Hallo erstmal.
Vor kurzem hat sich in das Gästebuch eines Kumpels jemand eingetragen und auch seine HP angegeben. Wie sich herausstellte handelt es sich um eine Marketing Ltg. mit Sitz in East Sussex, die mit der wundersamen 'Geldvermehrungsmaschine' wirbt.
Meine Frage nun:
An wen kann ich mich wenden, um solchen Leuten das Handwerk zu legen (sprich:sie aus den Verkehr zuziehen) ???
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
PS: Die URL der HP lautet:
http://henry2704.b-o-m.eu/
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
"...An wen kann ich mich wenden, um solchen Leuten das Handwerk zu legen (sprich:sie aus den Verkehr zuziehen) ??? ..."
dein vorhaben ist ehrenwert - aber ausichtslos.
;-)
Hi schuhmie01
Hat dein Kumpel denn keine Löschfunktion für sein Gästebuch ? Sollte normalerweise jeder bessere Homepage Anbieter im Umfang haben , rauslöschen und und die Jungs machen lasssen was sie wollen ...
Anzeige bei engl. Behörden weg. Betrugs o.ä.??
@ Speedy23
Na sicher hat er ihn wieder gelöscht.
@ Pumbo
echt super Beitrag, danke hast mir sehr geholfen.
Man - natürlich will ich ihn anzeigen, aber ich dachte, ich frage hier mal,
an wen ich mich wenden könnte, zwechs welcher Behörden (Mailadressen).
Gibt es hier in Deutschland nicht irgendeine IT-Behörde (oder Vereinigung),
wo ich unterstützenderweise fragen kann, wie man da weiter vorgehen kann?
Gruß
"...Man - natürlich will ich ihn anzeigen..."
er hat dich nicht betrogen - wegen welcher straftat willst du den denn dann anzeigen? dir ist KEIN schaden entstanden.
du kannst dich aber an die zuständige verbraucherzentrale wenden. die könnten da was machen.
du als einzelkämpfer, als nicht geschädigter...
;-)
Möglicherweise kann man den "Schneeballwerfer" durchaus strafrechtlich verfolgen, denn Schneeball-Systeme (englisch "Pyramid Schemes") sind in vielen Ländern illegal. Ob ausgerechnet Großbritannien dazugehört, weiß ich nicht, da müßte man sich mal beim englischen Verbraucherschutz erkundigen - oder notfalls bei der nächsten Polizeiwache, Verzeihung: Police Station...
Du bist ja kein Geschädigter des Schneeballsystems.
Man hat ja einfach nur in dein Gästebuch gespammt.
Das ist (noch) nicht strafbar.