Ich habe vor ca 1-2 Monaten eine Rechnung von IQ-Fight.de erhalten und auf diese, da ich dachte da will mich einer verarschen, nicht geantwortet.
Da jetzt allerdings noch eine Mahnung nachkam, komme ich schon etwas ins Grübeln, muss ich diese Mahnung ernst nehmen oder nicht?
Ich habe eine Email verfasst, in der stand, dass ich von meinem Wiederrufsrecht anspruch nehme, daraufhin schickte mir die "angebliche" Firma eine Antwort, in der allgemein aber nicht spezifisch auf mich eingegangen wurde.
Ich habe dann eine weitere E-mail abgeschickt und bekam genau die gleiche allgemeine Nachricht über AGBs usw. zugesand.
Ernst nehmen kann ich das nicht wirklich und vor allem hab ich mich über die Firma mal im Netz schlau gemacht.
Am 17.1.2007 war wohl schon jemand genau wegen dieser Sache vor Gericht und IQ-Fight.de hat diesen Prozess verlohren, da nicht genau genug auf die Einmalige Zahlung von 30€ hingewiesen worden sein.
Egal wo man sucht überall hört man solch negative Sachen, doch wie soll ich jetzt mit der Mahnung umgehen?
Meine Adresse und meine Name auf der Rechnung entsprechen auch nicht der Realität, halt nur meine E-mail, ist es überhaupt möglich mich zu verklagen, wenn ich auf die Mahnungen nicht eingehe?
Würd mich freuen wenn Ihr mir antworten würdet
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
du mußt erst reagieren, wenn du einen gerichtlichen mahnbescheid bekommst.
ich rate dir zusätzlich anwaltlichen rat einzuholen.
;-)
Lass mich raten du hattest irgendwann die Email mit der Rechnung in deinem Postfach und hast vorher noch nie von der Firma gehört. Es handelt sich dabei um eine blinde Spamemail bei der du mit deiner Antwort deine Adresse bestätigt hast. Sollte es so sein lach noch mal kurz über deine Blödheit und vergiss das ganze einfach.
Hi!
Nein, da liegst du falsch. Das ist eine der "Dienste" im Internet, die auf den ersten Blick kostenlos einen Dienstanbieten (IQ-Test, Alterprognose usw.) und dann im Kleingedruckten stehen haben, dass die Sache kostet.
Es ist natürlich möglich, dass jemand falsche Anmeldedaten genutzt hat, was dann letztendlich so aussieht, als ob man eine SPAM-Mail bekommen würde, aber die regel ist das offenbar nicht.
@Infinite: Wir hatten hier schon jede Menge Fragen zu dem Thema. Gib einfach mal "iq-fight" in der Nickles.de-Suche ein.
Bis dann
Andreas
Nimm den Rat von Andreas42 an. Das hat Hand und Fuß.
Schau erst mal überall rum, was es zu dem Thema gibt.
Jetzt schon eine anwaltlichen Rat einholen kostet nämlich Geld und ist absolut unnötig.
"...Jetzt schon eine anwaltlichen Rat einholen kostet nämlich Geld und ist absolut unnötig...."
rechtschutzversicherungen zahlen auch für einen guten rat.
anwaltlichen rat als "unnötig" einzuordnen halte ich schlicht für falsch. ...und sehr naiv.
;-)
du widersprichst doch jedem, sogar dem Fernsehansager.
Rechtschutzversicherungen zahlen mit Selbstbehalt.
Selbstverständlich.
Wozu braucht man einen Anwalt, bloß weil einer was fordert?
und bloß weil eine Mahnung kommt?
*kopfschüttel*
Vertragsrecht ist bei den normalen Rechtsschutzversicherungen ohnehin nicht enthalten.
Wie kommst Du denn da drauf?
In jeder herkömmlichen Familienrechtsschutzversicherung ist auch Vertragsrecht drin.
och perterson...
warum wirst du eigentlich unnötig persönlich? kannst keine andere meinung ab...
naja - das ist ja bekannt.
;-)
Eröffne mal hier einen Thread und laß mal die Leute entscheiden, ob DU kritikfähig bist.
Mir und mich verwechsle ich nicht,das kommt bei mich nicht vor,denn mein Vater der steht hinter mich und sagt mich alles vor !
Bei Dir wäre es wohl Dir und Dich ;-)
*kicher*
;-)
Hier ein Link zur Seite der Verbraucherschutzzentrale Bayern
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117368308529611/link303142A.html
Da kann man sich 3 versch. Versionen Widerspruchsschreiben herunterladen.
1. "Ungenutztes Angebot"
2. "Kein Vetragsabschluß"
3. "Minderjährige"
Die Schreiben sind von Profis formuliert und dürften keine Wünsche offenlassen.