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Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?

i.mer / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Gemeinde, folgende Belehrung habe ich bei einer Ebay-Aktion gefunden:
Mit Ihrem Gebot erkennen Sie folgende Bedingungen an:

Da ich Privatanbieter bin, muss ich den unten stehenden Abschnitt dazuschreiben! Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB! Dies bedeutet, dass der Höchstbietende
nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt! Jeder Bieter erkennt
diese Klausel mit Gebotsabgabe an! Durch die neue EU-Verordnung muss ich folgenden Satz
dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben! Mit der
Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert!

Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes! Eine Rücknahme, Wandlung
oder Preisminderung ist ausgeschlossen! Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich
einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung
im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt! Dies bedeutet für den Höchstbietenden,
dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt!
Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft! Dies bedeutet:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden,
dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche
Gewährleistung verzichten! D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung verkauft! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht
einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden!


Insbesonder die von mir hervorgehobene Stelle kommt mir irgendwie krumm vor. Das darf der doch gar nicht, oder?

Nun lasst die Tastaturen rauschen :)

hammerzahnrad i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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Hallo,

>>Durch die neue EU-Verordnung; Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel...
Dieses "(auch nicht aufgelistete)" hat der wohl nicht umsonst in Klammern gesetzt. Bei dem würde ich nicht
bieten. Also ich habe sowas noch nie lesen können- und die EU-Verordnung, die sowas sagt, schon gar nicht.

*kopfschüttel*

>>so wie er ist
Tja, und dazu muss man schreiben (100%ig), was so kaputt ist.

Gruß Hammerzahnrad

GarfTermy i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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aufklärung aller unklarheiten findet hier statt:

http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=271955&start=10

;-)

Olaf19 i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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Der Typ hat schlicht keine Ahnung, das erkennt man schon an so Nonsense-Formulierungen wie "nach neuem EU-Recht". Dass der Höchstbietende kein Rücktrittsrecht genießt, kann er dazu schreiben - muss er aber nicht. Bei Privatanbietern hat man nie ein Rücktrittsrecht, das muss also nicht explizit ausgeschlossen werden.

Die Formulierung, die du fett hervorgehoben hast, ist jedenfalls nicht tragbar, zumindest nicht der Passus in Klammern: "auch nicht aufgelistete (Mängel)". Wenn ein Sachmangel in der Artikelbeschreibung erwähnt wird, dann - und nur dann! - ist er kein Reklamationsgrund. Für weitere Mängel muss der Verkäufer aber geradestehen, und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob er als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließt oder nicht. Damit sagt er ja nur, dass er nicht zur Nachbesserung verpflichtet ist wenn nach(!) dem Kauf neue(!) Mängel auftreten, zu deutsch: Wenn der Käufer das Teil "kaputtkriegt".

Anders gesagt: Wenn jemand ein Produkt verkauft, dann muss es "in Ordnung" sein. Natürlich kann man defekte Ware verkaufen, wenn man die Defekte in der Beschreibung mit angibt, aber mehr als dort ausgewiesen ist, darf nicht defekt sein. Mit privat oder gewerblich verkaufen hat das überhaupt nichts zu tun. Eigentlich ganz einfach und logisch!

CU
Olaf

kybi i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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Hi,

Wenn ich mir das so durchlese, sieht das aus wie AGB`s (habe im Hinterkopf, dass das ein Gericht erst kürzlich so entschieden hat). Und somit wäre er Händler mit einer Jahresgewährleistung auf Gebrauchtwaren ...
Mängel nicht aufzulisten ist versuchter Betrug.
Konsequenz: NICHT BIETEN

Conqueror i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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bezeichnet "suspekt" ist. Er ist damit auch fein raus, wenn er eine defekte Ware liefert.
Alsi veergiss einfach solche Angebote, die sind es einfach nicht wert.

charlie62 Conqueror „Du kannst davon ausgehen, dass die Ware untertrieben“
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Wenn man eBay nach diesem dubiosen Text durchsucht, finden sich fast 700 Angebote.

Den Baustein hat sich irgendein "Halbwissender" zusamengeschustert und hunderte von "Schlaumeiern" haben ihn einfach kopiert.

perrudja charlie62 „Das muss nicht so sein.“
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Der in Rede stehende Passus (Fettdruck) steht unter dem - auch nicht durch AGB abdingbaren - Vorbehalt des § 444 BGB. Dieser lautet, soweit hier von Interesse, wie folgt:

"Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen ... hat."

Insoweit besteht bei Fragen des Käufers (nach etwaigen Mängeln bzw. weiteren Mängeln, als bereits angegeben) eine Auskunftspflicht des Verkäufers.

Verschweigen ist auch eine objektiv falsche Erklärung zur Mängelfreiheit.

i.mer Nachtrag zu: „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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Ich freue mich, dass die Antworten so zahlreich geworden sind.
Im Prinzip habe ich das Ganze auch selber genau so gesehen, aber mit der stimmenreichen Bestätigung hinter dem Rücken lebt man angenehmer.

Ich glaube aber eher, dass der Verkäufer zu viele angsteinjagende Abmahn-Artikel in der gelben PC-Presse gelesen hatte und den Text zur eigenen Absicherung irgendwo rauskopiert und eingestellt hat.

Dafür sprechen auch die Bewertungen.

Ich denke, ich werde mal den Link zu dem Thread an den Verkäufer senden.

Ich bedanke mich nochmals bein allen.

i.mer

mauszuhaus i.mer „Was sagt ihr zu diesen "Ebay-AGB"?“
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Hallo Imer,
Ich sehe an Deinem Motto "Nicht jeder, der Schwachsinn redet, wird zum Politiker. Aber die überwiegende Zahl der Politiker, die wir in den letzten Jahren hatten, hat solchen Schwachsinn geredet. Es gibt also Zusammenhänge", dass Du die Lage richtig einschätzest. In der Tat ist es so, dass es sich um Handelsgesetze handelt, nicht um Verbrauchergesetze. Folglich sind auch die Verbraucherrechte nicht gefragt. Leider gibt es heute nur eine Konsequenz: Überlass EBAY sich selber. Und wenn mal das eine oder andere Kleinteil dort ersteigert, muß man sowieso möglichst genau recherchieren und Kontakt mit dem Anbieter suchen. Dann klärt sich vieles. Das Kaufen bei den sogenannten Power-Sellern kann man beruhigt anderen überlassen.
Im Übrigen: ich las vor 2 Wochen eine Meldung, dass die Umsatzzahlen bei Ebay deutlich zurückgegangen sind (genaue Zahl leider nicht gemerkt).