Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Eingeschickte Grafikkarte: 25 ? weniger zurück

Lukas9Gelöscht / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo!

Wenn ihr mal in meinen Statistiken schaut, seht ihr, dass ich einst Probleme mit meiner Grafikkarte "GeCube Radeon HD2600 Pro AGP" hatte.
Diverse Lösungsversuche hatten nichts gebracht. Es wurden verschiedenste Treiber(versionen) ausprobiert; da stand dann bei der Treiberinstallation entweder "Keine Karte gefunden" oder die Probleme verschwanden nicht. Heute handelt es sich um die selbe Grafikkarte.

Diese Grafikkarte hat auf ihrem Karton das farbige "Certified for Windows Vista" - Logo, was eigentlich heißen sollte, dass alle Funktionen von Vista, wie Aero Glass oder Flip3D etc., voll unterstützt werden sollten. Tut sie aber nicht: Ich konnte die Karte im abgesicherten Modus unter Vista nutzen - toll! Ich konnte sie auch im "normalen" Modus nutzen, AABER ohne Aero und so! Wenn ich Aero einschalten wollte, blieb entweder der PC beim nächsten Start hängen (wenn es vom abgesicherten Modus aus ausgewählt wurde) und der Monitor meldete Stand-By. Oder der Bildschirm wird schwarz, nur noch der Mauszeiger und paar Pixelkleckser am oberen Bildschirmrand waren zu sehen. Das ist doch ein Grund, wo man (und ich) sagen kann, dass diese Karte mit einer Eigenschaft wirbt, die sie nicht hat oder nur ungenügend ausübt. Ich habe die Karte auch in einem anderen PC ausprobiert => Null Chance.

Also habe ich schön paar Fotos von diesem "Bild" gemacht, eine RMA-Nummer via Service-Hotline der Verkäuferfirma, nämlich planet4one, beantragt und dann die Karte im Originalkarton mit allem Zubehör und Kabeln und so - inklusive RMA-Nummer und ausgedrucktem "Bild" des Pixelkleckses - dort hin geschickt. Das war am 9. April 2008; bestellt hatte ich die Karte am 26. Oktober 2006 im Onlineshop, liegt also in der Zeit vor der Beweislastumkehr. Die Karte kostete 77,78 € ohne Versand. Gut über einen Monat benutze ich bereits die Grafikkarte von meinem freundlichen Bruder, der dafür momentan meinen PC nutzt.

So, heute erhalte ich eine Gutschrift über 51,88 €; Absender planet4one. Das ist es, was ich nicht verstehe. Warum ziehen sie mir gut 25 € vom Originalpreis ab? Nutzungsgebühr? Ich habe Vista doch nicht seit so langer Zeit, und unter XP lief sie auch nicht fehlerfrei; aber da hatte ich das erst auf die Treiber von ATI geschoben.

Also was tun? Gab es in letzter Zeit nicht so ein Urteil (Frau kaufte bei Quelle ein Herd-Set; Nutzungsgebühren verlangt -> nichtig!)?
Könnte man dieses Urteil auch hier anwenden? Der Verkäufer hat mir schließlich mängelfreie Ware zu liefern, dies hat er nicht getan. Ich kann ja wohl nicht auf diesen Schaden sitzen bleiben, zudem er die Grafikkarte einbehaltet und er mir dafür sozusagen eine "Gebühr" über 25 € auferlegt.

Gruß Lukas

PS: Auf dem beigelegtem Fehlerzettel habe ich ausführlich die Fehler beschrieben, natürlich habe ich auch das farbige "Certified for Windows Vista" - Logo erwähnt, was eigentlich dafür sorgen sollte, dass alle Komponenten von Vista, Aero eben auch, fehlerfrei funktionen. Es handelt sich also NICHT um das graue "Works with Windows Vista" !!!

gelöscht_84526 Lukas9Gelöscht „Eingeschickte Grafikkarte: 25 ? weniger zurück“
Optionen
Klick mal hier!

Gruß
K.-H.
Lukas9Gelöscht gelöscht_84526 „Eingeschickte Grafikkarte: 25 ? weniger zurück“
Optionen

Danke für den Link. Aber bei mir ist es ja so, dass die Firma das Gerät direkt einbehalten hat ohne Nachfrage, ohne Reparatur(versuch) etc. Soweit ich das jetzt verstanden habe, gilt das Urteil nur für Umtauschgeräte oder?

Lukas9Gelöscht Nachtrag zu: „Eingeschickte Grafikkarte: 25 ? weniger zurück“
Optionen

So ich habe mal eben bei der Homepage der Verbraucherzentrale NRW nachgeschaut. Dort habe ich folgendes gefunden:

"Beim Rücktritt muss der Käufer den Kaufgegenstand zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Ein Gutschein muss dabei nicht akzeptiert werden. Allerdings kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte. Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist linear zu bemessen und richtet sich nach dem Kaufpreis und der zu erwartenden Nutzungsdauer des Produkts. Kann zum Beispiel ein Computer, der 1000,- € gekostet hat, üblicherweise mindestens 5 Jahre genutzt werden, so entfällt auf jedes Jahr der Nutzung ein Anteil von 200,- €. Geben Sie den PC 6 Monate nach dem Kauf wegen eines Mangels zurück, erhält der Händler also eine Nutzungsentschädigung von 100,- €, die er vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen darf."

Gilt das Fehlen einer beworbenen Funktion nicht als Sachmangel? "Das Gerät" konnte ja vor der Rückgabe eben nicht vertragsgemäß genutzt werden, weil eben Aero nicht funktionierte.

Außerdem hat der Händler hier direkt die Option "Vertragsauflösung" gewählt. Ich meine, als Kunde hätte man selber die Wahl, ob man Ersatzgerät oder Reparatur wünscht. Und die hatte ich nicht.

Schmutzbuckl Lukas9Gelöscht „So ich habe mal eben bei der Homepage der Verbraucherzentrale NRW nachgeschaut....“
Optionen

Wahrscheinlich ist das der momentane Preis der fast 1 1/2 Jahre alten Karte, der Versender kann nicht mehr liefern
und hat den "Wiederbeschaffungswert" erstattet.

Schönen Abend noch
Freddy

TAsitO Lukas9Gelöscht „So ich habe mal eben bei der Homepage der Verbraucherzentrale NRW nachgeschaut....“
Optionen

Ist das aktueller als das Gerichtsurteil das K.-H. mit Link hier geschrieben hat ? :-)

Lukas9Gelöscht TAsitO „Ist das aktueller als das Gerichtsurteil das K.-H. mit Link hier geschrieben hat...“
Optionen

Nicht ganz, es liegt ein Monat dazwischen.

Ich habe die Karte am 26. Oktober 2007 gekauft. Hab das Jahr hier falsch angegeben.

InvisibleBot Lukas9Gelöscht „Eingeschickte Grafikkarte: 25 ? weniger zurück“
Optionen

Schau mal hier:

http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080426/

beim Artikel "Vorsicht Kunde" und dann unter "Hintergründe".

Lukas9Gelöscht InvisibleBot „Schau mal hier: http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080426/ beim Artikel Vorsicht...“
Optionen

Also meinst du, dass dies so rechtens wäre?

1) Das berechtigt die Firma aber nicht, das Eigentum des Kunden einzubehalten und nur gegen „Lösegeld“ wieder frei zu geben.

2) Korrekterweise hätte e-Bug den Kunden also zunächst informieren müssen, dass man eine Gewährleistung und die Garantieabwicklung ablehnt. Der Kunde hätte daraufhin die Herausgabe des unreparierten Netzteils verlangen können.

zu 1): Ist aber so geschehen, mir wurden 25 € "Lösegeld" abgezogen.

zu 2): Ich wurde gar nicht informiert. Nach einem Monat hatte ich denen eine Mail geschrieben, wo sich das Gerät denn momentan befinden: Keine Antwort!

Soll ich jetzt also auf die 25 € bestehen oder nicht?

SmallAl Lukas9Gelöscht „Also meinst du, dass dies so rechtens wäre? 1 2 zu 1 : Ist aber so geschehen,...“
Optionen

Ich denke 25 €uro für 1 1/2 Jahre sind angemessen.
1. Die unterstellen das GraKa etwa 5 Jahre halten - das halte ich für "okay".
2. Würde die Graka heute bestimmt nicht mehr kosten - somit ist es der Zeitwert und das wäre dann sogar eher kulant.

Laß es lieber auf sich beruhen.

S.L. SmallAl „Ich denke 25 €uro für 1 1/2 Jahre sind angemessen. 1. Die unterstellen das...“
Optionen

Das einbehaltene Lösegeld halte ich für ok. Denn wie du schon oben richtig erkannt hast, nicht der Hersteller muss nachweisen, dass der Fehler schon bei Verkauf der Karte vorhanden war, sondern Du. Praktisch hast du nur die eine reelle Chance hierfür, indem Du nachweist, dass viele andere Kunden gleiche Probs mit der Karte haben, zb. aus einschlägigen Blog's, Foren etc. Sofern sich der Händler respektive Hersteller auf die Hinterbeine stellt und behauptet, gleichartige Probs in höherem Umfang sind Ihm von diesem speziellen Produkt nicht bekannt, bist du nahezu chancenlos, da er Dir für Deine Beweisführung nicht noch das Futter liefern wird.
Im Prinzip hätte es für Dich also auch ein Totalverlust werden können, und so betrachtet ist die Höhe des Lösegelds wirklich kulant. Im Übrigen sich in diesem Fall wegen den 25,00 € anlegen, lohnt nicht - auch wenn es Dir vielleicht weh tut bzw. Dein Gerechtigkeitssinn verletzt ist. Bedenke auch, dass bis vor gar nicht all zu langer Zeit deine Käuferrechte noch viel geringer waren.

Lukas9Gelöscht S.L. „Das einbehaltene Lösegeld halte ich für ok. Denn wie du schon oben richtig...“
Optionen
Denn wie du schon oben richtig erkannt hast, nicht der Hersteller muss nachweisen, dass der Fehler schon bei Verkauf der Karte vorhanden war, sondern Du.

Habe ich das wirklich so gesagt? Ich habe die Karte nämlich innerhalb der ersten 6 Monate abgeschickt, das heißt, die Beweislast liege beim Händler.

EDIT: Sorry, hatte falsches Datum angegeben!!!!!!!!!!!!!!!!

Es muss heißen: 26. Oktober 2007 !!!!

Sorry!!!!
S.L. Lukas9Gelöscht „ Habe ich das wirklich so gesagt? Ich habe die Karte nämlich innerhalb der...“
Optionen

ok, dann wird natürlich ein ganz anderer Schuh draus. In diesem Fall wird die Vermutung zugrunde gelegt, dass der Fehler schon bei Kauf der Ware vorlag. In diesem Fall steht irgendwo um die 440-iger Paragrafen des BGB, dass der Verkäufer bei Rücknahme der Ware (als eine Möglichkeit der Mängelbeseitigung) eine angemessene Entschädigung für den Gebrauch der Ware einbehalten kann. Gegen diesen BGB-Paragrafen wurde aber erfolgreich vor dem EuGH geklagt (siehe Link King-Heinz). Eine derartige Regelung widerspricht dem EU-Verbraucherschutz, d. h. unter bestimmten Konstellationen könnte der Verbraucher gerade wegen der BGB-Regelung seiner Verbraucherrechte nicht geltend machen da er befürchten muss, dass der Einbehalt des Wertverlusts seine wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt (denke hier z. B. an besonders hochpreisige Güter wie Autos, die dann u. U. noch geleast oder finanziert sind).

Insofern hast Du zwar die Möglichkeit Planet4One zur Erstattung des vollen Kaufpreises unter Verweis auf das Urteil des EuGH aufzufordern. Hinter dem Argument, der Hersteller der Graka hat ebenfalls nur anteilig an den Händler erstattet, kann er sich nicht wirksam verstecken. Der Händler hat ausschließlich nur mit Dir einen Vertrag geschlossen, woraus sich die gegenseitigen Ansprüche ableiten.
Aber wie gesagt, wenn der Händler der Aufforderung nicht folgt, steht Aufwand und Nutzen nach meiner Auffassung in einem krassen Missverhältnis. Du kannst in diesem Fall nur Deine eigenen Schlüsse für die Zukunft ziehen.

Lukas9Gelöscht S.L. „ok, dann wird natürlich ein ganz anderer Schuh draus. In diesem Fall wird die...“
Optionen

@all: Danke für die Antworten!

Ich werde mal ein Fax rausschicken, mit Verweis auf das EuGH-Urteil und der Bitte, den Rest des Betrages zu überweisen.

Gruß Lukas