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RTL CLUB

scss / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

habe eine Zeitschrift und ein CD (kostet xx €) vom rtl club zugeschickt bekommen. Auf der Adressfeld steht meine Adresse, mein Nachname aber eine andere Vorname und Telefonnummer, die nicht zu mir gehört. Bin auch kein Mitglied bei denen.

Kann mir jemand sagen, was ich da tun kann??
Einfach zurückschicken??

peterson scss „RTL CLUB“
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Hast Du es schon ausgepackt?
Wenn nicht, bring es zur Post: Annahme verweigert.

Ansonsten versuche es mal mit einer email.

out-freyn peterson „Hast Du es schon ausgepackt? Wenn nicht, bring es zur Post: Annahme verweigert....“
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Tipp: Nicht "Annahme verweigert", sondern "Empfänger unbekannt" bzw. "Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln".

Olaf19 scss „RTL CLUB“
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Sofern es nicht zu teuer ist: Einfach anrufen und fragen, vor allem, auf welchem Wege deine Adresse bei denen aufgeschlagen ist bzw. warum es zu der Belieferung gekommen ist. Oft sind das kostenlose Werbeaktionen, was der Werbende anständigerweise durch einen vorangehenden Brief ankündigen oder wenigstens durch ein Begleitschreiben erklären sollte.

CU
Olaf

gelöscht_101060 scss „RTL CLUB“
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Hi Scss,

bevor du hier A-Bomben auspackst und Gütersloh / Rheda wegbomben willst - es reicht eine einfache Mitteilung an den Club (siehe auch auf deren Seiten unter www.RTLclub.de - Bereich "Mitglied werden" - dort hat anscheinend dich jemand vollständig eingetragen) - das mit dem Rücktritt steht auch in deren AGB (http://rtlclub.rtl.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/eCS/Store/de/-/EUR/RTLHelp-Start;sid=W0oTgiT8N8sTgmJ1p-_KPhn2vTcHPL5uUNU=?m1=hilfe&m2=konditionen). Anruf geht natürlich auch - Kosten liegen aber bei 0,14 € pro Minute (http://rtlclub.rtl.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/eCS/Store/de/-/EUR/RTLHelp-Start;sid=W0oTgiT8N8sTgmJ1p-_KPhn2vTcHPL5uUNU=?m1=hilfe&m2=impressum - dort gibbet auch die Rücksendeadresse).

BG,

Bergi2002

i.mer scss „RTL CLUB“
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...sonst wäre es eine unaufgeforderte Lieferung, die man sogar behalten darf, sofern der Auslieferer sie nicht innerhalb von drei Jahren abholt ;)

out-freyn i.mer „Schade, dass der Name nicht passt...“
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Quatsch! Man lese in § 241a BGB und achte vor allem auf Absatz (2):

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) 1Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.


Wäre dies anders, würde jeder alles mögliche Zeug für sich bestellen und hinterher behaupten, es läge eine unbestellte Leistung vor. Wenn also eine Rechnung dabei ist, die auf "ihre Bestellung vom ... " Bezug nimmt, kommst Du vor keinem Gericht der Welt mit Deiner Auffassung durch.