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DEBITEL misbraucht Schufaeintrag zur Vetragsverlängerung

Pumbo / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

eine gute Bekannte von uns hat einen Handyvertrag bei DEBITEL abgeschlossen und diesen form- und fristgerecht schriftlich gegen Laufzeitende gekündigt, Zugang der Schreiben wurden von DEBITEL bestätigt.

DEBILTEL aber ignorierte dies und buchte ständig weiter noch Monate nach Vetragsende ab, sie zurückgebucht und ständig hingeschrieben und auf die Kündigung verwiesen. Keine Reaktion bis auf einen Anruf von einem Sachbearbeiter und Entschuldigung für das Versehen. Nächsten Monat wieder Abbuchung/Rückbuchung.

Dann kam ein Mahnbescheid resp. Vollstreckungsbescheid, dem Sie widersprach, um den Kram gerichtlich klären zu lassen. Kurz vor Termin kam ein Schreiben von dem Kackverein, dass sie aus ökonomischen Gründen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten würden (Streitsumme waren so € 125.-).
Nun bekam sie aber von den Säcken einen Schufaeintrag.

Sauberer Verein kann ich da nur sagen:
1. Korrekte Kündigung zum Vetragsende ignoriert (ich weiß, dass da alles form- und fristgerecht abging, habe ich selber mitbekommen. Die Frau ist rein beruflich auch sehr korrekt)
2. Quasi Nötigung zur Weiterführung des Vetrags durch permantenen Mahnterror und damit Aufbau einer Drohkulisse
3. Schließlich Schufaeintrag auf unberechtigte Forderungen hin ohne die Sache gerichtlich klären zu lassen (wahrscheinlich war ihnen klar, dass sie die Sache verlieren)

Ich halte DEBITEL für unseriös. Laut WEB arbeitet DEBITEL gängigerweise mit Schufaeinträgen, um sich Leute gefügig zu machen. Also blos einen großen Bogen um den Verein machen - die Masche läuft so, wie es PREMIERE damals bei mir versucht hat.

MadHatter Pumbo „DEBITEL misbraucht Schufaeintrag zur Vetragsverlängerung“
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Starkes Stück...

Borlander Pumbo „DEBITEL misbraucht Schufaeintrag zur Vetragsverlängerung“
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Was sagt denn die Schufa dazu? Normalerweise dürften doch nur berechtigte Forderungen zu einem Schufa-Eintrag führen...

Pumbo Borlander „Was sagt denn die Schufa dazu? Normalerweise dürften doch nur berechtigte...“
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Hallo @Borlander.

So, wie ich das verstehe, ist das nicht so (hätte ich ürigens auch nie gedacht). Hast Du eine Forderung, so kannst Du auch ohne abschl. gerichtl. Entscheid, ob das alles berechtigt ist, offensichtlich einen Eintrag dort herbeiführen. Anscheinend kann ich sagen: Beitreiben lohnt sich nicht (mehr) aber 'nen Eintrag will ich für den trotzdem.

Ich habe diese DEBITEL - Schufa - Nummer öfter im WEB gefunden.

Was soll sie wohl machen? Die Schufa wird jeden Tag wahrscheinlich zentnerweise Beschwerden bekommen, das was nicht stimme. Übrigens kann man NICHT auf das Abändern im Sinne von Korrigieren von Schufadaten drängen (laut anwaltlicher Auskunft) sondern kann nur drum bitten-Ist ja wirklich gutsherrenartig.
Auch falsche Einträge wären demnach nur in Übereinkunft mit demjenigen, der den Eintrag veranlasst hat, zu korrigieren möglich.

Als ersten Weg würde ich vielleicht mittels Anwalt DEBITEL weg. übler Nachrede verklagen und auch Schadenersatz fordern. Vielleicht auch Schmrezensgeld weg. Nerven, die man bei so einer Sache lässt.

gelöscht_137978 Pumbo „Hallo @Borlander. So, wie ich das verstehe, ist das nicht so hätte ich ürigens...“
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ich gebe zu, ich habe auch meine Augen gerieben, als ich die Story laß.
Auf der anderen Seite ist ja bekannt, das selbst Kreditanfragen zu einem Schufaeintrag führen können.

Ich würde, wenn der Fall so ist, wie beschrieben, auch Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Debitel verklagen.

Wenn man weiterdenkt, verschlechtert sich die Glaubwürdig bzw. Kreditwürdigkeit deiner Bekannten. Wenn mal wirklich Not am Mann (Frau) ist, dann bekommt sie u. U. kein Geld mehr oder nur zu völlig abwegigen Bedingungen.

charlie62 Pumbo „Hallo @Borlander. So, wie ich das verstehe, ist das nicht so hätte ich ürigens...“
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Eine "SCHUFA"-Meldung (hier: im Telekommunikationsgeschäft/Handyverträge) darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel und auch hier dazu, dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen.

Quelle: AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07

Wenn die Schufa strittige Forderungen eingetragen haben sollte, muss sich der Betroffene ebenfalls bei der Schufa-Geschäftsstelle und dem Vertragspartner der Schufa melden. Es sollte darauf verwiesen werden, dass es sich um eine strittige Forderung handelt, die als Eintrag gelöscht werden muss. Unterlagen, die dies belegen, sollten zur Verfügung gestellt werden. Bei Schwierigkeiten sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Quelle: http://www1.ndr.de/ratgeber/schufa6.html
TAsitO charlie62 „ Eine SCHUFA -Meldung hier: im Telekommunikationsgeschäft/Handyverträge darf...“
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Hallo.
Vielleicht kannst du dich friedlich einigen; wenn du der Schufa eben den Nachweis bringst; dass Du die Kündigung rechtzeitig zusandest.
Wobei wiederum Debitel als Großfirma natürlich behaupten könnte du hättest den Vertrag widerrufen..blablabla...

Heutzutage scheint es nicht anders zu gehen als eine gute Rechtsschutzversicherung und Anwalt hinter sich zu stehen zu haben..
Mannmannmann...

burhan Pumbo „DEBITEL misbraucht Schufaeintrag zur Vetragsverlängerung“
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Ich war mal bei Debitel, nie wieder! Die sind genau so schlimm wie MogelCom.
Damals kündigte ich fistgerecht, war auch alles ok bis auf die "Deaktivierungsgebühr"
von 49 Euro. Mein Anwalt schrieb denen dann dass sowas verboten ist und stellte denen anheim, es einzuklagen. Danach war Ruhe.
Ich schließe nie wieder einen Handyvertrag ab, mir reicht meine ALDI-Karte.

peterson burhan „Ich war mal bei Debitel, nie wieder! Die sind genau so schlimm wie MogelCom....“
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Mein Debitel-Vertrag besteht seit einem Jahr.
Anfangs habe ich mich darüber beschwert, daß die meine Freiminunten nicht richtig abrechnen und den meine Kündigung zu 2009 angedroht.

Wie auch immer.
Jedenfalls hat man mit im Juni 2007 die Kündigung für Mai 2009 bestätigt.
Lustig.
Hoffentlich können die sich dann noch daran erinnern.
;o))