ja 2mal registriert).Ich habe daraufhin sofort den Konsumentenschutz informiert der mir zu folgendem geraten hat :
Erstmal ein Kündigungs-schreiben per EINSCHREIBEN und nicht per E-mail.
und dann is das erstmal erledigt. da kann so eine Mahn-Anwältin oder Anwalt schreiben bis die Fingern schwarz werden. Erst wenn Ich vom zuständigen Gericht ein Schreiben bekommen würde, was laut Konsumentenschutz ziemlich unwahrscheinlich ist, dann soll ich mich wieder bei ihnen melden damit sie mir helfen können.
Hatte dann noch 2 Mahnungen bekommen und anschliesend noch 2 Schreiben von einem Münchner Anwalt. Seit längerem tut sich eig. nichts mehr.
CU
Chris
hey Kellermailer,
funktionieren die Mailer im Taunus anders?
Hab´mir mal so ein Teil im Odenwald angeschaut.
Dort läßt man so ein qualmendes Hügelteil langsam vor sich hinkokeln.
Dauert ziemlich lang. Die Jungs die diesen qualmenden Hügel "bewachen", sind echt cool.
Die bringt nichts aus der Ruhe.
Und was dabei rauskommt wird am Ende auch noch verheizt.
Weisse (weise) Männer machen eben viel Holz bevor der Winter kommt.
Hauptsache es hat am Ende einen BrennWert.
Also ab in den Ofen damit.
Es stimmt schon: Nur wenn etwas vom Amtsgericht kommt, Mahnverfahren etc.
sollte (was bisher noch nicht vorgekommen ist, muss) darauf geantwortet werden.
Bevor so ein Sch... noch einen Titel bekommt.
Beim letzten Schreiben von Madam Günther war eine Kopie eines Gerichtsurteiles drin.
Mit dem Hinweis, das es zwecklos wäre, die Angelegenheit -aussitzen- zu wollen.
Alle Daten, wie Aktenzeichen, Adresse vom Gericht, Datum u.s.w. waren unkenntlich gemacht.
Die Brüder schaffen mit allen Tricks. Es ist eben ein reiner Forderungsautomatismus.
Und wenn nur 1/100 der Angeschriebenen bezahlt, weiss ich wer momentan über die Bankkrise lächelt.
Ups........ Kohlenmeiler wird mit -e- geschrieben. Lapsus von mir!
Beim Inhalt und Aussage bleibt´s aber.