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Ebay: Speicherkauf

burhan / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Freunde!
Ich habe bei Ebay ein RAM-Modul gekauft welches sich für mein Sony-Vaio-Notebook eignen soll. Heute kam die Warensendung, ich rüstete mein Notebook auf, aber statt der 256 MB werden nur 128 MB angezeigt. Ich habe den VK angeschrieben und der wollte wissen welches Modell ich habe, was ich ihm mitteilte. Als Antwort kam, das Modul sei gar nicht für mein Modell geeignet und er habe das auch nie behauptet. Es steht aber so in der Artikelbeschreibung, die ich für bindend ansehe. Er meint das seien nur Beispiele. Wörtlich steht da aber: Geeignet für die Modelle [...] SR1K, SRx, [...]. Und das SR1K habe ich. Er meint nun, das sind Beispiele und es eignet sich nur für das Sony-Vaio PCG-C1M. Ich bin der Ansicht, er muss die Ware zurücknehmen, zug-um-zug gegen komplette Rückzahlung aller Kosten.
Was meint ihr?

peterson burhan „Ebay: Speicherkauf“
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Dann fordere ihn auf, das zurückzunehmen.

Das ist doch ein ganz normaler Handel in Deutschland.

Loopi© burhan „Ebay: Speicherkauf“
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Hallo Burhan, so ein Notebook habe ich auch, in der Anleitung steht aber 256-MB-Ram Max. Also wird eine Speicherbank wohl nur 128 erkennen. Aber ich habe nie ein Biosupdate gemacht, kann ja sein dass sich seit 2000 da etwas geändert/verbessert hat.

AdrianDrautz burhan „Ebay: Speicherkauf“
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also wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, muss er dir ja sowieso ein 14 - tägiges Rückgaberecht gewähren ...

i.mer AdrianDrautz „also wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, muss er dir ja sowieso ein 14 -...“
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Eigentlich sind das sogar 4 Wochen oder ein Monat. So will das die aktuelle Rechtsprechung, es gab da sogar eine Abmahnwelle...

Nicht aber nach dem Einbau, denn das geht im Laden auch nicht, und wenn, dann nur auf Kulanz.


ABER da der Händler die Kompatibilitätä verspricht, muss er die Ware doch zurückgeben, weil die nicht der Beschreibung entspricht, undd das nicht nur innerhalb von einem Monat, da geht es schon um Jahre.

AdrianDrautz i.mer „Eigentlich sind das sogar 4 Wochen oder ein Monat. So will das die aktuelle...“
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"Nicht aber nach dem Einbau, denn das geht im Laden auch nicht, und wenn, dann nur auf Kulanz."

Allerdings steht im Recht sowieso der Satz "man darf die Ware testen, so wie es im Laden auch möglich wäre" ... und dies wäre hier auch eindeutig der Fall. Sie muss dann nur wiederverkaufsfähig sein.

i.mer AdrianDrautz „ Nicht aber nach dem Einbau, denn das geht im Laden auch nicht, und wenn, dann...“
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Geh doch mal in den Laden und frag nach einem Test, ich kenne einige Läden in meiner Stadt, die sich auf Hardware spezialisieren, in den meisten wird dann einem auf die Tür mit dem Finger gezeigt.

Die beiden Ausnahmen wrden aber glatt zwanzig-dreißig Euro mehr für den gleichen GB kassieren, dort wäre der Testlauf möglich. Allerdings schrauben sie viele Tower zusammen (zu DAU-gerechten Preisen), dort schaut eben keiner darauf, ob Kontaktspuren vorhanden sind.

Die großen DAU-Sammelstellen ala Saturt werden wohl auch nichts testweise einbauen.

Aber mal ehrlich, ich würde den "angetesteten" Speicher auch dem Verkäufer um die Ohren knallen, wenn dieser als neu angepriesen wird.

Daher ist so ein Test alles andere als üblich, zumindest zu den üblichen Kosten.

Es ist also eindeutig so, dass man in den allermeisten Fällen haue auf die Finger kriegen würde, wenn man RAM im Laden selbstständig auspacken und in den eigenen Schleppi einbauen würde.


(Lebst du eigentlich auf dem Mond, oder kaufts du in den "kleinen Läden mit Fullservice" (was ungefähr gleichwertig ist)?)


Dennoch würde da die Kompatibilität im Ausgangsfall zugesischert und somit ist die Rückgabe nach der "üblichen" Verbraucherschutzregelung" mit all den Fristen völlig unbedeutend.

AdrianDrautz i.mer „Geh doch mal in den Laden und frag nach einem Test, ich kenne einige Läden in...“
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"(Lebst du eigentlich auf dem Mond, oder kaufts du in den "kleinen Läden mit Fullservice" (was ungefähr gleichwertig ist)?)"

:-D ... danke erstmal für diese rein rhetorische Frage. Nein, ich lebe nicht hinter`m Mond, sondern baue meine auch PCs selber, mit Bauteilen aus dem Internet zusammen. Allerdings gibt es eben jene (oben stehende) Formulierung in Kaufverträgen, nach der es eben erlaubt ist, bereits verwendete, aber NICHT BESCHÄDIGTE Ware binnen 14 tagen umzutauschen.

burhan Nachtrag zu: „Ebay: Speicherkauf“
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Der VK hat sich nun dafür entschuldigt, eine falsche Artikelbeschreibung verwendet zu haben und hat den RAM-Speicher nach mehrmliger Aufforderung zurückgenommen. Er schrieb, er habe die Artikelbeschreibung bei einem anderen VK abkopiert.