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Olaf19 peterson „Zu: ebay in Erklärungsnöten,,,,,,,,,,,“
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Merkwürdig - ich dachte immer, der Begriff der "Unschuldsvermutung" käme aus dem Strafrecht, was aber eine ganz andere Baustelle ist. Nach der Logik des Gerichts wären negative Bewertungen überhaupt nicht mehr möglich.

Wenn mir ein Lebensmittelkrauter einen Liter Milch verkauft, der vergammelt ist und mich dazu noch unfreundlich bedient und ich erzähle das jemandem weiter - bekomme ich dann eine Strafanzeige wegen "übler Nachrede??"

Natürlich nicht... aber sobald das "Teufelswerk Internet" irgendwie involviert ist, dreht unsere Gerichtsbarkeit anscheinend völlig am Rad.

CU
Olaf

P.S. war die Seite rotglut.org nicht eine zeitlang gesperrt? Gut, dass sie wieder da ist, da steht noch mehr Lesenswertes - u.a. über MediaMarkt/Steinhöfel - und auch das Zitat auf der Eingangsseite ist zu beachten.