Hi,
wir betreiben seit über einem Jahr die Seite www.einfach-klasse.de bei dem Webhoster xtc-host.de. Seit Beginn haben wir das Problem, dass die Verfügbarkeit absolut mangelhaft ist: Mehrere Stunden andauernde Seitenausfälle, die mehrmals wöchentlich auftreten gehören zum Alltag, mal abgesehen von hirnlosen Antworten des Supports wie: "Eine Vetragskündigung Ihrerseits würde bewirken, dass Ihre Daten gelöscht werden". XTC-HOST verlangt von uns eine Bezahlung der gebühren jährlich im voraus. HAben wir eine Möglichkeit bei dieser schlechten Verfügbarkeit unter Forderung einer Rückzahlung aus dem Vertrag auszusteigen?
Danke schonmal,
alex
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wird denn vom Provider eine bestimmte Verfügbarkeit garantiert (z.B. 98% des Jahres)? Am besten mal Buch führen über die Ausfälle...
Gruß
Borlander
Die Leistung wird vermutlich in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen...
Naja, laß' uns fair bleiben: da es sich um die Homepage einer Schulklasse handelt, dürfte das Budget eher begrenzt sein...
Schon, aber wenn ich kein Geld bezahlen will (oder kann), kann ich vom Free-Hoster nicht dieselbe Leistung erwarten wie sie ein Premium-Hoster gegen teures Geld erbringt.
Auszug aus den AGB's der Fa. XTC-Host:
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundlegendes
Leistungspflichten
XTC-Host.de gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99.5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von XTC-Host.de liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.
Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung
Der Vertrag kommt erst mit Absenden des Kundenantrags im Internet und Zuteilung der Zugangsdaten per Email oder Fax zum Account zustande. Die Domainregistrierung erfolgt mit Absenden des Kundenantrags und verpflichtet den Kunden zu Abnahme der Domain. Dieser Vorgang ist nicht änderbar.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Sofern im Tarif besondere Kündigungsklauseln vorhanden sind, gelten diese als vereinbart.
Bei Kündigung erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen, dies betrifft alle Leistungspakete, die im voraus abgerechnet wurden.
Ausführliches hier.
Greetz!!
Das würde dann gerade mal 1,8Tage (etwa 43h) Ausfallzeit pro Jahr erlaubten...
Gruß
Borlander
Den Rest kann man dann mit dieser schwammigen Formulierung erschlagen.
Sowas sollten/müssten die dann aber schon nachweisen können...